Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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also offensichtlicher kann ein Irrtum nicht sein !
399 € 3 Wo. AI ??? :?
3 x die 9 = 999 €/ p.P. f. 3 W. AI ist noch ein super Eröffnungsangebot.
999 € x 2 Pers. = **1.998 €,**wünsche schönen Urlaub, wenn das Hotel bis zum 19.09. dann auch eröffnet hat.
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Mich würde mal interessieren, wie es zu solchen Fehlern kommen kann.
Man überlässt doch hoffentlich nicht unkontrolliert einem Einzelnen die Eingabe der Preise?
Fehler sind überall möglich, das kann man nachvollziehen, ist durchaus menschlich.
Sollte aber nicht gerade deshalb „ein zweites Auge“ derart wichtige Angaben prüfen?
Der Kunde hat einfach Pech, wenn er fehlerhafte Eingaben macht, er kommt nicht kostenlos aus dieser Angelegenheit heraus.
Der RV hat die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten einen Irrtum zu erklären und die Sache ist für ihn erledigt. -
Naja, so eine Preisdatenbank ist ja schon ein wenig umfangreicher als die Reisedaten der Familie Mustermann, die ihren Jahresurlaub mit den beiden Kindern einklimpert.
Und derjenige, der so eine Datenbank pflegen muss, hat für den einzelnen Datensatz sicher keine x Stunden Zeit.
Oft sind die Fehler vergessene Ziffern, in der Spalte verrutscht. Möglicherweise schon bei den Unterlagen, die der Datenpfleger bekommt, er hat also quasi alles richtig gemacht. Hier glaube ich hat man den Preis fürs Flugpaket ohne die Zimmerkosten eingegeben.Wenn man schon mal lange Zahlenkolonnen kontrolliert hat, weiß man, dass der gleiche Lesefehler auch beim 2. und 3. Check passiert. Aber selbst zwei weitere Korrekturleser müssen nicht drüber fallen, sieht man sogar in Büchern die mit Druckfehlern durchs Lektorat in die 4. Auflage gehen.
Doch, man kann auch als Kunde einen Erklärungsirrtum geltend machen. Und wird dann gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. -
Wir drehen uns, was das angeht, im Kreis. Entweder man akzeptiert es, oder nimmt Unsummen an Geld in die Hand und einen guten Anwalt und klagt bis zum BGH, um ein schon ewig bestehendes Gesetz zu kippen.
Ja, Fehler passieren......deswegen ja ein Irrtum. Man kann ja hier wieder tolle Vergleiche starten, aber ich lasse es lieber. Aber wer wirklich glaubt, drei Wochen für 399€ zu bekommen, der sollte erstmal über seinen eigenen "Irrtum" in Punkto Preis-Leistung überdenken.
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Der Anwalt wird sagen, dass das bestehen auf einem offensichtlich irrtümlichen Angebot rechtsmissbräuchlich ist ...
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@omali
Ist schon richtig, dass man auf den ersten Blick hier eine Ungleichheit zu sehen glaubt.Nun sind aber Reisen nicht einfach mal so "umzutauschen" (worauf es ja selbst bei einem simplen Eingabefehler hinausläuft - wenn's z. B. ums Datum geht).
Und das liegt m. E. daran, dass es hier nicht einzig um den RV geht, sondern auch andere Dienstleister von der Änderung betroffen sind.
Demzufolge fallen Umbuchungsgebühren an, die i. d. R. aber zu verkraften sind.
Teurer kann's werden, wenn über einen X-ler gebucht wurde, wo Umbuchung Storno bedeuten kann (Grund meistens die "festgetackerten" Flüge).
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@vs Sorry....ansich sollte der Ironiemodus an- und ausgeschaltet werden.....hab ich aber vergessen

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Mein Kommentar bezog sich auf Patrick33, der schrieb "mal sehen, was der Anwalt meint".

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Mea culpa.........aber naja, vielleicht will der Anwalt bis zum BGH gehen! So, Kurve gekriegt..............

