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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MettigelmädchenM Offline
    MettigelmädchenM Offline
    Mettigelmädchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1941

    Vllt. ist in meinem Falle der Ausdruck "Flugverspätung" nicht passend. Mein Flug fand statt, aber ohne mich. Dann Ersatzflug erhalten,...Std. später ect ect ect.

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1942

      ...auch das kann bei Pauschalreisen vorkommen (s. AGB). Eine (geringe) Entschädigung hierfür steht Dir vom RV zu (vgl. Holginho). Mehr aber nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1943

        Entschädigung bei drei Stunden Verzögerung gibt es, wenn Du auf einem Flug gebucht bist, der Dich nicht mitnimmt oder der verspätet ist, wenn die Fluggesellschaft ein Verschulden trifft.

        Du warst nicht auf dem TuiFly-Flug gebucht, es war nicht "Dein" Flug. Warum solltest Du also von einer Fluggesellschaft eine Kompensation bekommen?

        Der in diesem Fall schuldige Veranstalter hat Dir ein Zug-Ticket gegeben und die Taxikostenerstattung versprochen. Damit ist er raus, weil er nur die Verpflichtung hat, Dich am Tag X zu befördern. Das hat er getan.

        Du vermischt hier verschiedene Sachverhalte.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MettigelmädchenM Offline
          MettigelmädchenM Offline
          Mettigelmädchen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1944

          @Holginho @curiosus @Mam62

          Danke für eure Postings.

          Werde es schweren Herzens akzeptieren.

          Dumm gelaufen.

          Werde einen Brief an Eurotours verfassen.
          Der RV hat ja 1 A Vista als Rundreiseagentur eingesetzt.
          Der Fehler liegt bei 1 A Vista, da diese meinen Flug nicht haben bestätigen lassen.

          Bin mal gespannt was rauskommt.
          Meine Taxikostenerstattung und auch Kulanz erwarte ich schon.

          Zum Glück hatte ich eine wunderschöne Reise.
          Das ist Entschädigung pur, einer meiner schönsten Reise erlebt zu haben 🙂

          Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1945

            "lt. mündl. Aussage von TUIfly Mitarbeiter wurde mein Flug von 1 A Vista nicht eingebucht"

            Das ist ganz zweifellos eine vertragliche Pflichtverletzung, aus welcher sich Ansprüche ergeben - und zwar an den Veranstalter, wie hier schon mehrfach beigetragen.
            Allerdings würde ich mettigelmädchen durchaus raten einen Anwalt hinzuzuziehen, sofern die Versicherung ihr Plazet dazu gibt.

            Oberflächlich betrachtet wird nur ein Anspruch von 5% des Tagessatzes der Reise über die fünfte Stunde der Verspätung hinaus bestehen, in diesem Fall sehe ich das allerdings nicht als "vereinbarungsgemäße Änderung" (Flugzeit, Operator und Routing nach AGB) an, sondern schlichterdings als nicht erfüllte Pflicht aus dem Reisevertrag.

            Hat der Veranstalter den Flug tatsächlich nicht gebucht (und bezahlt), liegt zunächst keine Berechtigung vor gem. VO(EG)261 bei der Airline zu monieren.
            Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass mettigelmädchen der Fluggesellschaft ordentliche Reisedokumente für den spezifischen Flug vorgelegt hat, ihre Beförderung aber trotzdem verweigert wurde?
            Dann macht eine Beschwerde bei der Airline durchaus ebenfalls Sinn - das geeignete Formular ist ja mehrfach verlinkt - und verlieren kann man nix!
            Zudem nehme ich an, dass der Veranstalter inzwischen nicht durch Insolvenz aus der Inanspruchnahme ausscheidet?
            (Setze ich jetzt mal voraus ...)

