Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  4. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 605 Kommentatoren 1.1m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1721

    Ist ja alles prima und "fürchterlich zeitaufwändig", mein pragmatischer Vorschlag ist einen zusätzlichen Urlaubstag zu nehmen, sowas sollte vorsorglich bei Fernreisen eigentlich immer berücksichtigt werden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • chattieC Offline
      chattieC Offline
      chattie
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1722

      Hallo,

      nier mal mein Fall, was meint ihr:

      Geplant war:
      Hinflug zu unserer Thailand-Reise:

      Frankfurt -> Shanghai 13:35 bis 07:00 Uhr
      Shanghai -> Bangkok 08:45 bis 12:20 Uhr (selbe Fluglinie, gemeinsam gebucht, "conntecting flight"

      In Frankfurt: Maschine musste enteist werden, daher Abflug ca. 15:00 (also +85 Min)
      Ankunft Shanghai: 08:25 Uhr (+85 Min, also Flugzeit ansich exakt)
      Wir wurden beim beim Transfer-Terminal abgefangen (ganz kurz dachten wir noch: cool, jetzt geht es gleich Express zum Flieger mit wehenden Fahnen) und durch die Passkontrolle geleitet, dieBoarding-Cards abgenommen bekommen und dann haben wir das Gepäck zurückbekommen. Nun angestellt für neues Ticket. Leider war die Verständigung auf englisch nicht möglich. Erst auf dem Ticket sahenwir:

      Boarding 11:40, hat bedeutet:
      Shanghai -> Bangkok 12:25 bis 15:50 (das wäre dann + 3 Std. 30 Min)

      Boarding war rechtzeitig, doch dann saßen wir DREI Stunden im Flugzeug und es tat sich NICHTS, außer alle 30-45 Minuten mal ein "Because of Air Traffic we must wait..." oder "Because of TrafficControl we must wait...", kurios dabei: das Essen gab es bereits vor dem Abflug, ca. 13 Uhr, die wussten also schon, das wird war längeres.

      Letztlich war der Abflug 15:30, Ankunft 18:30 (also + 6 Std 10 Min)

      Erklärt bezüglich der Rechte wurde uns nichts (war auch wegen Chinesisch für uns schwer möglich), Gebucht habe wir über eine deutsche Internetseite eine Außereuropäische Fluglinie.

      Ich habe mal keine Namen genannt, ich weiß nicht ob das ok wäre...

      Der Rückflug steht nun noch aus, wie gehe ich weiter vor? Jetzt melden? Wie lange habe ich Zeit zum melden (Rückflug steht noch aus, und die werden uns dann sicher nicht mehr wohl gesonnen sein)? Was steht uns zu? Wirklich 600 Euro pro Person? An wen muß ich mich melden?

      Danke für euer Verständnis, falls ich nochmal Frage, obwohl schon alles durchgekaut wurde.

      Thomas

      schöne Grüße aus Würzburg
      Sanne & Thomas

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Rhodos-PeterR Offline
        Rhodos-PeterR Offline
        Rhodos-Peter
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1723

        @chattie
        wenn Dir das ganze Prozedere zu kompliziert sein sollte, kannst Du die Angelegenheit an verschiedene Internetportale weiterleiten, die Deine Rechte kennen und ggf. vertreten, ein Anbieter z.B. wird hier im Forum behandelt Flightright . Die Prüfung des Falls ist kostenlos, es wird erfolgsabhängig gearbeitet und auf Provisionsbasis mit Dir abgerechnet. Du gibst einfach Deine Flugnummer ein, die Airline und das Flugdatum, der Rest geht von alleine, die Damen und Herren wissen bestens Bescheid, meine persönlichen Erfahren mit Flightright sind sehr positiv, wenn auch unterm Strich nach der Prüfung leider nichts dabei herausgekommen ist, die Ankunftszeit war der Knackpunkt

        edit: dafür gab es von der Airline nach freundlicher Anfrage einen "dicken" Rabattgutschein für den nächsten Flug, dies hatte aber nichts mit Flightright zu tun...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1724

          Da die China Eastern in FRA wegen Enteisung = Wetter = nicht von der Airline beinflussbar, verspätet weggekommen ist, wirst du keine Entschädigung bekommen.

