Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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....danke. Aber nach diesen Beiträgen bin ich wirklich sprachlos. Aber es ist ja hier "nur" ein anonymes Forum in dem Mann/Frau ordentlich böse austeilen kann und (Gott sei Dank) nicht das richtige Leben...
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Öhm, @querenburg:
Du hast doch Antworten bekommen und es wurde Dir auch erklärt, warum es die von Dir "verlangten"/zumindest "angefragten" Zahlen vermutlich(!) nicht gibt.
Wenn Dir diese Antworten nicht reichen (und ich glaube nicht, daß Du anders lautende bekommen wirst) ist das nicht unser "Problem"...sollte von Dir aber auch nicht mit abenteuerlichen Konstrukten "beantwortet" werden.
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Vielleicht ist Rudi ja ein Lobbyist der Luftfahrtkonkurrenten....
Als ob sich ein Lobbyist hier in einem Hobbyforum rumtreibt anstatt Politiker und Ämter zu beeinflussen - äh zu beraten - und seine guten Verbindungen zu den großen Medienunternehmen zu pflegen. Hier wird er nur per äußerstem Zufall auf einen Entscheidungsträger treffen, an den richtigen Orten weiß er, dass es sie trifft und auch mit wem genau er sprechen wird und möchte.
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...so, dass Essen ist fertig.
...glauben und vermuten kann man besser Sonntags in der Kirche.
"Wenn man nicht weiss was man tun, soll tut man am besten gar nichts"; Quelle weiss ich nicht mehr.
Übersetzt bedeutet das soviel wie:
Wenn man eine Frage nicht beantworten sondern hierüber nur Vermutungen anstellen kann, sollte man einfach die Finger von der Tastatur lassen.
Oder sind hier in diesem Thread doch Lobbyisten der RV versteckt?
...jetzt geh ich erstmal essen...
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Selbst aus derzeit knapp 10.000 km Entfernung... ohne Worte!

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Danke! Endlich mal jemand, der klar und deutlich sagt was Sache ist und sich nicht hinter irgendwelchen Lobbyisten versteckt.
Aber schaut mal hier. Also muss es auch Statistiken geben...
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@querenburg
Letzte Ansage an dich:
Du willst keine Antwort, du willst provozieren.
Check: Ohne mich!
Gelegentlich ist es wirklich dumm, sich dumm stellen zu wollen und dabei noch so rechtschaffen kläglich selbst zu demontieren ... ??Das ist fast schon tragisch - leider mangelt es mir bei dir gänzlich an Mitgefühl ...
Warum nur?
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Hallo
Wir haben vom 8.9 -22.9 einen Flug mit der Air France ab Düsseldorf via Paris nach Punta cana gebucht..jetzt haben wir erfahren das der Rückflug gekenzelt ist..was nun..unser Reisbüro ist mit der TUI über eine Lösung am verhandeln..müsste ich evtl einen Tag früher zurück oder umbuchen auf Air Berlin..die jedoch 480 Euro an Mehrkosten ausmacht..das fängt ja schon echt gut an..vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht..

LG Conny
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Ich nehme an, es handelt sich um eine Pauschalreise?
In diesem Fall sind eventuelle Mehrkosten für den Flug mit einer anderen Airline nicht dein Problem, denn der Veranstalter hat dir Hin- und Rückflugdatum verbindlich zugesichert und muss sich um eine kostenfreie Alternative für dich kümmern.
Falls du einen Tag verlierst durch einen früheren Flug hast du Anspruch auf eine anteilige Erstattung. -
Kleine Frage:
Hab über tuifly.com einen Flug gebucht, der nun um mehr als vier Stunden verlegt wurde. Laut Info in der Email von tuifly habe ich nun das Recht den Flug zu stornieren, mir wurde auch ein Link angefügt, mit dem ich die Abflugzeitänderung akzeptiere.
Wenn ich nun NICHT akzeptieren will, reicht es aus, den Link einfach nicht zu beachten oder muss ich noch schriftlich zurücktreten?
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Hi
So letzte info von meinem Reisebüro..TUI weigert sich mich kostenfrei auf die Air Berlin umzubuchen..das gäbe es nur zu dem regulären Preis..also 480 Euro mehr..einen Tag früher zurück geht auch nicht..Flugzeug sei schon voll. ( Air France ) einen Tag später zurück soll ich fliegen..aber das geht wegen meinem Urlaub nicht...Manno mann.so ein Scheiss und der URlaub hat noch net mal angefangen..