            So einfach aus "ganz gleich welchem Grund" muss man sich auch im Rahmen einer Pauschalreise nicht abspeisen lassen!
            :?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • MettigelmädchenM Offline
              MettigelmädchenM Offline
              Mettigelmädchen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1946

              @vonschmeling

              Ich habe alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und ein Ticket für den Flug Agadir nach DUS am 19.11.13 um 09:55 Uhr mit TUIfly vorliegen gehabt. Am Abend vorher wurde ich vom Reiseleiter 1 A Vista über meine Transferzeit und über die gebliebene Flugzeit informiert.
              Alle aus meiner Gruppe (Eurotours RV, TUIfly) , egal ob MUN, DUS, Frankfurt, Leipzig konnten den Flug antreten.
              Ja, der TUI-Mitarbeiter hat mir die o.g. Worte gesagt und ich sei nicht auf der Liste angegeben.
              Habe heute das Formular "Fluggastrechte EU-Beschwerdeformular" ausgedruckt.
              Soll ich dieses nach TUIfly ausgefüllt schicken? Kann ich ja mal machen.
              Ausserdem werde ich Eurotours schreiben.

              Denke gerade: - Anwalt einschalten, wenn Rechtsschutzversicherung das O.K. geben solllte und die 150,00 € Selbstbeteiligung investieren.

              Hatte ja heute kostenfreies Telefonat mit einer Anwältin/Anwalt.
              Kam mir aber sehr unsicher vor....

              Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1947

                Laut Frankfurter Tabelle gibt es fuer Verspaetungen 5% des Tagespreises fuer jede Stunde ueber 4 Stunden und weitere 5% fuer das fehlende Essen im Flieger.

                Damit liegst du ungefaehr bei den genannten 50% des Tagespreises, plus die Taxikosten.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1948

                  Jau, schick das Dingen weg - dir wurde trotz ermächtigender Dokumente die Beförderung verweigert, du erwirkst also zumindest eine Positionserklärung.

                  Bitte such dir einen Fachanwalt - wobei man bei einer fernmüdnlichen Auskunft immer unverbindlich klingen sollte und das nicht gleichzusetzen ist mit tatsächlicher Unsicherheit.
                  In der Profession ist alles solange vage (aka unsicher), bis alle adäquaten Informationen vorliegen. Der Eindruck spricht daher womöglich für Professionalität.
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • MettigelmädchenM Offline
                    MettigelmädchenM Offline
                    Mettigelmädchen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1949

                    Merke und habe es mir schon irgendwie gedacht, das es nicht einfach sein wird.
                    Jeder Fall ist anders.

                    Aber es war in diesem Sinne @mkfpa keine Verspätung...ich konnte den Flug TUIfly nach DUS nicht antreten. Alles am Schalter vorgelegt und keine Aussage erhalten.
                    Nachdem ich einen TUI Mitarbeiter angesprochen habe, der in meinem Fall von der Mitarbeiterin am Schalter dazu gerufen worden war, angesprochen hatte, meinte er das der Fehler bei 1 A Vista liege.......

                    Dann 6,20 Std. Wartezeit ect. ect.

                    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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                    • MettigelmädchenM Offline
                      MettigelmädchenM Offline
                      Mettigelmädchen
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1950

                      @vonschmeling

                      Werde das Formular wegschicken.
                      Rufe morgen noch mal meine Versicherung an und werde schauen was sie sagen/meinen.

                      Werde euch berichten wie ich nun zum guten Schluß vorgehen werde/werden kann.
                      Ob ich einen Anwalt einschalten kann und dies auch werde.

                      Mensch..., meine Vorgehensweise ist doch nicht so einfach zu entscheiden...

                      Aber noch mal,
                      ganz lieben Dank an euch @all
                      für eure Postings.

                      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1951

                        @mkfpa
                        Was soll denn das?? - diese Option war doch schon x-mal erwähnt! :?
                        Hingegen wurden in akuten Fall Dokumente vorgelegt, die den Fluggast zweifellos zum Anspruch auf einen Platz im Bomber berechtigen müssten - da so vereinbart und nicht adäquat geändert mit dem/ vom Veranstalter.
                        Du bist doch sonst auch ganz wachsam bezüglich vertraglicher Aspekte?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • mkfpaM Offline
                          mkfpaM Offline
                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1952

                          Neben der Aussage "Der Flug war nicht eingebucht" gibt es aber auch noch die Aussage "Der Flug wurde von der Agentur nicht Rueckbestaetigt"

                          Und zum Thema Rueckbestaetigung finde ich bei TuiFly dieses:

                          Der Fluggast ist verpflichtet, sich die Flugzeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Telefonnummer im Zeitraum ab 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.

