ITS ..
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Hallo,
mir ist bekannt, dass man bis zu 30 oder 31 Tagen vor Abflug zu den Konditionen umbuchen kann. Da ihr schon am 15.7. fliegen wollt, kann es sein, dass der Veranstalter nicht nur die Umbuchungsgebühr verlangt, sondern dass in eurem Fall Stornogebühren anfallen. Einfach mal nachfragen.
Lieber Gruß
Marion
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Nochmal, da etwas Präzision nicht schadet:
ITS Reisen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.ITS Indi
3.1Nach Buchung der Reise ist eine Änderung, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, in folgenden Bestandteilen NICHT möglich: Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und Abflughäfen. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, sind Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe und des Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-, Unterbringungs-, Mietwagenkosten) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 30 je Reisenden.
Man kann also umbuchen, muss dafür aber möglicherweise tief in die Tasche greifen.
Sollte das Umbuchungsmotiv also eine Ersparnis sein, geht die Rechnung vermutlich nicht auf. I.d.R. behalten sich Veranstalter nämlich vor, Umbuchungen nur zum mindestens gleichen Preis vorzunehmen. -
@NadineIngo:
... Wir fliegen am 15.7. für 2 Wochen nach Mallorca. Ist es generell möglich, diesen Urlaub in die Türkei umzubuchen? ...Hat jetzt zwar nichts mit ITS zu tun, aber aus welchem Grund willst du jetzt plötzlich von Mallorca auf Türkei umbuchen? Warum hast du nicht von Anfang an Türkei gebucht?

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Umbuchen geht in der Regel nur bis 4 Wochen vor Reiseantritt und da in 99 % auch nur mit, wenn auch moderater, Umbuchungsgebühr. Danach geht meistens nur noch mit Storno (und den entsprechenden Stornokosten) und neu buchen.
@nate1: ich vermute mal man hofft Geld zusparen (was ja legitim ist
, aber hier wohl kaum noch funktionieren dürfte) -
Hallo!
Wir haben die letzten 10 Jahre unseren Familienurlaub immer in der Türkei verbracht. In diesem Jahr möchte unser Sohn (18) mal wieder mit uns verreisen und ebenso unser Neffe. Ich habe mich breitschlagen lassen, da beide gerne nach Mallorca fliegen wollten. Es war nur eine Idee von mir, den Urlaub eventuell in die Türkei umzubuchen und meine Frage war lediglich, ob dieses ao kurzfristig überhaupt möglich wäre. Es geht uns definitiv nicht darum, irgendwelche Kosten einzusparen!LG Nadine
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Hallo!
Ich hatte die Frage auch nicht nochmal gestellt...LG
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Doch gefragt wurde bereits im Forum Türkei, ebenfalls hier im Thread am 24.6. und nun wieder.
Jedes mal kam der Tipp, kontaktiere den Veranstalter mit dem Wunsch. Nur der kann Dir das beantworten
Vielleicht drückst Du dich nur etwas mißverständlich aus und man redet aneinander vorbei.
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Ich wollte nate1 und Mühlengeist nur antworten. Tut mir leid!
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Alles gut
War ja eh nur eine Idee von Dir....schönen Urlaub! -
Kontakt ITS Indi? Hat jemand schon einmal Probleme gehabt und musste sich an den Kundenservice wenden? Lief alles glatt?
LG,
Kristina
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Bei ITS im September Flug für 5 Personen gebucht. Fast 200 EUR Aufpreis für Flug nachmittags zurück. Flug wurde von ITS auf 10 h umgebucht - Erstattung der Mehrkosten Fehlanzeige.
Es wurde auf die gesetzlichen Bedingungen verwiesen, dass wir das hinzunehmen haben - es erfolgt also keine Erstattung des Mehrpreises. -
@ScoutK
Ja, ist ärgerlich, ist aber keine Besonderheit des Veranstalters ITS. Auch ein anderer Veranstalter hätte dir die Preisdifferenz gewiss nicht rückerstattet.
Es ist verständlich, dass jeder nach der für ihn passendsten Flugzeit Ausschau hält. Mehr dafür zahlen sollte man aber besser nicht. Es kann gut gehen, aber auch jederzeit in die Hose.
Aber... willkommen im Forum von Holidaycheck.
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Hallo,
wir waren dieses Jahr in Ägypten und das Hotel war eine Schande. Es herschten viele Mangel und diese haben wir natürlich vor Ort dem ITS Mitarbeiter vorgetragen und der hat uns dann ein Mangelprotokol ausgefüllt.
In Deutschland schrieben wir dann ITS eine Email bzw. dem Mutterkonzern DER TOURISTIK Deutschland.
ITS hat trotz Frist von 2 Wochen nichtmal geantwortet.... hat sowass schonmal Jemand gehabt? Da wir zu viert geflogen sind, haben wir zeitgleich eine weitere Beschwerde an ITS versandt, auch diese wurde nicht beantwortet.
Setzt ITS wirklich darauf, dass wir rechtliche Schritte einleiten? Das kann doch nicht deren ernst sein, wenn sie schon ein fachfomulierten juristisch einwandfreien Text erhalten mit Frankfurter Tabelle usw und den Email-Empfang sogar automatisch bestätigen.
Scheinbar gibt es hier ein System der Abz....
Grüße -
Hallo,
wir waren dieses Jahr in Ägypten und das Hotel war eine Schande. Es herschten viele Mangel und diese haben wir natürlich vor Ort dem ITS Mitarbeiter vorgetragen und der hat uns dann ein Mangelprotokol ausgefüllt.
In Deutschland schrieben wir dann ITS eine Email bzw. dem Mutterkonzern DER TOURISTIK Deutschland.
ITS hat trotz Frist von 2 Wochen nichtmal geantwortet.... hat sowass schonmal Jemand gehabt? Da wir zu viert geflogen sind, haben wir zeitgleich eine weitere Beschwerde an ITS versandt, auch diese wurde nicht beantwortet.
Setzt ITS wirklich darauf, dass wir rechtliche Schritte einleiten? Das kann doch nicht deren ernst sein, wenn sie schon ein fachfomulierten juristisch einwandfreien Text erhalten mit Frankfurter Tabelle usw und den Email-Empfang sogar automatisch bestätigen.
Scheinbar gibt es hier ein System der Abz....
Grüße@mayofire sagte:
Setzt ITS wirklich darauf, dass wir rechtliche Schritte einleiten? Das kann doch nicht deren ernst sein, wenn sie schon ein fachfomulierten juristisch einwandfreien Text erhalten mit Frankfurter Tabelle usw und den Email-Empfang sogar automatisch bestätigen.
Gut möglich, dass es durchaus ihr Ernst ist.
Die Frankfurter Tabelle ist kein verbindliches Regelwerk, warum sollten sie nicht gemütlich abwarten, ob der Antragsteller wohl bereit ist, für ein paar Kröten Minderung ein Verfahren mit allen damit verbundenen Kosten zu riskieren?
Ich würde das empfehlen - insbesondere bei einem "fachformulierten Text" ...