Flugzeitänderung vor der Reise
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@margarete50
Es sind insbesondere frühzeitig gebuchte Reisen betroffen, da sich über den längeren Zeitraum leider mehr Anpassungen - sei es nun seitens der Airline oder der Veranstalterkontingente - ergeben können.Alle Angebote, die du jetzt noch mit dem CONDOR Operating siehst, haben ebenfalls "voraussichtliche Angaben" zu den Reisedaten, wie ihr sie hattet.
Auch sie können von einer Änderung noch betroffen sein, die Angabe in Buchungsportalen ist kein Indiz dafür, dass der Flug tatsächlich durchgeführt wird oder gar dafür, dass der Veranstalter Kontingente dafür hat. Sie sind ausdrücklich als "unverbindlich" gekennzeichnet.Zudem sind derlei Änderungen zumeist in den AGB der Veranstalter ebenso vorbehalten wie auch die den ABB der Airlines. Die Regelung bei den Veranstaltern ist zwar gerichtlich angegriffen worden und war das auch schon teilweise erfolgreich, jedoch ist noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen.
Eure Erfolgsaussichten bei Einrede sind daher eher gering - vermutlich ist es besser, den Ärger auszublenden und sich auf den Urlaub zu freuen?!

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dann sollten künftig doch alle Reisen nur noch mit Abreise- und Rückflugtagen angegeben werden, dann erlebt man wenigstens keine unangenehmen Überraschungen.

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Sofern die Rechtslage dahingehend einmal feststeht, könnte genau das für Pauschalreisen der Zukunft gelten!
:?Etwas mehr Sicherheit hat man bis dahin mit einer getrennten Buchung, aber auch das ist keine Königslösung ...
Airlines behalten sich ebenfalls Anpassungen vor bis hin zur Übertragung des Operatings an Dritte, von daher justiert man bisweilen am besten die Erwartungen.