                          Damit ist fuer mich, falls die Rueckbestaetigung tatsaechlich nicht erfolgte, aus dem Schneider.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MettigelmädchenM Offline
                            MettigelmädchenM Offline
                            Mettigelmädchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1953

                            @mkfpa
                            Ja, ich habe beides geschrieben, Rückbestätigung und eingebucht.
                            Bin mir nicht ganz sicher was der TUI -Mitarbeiter gesagt hat.
                            Was er gesagt hat und das weiss ich ganz bestimmt,

                            ......"es sei nicht die Schuld von TUIfly"...,

                            was das auch immer heißen mag.

                            Sorry @all,
                            aber was es nun wirklich gewesen ist, Rückbestätigung und oder eingebucht kann ich nicht sagen. Habe schon intensiv darüber nachgedacht.....vllt. sind das auch meine Worte 😞
                            und mehr als...."nicht TUI Schuld"...wurde nicht gesagt...mh.
                            Somit steht dies im Raum.

                            Die Rückbestätigung habe ich einen Tag vorher, gegen Abend, durch meinen Reiseleiter von 1 A Vista erhalten, wie alle anderen Rundreiseteilnehmer auch.

                            Es gab auch eine Liste mit Angabe der Namen und Abflugzeiten ect.

                            Bei meiner Rundreise lief allles über die Agentur/Reiseleitung
                            Da brauchte nicht jeder einzelne Rundreiseteilnehmer bei TUI nach zu fragen.

                            Ist das alles kompliziert.
                            Hätte nicht gedacht, euch in so einem Falle mal ansprechen zu müssen. 😞

                            Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1954

                              Nach meiner Lesart ist die Fluggesellschaft zwar aus dem Schneider, allerdings nicht wegen einer "versäumten Rückbestätigung" durch den Fluggast persönlich. Diese Klausel stammt aus grauer Vorzeit, die Gesellschaft ist nicht ermächtigt, den Fluggast zu streichen, wenn der sich nicht meldet - es geht lediglich um die Versicherung der Flugzeit. Versäumt nämlich der Fluggast das Operating, weil es beispielsweise vorverlegt wurde und er das nicht in Erfahrung gebracht hat, ist die Airline exkulpiert - das ist aber ein anderer Sachverhalt.
                              Mettigelmädchen konnte darauf vertrauen, dass mit der Meldung seitens der Agentur alles Notwendige erledigt wurde und sie selbst nicht auch noch tätig werden muss.
                              Einigen muss sie sich aus meiner Sicht mit der Agentur, die ganz offenbar geschlampt hat. Den üblichen Rahmen für Verspätungen (5% Tagessatz ab der 5ten Stunde) halte ich für nicht ausreichend. Das kann mettigelmädchen selbst zu klären versuchen, ich würde ihr allerdings zum Hinzuziehen eines Fachanwalts raten - sofern die Versicherung mitgeht. Letzteres zu klären wäre für mich der erste sinnvolle Schritt bei der Sachlage.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MettigelmädchenM Offline
                                MettigelmädchenM Offline
                                Mettigelmädchen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1955

                                @vonschmeling

                                Habe gerade die Zusage von meiner Versicherung erhalten einen RA persönlich zu kontaktieren.
                                Natürlich wurde ich auf meinem Selbsterhalt in Höhe von 150,00 € hingewiesen.
                                Ist zwar viel Gld, aber ich werde diesen Schritt gehen.

                                Zwei RAe, spezialisiert auf Reiserecht, wurden mir empfohlen, jedoch kann ich auch einen Anwalt frei wählen.

                                Werde jetzt mal google in Gang setzen und mir die zwei empfohlenden Kanzleien anschauen.

                                Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1956

                                  Du kannst dich bezüglich der Aussichten ja erst einmal beraten lassen. Das kostet weniger als €150 und sollte dir etwas Klarheit verschaffen, wie die Chancen auf ein besseres Resultat fachlich gesehen werden.

                                  Weil ich es möglicherweise überlesen habe:
                                  Hast du denn beim Veranstalter bereits gerügt und wenn ja mit welchem Ergebnis?
                                  Falls nicht würde ich das mal als allererstes tun, und zwar direkt und persönlich und nicht gleich mit anwaltlicher Unterstützung.
                                  Auch die Reaktion der Airline würde ich abwarten.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    MettigelmädchenM Offline
                                    Mettigelmädchen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1957

                                    So,
                                    gerstern ging ein Schreiben an den RV und an die Airline (Formular)
                                    per Einschreiben/Rückschein raus.

