Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@vonschmeling
@Holginho,
verstehe nicht, was ihr mir damit sagen wollt?
Ich glaube es ist für mich besser, nur bei HC zu lesen, anstatt zuschreiben! -
@muschelsucherin
Neiiiin, mich hättest du damit vollkommen falsch verstanden ...

Ich wollte darauf hinweisen, dass die "Merkwürdigkeit" der Bestätigung ggf. vorgreifend an eine neue Rechtslage angepasst sein könnte - man sich also womöglich daran gewöhnen muss.
Das ist aber vollkommen spekulativ - daher habe ich ein wenig drum herum schwadroniert.

Zur sachlichen Info:
Auch eine neue Gesetzeslage schließt Änderungen keinesfalls aus, sie verbietet ggf. nur, diese in Bausch und Bogen bereits in den AGB verankern zu wollen.
Was du hier geschildert hast, könnte genau die "Zukunftsmusik" für Pauschalreisebucher sein - und das wurde genau so schon wiederholt dargestellt.
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@Muschelsucherin
Viele Urlauber beschwerden sich (hier), weil die bei der Buchung angegebenen voraussichtlichen Flugzeiten nach der Buchung manchmal - und für manche auch "gefühlt" oft - geändert werden.
Auf diese bestehende Möglichkeit verweisen auch die AGB der RV.Aufgrund dieses Punktes in den AGB (z. B. endgültige Flugzeiten erst in den Reisepapieren) zogen die Verbraucherschützer vor Gericht. Sie fordern feste Zeiten, die sich nach der Buchung nicht mehr ändern. Dieser Forderung stimmte das OLG Celle zu, allerdings geht die Beklagte in Revision.
Dieses Urteil wurde in diesem Thread und auch im Parallelthread (Flugzeitänderung) ausführlich und kontrovers diskutiert. Dabei kam zur Sprache, dass - sollte das endgültige Urteil dem des OLG Celle entsprechen, ev. überhaupt keine Flugzeiten sondern nur noch Flugtage in der Reiseausschreibung zu finden sind (und / oder feste Zeiten zu höheren Preisen).
Auf diese Diskussionen und die dort angedachten zukünftigen Möglichkeiten bezogen sich die Beiträge von @vonschmeling und @Holginho.
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Ergänzend:
Das Urteil gestattet "Änderungen aus triftigem Grund" und gibt nicht etwa vor, "Fluzgzeiten müssten felsenfest vertraglich vereinbart" sein.
Ich hab schon seitenweise zu den AGB der Leistungsträger Flug beigetragen - sofern diese (noch?) nicht angegriffen werden, nennen sich künftige Änderungen eben "triftig begründet" - tolle Wurst?!
:?
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@Kourion,
es geht mir nicht um die Flugzeiten, dass die sich ändern können ist mir bewusst!
Was mich nur wunderte ist, dass in der Bestätigung keine Angaben über die Airline und den Transfer stand.
Für die Reise, die ich im April antrete gab es diese Angaben, allerdings habe ich die schon im September 2012 gebucht.
Mit meinem Beitrag wollte nur zum Ausdruck bringen, dass Neckermann gar keine Zusagen macht. (Habe die Mail deshalb rein kopiert) -
Aber Muscheln hast du schon mal gefunden, oder?
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@vanschmeling
Genau den Eindruck habe ich auch (Reaktion auf das Urteil).Schon mal dran gedacht, dass Neckermann keine genauen Angaben macht, weil er einfach keine machen kann?

