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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mavonalain1957M Offline
    mavonalain1957M Offline
    mavonalain1957
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1881

    Hallo zusammen!
    Ich würde gerne in Erfahrung bringen,wie das ist,wenn der Flieger grössere Verspätung hat.
    Es gibt da ja neue Regel,die aber in den Medien nur kurz erläutert wurden.

    -z.B.--Essensgutscheine bei Stundenlangen Verspätungen-,an wenn wendet man sich? Insbesondere,wenn nachts die Schalter zu sind?

    • ab wieviel Std. Verspätung gibt es welche Entschädigung ,ich glaube,die ist irgendwie nach Flugkilometern gestaffelt .
       
      Tagsüber kann man sich ja am Flughafen durchfragen,aber ich fliege nachts gegen 1Uhr,ich weiss nicht,ob da ein Ansprechpartner vor Ort ist ?
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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1882

      Nope, es gibt in den Medien sogar reichlich Informationen dazu, einfach mal 'Flugverspätung' und 'EU Verordnung 261/04' in Google eingeben und fleissig lesen.
      Das Thema ist viel zu komplex um hier alles nochmal detailliert aufzuführen, was u.a. anderem auch in diesem Thread zu lesen ist.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • SharoS Offline
        SharoS Offline
        Sharo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1883

        Gestern in der ARD bei Monitor-
        wie die EU-Kommission und die Bundesregierung die Rechte von Fluggästen einschränken wollen

        Beitrag ist in der Mediathek
        http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0808/flug.php5

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        • BulgarienfanB Offline
          BulgarienfanB Offline
          Bulgarienfan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1884

          Zitat aus der Sendung:

          "Ein Wahlkampfgeschenk für die Airlines"

          Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften.  Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handeln. Also um Wahlkampf mit den Geldern von Zwangsgebührenzahlern.

          Zur Sache selbst:  Ob drei Stunden Verspätung als zeitliche Grenze für die Zahlung von z.B. 300 Euro gerecht ist oder nicht, darüber kann man natürlich trefflich streiten.

          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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          • Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_Tetzlaff
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1885

            Ich hab das Geld seinerzeit natürlich gerne angenommen, finde allerdings auch, dass die Summe bei Mittelstrecken (400 Euro p.P.) recht hoch ist, wenn man bedenkt, wieviel man für Hin-und Rückflug zahlt, nämlich meist weniger...

            Und natürlich wird das auf den Flugpreis im vorhinein aufgeschlagen... Allderdings bezweifele ich, dass die Flugpreise sinken würden, wenn es Änderungen geben würde...

            2015, Porto Angeli, Rhodos
            2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1886

              Mal abgesehen davon, daß der Bericht nicht wirklich gut/komplett recherchiert ist...

              ...was sagen wohl jetzt die Leute, die (auch hier) eine starke Einschränkung der "Macht" von Airlines und RV vorhergesagt haben 😉

              Anmerkung:
              Auch hierbei wird nichts so heiß gegessen, wie es...

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • zeron161Z Offline
                zeron161Z Offline
                zeron161
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1887

                @Bulgarienfan:
                Zitat:
                Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften.  Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handen.

                Die Airlines brauchen nicht zu wählen, es reicht hier völlig aus eine starke Lobby zu haben um ihre Erfüllungsgehilfen in Berlin geschmeidig zu machen. 😄

                Es ist ja auch nicht die erste geistreiche Idee unseres Herrn Ramsauer 😆

                Niveau ist keine Creme.

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                • BulgarienfanB Offline
                  BulgarienfanB Offline
                  Bulgarienfan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1888

                  @zeron161

                  Trotzdem ist es Schwachsinn, in diesem Zusammenhang von einem Wahlkampfgeschenk zu sprechen.

                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                  • wolff.sigridW Offline
                    wolff.sigridW Offline
                    wolff.sigrid
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1889

                    Wir haben im Juni bei Condor direkt einen Flug von Frankfurt nach Sharm El Sheikh am 17.10.13 und zurück nach Frankfurt am 31.10.13 gebucht.
                    Heute kam von Condor eine Mail, "leider mussten die Daten fuer Ihren Flug geaendert werden",  neue Flugdaten  ab München über Hurgada nach Sharm El Sheikh und zurück direkt Sharm El Sheikh - München.  Eine Bahnanreise würde man uns ersetzen.
                    Im Flugplan Frankfurt steht noch der ursprüngliche Flug. Über Condor ist aber kein Flug am 17. ab Frankfurt zu buchen. Kann ich in diesem Fall davon ausgehen, daß der Flug zwar noch stattfindet aber wir ab München fliegen sollen? Abflughafen ab München ist für uns sehr umständlich.
                    Müssen wir diese Änderung ohne Ausgleich - nur Kostenübernahme Bahnfahrt - hinnehmen? Sicher könnten wir stornieren - haben allerdings eine Hotelbuchung für diesen Zeitraum, die zur Zeit nicht storniert werden kann. Auserdem hoffen wir noch immer, daß sich die Lage nicht verschlechtert und man durchaus im Oktober nach Ägypten fliegen kann.

                    gabriele

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                    • tobiasutanjaT Offline
                      tobiasutanjaT Offline
                      tobiasutanja
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1890

                      Hallo liebes Holidaycheck-Forum,

                      ich habe eine wichtige Frage: Meine Eltern haben mich gerade vom Flughafen aus angerufen: Sie fliegen heute in die Türkei von München aus. Geplante Abflugzeit war 15:15 Uhr mit Tuifly nach Dalaman.Das Flugzeug soll aber jetzt 7 Stunden Verspätung haben und ist der Abflug ist im Moment für 22:30 Uhr geplant. Gebucht ist die Reise bei TUI. Jetzt die Frage:

                      Welche Rechte stehen ihnen zu? Einen Verpflegungsgutschein haben sie schon erhalten. Wie sieht es aus mit Reisepreisminderung? Ich habe ihnen jetzt mal empfohlen, dass sie sich die Verspätung aufjeden Fall bestätigen lassen sollen. Obwohl wir schon oft verreist sind, haben wir so einen Fall noch nicht gehabt. Wie ist also das weitere Vorgehen und was ist überhaupt möglich alsEntschädigung?

                      Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Hilfe!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_Tetzlaff
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1891

                        Eine Bestätigung ist nicht notwendig, weil die Verspätung sowieso dokumentiert wird. Auf jeden Fall die Flugunterlagen behalten, anschließend nach Rückkehr schnellstmöglichst tuifly anschreiben(Musterbrief im Internet vorhanden, Einschreiben mit Rückschein! ), deinen Eltern stehen 800 Euro zu.

                        Anschließend wird tuifly vermutlich blocken, dann bliebe der Weg über Flightright oder Fachanwalt für Reiserecht, Geduld haben muss man sowieso, bei uns hat es ein Jahr gedauert, inklusive Gerichtsverhandlung(war aber nicht tuifly)

                        2015, Porto Angeli, Rhodos
                        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                        • HPBrockmannH Offline
                          HPBrockmannH Offline
                          HPBrockmann
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1892

                          Hallo,
                          ich bin gestern, 5 Tage vor Abflug, darüber informiert worden, dass mein Flug Lübeck- Antalya nicht um 09:55, sondern erst um 20:45 statt finden wird Carrier: Tailwind, OneWay, direkt bei Tailwind gebucht, keine Pauschalreise. Es handelt sich um eine türkische Fluggesellschaft, da der Flug jedoch innerhalb der EU beginnt, greift hier jetzt auch die EU- Verordnung 261/2004. Wo muss ich meine Ansprüche anmelden, hat da jemand Erfahrung?? Doch nicht etwa in der Türkei in türkischer Sprache? Eine deutsche Kontaktadresse kann ich nirgends finden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • curiosusC Offline
                            curiosusC Offline
                            curiosus
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1893

                            Nein, die EU-Verordnung greift nur bei Verspätungen oder Ausfall, nicht bei Verlegungen von Flügen, die einem rechtzeitig vorher bekanntgemacht werden.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Jessy_233J Offline
                              Jessy_233J Offline
                              Jessy_233
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1894

                              Sorry Herr Administrator, das ist falsch!

                              Gemäß EuGH sind die Rechte von Passagieren verspäteter und annullierter Flüge gleichzusetzen! Wird ein Flug ab 14 Tage vor Flugdatum verschoben, kann die Airline nur dann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn der Ersatzflug, hier im Fall „Tailwind“ und 5 Tage zuvor verschoben, das Ziel maximal 2 Stunden nach ursprünglicher Planung erreicht. Da das offensichtlich nicht der Fall sein wird, besteht ein Anspruch auf 400€! Diesen bei Tailwind durchzusetzen, dürfte allerdings schwierig werden… Ich würde im Flieger wegen der Verschiebung schon als Erstes mal die Aufklärung über die Rechte verlangen, vermutlich gibt es nur ein Schulterzucken...

