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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
870 Beiträge 171 Kommentatoren 350.7k Aufrufe
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  • fraenniF Offline
    fraenniF Offline
    fraenni
    schrieb am zuletzt editiert von
    #381

    @Patrick,

    also offensichtlicher kann ein Irrtum nicht sein !
    399 € 3 Wo. AI ??? :?
    3 x die 9 = 999 €/ p.P. f. 3 W. AI ist noch ein super Eröffnungsangebot.
    999 € x 2 Pers. = **1.998 €,**wünsche schönen Urlaub, wenn das Hotel bis zum 19.09. dann auch eröffnet hat.  😄

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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    • omaliO Offline
      omaliO Offline
      omali
      schrieb am zuletzt editiert von
      #382

      Mich würde mal interessieren, wie es zu solchen Fehlern kommen kann.
      Man überlässt doch hoffentlich nicht unkontrolliert einem Einzelnen die Eingabe der Preise?
      Fehler sind überall möglich, das kann man nachvollziehen, ist durchaus menschlich.
      Sollte aber nicht gerade deshalb „ein zweites Auge“ derart wichtige Angaben prüfen?
       
      Der Kunde hat einfach Pech, wenn er fehlerhafte Eingaben macht, er kommt nicht kostenlos aus dieser Angelegenheit heraus.
      Der RV hat die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten einen Irrtum zu erklären und die Sache ist für ihn erledigt.

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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #383

        Naja, so eine Preisdatenbank ist ja schon ein wenig umfangreicher als die Reisedaten der Familie Mustermann, die ihren Jahresurlaub mit den beiden Kindern einklimpert.
        Und derjenige, der so eine Datenbank pflegen muss, hat für den einzelnen Datensatz sicher keine x Stunden Zeit.
        Oft sind die Fehler vergessene Ziffern, in der Spalte verrutscht. Möglicherweise schon bei den Unterlagen, die der Datenpfleger bekommt, er hat also quasi alles richtig gemacht. Hier glaube ich hat man den Preis fürs Flugpaket ohne die Zimmerkosten eingegeben.

        Wenn man schon mal lange Zahlenkolonnen kontrolliert hat, weiß man, dass der gleiche Lesefehler auch beim 2. und 3. Check passiert. Aber selbst zwei weitere Korrekturleser müssen nicht drüber fallen, sieht man sogar in Büchern die mit Druckfehlern durchs Lektorat in die 4. Auflage gehen.
        Doch, man kann auch als Kunde einen Erklärungsirrtum geltend machen. Und wird dann gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

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        • xxxDU47057xxxX Offline
          xxxDU47057xxxX Offline
          xxxDU47057xxx
          schrieb am zuletzt editiert von
          #384

          Wir drehen uns, was das angeht, im Kreis. Entweder man akzeptiert es, oder nimmt Unsummen an Geld in die Hand und einen guten Anwalt und klagt bis zum BGH, um ein schon ewig bestehendes Gesetz zu kippen.

          Ja, Fehler passieren......deswegen ja ein Irrtum. Man kann ja hier wieder tolle Vergleiche starten, aber ich lasse es lieber. Aber wer wirklich glaubt, drei Wochen für 399€ zu bekommen, der sollte erstmal über seinen eigenen "Irrtum" in Punkto Preis-Leistung überdenken.

          März 2016 ✈ New York//
          November 2016 ✈ ???

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #385

            Der Anwalt wird sagen, dass das bestehen auf einem offensichtlich irrtümlichen Angebot rechtsmissbräuchlich ist ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #386

              @omali
              Ist schon richtig, dass man auf den ersten Blick hier eine Ungleichheit zu sehen glaubt.

              Nun sind aber Reisen nicht einfach mal so "umzutauschen" (worauf es ja selbst bei einem simplen Eingabefehler hinausläuft - wenn's z. B. ums Datum geht).
              Und das liegt m. E. daran, dass es hier nicht einzig um den RV geht, sondern auch andere Dienstleister von der Änderung betroffen sind.
              Demzufolge fallen Umbuchungsgebühren an, die i. d. R. aber zu verkraften sind.  😉

              Teurer kann's werden, wenn über einen X-ler gebucht wurde, wo Umbuchung Storno bedeuten kann (Grund meistens die "festgetackerten" Flüge).

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • xxxDU47057xxxX Offline
                xxxDU47057xxxX Offline
                xxxDU47057xxx
                schrieb am zuletzt editiert von
                #387

                @vs Sorry....ansich sollte der Ironiemodus an- und ausgeschaltet werden.....hab ich aber vergessen 😄

                März 2016 ✈ New York//
                November 2016 ✈ ???

