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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1961

    Das BGH Urteil besagt zudem keinesfalls, dass Flugzeitenänderungen nicht mehr "rechtmäßig" sind, sie können nur nicht mehr mittels der AGB quasi generalamnestiert werden und bedürfen der Angemessenheit sowie einer Begründung.

    Ein Anspruch auf die Erstattung zusätzlicher Kosten besteht m.E. nicht, und auch nicht in Zukunft, sofern die Maßgaben gem. dem aktuellen Urteil befolgt werden.
    Der einzige Unterschied ist zunächst einmal, dass aus der Mitteilung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert Punkt." die Formulierung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert, weil ..." wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • rumssteinR Offline
      rumssteinR Offline
      rumsstein
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1962

      Na prima, da man ja wieder einmal das Schwein mit dem Schinken erschlagen...

      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

      (Alexander Freiherr von Humboldt)

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1963

        @foxy
        bis april sind es ja noch ein paar monate.
        vielleicht wechselt die abflugzeit bis da hin noch ein paar mal.
        ich würde mir da zum jetzigen zeitpunkt erst einmal keinen kopf machen.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1964

          Das ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich, Lexilexi - sofern es sich um ein LH Operating handelt.
          Die Oberfläche "Buchung" einer Airline ist im Übrigen nicht geeignet, um die Durchführung eines Fluges zu verifizieren - er könnte ja auch schlicht ausgebucht sein.
          Dagegen spricht die Auskunft von foxy´s Vermittler (hier HC), dass tatsächlich eine Änderung vorgenommen wurde.
          Zum einen würde dies - falls verbindlich - so rechtzeitig mitgeteilt worden sein, dass sich schon allein deshalb keine Ansprüche ergeben.
          Zum anderen hat die BGH Entscheidung auf den Sachstand insofern keine Auswirkung, als die Änderung plausibel begründet und durchaus zumutbar wäre.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Foxy22698F Offline
            Foxy22698F Offline
            Foxy22698
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1965

            Danke für eure Antworten. Ich denke, in unserem Fall ist es wirklich keine Flugzeitenänderung, sondern ein Fehler des Veranstalters. Denn den im Angebot/Bestätigung angegebene Flug gibt/gab es so nicht an unserem Abreisetag. Ich hatte ja beschrieben, das die Hotelbuchung erst nur vom 2.-10.4. ausgewiesen war. DANN würde das mit dem Flug/der Flugnummer/den Abflugzeiten passen.

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            • MettigelmädchenM Offline
              MettigelmädchenM Offline
              Mettigelmädchen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1966

              Nachtrag:

              -Geld von Eurotours ist noch nicht eingegeangen, ok., ist erst heute 1 Woche her.

              Mitlerweile habe ich von TUI einen Brief erhalten:

              -...Fehler von der Agentur, für mich wurde seitens von 1 A Vista ein Flug für den 12.11. gebucht und bestätigt, aber in keinsterweise für den eigentlichen Abflugtag am 19.11.....

              Ich solle mich an den RV wenden....

              Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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              • uweboeU Offline
                uweboeU Offline
                uweboe
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1967

                Hallo an die Spezialisten hier in diesem Forum !
                Ich habe bei einem großen RV eine Reise nach Sri Lanka gebucht . Der Flug wird von QR als Linienflug über Doha ausgeführt . Laut Reisekatalog sollte auf dem Hinflug eine Umsteigezeit von 1,5 h sein u. wir sollten um 16:20 in Colombo landen . Da ich sehr oft am Flughafen bin , ging ich zum Büro von QR , um mich nach den Sitzplatzreservierungen zu erkundigen . 
                Dabei erfuhr ich , daß der Anschlußflug erst um 20:20 Uhr in Colombo landet u. wir eine Umsteigezeit von 7:30 h in Doha haben . Dieser Flug ist nach Auskunft im QR-Büro noch nie um 16:20 in Sri Lanka gelandet . Beim  Anruf beim RV will man mir nun erklären , es hätte eine Flugplanänderung seitens von QR gegeben u. ich müßte das so aktzeptieren oder gebührenpflichtig umbuchen .
                Muß ich das nun hinnehmen o. mich mit dem RV herumstreiten , wozu ich eigentlich keine Lust u. Zeit habe . 
                Eines steht für mich schon mal felsenfest : Das war seit langem die 1. u. letzte Buchung einer Pauschalreise  über ein RB , wobei ich dem RB auch keine Schuld zuweise , sondern dem RV ! 
                Habe ich da irgendwelche Rechte o. muß ich diese "Kröte" schlucken ?

                Das Leben ist zu kurz , um nur zu Hause zu sitzen !

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1968

                  @uweboe
                  Weise**"noch nie!"**nach ... !
                  Daraus könnten sich - wenn auch vage! - rechtliche Ansprüche ergeben.
                  Du kannst Beschwerde führen und schauen, wie sich deine Vertragspartner stellen.
                  Je nach AGB hast du im Rahmen einer Pauschalreise eher wenige Möglichkeiten zu mindern.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • mk116M Offline
                    mk116M Offline
                    mk116
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1969
                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1970

                      ... soviel zu "noch nie" ... 😞

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • uweboeU Offline
                        uweboeU Offline
                        uweboe
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1971

                        Überflüssiges Zitat entfernt.
                        @mk116
                        O.k. ! Habs nun auch gesehen . Habe aber hier die Auskunft des MA im QR-Büro wieder gegeben . Ist dann auch ne Fachkraft .
                        Inzwischen ist das RB in Verhandlung mit dem RV , der ja mit diesen Flugzeiten geworben hat . Man versucht eine Lösung zu finden . Wenn ich nämlich einen Tag später fliege , habe ich vernünftige Flugzeiten , hätte dann nur einen Tag weniger Urlaub . Unter`m Strich wäre ich aber nur 11h später am Urlaubsort !

