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Hotel ist noch nicht fertig, was tun??

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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #381

    "LeoKatrin:" wrote:
    Ich glaub da gab es mal nen bericht ebi spoegel Tv...

    Na, wenn das mal keine top konkrete Quellenangabe ist...

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #382

      ...wichtiger ist dabei aber, daß man sich nach der Rückkehr mit der vor Ort vom Reiseleiter/Agenten der incoming-Agentur unterzeichneten Mängelauflistung an den Reiseveranstalter wendet. Das Reisebüro ist hier der falsche Ansprechpartner!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #383

        Richtig, der erste Ansprechpartner im Falle von Beschwerden ist der örtliche Reiseleiter (m/w) - und diese müssen protokolliert werden.
        Ebenfalls ist die Frist zur Abhilfe obligatorisch; die kann sehr knapp gefasst werden - wenn man beispielsweise in eine ersatzweise Unterkunft verbracht wird und mag sie nicht, kann man innerhalb 24h auf eine Alternative oder eben die sofortige Heimreise bestehen (und die kompletten Kosten zurückverlangen!).

        Wie die Minderung letztlich zu Buche schlagen kann ist mit Hilfe der Tabelle ganz gut auszumachen, überdies schmilzt sie subjektive Empörung und deren Wert auf ein recht überschauliches Maß von max. 5% im Ausschlag.
        "Werbung" ist nicht das richtige Wort - es geht um die Ausschreibung - also konkret die Diskrepanz zwischen vertraglich zugesicherten und nicht lieferbaren Eigenschaften.
        ("Werbung" machen die auf sonnentoffel, das hat mit der Ausschreibung an sich zumeist so ungefähr gar nix gemein ... )
        Wichtig ist also der Blick auf maßgebliche Abweichungen - falls die Ritterburg auf dem Spielplatz noch nicht fertig ist, spricht man von einer Unannehmlichkeit und diese ist hinzunehmen. Ist jedoch der komplette Spielplatz noch nicht zu benutzen, kommen wir in den Bereich der Minderung.

        Übrigens gehe ich bei der Antwort davon aus, das derartige "Rohstoffe" jederzeit nachwachsen und bin mir bewusst, dass LeoKatrin vermutlich nicht ein Zehntel dessen wissen wollte, was ich geschrieben hab ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • entwedra123E Offline
          entwedra123E Offline
          entwedra123
          schrieb am zuletzt editiert von
          #384

          Ehm?! Wenn das Hotel nicht mal fertig gebaut ist,
          gibt es wohl sicher kein Problem dass kostenfrei umzubuchen
          sehe da keinen Fehler bei euch. Ist aber auch nicht immer so klug so früh zu buchen wenn das Hotel ncht mal fertig ist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #385

            @entwedra
            Worauf genau beziehst du dich bitte?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Sido111016S Offline
              Sido111016S Offline
              Sido111016
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #386

              Es kommt - wie so oft - drauf an. Hast du ein bestimmtes Hotel gebucht oder im Rahmen einer Pauschalreise? Bei einer Pauschalreise darf dich der Veranstalter umbuchen. Allerdings muss es ein gleichwertiger Ersatz sein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • inna.maleikaI Offline
                inna.maleikaI Offline
                inna.maleika
                schrieb am zuletzt editiert von
                #387

                LeoKatrin:
                Ich glaub da gab es mal nen bericht ebi spoegel Tv , dass man bis zu 60 % des Resipreises zurück fordern kann, wenn das Hotel nicht der Werrbung entspricht ...auf jeden Fall vor Ort beschweren (!)und sofort beim Reisebüro melden !

                Hier ist aber das Problem:
                Ab wann entspricht ein Hotel nicht der Werbung?
                 
                Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können. Von einem gebuchten 5-Sterne-Hotel braucht man sich aber nicht in ein 2-Sterne-haus einbuchen lassen.

                Anders sieht es natürlich aus, wenn man direkt beim Hotel bucht und dieses Hotel quasi noch gar nicht existiert (also eine Luftnummer ist).

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MaliniM Offline
                  MaliniM Offline
                  Malini
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #388

                  inna.maleika:
                  Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können.

                  Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?  :?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #389

                    Sido 101116
                    Bei einer Pauschalreise darf dich der Veranstalter umbuchen.


                    ❓   .... Er darf mir gern einen entsprechenden Vorschlag machen.
                    Und den "darf" ich dann ablehnen und kann kostenfrei stornieren.  😉

                    inna.maleika
                    Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können.


                    Das ist schlicht Unsinn.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #390

                      Selbstverständlich darf einen der RV nicht einfach umbuchen, wenn das gebuchte Hotel noch nicht fertiggestellt ist. Er muss allerdings alle zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen um einen Urlaub zu ermöglichen, d.h. ein mindestens gleichwertiges Hotel ohne Aufpreis anbieten. Der Reisende entscheidet dann, ob ihm das Alternativangebot gefällt - ansonsten kann er den Vertrag kündigen und hat Anspruch auf die gesamte Erstattung des bereits Erlangten.
                      "Gleichwertig" bedeutet, dass das Hotel mindestens dieselbe Kategorie hat, im selben Ort liegt und alle spezifischen Buchungskriterien erfüllt (z.B. Kinderbetreuung, ein Zimmer mit der gewünschten Ausstattung, ggf. einen Aquapark, Strandnähe etc.)
                      Insbesondere bei Sonderpreisen im Eröffnungszeitraum (typisch für die Problematik) gestaltet sich das zuweilen etwas schwierig.
                      Gelegentlich erfährt man erst vor Ort von dem Schlamassel, da gilt es dann Ruhe zu bewahren. Man kann auf einer sofortigen Rückreise bei voller Erstattung bestehen, oder sich die Alternative ansehen und innerhalb von 24h entscheiden, ob man bleiben oder abreisen will.
                      Auf diesem Recht sollte man beharren - nicht selten findet der RV so motiviert bessere Alternativen.

