Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@Kourion
Sie haben 3h Aufenthalt in VIE ...
@nichtwichtig
Stornieren kannst du die Reise zu den bei XTUI üblichen Stornobedingungen, das halte ich für keine sehr gute Idee ...
:? -
@kurion
"Das müssten dann ja 8 Std. gewesen sein... nein, 7 Std. (man muss ja noch eine Std. abziehen). Aber dennoch - 7 Std. Flug von Dt. nach Zypern ?"Der Flug von Düsseldorf sollte ohne Zwischenlandung um 13.20 Uhr starten und um 18.25 Uhr landen. Jetzt verschiebt sich der Start um 30 Minuten und die Landung durch den langen Stopp in Wien auf 0.40 Uhr am nächsten Tag.
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Jau, gerade kapiert...
Wollte noch löschen.@nichtwichtig
Sorry, mein Fehler... -
Ist ja o.k...ich bin grad nur einfach so stinkwütend, aber lese mich gerade durch Fälle, dagegen ist das ja pillepalle. Aber so ganz muss man das alles doch nicht hinnehmen...http://www.stern.de/reise/service/aergernis-flugzeitenaenderung-airlines-verschaukeln-passagiere-1878375.html
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.... nun ist diese Thematik hier im Unterforum auch schon in epischer Breite besprochen worden, schau doch auch noch einmal in diesen Thread ...

Edit: Eine erhebliche Störung der Nachtruhe ist übrigens auch nicht gegeben ...
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Hallo ihr Lieben!
Ich hab mal eine kurze Frage. In Frankfurt haben aktuell viele Flüge Verspätung angeblich wegen des Streiks in Frankreich. Leider hängt mein Freund dort auch fest. Sein Flieger sollte um 10:55 nach Barcelona starten und ist jetzt angesetzt für 13:30 (erste Verspätung war von 10:55 auf 12 Uhr angesetzt, jetzt auf 13:30).
Es handelt sich um einen Linienflug (also keine Pauschalreise oder sonstiges). Gibt es da irgendwelche Erstattungsmöglichkeiten oder sonstige Rechte?Viele Güße aus Barcelona
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Hallo,
wir hatten von Antalya nach Frankfurt am 15.6.2013 eine Flugverspätung von über 7 Stunden. Geplante Ankunft in Ffm 22.30 Uhr am 15.6., tatsächliche Ankunft 6.05 Uhr am 16.6. Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit von Condor liegt vor. Habe mir am Flughafen in Antalya schriftlich bestätigen lassen, dass mir die 2 kostenlosen Handygespräche nicht ermöglicht wurden und dass es eine Flugverspätung war wegen des technischen Defekts der Maschine. Bin schwerbehindert 70 % und Merkzeichen "G".
Ansprüche geltend gemacht bei Condor, 2 Personen, uns stehen also € 800,-- Entschädigung zu. In den nächsten Tagen erhalten wir kulanzweise von Condor einen Verrechnungsscheck über € 50,--, den nehmen wir zwar, Restforderung bleibt aber bestehen. Unser Reiseveranstalter war Neckermann, wir hatten eine Pauschalreise gebucht. Frage: Sollen wir unsere Ansprüche auch gegenüber Neckermann geltend machen, denn von Condor bekommen wir ja max. € 800,-- (falls sie nicht zahlen, werden wir wohl klagen müssen). Weitere Ansprüche wegen der Tel.kosten, pauschale Gebühr, Einschreibekosten ersetzt dann Neckermann? Minderungsansprüche kann ich gegen Neckermann ja auch geltend machen, ist aber ohnehin das selbe Unternehmen (TC), spielt also deshalb wohl keine Rolle, wer letztendlich zahlt.
Welchen Rat könnt ihr mir geben?
Freundliche Grüße
Anna -
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Hallo,
ja das mit der Refinanzierung haut leider gar nicht hin. Das gebuchte Hotel war bei Neckermann zudem teurer als bei der TUI!, bei der ich ursprünglich buchen wollte. War leider dort aber schon ausgebucht - 14 Tage nach erscheinen der Kataloge - aber na ja, wen wundert es.
Weshalb ich aber besonders sauer bin - 10 Minuten vor der geplanten Startzeit um 19.50 Uhr ging noch ein Flieger von der Condor nach Ffm, Umbuchung hat man abgelehnt, obwohl noch Plätze (2 auf jeden Fall) frei waren. Und es stand bereits mittags um 15.00 Uhr fest, dass unsere Maschine auf jeden Fall eine Stunde verspätet sein würde. Laut Schreiben Condor "bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern."
Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und sollte irgendjemand Mitleid mit Condor haben, ich möchte nicht wissen, wie viele der über 230 Passagiere GAR KEINE Ansprüche anmelden werden oder sich mit "nem Appel und nem Ei" von Condor abspeisen lassen.
Schöne Grüße
Anna -
Ja schön, nur was hat das alles mit der maximalen Entschädigung von € 400 p.P. für diese Strecke gemäss der EU Verordnung 261/04 zu tun?