                        Das Leben ist zu kurz , um nur zu Hause zu sitzen !

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                        • buchermartB Offline
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                          buchermart
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1972

                          Flug ( = Urlaubs)verschiebung um 4 Tage 
                          Wir haben heute vom Reisebüro vorab folgende Information des RV für unseren einwöchigen Urlaub im März 2014 bekommen:..."aufgrund einer Umstellung des Flugplans kann ihr gebuchter Flug am Sonntag nicht realisiert werden. Wir haben Ihren Hinflug nun für den darauffolgenden Donnerstag reserviert...." . Da das Datum bewusst aufgrund eines Geburtstages am Montag so gewählt wurde stellen sich folgende Fragen:
                          Können wir auf einem Flug am Sonntag bestehen bzw. muss der RV eine Alternative am selben Tag anbieten?Hat man Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten (z.b. kein Frühbucher mehr), wenn der gebuchte Urlaub bei einem anderen RV verfügbar wäre.
                          Vielen Dank im Voraus

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1973

                            Selbstverständlich kannst du auf den Flugtag bestehen - i.e. auf ein alternatives Operating am Datum, dessen (zusätzliche?) Kosten dich überhaupt nicht interessieren müssen.
                            Du solltest den Veranstalter an seine vertraglichen Pflichten erinnern und auf deren Erfüllung beharren.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mkfpaM Offline
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                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1974

                              Kleine Zusatzbemerkungen:

                              Ihr hattet aber hoffentlich bereits eine schriftliche Bestaetigung fuer den Sonntag Termin und lass die Sache mit dem Geburtstag voellig raus aus deiner Kommunikation mit dem RV.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • buchermartB Offline
                                buchermartB Offline
                                buchermart
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1975

                                Danke für Eure schnelle Rückmeldung.Unser Flugtag  steht seit der Buchung im August 2013 auf unserer Buchungsbestätigung und wir haben damals bereits direkt bei der Fluglinie unsere XL- Sitzplätze gebucht und von dieser hinsichtlich einer Änderung noch keine Information erhalten.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1976

                                  @buchermart
                                  Versuch doch mal, das Angebot an Flügen für euer Ziel am fraglichen Tag zu konkretisieren.
                                  Gut möglich, dass der ursprünglich gebuchte Flug durchgeführt wird, dann kannst du deinen Veranstalter gleich damit konfrontieren. Oder du suchst ein anderes Operating aus und schlägst vor, dass er euch damit befördert.
                                  Wie mkfpa schon schrieb - die Angabe von persönlichen Gründen ist entbehrlich.
                                  Du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen, und dieser ist einzuhalten.
                                  Je knapper die Argumentation - durchaus konkretisiert mit Alternativen - desto ernsthafter wird dein Anliegen betrachtet.

                                  Ich hoffe mal, du willst nicht ausgerechnet von Kassel-Calden nach Timbuktu starten - dann würde das mit den Alternativen sich nämlich etwas schwierig gestalten ...
                                  😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    buchermart
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1977

                                    @vonschmeling: vielen Dank,genau das haben wir heute gemacht: nachgesehen, welche Flüge ab Wien starten und dem RV  mitgeteilt, dass es laut Internet  sogar noch den Originalflug gibt sowie Alternativen von anderen Fluglinien mit annähernd gleichen Flugdaten bekanntgegeben.Wir haben ohne Angaben von Gründen (aufgrund Eurer Empfehlung) auf unserem vereinbarten Flugtag bestanden.Mal sehen was passiert.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1978

                                      Come non detto - oder hatte ich´s mir doch gedacht! 😛
                                      Vermutlich hat der RV ein Problem mit seinen Vakanzen für den bestimmten Flug.
                                      Mit der Mitteilung, dieser finde nicht wie geplant statt hofft er euch zur geschmeidigen Umbuchung zu bewegen.
                                      So einfach geht´s dann halt auch nicht ... :? 😱

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • gunter.5252G Offline
                                        gunter.5252G Offline
                                        gunter.5252
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1979

                                        Anbieter von Pauschalreisen dürfen sich die endgültigen Flugzeiten nicht offen halten. Foto: Daniel Reinhardt. (Quelle: dpa)
                                        Hannover (dpa/tmn) - "Voraussichtlicher Abflug" oder "endgültige Flugzeit obliegt dem Veranstalter": Solche Klauseln fanden Verbraucher bislang in den Unterlagen für Pauschalreisen. Der BGH erklärte die Praxis für unzulässig und stärkt damit die Rechte der Urlauber.

                                        Aus Gründen des Urheberrechts wurde der Artikel entsprechend gekürzt!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Offline
                                          KourionK Offline
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1980

                                          @Gunter
                                          Willkommen im Forum.

                                          Klick doch mal hier (10.12.13)   und hier (10.12.13): Pressestelle des BGH zur Urteilsverkündung   😉

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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