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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2341

    @doc 
    Ich für meinen Teil zünde eine Fürbittenkerze an mit dem Gebet,  Fragen zum Recht ums Reisen mögen erst dann im Forum gestellt werden, wenn wenigstens die rudimentärsten Erkundigungen seitens der Betroffenen beim Vertragspartner erledigt sind ...
    😱

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2342

      Etwa solche Maßnahmen wollte ich mit "rudimentär" beschrieben wissen ... und zwar nicht begrenzt auf beispielsweise Oman Air ...
      :?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • beajensB Offline
        beajensB Offline
        beajens
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2343

        Hallo,
        hoffentlich bin ich jetzt richtig, werde von einem Thread zum nächsten verwiesen ,
        geht es nicht etwas einfacher ?

        Kann mir jemand bei dieser Frage helfen:
        Mein Flug von Phuket nach Zürich ist um vier Stunden vorverlegt worden, der Anschlußflug nach Hannover bleibt so wie gebucht, muss jetzt also fünf Stunden in Zürich warten.
        Fliege mit Edelweiss und habe diesen Flug als Lienienflug über die Swiss gebucht. War für mich bis dahin eine tolle Verbindung, dafür habe ich etwas mehr bezahlt.
        Jetzt werde ich viel länger unterwegs sein, ein ähnlich langer Flug mit einer anderen Fluggesellschaft wäre günstiger gewesen.
        Kann man in so einer Situation von der FG eine Entschädigung verlangen, schliesslich werde ich nicht später ankommen, aber es ärgert doch einen, dass die machen was sie wollen.
        Fluggäste haben doch jetzt mehr Rechte, ist es sinnvoll dagegen vorzugehen oder keine Chence ?
        Weiß jemand was Bestimmtes ?
        Danke

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        • mk116M Offline
          mk116M Offline
          mk116
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2344
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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          • Marcus2380M Offline
            Marcus2380M Offline
            Marcus2380
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2345

            Hallo,
            Ich bitte um euren Rat.
            Ich habe vor ein paar Monaten einen Flug von Cancun über Toronto nach München direkt bei Air Canada gebucht.
            Der Flug sollte am 17.11. vormittags starten und am 18.11. in München landen (Gesamtdauer ca. 14 Stunden). Jetzt haben sich die Flugzeiten bei beiden Flügen geändert und ich habe 24 Stunden Aufenthalt in Toronto. Ankommen werde ich jetzt erst am 19.11. dadurch benötige ich einen Urlaubstag mehr. Zudem entsehen ja weitere Kosten, wie die Hotelübernachtung.

            Welche Ansprüche habe ich gegenüber der Airline ?

            Gruß

            Marcus

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            • mk116M Offline
              mk116M Offline
              mk116
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2346
              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2347

                Come non detto ... :?
                Präzise Angaben zum Reisetermin wären hilfreich zur Beurteilung eventueller Ansprüche.
                Fluggäste haben nicht unbedingt mehr Rechte, insbesondere dann nicht, wenn sie direkt bei der Airline gebucht haben zu den bislang unangegriffenen AGB.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Marcus2380M Offline
                  Marcus2380M Offline
                  Marcus2380
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2348

                  nachfolgend die Daten bei der Buchung:
                  Abflug in Cancun 17.11. 13:40
                  Ankunft in Toronto 17.11. 18:35
                  Abflug Toronto 17.11. 20:00
                  Ankunft München 18.11. 10:00

                  Die zeiten haben sich wie folgt geändert:

                  Abflug in Cancun 17.11. 14:55
                  Ankunft in Toronto 17.11. 19:50
                  Abflug Toronto 18.11. 19:55
                  Ankunft München 19.11. 10:00

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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2349

                    Kündigung mit Anspruch auf die Erstattung der gesamten Kosten.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Marcus2380M Offline
                      Marcus2380M Offline
                      Marcus2380
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2350

                      Das Blöde ist nur ich habe schon Hotels in Mexiko gebucht und bezahlt. 
                      Wie sieht es denn mit einer finanziellen Entschädigung aus ?
                      Ich muss ja jetzt einen Tag Urlaub mehr nehmen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2351

                        Die Änderung wurde rechtzeitig bekannt gegeben im Sinne von "kein Anspruch".
                        Allerdings kann man mit einer höflichen Bitte durchaus eine Erstattung der zusätzlich entsehenden Kosten erreichen.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • ForststadtF Offline
                          ForststadtF Offline
                          Forststadt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2352