          Übrigens, in Shanghai sind lange Wartezeiten im Flieger, wegen Air Traffic Control schon fast eher die Regel als die Ausnahme 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • CONNY1709C Offline
            CONNY1709C Offline
            CONNY1709
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1725

            Ende gut alles gut...
            Nachdem das TUI Kundencenter nicht auf mein E-mail reagiert hat,habe ich mal die TUI Seite bei Facebook angeklickt..und eine naja Nachricht geschrieben an der man erkennen konnte das ich etwas sauer war.. 😛
            Eine Std später kam eine Nachricht von TUI zurück.:

            Liebe Frau B. es sieht so aus, dass wir eine Lösung für Sie gefunden haben. Ihr Reisebüro wird nun von uns über den Alternativvorschlag informiert und wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
            Wir hoffen sehr, dass alles zufriedenstellend geklärt werden kann und Sie wieder voller Vorfreude auf den bevorstehenden Urlaub blicken können.
            Beste Grüße aus Hannover,
            M.O. aus dem TUI Facebook Team.

             
            Es dauert wieder eine Std und mein Reisebüro rief an...
            Man hat uns kostenfrei auf den Direktflug von Air Berlin umgebucht.. 😄
            Reisebestätigung kam schon per E-mail..

            Ich danke euch an dieser Stelle für eure Unterstützung und euer Wissen..es ist super das es solch ein Forum gibt das einen mit guten Ratschlägen und Tipps unterstützt 😘
            DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
            LG

            Nov.2012 Coraya-beach Marsa alam
            Sept.2013 Secret-royal-beach Punta cana, Jan.2015 Kuramathi ..Januar 2016 Samana.. =) Juni 2016 Coraya Beach Marsa Alam..Januar 2017 Kreuzfahrt Mittelamerika & Karibik..Juni 2017 Steigenberger Marsa Alam

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1726

              @chattie
              Für die Beschwerdeführung bezüglich Verspätungen und Flugausfällen gibt es keine Fristen - also genieße erst einmal deinen Urlaub!
              😉
              Ein Anspruch gem. EU VO 261/04 beträfe nur die Verspätung in FRA, bei der sich die Airline - wie schon von @mkfpa beigetragen - auf außergewöhnliche Umstände berufen kann und damit höchstwahrscheinlich exkulpiert ist.
              Selbst wenn ihr durch diese Verspätung einen Anschlussflug versäumt hättet, bestünde über eine Versorgungsleistung hinaus also kein Anspruch auf Entschädigung gem. der VO 261/04.
              Außerhalb der EU wird gem. Montrealer Abkommen reguliert - hierfür ist übrigens keines der einschlägigen Inkassounternehmen Typ flightright ausgelegt - ggf. bleibt es also "kompliziert".
              Jedoch gibt es auch dort keine engen Fristen, du kannst den Sachverhalt demnach in Ruhe nach deiner Rückkehr abarbeiten.

              Übrigens spielt es keine Rolle, wo du die Flüge gebucht hast, die EU Fluggastrechte finden nur Anwendung auf die Operatings ex EU Mitgliedsländern - ergo auch nicht auf einen ggf. verspäteten Rückflug.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1727

                @CONNY1709
                Danke für die Rückmeldung und herzlichen Glückwunsch!
                Übrigens ein schönes Beispiel, dass pauschale Buchungen nicht nur Nachteile haben ... 😉

                Bei dieser Gelegenheit möchte ich erwähnen, dass Unternehmen der Reisebranche offenbar großen Wert auf die social networks legen und sich Erfahrungsberichte häufen, wie viel schneller Kunden über beispielsweise FB Antwort erhalten.
                Offengestanden gefällt mir diese Entwicklung persönlich nicht, sie ist aber klar zu beobachten ...
                :?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Rhodos-PeterR Offline
                  Rhodos-PeterR Offline
                  Rhodos-Peter
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1728

                  vonschmeling:
                  Außerhalb der EU wird gem. Montrealer Abkommen reguliert - hierfür ist übrigens keines der einschlägigen Inkassounternehmen Typ flightright ausgelegt -


                  .... es ist zwar vielleicht etwas OT, doch diese Meinung ist nicht richtig. Flightright hilft ggf. natürlich auch bei Flügen außerhalb der EU, nachzulesen u.a. hier

                  Zitat aus dem Link:
                  "Übrigens – was die meisten Menschen auch nicht wissen – ebenfalls für Zielorte, die aus der EU heraus angeflogen werden und ganz unabhängig von der Fluggesellschaft. Wenn Sie also Ansprüche gegen asiatische Fluggesellschaften haben dann ist Flightright der richtige Partner."