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Ja, Anna, man kann sichden Urlaub schön über Entschädigungen finanzieren, schon vor der Planung der Reise einberechnen. Immerhin sind heuzutage ein Großteil der Flüge verspätet, genauso wie es Staus auf der Autobahn gibt (für die es ja nun leider noch keine Entschädigung gibt). Der Flugraum ist halt auch oft überfüllt.
Ironieoff
Wenn ich so beobachte, dass die Entschädigungssummen teilweise sogar den Preis des Fluges überschreiten, dann frage ich mich, wie die Fluggesellschaften das finanzieren sollen.
Wenn nicht nur einzelne sondern viele Fluggäste eine Entschädigung fordern, müssen doch zwangsläufig die Flugpreise erhöht werden. -
@Bernhard707 - Sorry, dass ich hier meinen Frust über Condor losgelassen habe.
@Flora_59 - Beziehe mich hier auf die Fluggastverordnung und das Urteil des EuGH v. 22.12.08 - C-549/07 - Wenn dir das nicht gefällt, musst du dir jemand anderen suchen, dem du dein Leid klagen kannst. Bin da der falsche Ansprechpartner. Als Fluggast habe ich Rechte, die mir zustehen. Nicht mehr, nicht weniger.
Wünsche allen ein schönes Wochenende.
Anna -
abholl:
Die Adresse rauszufinden dürfte ja kein Thema sein. Dann dorthin die bezifferte Forderung auf Entschädigung schicken. Fertig. Abwarten.Danke, aber so weit bin ich auch schon, Nur das dieses eine Bulgarische Airline ist und ich kein Bulgarisch kann. Wollte eigentlich nur Wissen ob es überhaupt bei einer "Ausländischen Fluggesellschaft" Sinn macht das ganze aufzurollen und eventuell ein Schreiben besser gleich auf Englisch aufzusetzen ?
Da im Netz leider nur deutsche Musterschreiben vorhanden sind, werde ich dann leider was selbst Versuchen zu erstellen oder gibt es dieses Musterschreiben hier irgendwo in anderen Sprachen.Dann ein schönes WE
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Air Via ist eine bulgarische Airline und damit auch an die EU-Fluggastverordnung gebunden. Wenn es dir sinnvoll erscheint, kannst du ja "notfalls" den Google Übersetzer als Unterstützung für ein Schreiben in englischer Sprache zu Rate ziehen.
Edit:
Den Google Übersetzer verwenden die Mitarbeiter von Air Via dann vermutlich auch.
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Anna19:
@Flora_59 - Beziehe mich hier auf die Fluggastverordnung und das Urteil des EuGH v. 22.12.08 - C-549/07 - Wenn dir das nicht gefällt, musst du dir jemand anderen suchen, dem du dein Leid klagen kannst. Bin da der falsche Ansprechpartner. Als Fluggast habe ich Rechte, die mir zustehen. Nicht mehr, nicht weniger.
Es ging nicht speziel um deinen Fall, deine Bemerkung wegen der Refinazierung war nur der Aufhänger.
Ich weiss, dass das Recht so ist. Aber wohin soll das führen, wenn die Erstattung höher ist als der Preis? Die Entschädigung müsste sich - meiner Meinung nach - nach der Höhe des Flugpreies richten. Dass man teilweise mehr Geld rausbekommt, als man gezahlt hat ist doch irrsinnig. Nun ja, dass das Rechtswesen oft seltsame Blüten treibt, ist ja bekannt. -
Ich weiss, dass das Recht so ist. Aber wohin soll das führen, wenn die Erstattung höher ist als der Preis? Die Entschädigung müsste sich - meiner Meinung nach - nach der Höhe des Flugpreies richten. Dass man teilweise mehr Geld rausbekommt, als man gezahlt hat ist doch irrsinnig. Nun ja, dass das Rechtswesen oft seltsame Blüten treibt, ist ja bekannt.
@Flora, finde dich damit ab, dass man bei Flugverspätungen ein Recht auf Entschädigung hat.
Sicher wird sich was ändern, in meiner Reisebestätigung für Oktober sind weder Flugzeiten Airline noch Transfer angegeben. Erst mit den Reisepapieren werden Angaben gemacht.
Warum wohl? damit man keine Ansprüche auf Entschädigung hat!
In Internet sind aber die Angaben vorhanden, daraufhin habe ich gebucht.(Unverbindlich) -
@muschelsucherin
"Sicher wird sich was ändern, in meiner Reisebestätigung für Oktober sind weder Flugzeiten Airline noch Transfer angegeben. Erst mit den Reisepapieren werden Angaben gemacht.
Warum wohl? damit man keine Ansprüche auf Entschädigung hat!
In Internet sind aber die Angaben vorhanden, daraufhin habe ich gebucht.(Unverbindlich)"
Was hat eine Flugverspätung von über 4 Std. (und davon schreibt @Flora) mit der Nichtangabe von Flugzeiten bei Buchung / eventuellen Flugzeitänderungen zu tun ?
Nichts.
Denn ja, bei einer Pauschalreise sind Flugzeiten unverbindlich und du hast bei einer Flugzeitänderung keinen Anspruch auf eine Entschädigung - auch dann nicht, wenn voraussichtliche (!) Flugzeiten angegeben sind.