                                    Jetzt heißt es abwarten.

                                    Den Termin beim Anwalt habe ich erstmal gekennzelt.

                                    Werde mich wieder melden, sobald ich näheres erfahren habe.

                                    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HawaiiwutzH Offline
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                                      Hawaiiwutz
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1958

                                      Hallo,
                                      als jahrelanger stiller Mitleser brauche ich jetzt die Hilfe von euch Fachleuten hier.
                                      Mein Partner und ich haben über "Etihad" Flüge von Düsseldorf nach Bangkok gebucht. Der Hinflug am 14.11. von DUS nach Abu Dhabi mit Air Berlin und von dort nach BKK mit Etihad verlief einwandfrei. Der Rückflug war gebucht für den 26.11., 02.30 Uhr. Am 25.11. gegen 17.15 Uhr teilte uns Etihad übers Handy auf Englisch mit, dass die Maschine ausgewechselt werden muss (vermutlich gegen eine kleinere), somit überbucht sei und wir nicht mitfliegen könnten. Alternativ wurden uns ein Flug um 08.40 Uhr mit 7 Stunden Aufenthalt in Abu Dhabi oder die gebuchte Verbindung, nur 24 Stunden später, angeboten. Mehrfache Nachfragen, ob es wirklich nicht möglich sei, den gebuchten Flug wahrzunehmen (unter hinweis auf wahrzunehmende Termine), wurden verneint, so dass wir uns für den 2. angebotenen Flug entschieden haben (und jetzt einen ganzen Tag später zu Hause angekommen sind).
                                      Ich kann ja verstehen, dass so etwas passiert, aber mich ärgert unsäglich, dass nicht ein einziges Sorry zu hören war und wir mit den darausfolgenden Problemen (zusätzliche Übernachtung, mehrere Telefonate, Verpflegung für einen weiteren Tag, jede Menge Stress) komplett alleine gelassen wurden. Auf meine Frage, wer für die zusätzlichen Kosten aufkommt, wurden wir mit Floskeln und dem Hinweis, dass wir selbstverständlich versuchen könnten, die Kosten von der Airline zurückzufordern, abgespeist. Kundenservice sieht für mich anders aus!
                                      Jetzt frage ich mich, wie ich die entstandenen Kosten zurückbekomme. Rechnungen haben wir gesammelt, die Kosten für die Handytelefonate lassen sich jetzt aber noch nicht überblicken. Schreibe ich Etihad vorab an? Maile ich? Facebook? Auf Deutsch oder Englisch? Womit kann ich rechnen? Auf Erstattung in Form eines Gutscheins, anzurechnen auf den nächsten Flug, habe ich nach dem Ärger keine Lust!
                                      Hat jemand Erfahrung, wie Etihad mit solchen Geschichten umgeht und wann mit einer Reaktion zu rechnen ist?

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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1959

                                        Gemäß des Montrealer Übereinkommens muss die Airline (soweit nach Schilderung des Sachverhalts zu beurteilen) selbstverständlich für nachweislich entstandene Mehrkosten aufkommen.
                                        Das sollte auch kein Problem sein - liste deine Auslagen auf (die gesamten - die Zeit darfst du dir nehmen (Telefon)!), füge die Belege bei und bitte bei Etihad um die umgehende Erstattung.
                                        Fernmündliche Anfragen sind einigermaßen wirkungslos, bei schriftlicher Beschwerde allerdings sollte die Kuh rasch von Eis sein.

                                        Dein rechtmäßiger Anspruch reicht durchaus über ein "We are sorry..." hinaus - da würde ich das Ausbleiben nicht gerade auf die Goldwaage legen.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • MettigelmädchenM Offline
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                                          Mettigelmädchen
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1960

                                          Weiter Informationen zu meinem Fall.

                                          Ich habe gestern eine Email von meinem RV erhalten,
                                          Angebot xxx€ per überweisung auf mein Konto.

                                          Nach Rücksprache mit einer ganz lieben Userin
                                          habe ich eben eine Antwortemail an den RV versendet.
                                          (Betrag reicht nicht aus)

                                          Von TUIfly habe ich noch nichts gehört.

                                          Werde mich wieder melden, sobald es etwas neues geben sollte.

                                          Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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