                  Auch ein Blick auf die Homepage von Flightright verrät u.a. Flüge in die USA, die Vereinigten Staaten von Amerika liegen ja bekanntermaßen außerhalb der EU.

                  Und last but not least handelte es sich bei meinem zaghaften Versuch, etwas erstattet zu bekommen, um einen Transantlantikflug. Flightright hat sich der Sache wohlwollend angenommen, doch der Pilot hatte trotz dem verspätetem Abflug das "Gaspedal auf dem Bodenblech" um die Verspätung aufzuholen, zwar nicht ganz geschafft, aber noch im zu aktzeptierenden Zeitfenster, deshalb keine Erstattung, Congratulation and shit happens ... 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1729

                    @Rhodos-Peter
                    Danke für deinen Hinweis auf die erweiterten Services - allerdings ändert das wenig an meiner persönlichen Auffassung bezüglich der Kompetenz.
                    "Sich wohlwollend annehmen" ist etwas anderes, als "sachkundig unterstützen" - daher bleibt es - vorläufig! - bei meinem Statement zur Eignung als Interessensvertretung.
                    😉
                    Exakt - das ist "meine subjektive Einschätzung", auf ihre "Richtigkeit" erhebe ich keinen Anspruch!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Rhodos-PeterR Offline
                      Rhodos-PeterR Offline
                      Rhodos-Peter
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1730

                      ... da habe ich mich vielleicht mal wieder falsch ausgedrückt 😉
                      der Sachverhalt wurde von Flightright "sachkundig unterstützt" und nach Prüfung mit dem Hinweis auf die ausschlagebende Landezeit abschlägig beschieden. Zusätzlich bekam ich den Tipp, mich trotzdem an die Fluggesellschaft zu wenden, alles weitere s.o.
                      wie gesagt, es sind nur eigene Erfahrungen...  😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • carofeliC Offline
                        carofeliC Offline
                        carofeli
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1731

                        Flugzeiten nicht einseitig ändern

                        vzbv klagt erfolgreich gegen TUI und British Airways

                        http://www.vzbv.de/11275.htm

                        mal abwarten, wie sich das entwickelt...

                        Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
                        Voreingenommenheit.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • muschelsucherinM Offline
                          muschelsucherinM Offline
                          muschelsucherin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1732

                          Ich habe bei HC ein Angebot gefunden, welches ich dann tel. in meinem Reisebüro buchte.
                          Lt. Internet Flugzeiten, Fluggesellschaft, Direktflug, und Transfer, alles bestens.

                          Dann kam die Bestätigung/Rechnung von Neckermann, darin stand nur Hamburg-Antalya, Antalya- Hamburg.
                          Also Mail an Neckermann , wieso die Daten fehlen, ich brauche sie um eine Sitzplatz-Reservierung vorzunehmen.

                             == Aktuell ausgewaehlte Verbindung == ================================= 1510 HAM AYT 0600-1030 HK 5820 2910 AYT HAM 1120-1400 HK 5821 Bitte beachten Sie, dass wir weder die Fluggesellschaft, noch die Flugzeiten, noch die Streckenführung ( via, direkt, non stop etc ) bestätigen. Deswegen finden Sie ausser dem gebuchten Abflughafen und Termin keine verbindlichen Daten auf der Reisebestätigung. Die für Sie aktuell gültigen Daten erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sollten sich nach dessen Versand Veränderungen ergeben - was nicht immer ausgeschlossen ist - würden wir Sie dann informieren.

                          Gleichzeitig bekam ich eine Sitzplatz- Reservierung von Hamburg Airways. 
                          Frage mich, wieso die Zeiten immer noch im Internet stehen. Die Reise steht auch  zum gleichen Preis, mit Zwischenlandung Istanbul.  
                          Die machen sich das einfach, damit man keine Ansprüche stellen kann.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1733