                          Habe ein Problem mit einer Pauschalreise: leider steht auf der Buchungsbestätigung nichts von den im Internet angegebenen voraussichtlichen Flugzeiten. Habe aber gerade wegen des späteren Rückflugs direkt bei Ögertours und nicht über holidaycheck gebucht. Dafür werde ich nun bestraft: Rückflug ist plötzlich nicht mehr 15:40 Uhr sondern schon früh 7:30 Uhr. Das bedeutet wahrscheinlich, dass ich bereits um 3 Uhr am Hotel abgeholt werde. Da ist die ganze Erholung von einer Woche hin. Aber: dass wird mir nicht noch mal passieren - ich buche zukünftig nur noch bei holidaycheck - da gab es damit noch nie Probleme und die voraussichtlichen Flugzeiten stehen schon auf der Buchungsbestätigung (da hat man wenigsten was in der Hand).

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • TangomausT Offline
                            TangomausT Offline
                            Tangomaus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2353

                            Und auch diese sind dann nicht bindend, wie Du in den vielen "Beschwerden" lesen kannst.

                            Und überhaupt, wieso weißt Du jetzt schon, wann Du vom Hotel abgeholt wirst. Und der letzte Tag ist Abreise-Tag 😉

                            Lg.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SokratesS Offline
                              SokratesS Offline
                              Sokrates
                              Experte Istanbul
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2354

                              Hallo und herzlich willkommen im Forum,  Forststadt,

                              Deine gute Meinung von HC in allen Ehren, aber HC ist nur Vermittler und hat als solcher keinen Einfluss auf die Flugzeiten.

                              LG

                              Sokrates

                              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • gittakauperG Offline
                                gittakauperG Offline
                                gittakauper
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2355

                                Überflüssiges Zitat entfernt.
                                @Kloeckling
                                Hallo,
                                kann deinen Ärger verstehen. Bei uns war es weit dramatischer. Unsere Rückflugzeigen wurden um 4 Stunden von Antalya nach Hause um 4 Stunden vorverlegt. Wir waren 2 Stunden eher am Flughafen und unser Flieger war schon lange weg!!!  😱  NIEMAND HATTE UNS INFORMIERT. Weder schriftlich noch telefonisch! Da wir keinen Transfer bei unserer Pauschalreise gebucht hatten, haben wir am Vorabend noch beim Reiseveranstalter angerufen mit der Antwort: alles ok. Keine Flugänderungen! Dann dies...

                                Nach Stunden und vielen Telefonaten vom Flughafen nach Deutschland nur die freche Antwort: tja, da müssen Sie nun erstmal neue Tickets buchen!!

                                Da leider Ferienende in Deutschland -Ende August- waren haben wir erst 7 Tage einen Rückflug erhalten, mussten 1 Woche zusätzlich Hotel bezahlen um die Woche zu überbrücken! Von der Organisation (Arbeitgeber zuhause) Extrakosten, Tickets und Hotel und dem Ärger möchte ich gar nicht reden!

                                Jetzt ist alles als Reklamation und Kostenforderung beim Reiseveranstalter! Bin gespannt was dabei heraus kommt!  😞

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Flora_59F Offline
                                  Flora_59F Offline
                                  Flora_59
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2356

                                  Ihr schreibt selber "voraussichtliche Flugzeiten". Ist euch die Bedeutung des Wortes "voraussichtlich" nicht bekannt? Oder wird das verdrängt?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2357

                                    Schwierige Situation, u.U. wird der RV bestreiten eine falsche fernmündliche Auskunft gegeben zu haben. Ein Nachweis dürfte sich dann problematisch gestalten ...
                                    :?

                                    Allerbestenfalls räumt der RV den Sachverhalt ein, damit hättet ihr zumindest Anspruch auf eine Erstattung aller zusätzlich entstandenen Kosten.

                                    Ganz selten passiert so ein Irrtum, ich empfehle daher immer einen zusätzlichen Kontrollanruf bei der Airline, somit kann man im Falle von Diskrepanzen insistieren.
                                    Ansonsten hat man tatsächlich ein gewisses Problem mit der Glaubhaftigkeit - so traurig das sein mag.