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #388

                  Mein Kommentar bezog sich auf Patrick33, der schrieb "mal sehen, was der Anwalt meint".
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • xxxDU47057xxxX Offline
                    xxxDU47057xxxX Offline
                    xxxDU47057xxx
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #389

                    Mea culpa.........aber naja, vielleicht will der Anwalt bis zum BGH gehen! So, Kurve gekriegt.............. 😆

                    März 2016 ✈ New York//
                    November 2016 ✈ ???

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                    • omaliO Offline
                      omaliO Offline
                      omali
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #390

                      xxxDU47057xxx:
                      Aber wer wirklich glaubt, drei Wochen für 399€ zu bekommen, der sollte erstmal über seinen eigenen "Irrtum" in Punkto Preis-Leistung überdenken.

                      Meine Frage bezieht sich nicht unbedingt auf diesen konkreten Fall.
                      Es gibt durchaus auch Beispiele, deren Preis nicht so offensichtlich auf einen Irrtum hinweist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • omaliO Offline
                        omaliO Offline
                        omali
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #391

                        Mam62:

                        Doch, man kann auch als Kunde einen Erklärungsirrtum geltend machen. Und wird dann gegebenenfalls schadensersatzpflichtig
                        .

                        Ich schrieb ja auch, der Kunde kommt nicht kostenlos aus der Sache raus.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #392

                          @omali
                          Welche Art von "Kundenirrtum" schwebt dir vor?
                          Ein Beispiel: A bucht in einem Internetportal eine Reise nach X. Nach Eingabe aller Daten und dem Klick auf "jetzt verbindlich buchen" wird nicht ersichtlich, dass die Willenserklärung abgegen wurde. Darauf gibt er alles erneut ein, wartet wieder vergeblich und versucht es ein drittes Mal. Am Folgetag erhält er 3 Bestätigungen seiner verbindlichen Buchungen. Er nimmt umgehend Kontakt zum Portal auf, erklärt seinen Irrtum und erhält ohne Probleme das kostenlose Storno der zwei irrtümlich gebuchten Reisen. (Reale Fallschilderung)

                          Worum es mir geht: Kunden sind nicht per se benachteiligt und Anbieter keine notorischen Schlawiner. Genau das sagt Patrick33 mit seiner Unterstellung "das sind Lockangebote" aber aus. Daher ist es in der Tat unbedacht, so einen Vorhalt in einem sehr frequentierten Reiseforum zu machen bevor man ihn beweisbelastbar erhärten kann.
                          :?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • omaliO Offline
                            omaliO Offline
                            omali
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #393

                            An einen Irrtum dieser Art denke ich nicht. Das ist für mich eher ein nicht korrekt abgelaufener Buchungsprozess (dem Kunden wurde nicht angezeigt, dass seine Eingaben auch wirkungsvoll angenommen wurden) .
                            Ich meine vom Bucher versehentlich falsche Eingaben von z.B. Reisedaten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Mam62M Offline
                              Mam62M Offline
                              Mam62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #394

                              Nein, der Kunde kommt meist nicht kostenlos aus der Sache raus. Das stimmt. Ist in §122 BGB geregelt.
                              Und genau deswegen soll man ja seine Auftrags- und Buchungsbestätigung umgehend nach Erhalt ( und das ist nicht wenn man erst nach 2 Wochen das Postfach oder den Briefkasten öffnet) kontrollieren und gegebenenfalls sofort reklamieren.
                              Wer jetzt meint, das brauche er nicht, weil er nie das "Kleingedruckte" liest, hat einfach verloren.
                              Der Veranstalter hat nämlich unter Umständen seinerseits auch bereits Aufträge erteilt, z.B. einen Flug gebucht. Hier obliegt es dann dem Kunden, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Stornogebühren entstanden ist.

                              Gäbe es den Schadensersatz nicht, dann wäre z.B. ein Schreiner, der eine durchgehende Platte anfertigen soll und der nach Auftragserteilung schon das Material beschafft hat, in den Allerwertesten gekniffen, wenn der Kunde nach 3 Wochen feststellt, dass er versehentlich 1,50 statt 3,50 m Länge in den Auftrag geschrieben hat.

                              Interessant ist z.B. beim aktuellen Fall der 2. Absatz des § 122.

