Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo,
wir haben Anfang Februar eine Pauschalteise vom 22.12. bis 03.01.2014 von Frankfurt nach Sansibar über xnec gebucht (ohne Reiserücktrittversicherung!). Die Reise kostet uns über 5.800,00 EUR. Urlaub ist von der Firma genehmigt worden.
Jetzt kam gestern eine Flugtagänderung vom 03.01. auf den 02.01. da der Flug gestrichen wurde. Ich habe wiedersprochen und nach Alternativen gefragt. Dann wurde mit'r als Rückflug der 04.01. ohne Zusatzkosten angeboten. Wir haben zeitnah zugestimmt und es wurde Rückbestätigt, das die Umbuchung vorgenommen wurde. Jetzt kam die nächste Email. Nun wurde die nächste Email geschickt. Die umbuchung war nicht mehr möglich, da Der Rückkflug nun ausgebucht ist
als Alternative wurde uns nun der 05.01. Angeboten. Allerdings ist uns dieser Rückflug zu spät und wir hätten einen Aufpreis von ca. 250 EUR bezahlen müssen! :?
Habe nun nach einem Alternativen Rückflughafen (Basel oder Zürich) angefragt, da diese Flughäfen in unserer Nähe sind. Wir sind allerdings nicht bereit noch weitere Kosten zu übernehmen. Was haben wir für Rechte, wenn uns kein Angebot zusagt? -
hier werden 2 voneinander unabhängige Sachen vermischt. Eine Entschädigung ist was anderes als eine Erstattung. Eine Entschädigung ist völlig unabhängig vom gezahlten Ticketpreis und ist bei Flugverspätungen in der EU-Verordnung 261/04 geregelt. Hingegen sind Flugzeitangaben bei Pauschalreisen unverbindlich und können ohne Rechtsanspruch im Rahmen der gebuchten Reisetage geändert werden, so daß vom RV nichts erstattet werden muß (vom gezahlten Reisepreis) solange die Beförderung an den gebuchten Tagen erfolgt
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Zusätzlich zur kostenfreien Stornierung habt ihr nach meiner Meinung auch Anspruch auf Schadensersatz. Außer der RV kann nachweisen dass die Flugstornierung nicht durch ihn oder der Airline, als sein Erfüllungsgehilfe, zu vertreten ist.
Am 3.1. finde ich noch eine recht vernünftige Rückflugverbindung mit Oman Air für € 644.- (One-Way). Schlage, mit Hinweise auf die Schadensersatzpflicht, eine Umbuchung auf diesen Rückflug vor.
Vermutlich wird sich der RV rausreden wollen, aber falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du ja prüfen lassen ob deine Versicherung die Kosten für einen Anwalt übernehmen würde.
Alternativ könntest du auch ein oder zwei Tag Urlaub zusätzlich nehmen und eine kostenlose Umbuchung auf den 5.1. verlangen.
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Hallo zusammen!
Ich würde gerne in Erfahrung bringen,wie das ist,wenn der Flieger grössere Verspätung hat.
Es gibt da ja neue Regel,die aber in den Medien nur kurz erläutert wurden.-z.B.--Essensgutscheine bei Stundenlangen Verspätungen-,an wenn wendet man sich? Insbesondere,wenn nachts die Schalter zu sind?
- ab wieviel Std. Verspätung gibt es welche Entschädigung ,ich glaube,die ist irgendwie nach Flugkilometern gestaffelt .
Tagsüber kann man sich ja am Flughafen durchfragen,aber ich fliege nachts gegen 1Uhr,ich weiss nicht,ob da ein Ansprechpartner vor Ort ist ?
- ab wieviel Std. Verspätung gibt es welche Entschädigung ,ich glaube,die ist irgendwie nach Flugkilometern gestaffelt .
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Nope, es gibt in den Medien sogar reichlich Informationen dazu, einfach mal 'Flugverspätung' und 'EU Verordnung 261/04' in Google eingeben und fleissig lesen.
Das Thema ist viel zu komplex um hier alles nochmal detailliert aufzuführen, was u.a. anderem auch in diesem Thread zu lesen ist. -
Gestern in der ARD bei Monitor-
wie die EU-Kommission und die Bundesregierung die Rechte von Fluggästen einschränken wollenBeitrag ist in der Mediathek
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0808/flug.php5 -
Zitat aus der Sendung:
"Ein Wahlkampfgeschenk für die Airlines"
Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften. Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handeln. Also um Wahlkampf mit den Geldern von Zwangsgebührenzahlern.
Zur Sache selbst: Ob drei Stunden Verspätung als zeitliche Grenze für die Zahlung von z.B. 300 Euro gerecht ist oder nicht, darüber kann man natürlich trefflich streiten.
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Ich hab das Geld seinerzeit natürlich gerne angenommen, finde allerdings auch, dass die Summe bei Mittelstrecken (400 Euro p.P.) recht hoch ist, wenn man bedenkt, wieviel man für Hin-und Rückflug zahlt, nämlich meist weniger...
Und natürlich wird das auf den Flugpreis im vorhinein aufgeschlagen... Allderdings bezweifele ich, dass die Flugpreise sinken würden, wenn es Änderungen geben würde...
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Mal abgesehen davon, daß der Bericht nicht wirklich gut/komplett recherchiert ist...
...was sagen wohl jetzt die Leute, die (auch hier) eine starke Einschränkung der "Macht" von Airlines und RV vorhergesagt haben

Anmerkung:
Auch hierbei wird nichts so heiß gegessen, wie es... -
@Bulgarienfan:
Zitat:
Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften. Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handen.Die Airlines brauchen nicht zu wählen, es reicht hier völlig aus eine starke Lobby zu haben um ihre Erfüllungsgehilfen in Berlin geschmeidig zu machen.

