Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@tina1312
Nicht ganz, die Gebühr errechnet sich natürlich aus dem Streitwert (€1.200), nicht aus dem Anspruch nach Abzug der Beitreibungsprovision.
Und warum "trotz allem"? Ich war im Beitrag vor deinem genau zum selben Ergebnis gekommen.

@jessy
Es geht wohl weniger um die Aussichten, als um die Wahl zwischen einer auf eigene Kosten angstrengten Klage und dem weniger anstrengenden und nur im Erfolgsfall provisionspflichtigen Weg über die dienstleisterische Beitreibung. -
Wir haben im Dezember eine Reise gebucht von Berlin Schönefeld nach Antalya.
10 Tage solle die Reisedauer betragen.
Eigentlich sollten wir um09.30 starten und der Rückflug ist um 6 Uhr.
Nun erhielten wir nachdem wir bezahlt haben, pünktlich zum Wochenende eine Mail mit einer Flugzeiten Änderung. Wir sollen jetzt wie geplant am 13.04.2013 fliegen aber die Uhrzeit ist echt eine Frechheit 23.55Uhr!
Somit sind wir früh um 14.04. um 6.30 Uhr im Hotel müssen dann erstmal schlafen. Somit fehlen uns 3 Tage. Das kann doch wohl nicht die Norm sein!
Habe heute gleich bei Travel24.com angerufen und denen mitgeteilt das wir zwei zu 100% behinderte Menschen dabei haben und dies gar nicht geht, die eine ist geistig und sehbehindert...sie bekommt ja einen Schock fürs Leben zumal sie noch nie geflogen ist.
Travel hat sich nun mit GTI in Verbindung gesetzt und erfragt ob wir an diesen Tag einen anderen Flug bekommen könnten oder ein Tag später und GTI müsste dann die verloren gegangen Tage hinten dran setzen.
Auf das Feedback bin ich ja mal gespannt.
Hat jemand schon so eine Situation mit erlebt bei GTI? Wenn ja was kann machen.
Danke im Vorraus -
herzlich willkommen im Forum @Ninchenpur15!
Du kannst in diesem Thread auf 176 Seiten nachlesen, dass diese Erfahrung etliche Pauschalreisende nicht nur mit GTI, sondern auch mit allen anderen RV gemacht haben.
Es ist zwar ärgerlich aber vollkommen Vertragskonform und daher auch, selbst wenn Du es anders siehst, keine Frechheit.Ich wünsche Dir dennoch, dass Du von GTI eine, für dich besser passende Flugzeit erhälst.
Falls dir diese 176 Seiten Appetit auf mehr gemacht haben, es gibt noch einen anderen Thread
Da findest Du weitere 112 Seiten zu diesem Thema.
Ich wünsche Dir trotzallem einen schönen Urlaub.
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GTI ... da sollte man als Reisender mal die aktuellen (Zahlungs-) Schwierigkeiten in der Türkei im Auge behalten. Vielleicht hat der Fall hier auch damit zu tun...
http://www.rtl.de/cms/ratgeber/benkoe-blog-hotel-horror-in-der-tuerkei-2d061-3902-24-1454459.html
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Och nö, bitte nicht Benkö... :?

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shippysly:
@Jessy233 Was hat das ganze jetzt mit dem Thema Flugzeitenänderung / Flugverspätung zu tun?
Passt meiner Ansicht nach eher in den GTI-Thread oder aber ins funforum...
Nun wenn einer (GTI) seine Hotelrechnungen nicht bezahlt, könnte es auch sein, dass er seine Flugrechnungen nicht zahlt und dann auf andere Airlines ausweichen muss.
Mit Fun hat das recht wenig zu tun insbesonders für Betroffene. Und auch der Benkö war wohl nur die erste Anlaufstelle, weil sich Manche nicht anders zu helfen wußten...
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Haaaallo... das gehört in den GTI Thread.
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den gti thread findet man hier
https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/gti-insolvenz-erfahrungen-mit-ama-wta-x--118796 -
Hallo liebe Forengemeinschaft.
Heute waren unsere Flugunterlagen im Briefkasten. Leider mußten wir feststellen, daß der Rückflug ca. 13! Stunden früher sein wird als ursprünglich von uns gebucht und bestätigt.