Und ja es ist eine Pauschalreise...bin schon in Versuchung ne Email an TUI zu schreiben..wenn ich wüßte das es was nützt.. :?
eigendlich haben wir uns richtig auf den urlaub gefreut..und lange dafür gespart..und extra früh gebucht wegen dem Frühbucherrabatt und dann so ein Ärger..wenn jemand noch eine Lösung weiß..her damit..vielleicht mit irgendwelchen Links mit denen ich dann punkten kann..
LG Conny

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Ich würde es nochmal direkt beim Reiseveranstalter probieren.
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@CONNY
Der Veranstalter muss den Vertrag erfüllen und dich an den zugesagten Reisetagen befördern - wie und zu welchen Kosten darf nicht deine Sorge sein!
Ausgenommen der Fall, dass bestimmte Änderungsvereinbarungen getroffen wurden, mit denen du dich explizt einverstanden erklärt hast?
Kurz: Du hast einen Vertrag und der ist zu erfüllen. Gelingt das nicht - weil der Veranstalter dir kein gleichwertiges oder besseres Angebot unterbreiten will, ist das eine Verletzung des vertraglichen Übereinkommens. Du kannst dann die Reise stornieren und einen Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen.
Mein Rat: Ja, schreibe direkt an die TUI, teile mit, dass du auf Vertragserfüllung bestehst und ansonsten die o.g. Schritte unternimmst.
Sorry, aber so geht´s nicht - man kann dich - zumal wohl eine Ausweichmöglichkeit besteht! - nicht auf einen AF Flug festnageln, der an den von dir gebuchten Tagen nicht zur Verfügung steht und weitere Abhilfe schlichterdings verweigern!? -
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei verspäteten Flügen gestärkt:
Luxemburg (dpa) - Flugpassagiere mit Umsteigeverbindungen haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn sie am Zielort mit drei Stunden oder mehr Verspätung ankommen.
Mit diesem Urteil präzisierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag bestehendes EU-Verbraucherrecht und eigene Rechtsprechung.
Das höchste EU-Gericht äußerte sich zu einem Rechtsstreit zwischen einem deutschen Ehepaar und der Fluggesellschaft Air France vor dem Bundesgerichtshof. Die Ehefrau war von Bremen über Paris und São Paulo nach Asunción im südamerikanischen Paraguay geflogen. Weil sich der Abflug in Bremen um fast zweieinhalb Stunden verzögerte, verpasste sie den Anschluss in Paris und auch in Brasilien und kam schließlich mit elf Stunden Verspätung am Zielort an.
Flugpassagiere können sich bei Flugstreichungen oder starken Verspätungen auf eine EU-Verordnung berufen. Die Fluggesellschaft muss dem Kunden je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro Entschädigung zahlen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Das EU-Gericht stellte klar, dass bei der Berechnung der Ausgleichszahlung nur die Verspätung am Zielort maßgeblich ist. Die Entschädigung hänge nicht von einer Verspätung beim Abflug ab.Nach EU-Verbraucherrecht halbieren sich Entschädigungen bei Flugverspätungen, wenn ein zeitnaher Ersatzflug möglich ist. Außerdem entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn «außergewöhnliche Umstände» - wie extreme Wetterverhältnisse und in der Regel auch Streik - zu einem Flugausfall führen. Darauf wies auch das Gericht hinViele Grüße Reni
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Und trotzdem werden die Fluggesellschaften erst blocken und sich erst einmal auf außergewöhnliche Umstände berufen.
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Ich schrei mich weg...
Letzte offizielle Meldung von TUI...angeblich wissen sie von AF noch nichts ..HAHAHA..ich kann gerne umbuchen zu den tagesaktuellen Preisen.. =D
Also verschaukeln kann ich mich selbst..
Wie kann man seine Kunden so verärgern..Wahnsinn...:? :? :?