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Danke für deine Antworten. Wir suchen unseren Urlaub immer nach Flugzeiten aus, deshalb die Enttäuschung, dass jetzt von 10 Tagen Urlaub nur 9 Tage bleiben. Außerdem
sind die nun angebotenen Reisen auch günstiger, was die blöden Flugzeiten etwas attraktiver macht!
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@margarete50
Du schreibst du hättest nur die erste und letzte Seite dieses Threads gelesen?
Das mag vielleicht erklären, warum du "Pauschalreisen wegen der Flugzeiten buchst" / "zu buchen glaubst" - wenn auch nicht ganz ...
:?
Reisen bucht man gewöhnlich in Kenntnis aller vertraglicher Zusagen.
Insofern sollte auch schon bei der Buchung und vor jedem Update in diesem Thread hier bekannt sein, dass die Veranstalter bei Pauschalreisen bestimmte Daten - wie beispielsweise die Flugzeit, den Operator und die Route - nicht verbindlich bestimmen?!
Sie nennen sie "voraussichtlich" oder "unverbindlich" - falls man etwas anderes erwartet, hat man vor dem gesamten Thread zur Thematik noch nicht einmal seine bestimmten Vertragsbedingungen gelesen - und das ist eigentlich irgendwie ... ungeschickt.
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Hallo,
wir haben über dieses Reiseportal einen 1-wöchigen Aufenthalt in Spanien gebucht. Die Abflugzeit bei Online-Bestätigung wurde um 6.15 Uhr angegeben. Nach Erhalt der Rechnung durch den Anbieter per Mail stellten wir fest,dass wir andere Flugzeiten bestätigt bekommen haben,am Anreisetag ist die Abflugzeit nun um 17.50 Uhr. Wir haben sofort reklamiert,jetzt nach fast 3 Wochen und etlichen Mails und Telefonaten schrieb man uns,dass man nichts machen kann. Wer kann uns bitte weiterhelfen.Danke.Sehr geehrte Frau xxx, vielen Dank für Ihre Email. Wir haben Ihren Fall eingehend geprüft und die Bearbeitungsdauer ist leider etwas länger ausgefallen als im Regelfall. Für die lange Wartezeit möchten wir uns zunächst einmal entschuldigen. Bei Ihrer Buchung auf der Internetseite holidaycheck.dekam es während des Buchungsprozess zu einer Änderung der Flugkapazitäten und hier wurde dann automatisch der "nächste" verfügbare Flug für Ihre gewünschte Reise gebucht und bestätigt. Dies sind automatische Prozesse bei den Leistungsträgern, die wir nicht beeinflussen können. In Ihrem Fall war es uns leider nicht möglich, Sie auf die angezeigten Flüge umzubuchen. Wir möchten an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die Flugzeiten immer unverbindlich sind und sich bis zum Reisetermin jederzeit ändern können. Wir danken für Ihr Verständnis.(FERIEN Service Center)
Wir hatten seither nie Probleme beim Buchen unserer Reisen und jetzt sollen wir 12 Stunden später zur Nachtzeit mit einem Baby bei gleichbleibendem Preis anreisen und das akzeptieren?
Wir bitte um Hilfe, da wir schon eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, obwohl wir bis zur Klärung warten sollten.
Danke. -
Bei einem Abflug um 6:15 wäre doch ebenfalls die Nachtruhe des Babies gestört, da man selbst wenn die Wohnung direkt neben dem Flughafen wäre, allerspätestens um 3:00 aufstehen müsste um zwei Stunden vor Abflug da zu sein. Mit Baby um einiges früher!
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Hallo an vonschmeling! Stell dir vor, es hat geklappt! Wir wurden wieder auf den ursprünglich genannten Rückflug, abends um 20.20 Uhr gebucht. Somit ein Tag länger Urlaub. ........
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Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
@curiosus
Sicher.In den AGB's steht alles zu deren Absicherung drin;aber handelt es sich nicht um eine Art "Lockangebot".Wie schon geschrieben, wir reden hier immerhin von ganzen 12 Stunden der Flugzeitenänderung. -
Nun, eventuell soll er sagen, dass das Vorhandensein eines Babies keine Garantie für Flugzeiten ist und dass die gestörte Nachtruhe bei beiden Flugzeiten zutrifft. Einmal am Ende und einmal am Beginn der kurzen Nacht.
Helfen kann er Dir möglicherweise dabei, Dein vermeintliches Argument wieder zu streichen, weil es keines ist und Dir eben nicht helfen wird. Und auch dabei, Dich mit Deinem "Schicksal" zu versöhnen.
Mehr Hilfe habe ich persönlich eigentlich nicht angedacht, ich glaube auch nicht, dass dieser Thread als Hilfethread gedacht ist.
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Es ist doch unerheblich, ob Deiner Meinung nach "alles zu deren Absicherung" drin steht.
Du hast die AGB akzeptiert, die am Rande bemerkt bei nahezu allen RV gleich sind in diesem Punkt, damit ist das Thema durch.Es handelt sich auch nicht um eine Verschiebung um "immerhin" 12 Stunden, sondern um eine Verlegung am gleichen Tag. Diese ist somit legitim.
An dieser Stelle sei noch einmal wiederholt, der erste und der letzte Tag dienen der An- bzw. Abreise...
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Überflüssiges Zitat entfernt.
@abholl
Die Kernaussage meines Beitrages ist,dass bei der Online-Buchung eine andere Zeit ausgewiesen war,wie in der Rechnung, die 15 min später per Mail eingegangen ist.Und was hat dieser Thread dann für einen Sinn?
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Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.
@shippysly
Ist die unerheblich?
Stimmt, die AGB's sind überall gleich.
Wann haben Sie erwähnt, dass der erste und letzte Tag der An-bzw.Abreise dienen?
In einem älteren Beitrag? -
Das An- und Abreisetag in der Rechtssprechung nicht als Urlaubstage angesehen werden kannst du in diesem Thread mehrfach nachlesen.
Ebenso die Möglichkeit, bei sehr später Ankunft nachts im Hotel vielleicht bei deinem Veranstalter mit freundlichem Anschreiben wegen der Erstattung eines anteiligen Tagespreises nachfragen zu können. -
@ne75
Es würde reichen, nur die Seite des Thread zu lesen auf der deine Frage gepostet ist.
Da schreibt @Margarete50 sinngemäß, sie habe die Änderung rückgängig machen lassen können.
Diesen Thread als "nicht hilfreich" zu bezeichnen, nur weil man die Informationen nicht mag finde ich ehrlich gesagt ziemlich schofel - angesichts der Geduld mit der hier immer wieder dieselben Fragen detailliert beantwortet werden ...
:?
@Margarete50
GROSSARTIG! Ich gratuliere euch und freue mich sehr, dass gelegentlich auch noch mal ein bisschen mehr Kundendienst drin ist!
Happy landings!

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natürlich ist es unerheblich.
Es ist ein Vertrag zu Stande gekommen, die Bedingungen sind bekannt und akzeptiert.
Somit ist ein spätes Beklagen obsolet...Ob ich in irgendeinem Post mal darauf hingewiesen habe? Kann sein, werde mal bei Gelegenheit alle meine Posts aufarbeiten.
Im übrigen gebe ich @abholl recht, dieser Thread gehört schon lange geschlossen, denn etwas neues und erhellendes zu dieser Thematik gibt es einfach z.Zt. nicht.
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Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt. Unterlasse bitte dieses sinnlose zitieren!
Hallo von schmeling,
die Aussage bezüglich "nicht hilfreich" hat abholl geschrieben, ich bin hier weil ich Meinungen und Hilfe suche!