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@muschelsucherin
Vereinfacht:
Der Verbraucherschutz will gerichtlich eine Bestimmung herbeiführen, die die in der Bestätigung der Pauschalreise angegebenen Flugzeiten verbindlich stellt.
Die bislang ergangenen Urteile tendieren zu einer Festlegung bei Angabe, also ist es gut möglich, dass dein VA aus diesem Grund erst mal keine solche macht.
Hingegen bestätigt er nur, dass er Muschelsuchers an einem bestimmten Tag zum Ziel bringt mit einen Flugzeug, und an einem bestimmten dort wieder abholt.
Damit umgeht er die - möglicherweise irgendwann rechtskräftige? - Bestimmung, sich an angegebene Daten halten zu müssen.
Möglich, dass das in Zukunft nicht mehr irgendwie eigenartig sondern eben Usus ist, der DER jedenfalls hatte diese Variante gem. etlicher Pressemitteilungen in Aussicht gestellt. -
@muschelsucherin
Du schriebst:
"@vonschmeling @Holginho,
verstehe nicht, was ihr mir damit sagen wollt?
Ich glaube es ist für mich besser, nur bei HC zu lesen, anstatt zuschreiben!"Auf dieses Posting bezog sich meine Antwort, die mit dem Satz endete:
"Auf diese Diskussionen und die dort angedachten zukünftigen Möglichkeiten bezogen sich die Beiträge von @vonschmeling und @Holginho."Zu deinem Satz:
"Was mich nur wunderte ist, dass in der Bestätigung keine Angaben über die Airline und den Transfer stand."Die Erklärung dazu findest du in der Antwort des RV nach deiner Mail bezügl. Platzreservierung (von dir hier hineinkopiert):
"Aktuell ausgewaehlte Verbindung: ..... Bitte beachten Sie, dass wir weder die Fluggesellschaft, noch die Flugzeiten, noch die Streckenführung ( via, direkt, non stop etc ) bestätigen. Deswegen finden Sie ausser dem gebuchten Abflughafen und Termin keine verbindlichen Daten auf der Reisebestätigung.... Gleichzeitig bekam ich eine Sitzplatz- Reservierung von Hamburg Airways."
Welche Erklärung gab Neckermann denn wegen des nicht in der Buchungsbestätigung erwähnten Transfers ? -
@bernhard707
Muscheln habe ich in 19 Jahren Türkei sehr viele außergewöhnliche gefunden. Von Incekum - Belek den Strand leergeräumt! Ohne Verhaftung durch den Zoll gekommen, trotz mehrfacher Durchsuchung der Koffer.@Kourion,
Zu dem Transfer gab es keinerlei Informationen. -
@muschelsucherin
Den gebuchten Transfer würde ich mir - wenn du dir diesbezügl. Gedanken machst - nachträglich bestätigen lassen.Ich habe mir meine Buchungsbestätigungen (anderer RV) für 2013 angeschaut: Der Transfer ist immer vermerkt.
Bei der online gebuchten Reise wird allerdings das Rail&Fly Ticket in der Buchungsbestätigung seitens des RV nicht erwähnt. In der Bestätigung seitens HC - ja. Das Ticket ist aber bei den in der Zwischenzeit angekommenen Reisepapieren.Eine solche "Auslassung" muss also nicht unbedingt was bedeuten.
Aber wenn's dich beunruhigt - frag nach.P.S.: Hast du dir vor dem Buchungsklick das Buchungsformular ausgedruckt - Formular mit dem Hinweis auf den Transfer ?
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Hamburg AntalyaHinflug: Di. 15.10.2013 06:00 - 10:30 Uhr Direktflug Hamburg Airways Rückflug: Di. 29.10.2013 11:20 - 14:00 Uhr Direktflug Hamburg Airways
14 TageDoppelzimmer zur Alleinbenutzung (A1A) All Inklusive- Transfer inklusive
Neckermann Reisen
Nachdem ich dieses bei HC gelesen habe, buchte ich über mein Reisebüro tel. diese Reise. Nicht bei HC, sondern über mein Reisebüro, welches mit meiner Sparkasse zusammen arbeitet. Dort bekomme ich nämlich 4% Ermäßigung.
- Transfer inklusive
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@muschelsucherin
Alles klar. Das ist die Reiseausschreibung von der HC-Seite.Hast du nach der Buchung im RB einen Ausdruck über (ich meine, es hieße) "Reiseanmeldung" oder "Reiseanfrage" erhalten - wo der Transfer vermerkt war ?
Wenn dich die Transfersache beunruhigt: Lass das RB bei Neckermann diesbezüglich anfragen.
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Waren im Januar mit Condor 48 zu lange unterwegs. Die errsten 24 Stunden sind auf Blitzeis in Frankfurt zurückzuführen, was wir einsehen und verstehen. Die anderen 24 Stunden lagen an einen defekten Flieger. Wir kamen statt Montagabend erst Mittwochabend zu Hause an. Mein Mann Arbeitet auf Auslandsmontage wo Er Dienstag - Früh wieder los Fahren müssen.Aber nun mußte Er 1 Woche Mehrurlaub nehmen. Wir stellten den Anspruch bei Condor, diese lehnten jede Gutmachung Ihrerseits ab." Wörtlich:Wir sind Ihren Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheiduung getroffen. Auchz unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte , die es ermöglichen eine Zahlung vorzunehmen"Wir haben von Condor nun erst mal die Nase voll. Andere Mitreisende mit welchen wir noch Kontakt haben, sind mit einen Scheck von 50 Euro abgespeist worden. Wir werden jetzt die Sache einen Anwalt übergeben.Hat jemand auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Was Condor betrifft?
LG Martina -
Willkommen im Forum wäre ja bei euch nicht so wirklich zutreffend, daher vielleicht einfach nur ein paar Seiten zurück lesen hier im Thread...
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Hier auch nochmal eine Frage zur Flugverspätung:
Im Novemer Kenia-Rückflug (Condor) 26 Stunden Verspätung wegen technischem Defekt an der Maschine. Condor angeschrieben und Entschädigung gefordert, als Antwort kam, dass es außergewöhnliche Umstände usw. sind und sie leider nichts bezahlen. Anwalt eingeschaltet 600 Euro pro Person als Entschädigung + Übernahme der Anwaltskosten gefordert.
Heute Antwort von Condor dass sie bereit wären aus Kulanzgründen 300 Euro pro Person zu zahlen. Sollen wir das Angebot annehmen?
Dann würde uns aber natürlich bei 300 Euro abzgl. der Anwaltkosten nicht viel über bleiben. Was sollen wir machen? Klage einreichen? Ein anderes Vergleichsangebot fordern/vorschlagen? Leider sind wir nicht Rechtsschutzversichert -
Hier ist wohl flightright etc. die richtige Adresse.
Vorleistung nicht erforderlich und hohe Erfolgsquote.
Die Branche übernimmt Fälle nur mit guter Prognose - sofern du abgelehnt wirst, waren es in der Tat "außergewöhnliche Umstände".
Bei der Erfolgsprovision bliebe jedenfalls mehr für euch hängen ... -
Wenn der Anwalt schon eingeschaltet ist, machen Flightright und Co wenig Sinn, da der Anwalt schon mal zu bezahlen wäre...
@Tinchen
Was war der tatsächliche Grund für die Verspätung? Ich würde dankend ablehnen und klagen auch ohne RV! Da vor Kurzem Condor an einem Tag in Rüsselsheim 18 Fälle auf einen Schlag verloren hat, stehen die Chancen mutmaßlich gut. Alles andere ist Propaganda!