                      Grundsätzlich gilt: Die objektiven Zusagen des Angebotes sind verbindlich.
                      Das bedeutet beispielsweise "Mittag- und Abendessen in Büffetform" - ob es einem schmeckt oder nicht ist hingegen kein objektives Kriterium.
                      Ebenfalls natürlich auch das Hotel - und nicht etwa ein halbwegs ähnliches.
                      Ausnahmen bilden lediglich die sogenannten Roulette- oder Glücksreisen. Hier ist sind nur bestimmte Eigenschaften zugesagt, kein bestimmtes Hotel. Entsprechend hat man auch keinen Anspruch darauf, sondern allein auf die Einhaltung der zugesicherten Ausstattungskriterien. Das ist somit auch der einzige Fall, in welchem Darstellungen (Internet oder Katalog) beispielhaft sein dürfen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • inna.maleikaI Offline
                        inna.maleikaI Offline
                        inna.maleika
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #391

                        Überflüssiges Zitat entfernt.
                        @Malini
                        Siehe Beitrag von "vonschmelling". 
                        Dem ist soweit nichts mehr hinzuzufügen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • MaliniM Offline
                          MaliniM Offline
                          Malini
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #392

                          @inna.maleika,

                          richtig, dem Kommentar von vs ist nichts mehr hinzuzufügen - nur dass du auf der vorherigen Seite etwas komplett anderes behauptet hast...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ObtaintedO Offline
                            ObtaintedO Offline
                            Obtainted
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #393

                            Das kenne ich aus 2 Fällen anders. So waren wir im vergangenem Jahr in der Türkei. Gebucht hatten wir das Titan Garden. Als wir ankamen, war dfas geschlossen. Wir wurden ins Hotel Titan Select einquartiert. QWenn wir wollten, könnten wir in 2 Tagen umziehen. Haben wir nicht gemacht, denn es gab nichts zu beanstanden. Das erste Mal war es Mallorca. Im Katalog hatte ich ein Hotel entdeckt und für 8 Personen gebucht. Es war das President. Als wir am Flughafen ankamen stand da niemand für dieses Hotel. Ich ging an den Schalter und erkundigte mich. Dabei erfuhr ich, dass wir umgebucht wurden. Wir haben uns mit dem Mietwagen das President angesehen und waren heilfroh, dass die Umbuchung stattgefunden hat.

                            Hotel aus diesem Beitrag
                            87%
                            Solivia Hotel
                            Türkische Riviera/Türkei
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                            • fraenniF Offline
                              fraenniF Offline
                              fraenni
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #394

                              @Obtaintedt,

                              willkommen im HC-Forum. 😄
                              ....das kenne ich aus 2 Fällen anders... :?
                              Richtig, denn der Threadtitel **Hotel ist noch nicht fertig....**ist auch mit Deinen "Fällen"
                              nicht vergleichbar. 😉

                              "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #395

                                Eben ... gerade unter der Thematik Reiserecht sollte ggf. Wert auf eine gewisse Präzision gelegt werden.
                                Schau doch mal ins Unterforum Türkei, @Obtainted ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Roland4R Offline
                                  Roland4R Offline
                                  Roland4
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #396

                                  Zitat vonschmeling:

                                  "Gleichwertig" bedeutet, dass das Hotel mindestens dieselbe Kategorie hat, im selben Ort liegt und ...

                                  Das mit dem selben Ort muß nicht sein, wenn die AGB des Veranstalters etwas anderes besagen. Beispiel Byebye:

                                  "Insbesondere bleibt es BYE.bye GmbH unbenommen, dem Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten Ortschaften."

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #397

                                    Das trifft nicht zu, da die AGB dem BGB (§651) nicht widersprechen dürfen.
                                    Ein Gericht würde diese für unwirksam erkären.

                                    Die Rechtsprechung bestätigt:
                                    Ersatzhotels sind dann als gleichwertig anzusehen, wenn sie von Kategorie, Ausstattung und Lage sowie Standard dem gebuchten Objekt vollständig entsprechen und in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem gebuchten Hotel liegen.

                                    Hierzu und zum folgenden Anspruch auf Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit gibt es zahlreiche Urteile.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK Offline
                                      KourionK Offline
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #398

                                      @Rolands AGB-Passus findet man in den AGB von Nov. 2010 (unter "Leistungsänderung" - noch vor den Hinweisen zur möglichen Änderung der Streckenführung, etc.)

                                      Die AGB von 2010 wurden eingeleitet mit:
                                      "Lieber byebye Urlauber,
                                      Unsere Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter."

                                      In den AGB von Sept. 2013 findet sich der von @Roland zitierte Passus nicht mehr.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Roland4R Offline
                                        Roland4R Offline
                                        Roland4
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #399

                                        Doch, auch in der Version vom September 2013 (die auch hier bei HC abrufbar ist). 10. Gewährleistung, a) Abhilfe. Bei Alltours ebenso.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #400

                                          Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Passus im Falle des Bestreitens als unwirksam erklärt würde.
                                          Die AGB können Bestimmungen des BGB nicht aufheben, ausweiten oder sonst beugen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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