Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Bei der Airline direkt, wie und warum kannst du schon auf der letzten Seite und den Seiten zuvor nachlesen.
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Sorry, frieslein - aber wenn du "nichts Konkretes gefunden" hast kannst du eigentlich nur nicht gesucht haben ...
Konkreter als hier lassen sich die relevanten Infos für Verbraucher wohl kaum nachlesen!?

Wie schon bernhard schrieb ist die Beschwerde gem. VO(EG)261/04 direkt bei der Airline zu führen, verlangen kannst du € 400 pro Ticket - ausgenommen Infants ohne eigenen Sitzplatz.
Falls du lieber delegierst kannst du flightright oder ein vergleichbares Unternehmen mit der Durchsetzung beauftragen. Im Erfolgsfall werden allerdings 30% des Erstattungsbetrages einbehalten. -
flightright ist meiner Meinung für unerfahrene User die beste Lösung, einfach die Daten in die Maske eingeben, die melden sich sofort bei Aussicht auf Erfolg nehmen sie alles in die Hand, habe die bis jetzt 3 x in Anspruch genommen, immer mit Erfolg, da zahle ich gern die Gebühr für eine gute Leistung.
Gabi 2001 ( Franz )
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Wir hatten letzten Jahr auch ein Flugverspätung von mehreren Stunden.
Wir haben uns dann quer durch die Foren gelesen und ein Musterbrief
per Einwurfeinschreiben an die Air Line geschickt.
KontoNr. mitgeteilt Zahlziel gesetzt und 600,-€ pro Person erhalten.
das ganze hat Ca. 8 Wochen gedauert.
gruss
simone -
Der BGH in Karlsruhe verhandelt heute über Ausgleichsansprüche bei Flugvorverlegungen. Nähere Infos gibt´s hier:
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Nope, es musste zur Sache nicht entscheiden da die Beklagte den Anspruch überraschend anerkannt hat.
Lediglich wurde bekanntgeben:
"Nach einer vorläufigen Bewertung des Sachverhalts könne eine "mehr als nur geringfügige Vorverlegung" unter bestimmten Voraussetzungen jedoch einer Annullierung gleichkommen".Wichtig ist hier die Unterscheidung wie es zur Verlegung der Reisezeit kommt.
Betroffen von einem möglichen Anspruch gem. VO(EG)261/04 sind nur Änderungen der selbigen Fluggesellschaft. Bucht einen hingegen der Veranstalter auf einen anderen Flug kann man Forderungen auch nur an ihn richten (bei erheblicher Beeinträchtigung der Nachtruhe beispielsweise auf etwa 50% eines Tagessatzes der Reise).
Logischerweise hat man keinen Anspruch an die Fluglinie, wenn der ursprünglich zugesagte Flug zwar planmäßig abhebt, man aber dank RV leider nicht dran teilnimmt.Ebenfalls zu beachten ist die Auswirkung eines solchen Urteils - wenn es denn eines Tages ergeht:
Die Entscheidung gälte nur inter partes - also für Kläger und Beklagte - i.e. evtl. Betroffene anderer Airlines können sich nicht darauf berufen und erwarten, dass eine andere Fluggesellschaft sie vor einer streitigen Fallbewertung automatisch entschädigt. Zwar gibt es gewisse Grundsätzlichkeiten, welche dann zu berücksichtigen sind, jedoch bleibt eine individuelle Entscheidung von Fall zu Fall weitestgehend unberührt.Gewöhnlich wird einem BGH Urteil mehr als nur eine gewisse Breitenwirkung beigemessen, das ist aber nicht unbedingt gesetzt, auch wenn es von den Medien oft als entscheidender Durchbruch - beispielsweise für den Verbraucherschutz - gefeiert wird.
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Hallo,
ich brauche mal Rat, aber zunächst unsere Geschichte:
Antalya nach Paderborn am 21.06.2015
Geplanter abflug war 12:20 Uhr, boardhin war dann um ca. 13:15 Uhr nachdem wir die ganze Zeit keine Informationen bekommen haben.
Um 13:55 Uhr sahsen wir im Flugzeug und standen noch immer in Antalya, hier hat man uns mitgeteilt dass wir zunächst nach Frankfurt fliegen und von dort aus weiter nach Paderborn. (Bei der Landung in Antalya hätte ein Bremsassitent (??) nicht funktioniert, weshalb man nicht in Paderborn auf einer kurzen und nassen Landebahn landen könnte.
Nun gut, in Frankfurt sind wir dann gegen 16:30 Uhr gelandet mussten einmal alle durch den Sicherheitscheck, danach wurde uns dann mitgeteilt die Koffer würden nicht mitkommen sondern nachträglich per LKW zu uns nach Hause geliefert. Am Flugzeug angekommen konnte man dann sehen wie die Koffer beladen wurden.
So gegen 18:20 Uhr sind wir dann weiter nach Paderborn, wo wir um ca. 19:05 gelandet sind. Also 3:55 Std. verspätet.
Ich hatte schon die ganzen Daten an flightrigh gegeben, aber nun schon widerrufen irgendwie ist mir die ganze Sache ziemlich heikel mit diesen Firmen.
Laut meiner Recherche, steht uns aber pro Kopf ca. 400,00 € zu. richtig?
Wie soll ich vorgehen? Fluggesellschaft war übrigens Condor
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Hier klicken und Beschwerdeformular benutzen ...

