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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2741

    Bei der Airline direkt, wie und warum kannst du schon auf der letzten Seite und den Seiten zuvor nachlesen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2742

      Sorry, frieslein - aber wenn du "nichts Konkretes gefunden" hast kannst du eigentlich nur nicht gesucht haben ...
      Konkreter als hier lassen sich die relevanten Infos für Verbraucher wohl kaum nachlesen!?
      ❓

      Wie schon bernhard schrieb ist die Beschwerde gem. VO(EG)261/04 direkt bei der Airline zu führen, verlangen kannst du € 400 pro Ticket - ausgenommen Infants ohne eigenen Sitzplatz.
      Falls du lieber delegierst kannst du flightright oder ein vergleichbares Unternehmen mit der Durchsetzung beauftragen. Im Erfolgsfall werden allerdings 30% des Erstattungsbetrages einbehalten.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Gabi2001G Offline
        Gabi2001G Offline
        Gabi2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2743

        flightright ist meiner Meinung für unerfahrene User die beste Lösung, einfach die  Daten in die Maske eingeben, die melden sich sofort bei Aussicht auf Erfolg nehmen sie alles in die Hand, habe die bis jetzt 3 x in Anspruch genommen, immer mit Erfolg, da zahle ich gern die Gebühr für eine gute Leistung.

        Gabi 2001 ( Franz )

        man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2744

          Hier klicken zum passenden Thread ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Simone25S Offline
            Simone25S Offline
            Simone25
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2745

            Wir hatten letzten Jahr auch ein Flugverspätung von mehreren Stunden.
            Wir haben uns dann quer durch die Foren gelesen und ein Musterbrief
            per Einwurfeinschreiben an die Air Line geschickt.
            KontoNr. mitgeteilt Zahlziel gesetzt und 600,-€ pro Person erhalten.
            das ganze hat Ca. 8 Wochen gedauert.
            gruss
            simone

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            • Rainer BaumgartR Offline
              Rainer BaumgartR Offline
              Rainer Baumgart
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2746

              Der BGH in Karlsruhe verhandelt heute über Ausgleichsansprüche bei Flugvorverlegungen. Nähere Infos gibt´s hier:

              http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Wirtschaft/d/6782244/karlsruhe-prueft-entschaedigung-wegen-flugvorverlegung.html

              Mein Vater hat nicht den Zweiten Weltkrieg überlebt, damit ich meine Kinder auf den Dritten vorbereite!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2747

                ...und hat nun auch entschieden!

                Bevor aber die Verbraucher-Robin-Hoods nun in (unbegründete) Freudentränen ausbrechen, sollte das Urteil sehr genau gelesen und noch besser verstanden werden.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2748

                  Nope, es musste zur Sache nicht entscheiden da die Beklagte den Anspruch überraschend anerkannt hat.
                  Lediglich wurde bekanntgeben:
                  "Nach einer vorläufigen Bewertung des Sachverhalts könne eine "mehr als nur geringfügige Vorverlegung" unter bestimmten Voraussetzungen jedoch einer Annullierung gleichkommen".

                  Wichtig ist hier die Unterscheidung wie es zur Verlegung der Reisezeit kommt.
                  Betroffen von einem möglichen Anspruch gem. VO(EG)261/04 sind nur Änderungen der selbigen Fluggesellschaft. Bucht einen hingegen der Veranstalter auf einen anderen Flug kann man Forderungen auch nur an ihn richten (bei erheblicher Beeinträchtigung der Nachtruhe beispielsweise auf etwa 50% eines Tagessatzes der Reise).
                  Logischerweise hat man keinen Anspruch an die Fluglinie, wenn der ursprünglich zugesagte Flug zwar planmäßig abhebt, man aber dank RV leider nicht dran teilnimmt.

                  Ebenfalls zu beachten ist die Auswirkung eines solchen Urteils - wenn es denn eines Tages ergeht:
                  Die Entscheidung gälte nur inter partes - also für Kläger und Beklagte - i.e. evtl. Betroffene anderer Airlines können sich nicht darauf berufen und erwarten, dass eine andere Fluggesellschaft sie vor einer streitigen Fallbewertung automatisch entschädigt. Zwar gibt es gewisse Grundsätzlichkeiten, welche dann zu berücksichtigen sind, jedoch bleibt eine individuelle Entscheidung von Fall zu Fall weitestgehend unberührt.