                              Wenn also der Veranstalter erklärt, der Preis wäre falsch eingetragen und der Kunde erhält die möglicherweise bereits geleistete Anzahlung zurück, ist er so gestellt, als habe das Geschäft nie stattgefunden. Dass die Reise jetzt evtl teurer ist, ist leider nicht davon abgedeckt. Andererseits könnte aber bei einer neuen Buchung der Veranstalter bei einem gesunkenen Preis auch nicht verlangen, dass ein höherer, alter  Preis bezahlt würde.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #395

                                @omali
                                Im von mir gegebenen Beispiel hatte der Kunde versäumt die Annahme wahrzunehmen. 😉

                                Selbstverständlich kann sich jeder Erklärende auf ein Anfechtungsrecht berufen, so auch im Falle einer falsch abgegebenen Willenserklärung im hier betroffenen Rahmen -
                                das BGB unterscheidet nicht etwa zwischen Reisebucher und Reiseveranstalter.
                                Wenn ich also eine Reise beispielsweise ab 11.9. buche und eigentlich den 9.11. buchen wollte bleibt es mir unbenommen, diesen Irrtum unverzüglich zu erklären.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mkfpaM Offline
                                  mkfpaM Offline
                                  mkfpa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #396

                                  Para 119 BGB ist doch recht einfach formuliert:

                                  Wer... eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten....

                                  Habe ich also den von VS genannten Datums-Zahlendreher in meiner Buchung dann habe ich als Verbraucher genauso gute Karten wie der Veranstalter der eine Reise nicht fuer 119.- sondern 911.- Euro verkaufen wollte.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • omaliO Offline
                                    omaliO Offline
                                    omali
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #397

                                    @vs und @mkfpa

                                    Danke für die Erklärungen.
                                    Allerdings hoffe ich, es niemals testen zu müssen. 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Sonnenstrahl55S Offline
                                      Sonnenstrahl55S Offline
                                      Sonnenstrahl55
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #398

                                      Hallo zusammen,
                                      mein Mann und ich hääten da ein Problem bei dem Ihr uns evtl. einen Rat geben könntet. Folgendes hat sich zugetragen: am Donnerstag haben wir bei verschiedenen Anbietern Angebote für eine Reise im Januar nach Egyt gesucht, eine Woche All In sollte es sein. Nun kamen wir zu T..... is, welche ein 5Sterne Hotel in der Makadi Bucht für 1 Woche allinclusive mit Flug für unglaubliche 109€ p.P. im Angebot hatten.
                                      Weil dies soooo unglaublich war, rief ich am Freitag dort an um nachzufragen, ob dies denn seine Richtigkeit hätte. Die freundliche Dame am Tel. erkundigte sich, rief mich dann kurz danach zurück um zu bestätigen das alles okay wäre und ich die Reise so buchen könne, was ich auch sofort gemacht habe.
                                      Kurze Zeit später kam dann auch schon die "verbindliche Reisebuchungsanmeldung" von T....is per E-Mail. Dann, kurze Zeit später nochmal eine E-Mail von unserer Reiseberaterin mit den Worten: "ich bin ehrlich gesagt etwas unsicher, ob F.... diese Reise bestätigen wird oder ob F... da einen Preisfehler angelegt hat"
                                      Müsste die Reise nicht so verkauft werden, wie sie angeboten wurde?
                                      Auf Eure Antworten bin ich sehr neugierig und schick hiermit ganz iebe Grüsse aus dem Allgäu, Urike

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • curiosusC Offline
                                        curiosusC Offline
                                        curiosus
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #399

                                        ...wie Du hier bereits nachlesen kannst, muß eine angebotene Reise nicht so verkauft werden.
                                        Der Veranstalter kann aufgrund eines Irrtums die Buchungsbestätigung anfechten und somit für nichtig erklären... 😉

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                                        • Morano88M Offline
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                                          Morano88
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #400

                                          Ich hätte eine dringende Anfrage. Ich habe auf Mailweg bei Schauinsland Ferienofferten eingeholt. Ich habe diese auch erhalten. Ich habe extra mehrere Male nachgefragt, ob es sich bei der Zimmerkategorie wirklich um das gewünschte Luxury Suite Zimmer handelt und dies wurde mir in mehreren Mailen auch entsprechend immer wieder bestätigt.Gestern wollte ich das entsprechende Zimmer dann zum angegeben Preis buchen (wie auf der Offerte angegeben). Dann kam plötzlich eine Mail zurück, das es sich doch nicht um die Suite handele sondern um dein Deluxe Doppelzimmer und ich nun EUR 1600 mehr bezahlen muss!Ich habe aber 3 mal nachgefragt und jeweils die Offerte so auch erhalten. Nun hat mir die Geschäftsleitung (weil ich mich beschwert habe) einen Erlass von Euro 200.—gegeben grosszügigerweise! Das kann es doch nicht sein. Ich habe 4 falsche Offerten erhalten schriftlich und nun muss ich so viel mehr bezahlen? Das ist doch nicht mein Fehler.Ich habe 5 andere Offerten welche ich erhalten habe abgesagt, da ich diese wollte und auch zugesagt habe.Können Sie mir bitte schnell helfen, ich möchte diese Reise so buchen. Wie ich auf Ihrer Seite hier lese, ist eine Offerte verbindlich. Können Sie mir hier weiterhelfen, das ich denen einen Gesetztesartikel senden kann?

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