Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
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"LeoKatrin:" wrote:
Ich glaub da gab es mal nen bericht ebi spoegel Tv...Na, wenn das mal keine top konkrete Quellenangabe ist...
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...wichtiger ist dabei aber, daß man sich nach der Rückkehr mit der vor Ort vom Reiseleiter/Agenten der incoming-Agentur unterzeichneten Mängelauflistung an den Reiseveranstalter wendet. Das Reisebüro ist hier der falsche Ansprechpartner!
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Richtig, der erste Ansprechpartner im Falle von Beschwerden ist der örtliche Reiseleiter (m/w) - und diese müssen protokolliert werden.
Ebenfalls ist die Frist zur Abhilfe obligatorisch; die kann sehr knapp gefasst werden - wenn man beispielsweise in eine ersatzweise Unterkunft verbracht wird und mag sie nicht, kann man innerhalb 24h auf eine Alternative oder eben die sofortige Heimreise bestehen (und die kompletten Kosten zurückverlangen!).Wie die Minderung letztlich zu Buche schlagen kann ist mit Hilfe der Tabelle ganz gut auszumachen, überdies schmilzt sie subjektive Empörung und deren Wert auf ein recht überschauliches Maß von max. 5% im Ausschlag.
"Werbung" ist nicht das richtige Wort - es geht um die Ausschreibung - also konkret die Diskrepanz zwischen vertraglich zugesicherten und nicht lieferbaren Eigenschaften.
("Werbung" machen die auf sonnentoffel, das hat mit der Ausschreibung an sich zumeist so ungefähr gar nix gemein ... )
Wichtig ist also der Blick auf maßgebliche Abweichungen - falls die Ritterburg auf dem Spielplatz noch nicht fertig ist, spricht man von einer Unannehmlichkeit und diese ist hinzunehmen. Ist jedoch der komplette Spielplatz noch nicht zu benutzen, kommen wir in den Bereich der Minderung.Übrigens gehe ich bei der Antwort davon aus, das derartige "Rohstoffe" jederzeit nachwachsen und bin mir bewusst, dass LeoKatrin vermutlich nicht ein Zehntel dessen wissen wollte, was ich geschrieben hab ...
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Ehm?! Wenn das Hotel nicht mal fertig gebaut ist,
gibt es wohl sicher kein Problem dass kostenfrei umzubuchen
sehe da keinen Fehler bei euch. Ist aber auch nicht immer so klug so früh zu buchen wenn das Hotel ncht mal fertig ist. -
@entwedra
Worauf genau beziehst du dich bitte? -
Es kommt - wie so oft - drauf an. Hast du ein bestimmtes Hotel gebucht oder im Rahmen einer Pauschalreise? Bei einer Pauschalreise darf dich der Veranstalter umbuchen. Allerdings muss es ein gleichwertiger Ersatz sein.
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LeoKatrin:
Ich glaub da gab es mal nen bericht ebi spoegel Tv , dass man bis zu 60 % des Resipreises zurück fordern kann, wenn das Hotel nicht der Werrbung entspricht ...auf jeden Fall vor Ort beschweren (!)und sofort beim Reisebüro melden !Hier ist aber das Problem:
Ab wann entspricht ein Hotel nicht der Werbung?
Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können. Von einem gebuchten 5-Sterne-Hotel braucht man sich aber nicht in ein 2-Sterne-haus einbuchen lassen.Anders sieht es natürlich aus, wenn man direkt beim Hotel bucht und dieses Hotel quasi noch gar nicht existiert (also eine Luftnummer ist).
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Sido 101116
Bei einer Pauschalreise darf dich der Veranstalter umbuchen.
.... Er darf mir gern einen entsprechenden Vorschlag machen.
Und den "darf" ich dann ablehnen und kann kostenfrei stornieren.
inna.maleika
Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können.
Das ist schlicht Unsinn.
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Selbstverständlich darf einen der RV nicht einfach umbuchen, wenn das gebuchte Hotel noch nicht fertiggestellt ist. Er muss allerdings alle zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen um einen Urlaub zu ermöglichen, d.h. ein mindestens gleichwertiges Hotel ohne Aufpreis anbieten. Der Reisende entscheidet dann, ob ihm das Alternativangebot gefällt - ansonsten kann er den Vertrag kündigen und hat Anspruch auf die gesamte Erstattung des bereits Erlangten.