                                    Edit: @Flora
                                    Eben weil die Voraussichtlichkeit der Reisezeiten bekannt war hat gittakauper diese ja beim Veranstalter rückbestätigen lassen - wie es scheint vergeblich!?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Taurus64T Offline
                                      Taurus64T Offline
                                      Taurus64
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2358

                                      Hallo,
                                      zum Thema "Rückbestätigung" der Flugzeiten (hier insbesondere der Rückflug) hatten wir bei einer unserer letzten Reisen (Pauschalreise ohne Transfer) 1 bis 2 Tage vor Rückreise beim Reiseveranstalter "airmarin" wegen der Flugzeit angerufen. "airmarin" nannte uns zwar die Rückflugzeit, aber sagte uns auch das es auf jeden Fall sicherer ist bei der Fluggesellschaft anzurufen und die Flugzeit dort bestätigen zu lassen. Wenn ich mich recht erinnere waren die Telefonnummern der Fluggesellschaften auch auf einem Blatt der Reiseunterlagen vermerkt.

                                      @vonschmeling:
                                      "Ganz selten passiert so ein Irrtum, ich empfehle daher immer einen zusätzlichen Kontrollanruf bei der Airline, somit kann man im Falle von Diskrepanzen insistieren.
                                      Ansonsten hat man tatsächlich ein gewisses Problem mit der Glaubhaftigkeit - so traurig das sein mag."

                                      Bei Diskrepanzen der Auskünfte RV und Airline würde ich der Airline Glauben schenken, die sollten am besten über ihre Flieger und Flugzeiten Bescheid wissen. 
                                      Gruß Taurus64

                                      Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV 1
                                        vonschmelingV 1
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2359

                                        Wie auch immer - eine Nachfrage müsste reichen um seine Rechte zu wahren.
                                        Das Problem ist der Nachweis der falschen Aussage, das hätte man aber so oder so.

                                        Nochmal - ich würde insistieren - insbesondere bei einer Pauschalreise! - immerhin könnte es sein, dass nicht die Reisezeit sondern die Rückreise insgesamt geändert wurde.
                                        Es nützt einem schließlich eher weniger zu wissen, dass die Airline Y wie geplant abhebt, wenn man inzwischen auf den Operator X umgebucht wurde vom Veranstalter.
                                        😉

                                        Im Übrigen wird die Rückreisezeit gewöhnlich schriftlich übermittelt -  ganz gleich ob man einen Transfer gebucht hat oder nicht. Somit kann man Fehler mühelos nachweisen und Anprüche wahren.
                                        Das hat der RV in gittakaupers Fall offenbar versäumt.
                                        An sich ist das auch für den Fall obligatorisch, dass keine Änderungen vorgenommen wurden.
                                        Eng wird es, wenn er eine (korrekte!) schriftliche Information nachweisen kann und allein die Betroffenen ihrer nicht habhaftig wurden.

                                        Zudem sind die Reisenden ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Rückreisezeiten mittels einer fernmündlichen Nachfrage durch den Veranstalter bestätigen zu lassen.
                                        Vor Gericht gescheitert ist hingegen ein Urlauber, der mangels Rückbestätigung über die vorverlegte Reisezeit nicht informiert war und die Flugreise deshalb verpasst hatte. (Amtsgericht Duisburg - AZ 45 C 1310/03).

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2360

                                          Ich weiß, schon dass HC nicht für die Flugzeiten verantwortlich ist und verstehe auch den Sinn des Wortes "voraussichtlich". ABER: wie beschrieben, stehen die bei der Buchung angegebenen voraussichtlichen Flugzeiten wenigstens auf der Bestätigung wenn man bei HC bucht. Dass dies am Ende nichts hilft, weiß ich auch - aber verärgert darf man schon sein - oder? Noch dazu, wenn man vorher die Reise bei HC wegen der ungünstigen (am Ende aber realistischen) Flugzeiten nicht gebucht hat - sondern zu einem Anbieter gewechselt ist, der bessere Flugzeiten "versprochen" hat. Und dass man gegen 3 Uhr am Hotel abgeholt wird, wenn der Flieger 7:30 Uhr geht - ist auch leicht ausrechenbar (2 Std. vorher am Flughafen sein = 5:30 Uhr & lt. den anderen Hotelbewertungen ist der lange Tansfer fast der einzige Makel (bin somit bei 3 Uhr noch Optimist)). So, genug gejammert - ich lasse mir deshalb den Urlaub nicht vermiesen und hoffe, dass so ein dickes Ende wie bei gittakauder nicht auch noch auf mich wartet 😉 .

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