Flugzeitänderung vor der Reise
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Das dürfte vergebens sein, da es sich um eine alltours x Produktion handelt.
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Schon richtig, aber du weißt ja auch, dass die Tickets bei X-Produktionen zum Zeitpunkt der Buchung gekauft werden und nicht stornierbar sind. Im Falle Wanderwilli wurde ein Condor Ticket für ihn gebucht, dessen Preis in Gänze verfiele, wenn ihn der Veranstalter auf den CXI Flug setzt. Insofern nehme ich nicht an, dass der Veranstalter dem Vorschlag nähertreten wird.
@Wanderwilli
Ein Reisemangel mit Anspruch auf Kompensation dürfte nicht infrage kommen, da du ja früher am Urlaubsort anlangst.
Die Änderung könnte jedoch zu einem Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen, falls das für dich erstrebenswert erscheint. -
Moin zusammen,
wir haben soeben unsere Reiseunterlagen für den Herbsturlaub ab 04.10.auf Rhodos bekommen. Gebucht über Alltours-X.
Hatten uns bei der Buchung aufgrund der längeren Anreise zum Flughafen und zur Vermeidung einer Nachtfahrt für einen Mittagsflug mit der Condor Ab Leipzig 14.25 entschieden. Diese Flugzeit wurde uns mehrmals durch Alltours bestätigt.
Nun wurde dieser Flug auf 06.25 am gleichen Tag vorverlegt. D.h. wir wären die komplette Nacht unterwegs.
Stellt diese Umstellung einen Reisemangel dar? Bzw. wäre es möglich hier beim Veranstalter noch etwas zu bewirken.
Für weitere Ratschläge wäre ich dankbar.Liebe Grüße Rainer
XXXZitat ist doch entbehrlich, daher gelöschtXXXX
Ich würde auch auf die Umbuchung auf den Flug mit Corendon bestehen /anfragen - immerhin handelt es sich wenn nicht sogar um einen erheblichen Reisemangel! Da wäre dann sogar eine kostenlose Stornierung möglich. Die Nachtruhe wäre m.E. erheblich beeinträchtigt, da du bereits um 4.25 am Flughafen sein musst. Wie gesagt -erst mal anfragen, falls der Abendflug etwas für dich ist!
@ vonschmeling: Auch bei früherer Anreise kann es theoretisch eine Kompensation geben - ausschließen kann man dies jedenfalls nicht, sofern die Eckdaten stimmen. -
vielen Dank euch allen für eure Mithilfe.
Habe nun nach Rücksprache mit dem Familienrat beschlossen, doch nicht umzubuchen bzw. anzufragen. Werde nun allerdings noch eine Mängelrüge schreiben und evtl. nach dem Urlaub meine Auslagen (Hotel-Vorübernachtung u.ä ) geltend zu machen.
Schöne Zeit euch allen. -
@Wanderwilli
Leider gilt der Beförderungsvertrag nur von - bis Flughafen, du solltest also nicht damit rechnen, dass Hotelübernachtungen bezahlt werden.
Aber wie HABERLING schon schrieb: Versuch macht kluch!
Happy holidays!
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Guten Morgen , noch eine Frage hinterher , wenn doch ein X -RV mir mitteilt das mein Flug verschoben oder gestrichen ist und er mir einen anderen anbietet, dann hat er doch kein Ticket mehr welches er mal vor Monaten gebucht hat . Er kann doch nicht einfach so ein neues buchen oder doch ?
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Natürlich hat er dann kein Ticket mehr - aber er hat zunächst mit dir weiterhin einen gültigen Vertrag den zu erfüllen er verpflichtet ist.
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Genauso ist es.
Er kann also nicht einfach, er muss. Ansonsten würde er vertragsbrüchig. -
Ja aber das Argument er hat das Ticket doch vor Monaten gekauft zieht dann doch nicht mehr .Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten. Er muss sich doch bei mir Erkundigen ob das so O.k. ist .
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Ja aber das Argument er hat das Ticket doch vor Monaten gekauft zieht dann doch nicht mehr .Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten. Er muss sich doch bei mir Erkundigen ob das so O.k. ist .
Ich gehe ja davon aus das der RV sein Geld auch zurück bekommt .
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Ja aber das Argument er hat das Ticket doch vor Monaten gekauft zieht dann doch nicht mehr .Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten. Er muss sich doch bei mir Erkundigen ob das so O.k. ist .
@wuppiandre sagte:
Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten.
Aber nicht mit DIR ! Mit dir hat er lediglich einen Vertrag über eine Beförderung von A nach B an einem bestimmten Tag abgeschlossen.
Und selbstverständlich bekommt er von der Airline sein Geld zurück, schließlich muss er es ja auch in das neue Ticket investieren. Stell dir vor, er würde den Vertrag nicht erfüllen, indem er einen alternativen Flug einkaufen würde - was meinst, wieviele Klagen er dann wegen Nichterfüllung des Vertrages am Hals hätte .... -
Guten Morgen , noch eine Frage hinterher , wenn doch ein X -RV mir mitteilt das mein Flug verschoben oder gestrichen ist und er mir einen anderen anbietet, dann hat er doch kein Ticket mehr welches er mal vor Monaten gebucht hat . Er kann doch nicht einfach so ein neues buchen oder doch ?