                            @carofeli
                            Das betreffende Urteil wurde schon Seiten zuvor hier im Thread verlinkt und diskutiert ...
                            :?
                            @Muschelsucherin
                            Was genau wäre anders, wenn die Flugzeiten angebeben wären, vor der Reise aber "aus triftigem Grund" (z.B. Airline pleite) geändert werden müssten?
                            Zudem wurde genau eine solche Methodik nach rechtskräftigem Urteil bereits prognostiziert.
                            Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wirst du im Internet womöglich gar keine "voraussichtlichen Flugzeiten" mehr finden. Fragt sich was daran dann so wahnsinnig verbraucherfreundlich sein soll ...
                            ❓
                            Edit:
                            Ist zwar die x-te Wiederholung - aber im Rahmen einer Pauschalreise buchst du einen Flug am Tag X von A nach B, darüber hinaus hast du keine Ansprüche.
                            Mit "die machen sich das einfach" hat das nichts zu tun ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • muschelsucherinM Offline
                              muschelsucherinM Offline
                              muschelsucherin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1734

                              @ vonschmeling, du hast ja recht. Ich fand es nur komisch, weil ich solche Bestätigung bisher noch nicht hatte.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1735

                                @muschelsucherin
                                Dank der Interessenvertretung Verbraucherschutz werden "Bestätigungen" künftig womöglich noch viel "komischer" werden ...
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1736

                                  ...und bei diesen (ggfs.) "komischen" Bestätigungen wird sich dann (ggfs.) so mancher Verbraucher fragen, ob er nicht "zu früh gelacht hat" 😉

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • muschelsucherinM Offline
                                    muschelsucherinM Offline
                                    muschelsucherin
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1737

                                    @vonschmeling
                                    @Holginho,
                                    verstehe nicht, was ihr mir damit sagen wollt?
                                    Ich glaube es ist für mich besser, nur bei HC zu lesen, anstatt zuschreiben!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1738

                                      @muschelsucherin
                                      Neiiiin, mich hättest du damit vollkommen falsch verstanden ... 😱 ❓

                                      Ich wollte darauf hinweisen, dass die "Merkwürdigkeit" der Bestätigung ggf. vorgreifend an eine neue Rechtslage angepasst sein könnte - man sich also womöglich daran gewöhnen muss.
                                      Das ist aber vollkommen spekulativ - daher habe ich ein wenig drum herum schwadroniert.
                                      😞
                                      Zur sachlichen Info:
                                      Auch eine neue Gesetzeslage schließt Änderungen keinesfalls aus, sie verbietet ggf. nur, diese in Bausch und Bogen bereits in den AGB verankern zu wollen.
                                      Was du hier geschildert hast, könnte genau die "Zukunftsmusik" für Pauschalreisebucher sein - und das wurde genau so schon wiederholt dargestellt.
                                      :?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • KourionK Nicht stören
                                        KourionK Nicht stören
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1739

                                        @Muschelsucherin
                                        Viele Urlauber beschwerden sich (hier), weil die bei der Buchung angegebenen voraussichtlichen Flugzeiten nach der Buchung manchmal - und für manche auch "gefühlt" oft - geändert werden.
                                        Auf diese bestehende Möglichkeit verweisen auch die AGB der RV.

                                        Aufgrund dieses Punktes in den AGB (z. B. endgültige Flugzeiten erst in den Reisepapieren) zogen die Verbraucherschützer vor Gericht. Sie fordern feste Zeiten, die sich nach der Buchung nicht mehr ändern. Dieser Forderung stimmte das OLG Celle zu, allerdings geht die Beklagte in Revision.

                                        Dieses Urteil wurde in diesem Thread und auch im Parallelthread (Flugzeitänderung) ausführlich und kontrovers diskutiert. Dabei kam zur Sprache, dass - sollte das endgültige Urteil dem des OLG Celle entsprechen, ev. überhaupt keine Flugzeiten sondern nur noch Flugtage in der Reiseausschreibung zu finden sind (und / oder feste Zeiten zu höheren Preisen).

                                        Auf diese Diskussionen und die dort angedachten zukünftigen Möglichkeiten bezogen sich die Beiträge von @vonschmeling und @Holginho.

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1740

                                          Ergänzend:
                                          Das Urteil gestattet "Änderungen aus triftigem Grund" und gibt nicht etwa vor, "Fluzgzeiten müssten felsenfest vertraglich vereinbart" sein.
                                          Ich hab schon seitenweise zu den AGB der Leistungsträger Flug beigetragen - sofern diese (noch?) nicht angegriffen werden, nennen sich künftige Änderungen eben "triftig begründet" - tolle Wurst?!
                                          :? 😱

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 85
                                          • 86
                                          • 87
                                          • 88
                                          • 89
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 87 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag