Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo und guten Abend,
wir sind am 25.10. mit Air France von Hamburg naach Paris geflogen. Danach sollte es weiter mit Air Mauritius nach Mauritius gehen. Doch am Flughafen in Paris wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug abgesagt wurde. Gründe wurden nicht genannt.
Wir haben die Nacht in einem Hotel verbracht (Gutscheine für Abendessen und Frühstück waren auch dabei). Am 26.10. ging es am Morgen um 9.00 Uhr nach Mauritius und zwar mit Air France. In Mauritius sind wir dann um 22.30 Uhr Ortszeit gelandet. Nachdem wir 4 Stunden auf dem Flughafen verbracht haben, weil wir nicht unser gesamtes Gepäck bekommen hatten, waren wir dann am 27.10. gegen 2.30 Uhr in unserem Hotel.
Unserem Reiseleiter vor Ort haben wir dann das Desaster mitgeteilt. Ein paar Tage später rief er uns an und teilte mit, das er für uns eine Entschädigung hätte ( er wollte uns 86,00 € vorbeibringen). Darüber waren wir sehr verwundert, denn der Reiseveranstalter haftet doch nicht für die Airline. Wir haben das erstmal abgelehnt. Trotz all dem Streß hatten wir dann aber einen Superurlaub.
Jetzt meine Frage: wäre es eine deutsche bzw. europäische Fluggesellschaft gewesen, hätten wir ja wohl Anspruch auf 600,00 €, oder? Air Mauritius gehört doch irgendwie zu Air France. Zählt das dann auch? Was können wir tun.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Manuela -
Für Abflüge ex EU (hier CDG) greift die VO(EG)261/04 auch für Nicht EU Airlines.
Euer Entschädigungsanspruch beläuft sich ergo auf €600 / Person - sofern keine außergewöhnlichen Umstände (typisch: Witterung, Streik) exkulpieren.Der Anspruch ist ggf. bei der Airline geltend zu machen.
Benutze am besten das vorgesehene Formular.
(Hier die französische Fassung) -
Vielen Dank für die schnelle Antwort und das Übersenden der Formulare. Ich gehe davon aus, das ich meinen Anspruch bei Air Mauritius geltend machen muss, oder?
Liebe Grüsse und einen schönen Tag
Manuela -
Du führst Beschwerde bei der Airline, die das Ticket ausgegeben hat, also dem main operarator.
Kurze Frage:
Seid ihr in Paris über die Wahrnehmung eurer Rechte aus der EU Fluggastverordnung informiert worden?
Das ist nämlich vorgeschrieben und hat im Falle des Versäumnisses durchaus rechtliche Folgen ... -
Moin,
gestern gab es vom RB einen Anruf,Rückflug TUIfly AYT-HAJ am 21.05.2014/20:30 gekänzelt und auf ca.10:00 vorverlegt,nicht angenommen,dann auf DE Abflug um 20:45
umgebucht,50 € Aufpreis!ist halt so
!,mal schaun ob es jetzt bei den Zeiten bleibt???Gruß Heiner
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Nein wir sind nicht über unsere Rechte aufgeklärt worden.
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"Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte
(1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass
bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem
Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird:„Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr
Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden versp-
ätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig
schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“(2) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das Fluggästen
die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, händigt
jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis aus, in
dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen
gemäß dieser Verordnung dargelegt werden. Ferner wird allen
von einer Verspätung um mindestens zwei Stunden betroffenen
Fluggästen ein entsprechender Hinweis ausgehändigt. Die für
die Kontaktaufnahme notwendigen Angaben zu der benannten
einzelstaatlichen Stelle nach Artikel 16 werden dem Fluggast
ebenfalls in schriftlicher Form ausgehändigt."Gemäß aktueller Rechtsprechung kannst du im Versäumnisfalle direkt einen Anwalt bevollmächtigen, ohne den Leistungsträger in Verzug setzen zu müssen.
Die Kosten hierfür müssen übernommen werden.
So entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 517 C 13641/11) rechtskräftig. -
Hallo liebe Forum-User,
ich benötige eure Hilfe.
Ich bin verunsichert, soll ich direkt einen Anwalt aufsuchen, der meine Interessen waren soll?
Oder soll ich den Erstkontakt mit TUIfly selber herstellen?
Ich habe eine Rechtsschutzversichherung mit 150,00 € Selbstbeteiligung bei aufsuchen eines Anwaltes.
Habe heute mit meiner Versicherung/RAtin telefonischen Kontakt gehabt, dieser war nicht sehr aufschlußreich.
Mein Fall stellt sich wie folgt da.
Marokko Rundreise gebucht / Pauschal- Vermittler Aldi Süd
- Reiseveranstalter Eurotours
- Rundreise wurde in Marokko über 1 A Vista abgewickelt
- Incl. Leistungen: - Linienflug (Economy Class) ab/bis Düsseldorf nach Agadir und zurück
- ab/bis Flughafen Düsseldorf ausgesucht und zugezahlt
- Hinflug 05.11. mit TUIfly v. DUS nach Agadir
- Rückflugticket v. Agadir nach DUS lag vor Anreise bereits vor
- 1 Tag vor Abreise wurde durch 1 A Vista mündl. mein Abflug bestätigt
- 19.11. um 06:30 Uhr Transfer durch 1 A Vista zum Flughafen Agadir
- Abflug 19.11. Agadir nach DUS um 09:55 Uhr + Ankunft 15:00 Uhr nach deutscher Zeit (Deutschland 1 Std. weiter), lt. mündl. Aussage von TUIfly Mitarbeiter, wurde mein Flug seitens von 1 A Vista nicht eingebucht
- TUIlly hat sich geweigert mich mitzunehmen
- 1 A Vista (Reiseleitung von Phönix=ist wohl auch 1 A Vsta) hat mir um 08:00 Uhr einen Kaffee und Croissant spendiert
- Rail+Fly Ticket (ICE) zum ausdrucken am Fahrkartenautomaten von 1 A Vista erhalten
- Condor-Flug am 19.11. um 16:20 Uhr bis Frankfurt, somit mehr als 6 Stunden Flugverspätung bei Abflug und Ankunftflughafen nicht DUS
- Ankunft in Frankfurt war um ca. 21:30 Uhr deutscher Zeit, Koffer habe ich um ca. 22:10 Uhr erhalten
- ICE ab Frankfurt um 22:33 Uhr,
Verspätung um 8 Minuten nach Düsseldorf,
1 Std und 38 Minuten Fahrzeit - Ankunft am Düsseldorf Hbf um 00:08 Uhr am 20.11.13
- danach keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung, somit 12,00 € für das Taxi bezahlt
- Ankunft zu Hause um 01:13 Uhr, Taxiquittung liegt vor
Das ist der Stand der Dinge.
- Agadir nach DUS = Luftlinie 2.679,48 km / zur Info
Nun benötige ich eure Hilfe, bedanke mich im Voraus für eure Postings.
Was soll ich nun machen????? Wie ist die evt. Rechtslage,
möchte Schadensersatzansprüche stellen!!?
Habe schon 30 Seiten hier im Thread gelesen.....
Wollte erst heute Abend posten, aber es beschäftigt mich so sehr.... -
Das ist keine Flugverspätung für die eine Airline gradestehen müsste. Eine Entschädigung nach der EU Verordnung kannst Du nicht bekommen.
Das ist höchstens eine geringfügig fehlerhafte Leistung Deines Veranstalters, der Dich aber noch immer am gebuchten Reisetag befördert hat. Die Taxikosten stehen Dir zu, evtl legt er noch 30 Euro wegen der Unannehmlichkeiten drauf....
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Mettigelmädchen wrote:
- Incl. Leistungen: - Linienflug (Economy Class) ab/bis Düsseldorf nach Agadir und zurück
- ab/bis Flughafen Düsseldorf ausgesucht und zugezahlt
Wie soll man das verstehen? Wieso hast Du etwas zugezahlt, wenn das doch im Pauschalpreis inkludiert war?
Ansonsten sehe ich das genauso wie @Mam62.
LG
Sokrates
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Schon richtig, aber ist der dann nicht im Gesamtpreis drin? War zumindest bei mir so.
LG
Sokrates
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Also:
- auf der Rechnung steht:
- 05.11.13 Marokko Rundreise,....
1 Bett Bad/Dusche/WC ; HP xxxxx Betrag
Zuschlag ab/bis Flughafen Düsseldorf 1 Erw. xx Betrag
Rechnungsbetrag insg. xxxxx Betrag
Auf der Reservierungsbestätigung steht:
05.11.13 marokko Rundreise...
1 Bett bad/Dusche/WC ; HP xxxxxx Betrag05.11.13 ab/bis Flughafen Düsseldorf
1 x 1 Erw. xx BetragGesamtbetrag xxxxxx Betrag
Im Angebot auf der Anbieterseite waren verschiedene Abflughäfen angegeben:
Frankfurt, DUS, MUC,Leibzig ect. und der Gesamtbetrag für 1-Bett Bad/Dusche/WC
und 2 Bett Bad/Dusche/WCJedoch bei der Bestätigung und Rechnung und bei der telefonischen Buchung wurden die zwei jeweiligen Beträge angegeben.
Alle aus meiner Gruppe sind mit dem jeweiligem Flug transportiert worden, auch nach DUS.
Andere Reiseveranstalter-Rundreisegruppen die über 1 A Vista betreut wurden sind, z.b. Aldi/Berge und Meer traf es auch. Insg. waren wir 12 Personen.
Es kann doch dich sein, das ich nichts bekommen soll, bei 6Std.u. 20 Min. Wartezeit bis zu einem Flug.
Der Flug nach DUS fand ja statt, aber ohne meine Person.
DUS war doch bestandteil des Vertrages! -
Der Flug mit TUIfly fand statt.
Normalerweise wäre ich um 15 Uhr in DUS gelandet.
So bin ich um 00:08 Uhr in DUS angekommen, Fahrt zur Wohnung habe ich mal jetzt nicht mitgerechnet.
So bin ich über 6 Std. festgessen in Agadir, bevor es mit Condor nach Frankfurt ging. Alle 12 Personen sind mit dieser Maschine geflogen, somit habe ich auch kein Essen erhalten. Lt. Flugbegleiter:- Ausnahmesituation, kein Essen übrig. Lt. Pilot durch Funk:- müssen nachtanken, da unverhofft 12 nicht geplante Personen mit am Bord sind und dadurch auch eine geringfügige Verspätung. Darum gehts auch nicht. Wäre es eine stink normale Pauschalreise mit Abflug Düsseldorf gebucht worden und vor der Reise wäre der Zielflughafen verändert worden, müßte dies doch keiner so hinnehmen...
Wieso ich? Ich versteh nichts mehr !
Insgesamt war ich 10 Std. länger unterwegs (Ohne Fahrt zur Wohnung), kein Essen, keine Nachtruhe, musste um 05:00 Uhr wieder zur Arbeit. Das mal am Rande erwähnt.
Und dann nur meine Taxikosten erstatten? -
@Holginho
Dann habe ich das ganze Jahr was falsch verstanden.
Wenn ich eine Pauschalreise buche mit Abflug/Ankunft Düsseldorf, muss ich damit rechnen, dass man an einem anderen Zielflughafen landen kann, ohne vorher informiert zu sein. Und man muss rechnen am Flughafen über 6 Std. zu warten...
ohne eine Entschädigung. Dann bucht doch keiner meghr eine Pauschalreise?!
Wieso heisst es, dass man bei Flugverspätung von mehr als 3 Std. das und das an Entschädigung bekommt?
Und noch anderer Zielflughafen?! -
Lt. Aussage eines TUI Mitarbeiters am Flughafen Agadir, wurde seitens von 1 A Vista mein Flug nicht betstätigt.Versäumnis würde bei 1 A Vista liegen....
Der 1 A Vista Mitarbeiter hat mir die Nichtmitnahme nach DUS und anderen Flug mit Zeitangaben schriftl. bestätigt.