Es ist ja auch nicht die erste geistreiche Idee unseres Herrn Ramsauer

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Trotzdem ist es Schwachsinn, in diesem Zusammenhang von einem Wahlkampfgeschenk zu sprechen.
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Wir haben im Juni bei Condor direkt einen Flug von Frankfurt nach Sharm El Sheikh am 17.10.13 und zurück nach Frankfurt am 31.10.13 gebucht.
Heute kam von Condor eine Mail, "leider mussten die Daten fuer Ihren Flug geaendert werden", neue Flugdaten ab München über Hurgada nach Sharm El Sheikh und zurück direkt Sharm El Sheikh - München. Eine Bahnanreise würde man uns ersetzen.
Im Flugplan Frankfurt steht noch der ursprüngliche Flug. Über Condor ist aber kein Flug am 17. ab Frankfurt zu buchen. Kann ich in diesem Fall davon ausgehen, daß der Flug zwar noch stattfindet aber wir ab München fliegen sollen? Abflughafen ab München ist für uns sehr umständlich.
Müssen wir diese Änderung ohne Ausgleich - nur Kostenübernahme Bahnfahrt - hinnehmen? Sicher könnten wir stornieren - haben allerdings eine Hotelbuchung für diesen Zeitraum, die zur Zeit nicht storniert werden kann. Auserdem hoffen wir noch immer, daß sich die Lage nicht verschlechtert und man durchaus im Oktober nach Ägypten fliegen kann. -
Hallo liebes Holidaycheck-Forum,
ich habe eine wichtige Frage: Meine Eltern haben mich gerade vom Flughafen aus angerufen: Sie fliegen heute in die Türkei von München aus. Geplante Abflugzeit war 15:15 Uhr mit Tuifly nach Dalaman.Das Flugzeug soll aber jetzt 7 Stunden Verspätung haben und ist der Abflug ist im Moment für 22:30 Uhr geplant. Gebucht ist die Reise bei TUI. Jetzt die Frage:
Welche Rechte stehen ihnen zu? Einen Verpflegungsgutschein haben sie schon erhalten. Wie sieht es aus mit Reisepreisminderung? Ich habe ihnen jetzt mal empfohlen, dass sie sich die Verspätung aufjeden Fall bestätigen lassen sollen. Obwohl wir schon oft verreist sind, haben wir so einen Fall noch nicht gehabt. Wie ist also das weitere Vorgehen und was ist überhaupt möglich alsEntschädigung?
Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Hilfe!
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Eine Bestätigung ist nicht notwendig, weil die Verspätung sowieso dokumentiert wird. Auf jeden Fall die Flugunterlagen behalten, anschließend nach Rückkehr schnellstmöglichst tuifly anschreiben(Musterbrief im Internet vorhanden, Einschreiben mit Rückschein! ), deinen Eltern stehen 800 Euro zu.
Anschließend wird tuifly vermutlich blocken, dann bliebe der Weg über Flightright oder Fachanwalt für Reiserecht, Geduld haben muss man sowieso, bei uns hat es ein Jahr gedauert, inklusive Gerichtsverhandlung(war aber nicht tuifly)
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Hallo,
ich bin gestern, 5 Tage vor Abflug, darüber informiert worden, dass mein Flug Lübeck- Antalya nicht um 09:55, sondern erst um 20:45 statt finden wird Carrier: Tailwind, OneWay, direkt bei Tailwind gebucht, keine Pauschalreise. Es handelt sich um eine türkische Fluggesellschaft, da der Flug jedoch innerhalb der EU beginnt, greift hier jetzt auch die EU- Verordnung 261/2004. Wo muss ich meine Ansprüche anmelden, hat da jemand Erfahrung?? Doch nicht etwa in der Türkei in türkischer Sprache? Eine deutsche Kontaktadresse kann ich nirgends finden. -
Sorry Herr Administrator, das ist falsch!
Gemäß EuGH sind die Rechte von Passagieren verspäteter und annullierter Flüge gleichzusetzen! Wird ein Flug ab 14 Tage vor Flugdatum verschoben, kann die Airline nur dann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn der Ersatzflug, hier im Fall „Tailwind“ und 5 Tage zuvor verschoben, das Ziel maximal 2 Stunden nach ursprünglicher Planung erreicht. Da das offensichtlich nicht der Fall sein wird, besteht ein Anspruch auf 400€! Diesen bei Tailwind durchzusetzen, dürfte allerdings schwierig werden… Ich würde im Flieger wegen der Verschiebung schon als Erstes mal die Aufklärung über die Rechte verlangen, vermutlich gibt es nur ein Schulterzucken...
Einen deutschen Sitz von Tailwind kenn ich nicht, nur den Hauptsitz in Istanbul
Es empfiehlt sich hier das offizielle Formular des Luftfahrtbundesamtes zu nutzen, damit Du überhaupt ernst genommen wirst. Vermutlich hilft nur ein Fachanwalt und ohne RV würde ich es auch nicht machen.