@wuppiandre sagte:
Guten Morgen , noch eine Frage hinterher , wenn doch ein X -RV mir mitteilt das mein Flug verschoben oder gestrichen ist und er mir einen anderen anbietet, dann hat er doch kein Ticket mehr welches er mal vor Monaten gebucht hat . Er kann doch nicht einfach so ein neues buchen oder doch ?
Können könnte er schon, allerdings machen sollte er es nicht! Was nützt es ihm, wenn Du sein diesbezügliches Angebot z.B. wegen zu stark abweichender Flugzeiten ablehnst und er auf dem Ticket sitzen bleibt.
LG
Sokrates
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@wuppiandre sagte:
Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten.
Aber nicht mit DIR ! Mit dir hat er lediglich einen Vertrag über eine Beförderung von A nach B an einem bestimmten Tag abgeschlossen.
Und selbstverständlich bekommt er von der Airline sein Geld zurück, schließlich muss er es ja auch in das neue Ticket investieren. Stell dir vor, er würde den Vertrag nicht erfüllen, indem er einen alternativen Flug einkaufen würde - was meinst, wieviele Klagen er dann wegen Nichterfüllung des Vertrages am Hals hätte ....Richtig , nur habe ich das X Prinzip so verstanden das ich Buche und der X- RV sofort das Ticket und Hotel verbindlich bucht . Ende . Darum die verschärften Stornobedingungen. Und nun , der Fall tritt ein , Flug gestrichen und der RV bucht mich um weil er nicht Vertragsbrüchig werden will ??? Es mag ja so sein aber geht so nicht in meinen Kundenschädel rein .
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Richtig , nur habe ich das X Prinzip so verstanden das ich Buche und der X- RV sofort das Ticket und Hotel verbindlich bucht . Ende . Darum die verschärften Stornobedingungen. Und nun , der Fall tritt ein , Flug gestrichen und der RV bucht mich um weil er nicht Vertragsbrüchig werden will ??? Es mag ja so sein aber geht so nicht in meinen Kundenschädel rein .
Zur verdeutlichung , ich beziehe mich auf Seite 470 und den Beitrag Wanderwill um 7:02 und den Hinweis von VS das eine Umbuchung schwierig sei wegen X Vanstalter
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Der Veranstalter erfüllt seinen Vertrag mit dem Angebot der Befördungsleistung. Sie ist ja Vertragsbestandteil ebenso wie die Unterkunft.
Andernfalls (nach Sokrates) könnte er stumpf stornieren, d.h. er erfüllt den Vertrag nicht und kann dann vom Kunden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Deshalb wird er, auch wenn das Risiko einer Ablehnung des neuen Angebots besteht.Etwas vollkommen anderes ist der Kundenwunsch nach Änderung eines gültigen Tickets, sprich Umbuchung.
In diesem Fall könnte der RV den Vertrag ja erfüllen, die Kosten für sein Ticket würden ihm nicht erstattet, es würde seinen Wert in Gänze einbüßen. Hinzu kämen die Kosten für neue Tickets.
Daher keine Umbuchung, kein kostenloser Rücktritt. -
Der Veranstalter erfüllt seinen Vertrag mit dem Angebot der Befördungsleistung. Sie ist ja Vertragsbestandteil ebenso wie die Unterkunft.
Andernfalls (nach Sokrates) könnte er stumpf stornieren, d.h. er erfüllt den Vertrag nicht und kann dann vom Kunden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Deshalb wird er, auch wenn das Risiko einer Ablehnung des neuen Angebots besteht.Etwas vollkommen anderes ist der Kundenwunsch nach Änderung eines gültigen Tickets, sprich Umbuchung.
In diesem Fall könnte der RV den Vertrag ja erfüllen, die Kosten für sein Ticket würden ihm nicht erstattet, es würde seinen Wert in Gänze einbüßen. Hinzu kämen die Kosten für neue Tickets.
Daher keine Umbuchung, kein kostenloser Rücktritt.Sorry, letzte mal
, an der Schnittstelle deines Beitrags setzte ich an . Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Ausfall des Fluges (RV) und Neubuchung eines Ticket , ( andere Flugnummer andere Fluggesellschaften eventuell ) Sollte doch der X- RV seinen Kunden Fragen ob das O.k. ist oder nicht? -
Sorry, letzte mal
, an der Schnittstelle deines Beitrags setzte ich an . Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Ausfall des Fluges (RV) und Neubuchung eines Ticket , ( andere Flugnummer andere Fluggesellschaften eventuell ) Sollte doch der X- RV seinen Kunden Fragen ob das O.k. ist oder nicht?Er muss nicht fragen - und Du musst das Angebot nicht annehmen.
LG
Sokrates