Veranstalter unserer Türkeireise ist alltours und die Airline Sky-Airlines.
Lt.Buchungsunterlagen sollten wir um 20:00 Uhr zurückfliegen am letzten Urlaubstag, nun schon morgens um 7:00 Uhr. Somit geht uns also ein kompletter Urlaubstag flöten...
Gibt es nun die Möglichkeit, für diesen Reisetag eine Entschädigung einzufordern? Wir fliegen am 13.4.2013. Wenn evtl. Ansprüche geltend gemacht werden können, melde ich mich schon jetzt bei alltours, oder beschwere ich mich bei der Reiseleitung in der Türkei?Diverse Suchmaschinenergebnisse sehen das Recht auf Kundenseite, aber vielleicht hat hier jemand aktuelle Tips aus eigener Erfahrung.
LG
Guddiman -
Habe mehr als ein paar Seiten gelesen...bin aber u.a. im Netz darauf gestossen:
...Gerade bei Frühbuchern kommt es immer wieder zu Streitfällen. Da die Reisen mitunter bis zu sechs Monate im Voraus gebucht werden, kann es bei den Airlines immer mal wieder zu kurzfristigen Änderungen der Flugtermine kommen. Den Urteilen der Landgerichte zufolge benötigen Verbraucher jedoch Verlässlichkeit in ihrer Urlaubsvorbereitung. Es sei Reisenden nicht zuzumuten, auf einen Teil ihrer Urlaubszeit zu verzichten, wenn die Flüge unzumutbar verschoben oder Flugzeiten einseitig geändert werden....
LG
Guddiman
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Da aber die Urteile wegen eingelegter Berufung noch nicht rechtskräftig sind, ist die Angabe von unverbindlichen Abflugzeiten weiterhin rechtens.
Im übrigen sind An- und Abreisetage nicht als Urlaubstage zu bewerten, sondern sie dienen ausschließlich zur Beförderung von A nach B. -
@nate1: du stellst deine Aussage bzgl. An- und Abreise so bestimmt ins Forum; ich gehe deshalb davon aus, dass du weißt wovon du schreibst. Ich kenne sowohl diese Aussage bereits, wie auch immer wieder Werbeaussagen wie "1 Woche Urlaub" (und NICHT "5 Tage Urlaub" bei einer Woche Reisedauer).
Ich ersuche dich deshalb, mir bzw. dem interessierten Publikum doch mitzuteilen, welcher Quelle du dich bei dieser Information bedient hast; also wo ich dies nachlesen kann. -
Du eventuell, "man" definitiv nicht! Im diesem Portal zugehörigen Reisebüro liest sich ein beliebiges Angebot z.B. so:
im Reisepreis enthaltene Leistungen
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2 Personen
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7 Tage / 11.05.2013 - 18.05.2013
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1 Doppelzimmer Typ 1
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All Inklusive
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Zug zum Flug mit der Deutschen Bahn inklusive!
Keine Silbe von "Übernachtungen"; auch in den dazugehörigen AGB nicht...
Bin jedoch zuversichtlich, dass Nate1 eine fundiertere Auskunft geben wird!
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siehe das Urteil...6 Übernachtungen = 7 Urlaubstage
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na da hast aber lange gebraucht
um ein Urteil zu finden. Darf ich nun auch eines beschreiben (AG Hannover, Az. 519 C 7511/08):
So wurde am Amtsgericht Hannover im Fall von Gran-Canaria-Urlaubern entschieden, dass diese die Hälfte ihrer Kosten für den letzten Reisetag erstattet sowie 50 Euro Schadensersatz bekommen sollten. Der Rückflug war nach einer Woche Aufenthalt von 17.35 auf 7.30 Uhr morgens vorverlegt worden. Das Gericht sah das als gravierende Verkürzung der gesamten Reisedauer und befand, dass die bei der Buchung erweckten Erwartungen des Reisenden an den letzten Urlaubstag nicht beliebig unterschritten werden dürften.nochmal, ganz langsam geschrieben für dich: "...den letzten Urlaubstag...". Ein Gericht bezeichnete also den Rückreisetag ganz eindeutig als Urlaubstag. Die Nacht davor - oder die restlichen gebuchten - war in der gesamten Begründung unerwähnt!