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xxxDU47057xxx:
Aber wer wirklich glaubt, drei Wochen für 399€ zu bekommen, der sollte erstmal über seinen eigenen "Irrtum" in Punkto Preis-Leistung überdenken.Meine Frage bezieht sich nicht unbedingt auf diesen konkreten Fall.
Es gibt durchaus auch Beispiele, deren Preis nicht so offensichtlich auf einen Irrtum hinweist. -
@omali
Welche Art von "Kundenirrtum" schwebt dir vor?
Ein Beispiel: A bucht in einem Internetportal eine Reise nach X. Nach Eingabe aller Daten und dem Klick auf "jetzt verbindlich buchen" wird nicht ersichtlich, dass die Willenserklärung abgegen wurde. Darauf gibt er alles erneut ein, wartet wieder vergeblich und versucht es ein drittes Mal. Am Folgetag erhält er 3 Bestätigungen seiner verbindlichen Buchungen. Er nimmt umgehend Kontakt zum Portal auf, erklärt seinen Irrtum und erhält ohne Probleme das kostenlose Storno der zwei irrtümlich gebuchten Reisen. (Reale Fallschilderung)Worum es mir geht: Kunden sind nicht per se benachteiligt und Anbieter keine notorischen Schlawiner. Genau das sagt Patrick33 mit seiner Unterstellung "das sind Lockangebote" aber aus. Daher ist es in der Tat unbedacht, so einen Vorhalt in einem sehr frequentierten Reiseforum zu machen bevor man ihn beweisbelastbar erhärten kann.
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An einen Irrtum dieser Art denke ich nicht. Das ist für mich eher ein nicht korrekt abgelaufener Buchungsprozess (dem Kunden wurde nicht angezeigt, dass seine Eingaben auch wirkungsvoll angenommen wurden) .
Ich meine vom Bucher versehentlich falsche Eingaben von z.B. Reisedaten. -
Nein, der Kunde kommt meist nicht kostenlos aus der Sache raus. Das stimmt. Ist in §122 BGB geregelt.
Und genau deswegen soll man ja seine Auftrags- und Buchungsbestätigung umgehend nach Erhalt ( und das ist nicht wenn man erst nach 2 Wochen das Postfach oder den Briefkasten öffnet) kontrollieren und gegebenenfalls sofort reklamieren.
Wer jetzt meint, das brauche er nicht, weil er nie das "Kleingedruckte" liest, hat einfach verloren.
Der Veranstalter hat nämlich unter Umständen seinerseits auch bereits Aufträge erteilt, z.B. einen Flug gebucht. Hier obliegt es dann dem Kunden, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Stornogebühren entstanden ist.Gäbe es den Schadensersatz nicht, dann wäre z.B. ein Schreiner, der eine durchgehende Platte anfertigen soll und der nach Auftragserteilung schon das Material beschafft hat, in den Allerwertesten gekniffen, wenn der Kunde nach 3 Wochen feststellt, dass er versehentlich 1,50 statt 3,50 m Länge in den Auftrag geschrieben hat.
Interessant ist z.B. beim aktuellen Fall der 2. Absatz des § 122.
Wenn also der Veranstalter erklärt, der Preis wäre falsch eingetragen und der Kunde erhält die möglicherweise bereits geleistete Anzahlung zurück, ist er so gestellt, als habe das Geschäft nie stattgefunden. Dass die Reise jetzt evtl teurer ist, ist leider nicht davon abgedeckt. Andererseits könnte aber bei einer neuen Buchung der Veranstalter bei einem gesunkenen Preis auch nicht verlangen, dass ein höherer, alter Preis bezahlt würde.
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@omali
Im von mir gegebenen Beispiel hatte der Kunde versäumt die Annahme wahrzunehmen.
Selbstverständlich kann sich jeder Erklärende auf ein Anfechtungsrecht berufen, so auch im Falle einer falsch abgegebenen Willenserklärung im hier betroffenen Rahmen -
das BGB unterscheidet nicht etwa zwischen Reisebucher und Reiseveranstalter.
Wenn ich also eine Reise beispielsweise ab 11.9. buche und eigentlich den 9.11. buchen wollte bleibt es mir unbenommen, diesen Irrtum unverzüglich zu erklären. -
Para 119 BGB ist doch recht einfach formuliert:
Wer... eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten....
Habe ich also den von VS genannten Datums-Zahlendreher in meiner Buchung dann habe ich als Verbraucher genauso gute Karten wie der Veranstalter der eine Reise nicht fuer 119.- sondern 911.- Euro verkaufen wollte.
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Hallo zusammen,
mein Mann und ich hääten da ein Problem bei dem Ihr uns evtl. einen Rat geben könntet. Folgendes hat sich zugetragen: am Donnerstag haben wir bei verschiedenen Anbietern Angebote für eine Reise im Januar nach Egyt gesucht, eine Woche All In sollte es sein. Nun kamen wir zu T..... is, welche ein 5Sterne Hotel in der Makadi Bucht für 1 Woche allinclusive mit Flug für unglaubliche 109€ p.P. im Angebot hatten.
Weil dies soooo unglaublich war, rief ich am Freitag dort an um nachzufragen, ob dies denn seine Richtigkeit hätte. Die freundliche Dame am Tel. erkundigte sich, rief mich dann kurz danach zurück um zu bestätigen das alles okay wäre und ich die Reise so buchen könne, was ich auch sofort gemacht habe.
Kurze Zeit später kam dann auch schon die "verbindliche Reisebuchungsanmeldung" von T....is per E-Mail. Dann, kurze Zeit später nochmal eine E-Mail von unserer Reiseberaterin mit den Worten: "ich bin ehrlich gesagt etwas unsicher, ob F.... diese Reise bestätigen wird oder ob F... da einen Preisfehler angelegt hat"
Müsste die Reise nicht so verkauft werden, wie sie angeboten wurde?
Auf Eure Antworten bin ich sehr neugierig und schick hiermit ganz iebe Grüsse aus dem Allgäu, Urike -
Ich hätte eine dringende Anfrage. Ich habe auf Mailweg bei Schauinsland Ferienofferten eingeholt. Ich habe diese auch erhalten. Ich habe extra mehrere Male nachgefragt, ob es sich bei der Zimmerkategorie wirklich um das gewünschte Luxury Suite Zimmer handelt und dies wurde mir in mehreren Mailen auch entsprechend immer wieder bestätigt.Gestern wollte ich das entsprechende Zimmer dann zum angegeben Preis buchen (wie auf der Offerte angegeben). Dann kam plötzlich eine Mail zurück, das es sich doch nicht um die Suite handele sondern um dein Deluxe Doppelzimmer und ich nun EUR 1600 mehr bezahlen muss!Ich habe aber 3 mal nachgefragt und jeweils die Offerte so auch erhalten. Nun hat mir die Geschäftsleitung (weil ich mich beschwert habe) einen Erlass von Euro 200.—gegeben grosszügigerweise! Das kann es doch nicht sein. Ich habe 4 falsche Offerten erhalten schriftlich und nun muss ich so viel mehr bezahlen? Das ist doch nicht mein Fehler.Ich habe 5 andere Offerten welche ich erhalten habe abgesagt, da ich diese wollte und auch zugesagt habe.Können Sie mir bitte schnell helfen, ich möchte diese Reise so buchen. Wie ich auf Ihrer Seite hier lese, ist eine Offerte verbindlich. Können Sie mir hier weiterhelfen, das ich denen einen Gesetztesartikel senden kann?