                              Einen deutschen Sitz von Tailwind kenn ich nicht, nur den Hauptsitz in Istanbul
                              Es empfiehlt sich hier das offizielle Formular des Luftfahrtbundesamtes zu nutzen, damit Du überhaupt ernst genommen wirst. Vermutlich hilft nur ein Fachanwalt und ohne RV würde ich es auch nicht machen.

                               

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Roland4R Offline
                                Roland4R Offline
                                Roland4
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1895

                                @Jessy_233
                                Kannst Du bitte die Quelle "gemäß EuGH" näher benennen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1896

                                  Ich denke, @Jessy_233 " beruft" sich auf die Fluggastrechteverordnung 261/2004 😉

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Roland4R Offline
                                    Roland4R Offline
                                    Roland4
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1897

                                    Hm, unter "EuGH" hätte ich aber eher den europäischen Gerichtshof vermutet bzw. eines seiner Urteile. In der Fluggastrechteverordnung sind ja auch Annullierung und Verspätung in zwei verschiedenen Artikeln geregelt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HolginhoH Offline
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                                      Holginho
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1898

                                      "EU" und "EuGH" werden gerne mal verwechselt bzw. wahlweise auch vermischt 😉

                                      Richtig, die 261/2004 ist der aktuelle offizielle Rechtsakt, welcher vom Eurpäischen Parlament verabschiedet wurde. Gültigkeit und Konformität wurden später per Urteil vom EuGH im Zuge eines Vorabentscheids bestätigt. Die Rs habe ich gerade nicht zur Hand, bin zu faul zum googlen und bitte dies bei Interesse kurz selbst zu erledigen.

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                      • deddy32D Offline
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                                        deddy32
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1899

                                        Alfred_Tetzlaff:
                                        Eine Bestätigung ist nicht notwendig, weil die Verspätung sowieso dokumentiert wird. Auf jeden Fall die Flugunterlagen behalten, anschließend nach Rückkehr schnellstmöglichst tuifly anschreiben(Musterbrief im Internet vorhanden, Einschreiben mit Rückschein! ), deinen Eltern stehen 800 Euro zu.

                                        Anschließend wird tuifly vermutlich blocken, dann bliebe der Weg über Flightright oder Fachanwalt für Reiserecht, Geduld haben muss man sowieso, bei uns hat es ein Jahr gedauert, inklusive Gerichtsverhandlung(war aber nicht tuifly)

                                        Wir sind damals gleich zum Anwalt über unsere Rechtschutzversicherung , die Anwältin hat die entsprechenden Briefe geschickt , keine Reaktion seitens Condor, dann die Klageandrohung , kam dann ein Standartschreiben von Condor mit Kulanszahlung , abgelehnt , Klage eingereicht .Termin ist am 31.10.13 . Das ganze hat jetzt 3,5 Monate gedauert . War selber überrascht , das es so schnell ging , habe auch mit einem Jahr gerechnet bis was passiert . Richter lehnte Güteverhandlung ab , da keine Aussicht auf Einigung .

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Jessy_233J Offline
                                          Jessy_233J Offline
                                          Jessy_233
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1900

                                          Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
                                          @Roland4
                                          Die Verbindung zwischen der Fluggastrechteverordnung und einer Ausgleichszahlung bei einer Verspätung stellt eben der EuGH her, indem er festgestellt hat, dass die Rechte von Passagieren, welche eine mind. 3-stündige Vespätung erleiden den Rechten von Passagieren deren Flüge annuliert wurden, gleich gestellt sind (das berühmte Sturgeon/Condor Urteil).

                                          Ist die Flugverschiebung 5 Tage zuvor nun eine Annulierung oder eine Verspätung? Die Airline wird meist zur "Verspätung" tendieren, da im Fall einer "Annullierung" die Ausgleichszahlung sofort klar wäre. Und bei "Verspätung" regelt das nun das EuGH Urteil, was den Passagieren im Flieger natürlich gerne verschwiegen wird, da es ja nicht in der Verordnung steht. Iss halt bischen kompliziert 🙂

                                          Halten wir fest: Es besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung im "Fall Brockmann"
                                          Oder ist jemand anderer Ansicht?

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