Mutmaßlicher Anspruch sind 400€ pro vollwertigem Ticket. -
Moin,
ich möchte"Vollzug"melden zu meinen Beiträgen auf Seite 274,haben heute von der Airline die volle Entschädigung pro Ticket erhalten,hatte ich nicht mit gerechnet,dafür gebe ich morgen Abend in unserem"Haus"Restaurant ein Essen für uns
zwei aus!@vonschmeling,
ich bedanke mich für deine Beiträge/Daten für unser Problem,sie waren hilfreich für den Beschwerdebrief an die Airline,Danke!Tschau,der Heiner & Co
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Kleine Zwischenmeldung zu dem Problem von Seite 272/273. Es muss doch, wie bereits von mir vermutet, ein Eingabefehler gewesen sein. Der "Fall" (Flug Dubai-Bremen-Dubai, angeblich mögliche Entschädigung 1224€ ) wurde jetzt neu und korrekt (Rückflug 24 Stunden verspätet, aber mit gebuchter Fluglinie) eingegeben und als mögliche Entschädigung wird nun der Ticketpreis genannt. Nun mal abwarten was letztendlich dabei raus kommt.
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Liebe Forenmitglieder,
meine Familie ist am 23.06.2015 mit Tuifly nach Hurghada geflogen. Geplanter Abflug war 11.45 Uhr. Wg. einem Defekt an der Maschine war der Abflug erst um 19.30 Uhr.
Nun hat der Reiseleiter von TUI vor Ort meiner Familie eine Entschädigung von 20,-Euro pro Teilnehmer für verpasste Urlaubsstunden angeboten.
Was sagt Ihr dazu?
Liebe Grüsse
Patricia -
Das könnte passen - vom Veranstalter sind 5% eines Tagessatzes des Reisepreises ab pro h Verspätung ab der 5. zu erstatten, also 2x 5% im beschriebenen Fall.
Nicht berührt davon ist ein Anspruch gem. VO(EG)261/04, dieser ist allerdings direkt bei der Airline geltend zu machen. -
Guten Tag!
Ich hätte eine Frage zu unserem Heimflug gestern Abend. Beim Check-In bei Germania wurde uns noch nicht gesagt, dass der Flug eine Verspätung hat. Auch auf den Infotafeln alles als planmäßig gekennzeichnet.
Geplanter Flug: ST6121 Germania - Antalya (AYT) Abflugzeit:Sonntag, 28. Juni 2015 19:50 nach
Frankfurt Intl. (FRA) Ankunftszeit:Sonntag, 28. Juni 2015 22:45Etwa 1,5h Stunden vor geplantem Abflug wurde der Flug auf 22:15 verschoben. Tatsächlich abeflogen ist die Maschine dann schließlich um 21:52.
Noch bevor die Maschine auf das Rollfeld gefahren ist wurde uns gesagt, dass wir heute nicht mehr in Frankfurt landen können. Wir würden Frankfurt-Hahn anfliegen und mit bereitgestellten Bussen nach Frankfurt gefahren werden.Tatsächlicher Flug: ST6121 Germania - Frankfurt-Hahn (HHN) Ankunftszeit:Montag, 29. Juni 2015 00:30
Um 02:35 erreichten wir dann endlich den Flughafen in Frankfurt.
Steht uns eine Entschädigung zu?
Vielen Dank im Voraus!
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@hba1c
Ich war hier bei dem Rückflug betroffen, statt um 17:10 Uhr, sind wir 0:15 Uhr gestartet. Ich habe flightright schon eingeschaltet! -
... richtig, und zwar mit ziemlich geringem Aufwand.
Einige Airlines providen schon auf ihrer Website Formulare zu Beschwerde, ansonsten kann man einen 3-Zeiler verfassen mit Angabe der Flugnummer, Start und Ziel und geplante ./. tatsächliche Ankunftszeit.
Die ganzen Arien drumherum kann man sich sparen, weder interessieren diverse Zwischenergebnisse noch hysterische Fluggäste mit Heulkrämpfen oder schmallippiges Bodenpersonal.
Wenn man hier im Forum in epischer Breite berichten will ist das eine andere Sache, bei der tatsächlichen Beschwerdeführung gegenüber der Fluggesellschaft lässt man es am besten weg.
Ebenfalls völliger Mumpitz sind pauschale Statements der Art: bei Albatros Airlines geht´s nur mit Anwalt voran", die weit überwiegende Zahl direkter Entschädigungsforderungen wird inzwischen nonchalant und relativ zeitnah befriedigt.@vitusstadtmg
Herzlich willkommen bei den HC-Foris!
Voraussetzung ist ein Nichtverschulden des Flughafens (ein Traffic-Problem mit Slotverschiebungen ist gerade in AYT keine Seltenheit!) oder wetterbedingte Erwägungen. Von solchen muss man am Airport selbst noch nicht einmal etwas merken, trotzdem können sie zu Abflugverspätungen führen.
Maßgeblich ist die tatsächliche Verspätung bei Ankunft in FRA, wann ihr abgeflogen seid spielt an sich keine Rolle.Mein Rat: Versuche es zuerst selbst mit der oben erwähnten Methode - und spar dir die 240 Schleifen für die Inkassonummer Marke flightright, fairplane und Konsorten!
:?Edit: Die Rechtsprechung hinsichtlich Ausweichens infolge von Nachtflugverboten ist uneinheitlich. Ggf. wird die Ankunftszeit in Hahn zugrundegelegt, vermutlich weniger als 3h verspätet und somit ein klassischer Streitfall ...
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Mal eine Zwischenfrage:
Wie kann man sich eigentlich die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen - nach vorherigem Bustransfer - bestätigen lassen?