"Gleichwertig" bedeutet, dass das Hotel mindestens dieselbe Kategorie hat, im selben Ort liegt und alle spezifischen Buchungskriterien erfüllt (z.B. Kinderbetreuung, ein Zimmer mit der gewünschten Ausstattung, ggf. einen Aquapark, Strandnähe etc.)
Insbesondere bei Sonderpreisen im Eröffnungszeitraum (typisch für die Problematik) gestaltet sich das zuweilen etwas schwierig.
Gelegentlich erfährt man erst vor Ort von dem Schlamassel, da gilt es dann Ruhe zu bewahren. Man kann auf einer sofortigen Rückreise bei voller Erstattung bestehen, oder sich die Alternative ansehen und innerhalb von 24h entscheiden, ob man bleiben oder abreisen will.
Auf diesem Recht sollte man beharren - nicht selten findet der RV so motiviert bessere Alternativen.Grundsätzlich gilt: Die objektiven Zusagen des Angebotes sind verbindlich.
Das bedeutet beispielsweise "Mittag- und Abendessen in Büffetform" - ob es einem schmeckt oder nicht ist hingegen kein objektives Kriterium.
Ebenfalls natürlich auch das Hotel - und nicht etwa ein halbwegs ähnliches.
Ausnahmen bilden lediglich die sogenannten Roulette- oder Glücksreisen. Hier ist sind nur bestimmte Eigenschaften zugesagt, kein bestimmtes Hotel. Entsprechend hat man auch keinen Anspruch darauf, sondern allein auf die Einhaltung der zugesicherten Ausstattungskriterien. Das ist somit auch der einzige Fall, in welchem Darstellungen (Internet oder Katalog) beispielhaft sein dürfen. -
Überflüssiges Zitat entfernt.
@Malini
Siehe Beitrag von "vonschmelling".
Dem ist soweit nichts mehr hinzuzufügen. -
Das kenne ich aus 2 Fällen anders. So waren wir im vergangenem Jahr in der Türkei. Gebucht hatten wir das Titan Garden. Als wir ankamen, war dfas geschlossen. Wir wurden ins Hotel Titan Select einquartiert. QWenn wir wollten, könnten wir in 2 Tagen umziehen. Haben wir nicht gemacht, denn es gab nichts zu beanstanden. Das erste Mal war es Mallorca. Im Katalog hatte ich ein Hotel entdeckt und für 8 Personen gebucht. Es war das President. Als wir am Flughafen ankamen stand da niemand für dieses Hotel. Ich ging an den Schalter und erkundigte mich. Dabei erfuhr ich, dass wir umgebucht wurden. Wir haben uns mit dem Mietwagen das President angesehen und waren heilfroh, dass die Umbuchung stattgefunden hat.
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Eben ... gerade unter der Thematik Reiserecht sollte ggf. Wert auf eine gewisse Präzision gelegt werden.
Schau doch mal ins Unterforum Türkei, @Obtainted ... -
Zitat vonschmeling:
"Gleichwertig" bedeutet, dass das Hotel mindestens dieselbe Kategorie hat, im selben Ort liegt und ...
Das mit dem selben Ort muß nicht sein, wenn die AGB des Veranstalters etwas anderes besagen. Beispiel Byebye:
"Insbesondere bleibt es BYE.bye GmbH unbenommen, dem Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten Ortschaften."
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Das trifft nicht zu, da die AGB dem BGB (§651) nicht widersprechen dürfen.
Ein Gericht würde diese für unwirksam erkären.Die Rechtsprechung bestätigt:
Ersatzhotels sind dann als gleichwertig anzusehen, wenn sie von Kategorie, Ausstattung und Lage sowie Standard dem gebuchten Objekt vollständig entsprechen und in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem gebuchten Hotel liegen.Hierzu und zum folgenden Anspruch auf Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit gibt es zahlreiche Urteile.
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@Rolands AGB-Passus findet man in den AGB von Nov. 2010 (unter "Leistungsänderung" - noch vor den Hinweisen zur möglichen Änderung der Streckenführung, etc.)
Die AGB von 2010 wurden eingeleitet mit:
"Lieber byebye Urlauber,
Unsere Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter."In den AGB von Sept. 2013 findet sich der von @Roland zitierte Passus nicht mehr.
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Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Passus im Falle des Bestreitens als unwirksam erklärt würde.
Die AGB können Bestimmungen des BGB nicht aufheben, ausweiten oder sonst beugen.