                  Gewöhnlich wird einem BGH Urteil mehr als nur eine gewisse Breitenwirkung beigemessen, das ist aber nicht unbedingt gesetzt, auch wenn es von den Medien oft als entscheidender Durchbruch - beispielsweise für den Verbraucherschutz - gefeiert wird.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • KimyyleinK Offline
                    KimyyleinK Offline
                    Kimyylein
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2749

                    Hallo,

                    ich brauche mal Rat, aber zunächst unsere Geschichte:

                    Antalya nach Paderborn am 21.06.2015

                    Geplanter abflug war 12:20 Uhr, boardhin war dann um ca. 13:15 Uhr nachdem wir die ganze Zeit keine Informationen bekommen haben.

                    Um 13:55 Uhr sahsen wir im Flugzeug und standen noch immer in Antalya, hier hat man uns mitgeteilt dass wir zunächst nach Frankfurt fliegen und von dort aus weiter nach Paderborn. (Bei der Landung in Antalya hätte ein Bremsassitent (??) nicht funktioniert, weshalb man nicht in Paderborn auf einer kurzen und nassen Landebahn landen könnte.

                    Nun gut, in Frankfurt sind wir dann gegen 16:30 Uhr gelandet mussten einmal alle durch den Sicherheitscheck, danach wurde uns dann mitgeteilt die Koffer würden nicht mitkommen sondern nachträglich per LKW zu uns nach Hause geliefert. Am Flugzeug angekommen konnte man dann sehen wie die Koffer beladen wurden.

                    So gegen 18:20 Uhr sind wir dann weiter nach Paderborn, wo wir um ca. 19:05 gelandet sind. Also 3:55 Std. verspätet.

                    Ich hatte schon die ganzen Daten an flightrigh gegeben, aber nun schon widerrufen irgendwie ist mir die ganze Sache ziemlich heikel mit diesen Firmen.

                    Laut meiner Recherche, steht uns aber pro Kopf ca. 400,00 € zu. richtig?

                    Wie soll ich vorgehen? Fluggesellschaft war übrigens Condor

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2750

                      Hier klicken und Beschwerdeformular benutzen ... 😉
                      Mutmaßlicher Anspruch sind 400€ pro vollwertigem Ticket.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • MAN-mannM Offline
                        MAN-mannM Offline
                        MAN-mann
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2751

                        Moin,
                        ich möchte"Vollzug"melden zu meinen Beiträgen auf Seite 274,haben heute von der Airline die volle Entschädigung pro Ticket erhalten,hatte ich nicht mit gerechnet,dafür gebe ich morgen Abend in unserem"Haus"Restaurant ein Essen für uns  😘 zwei aus!

                        @vonschmeling,
                        ich bedanke mich für deine Beiträge/Daten für unser Problem,sie waren hilfreich für den Beschwerdebrief an die Airline,Danke!

                        Tschau,der Heiner & Co

                        Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • karin324K Offline
                          karin324K Offline
                          karin324
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2752

                          Kleine Zwischenmeldung zu dem Problem von Seite 272/273. Es muss doch, wie bereits von mir vermutet, ein Eingabefehler gewesen sein. Der "Fall" (Flug Dubai-Bremen-Dubai, angeblich mögliche Entschädigung 1224€ ) wurde jetzt neu und korrekt (Rückflug 24 Stunden verspätet, aber mit gebuchter Fluglinie) eingegeben und als mögliche Entschädigung wird nun der Ticketpreis genannt. Nun mal abwarten was letztendlich dabei raus kommt.

                          karin

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • hba1cH Offline
                            hba1cH Offline
                            hba1c
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2753

                            Liebe Forenmitglieder,

                            meine Familie ist am 23.06.2015 mit Tuifly nach Hurghada geflogen. Geplanter Abflug war 11.45 Uhr. Wg. einem Defekt an der Maschine war der Abflug erst um 19.30 Uhr.

                            Nun hat der Reiseleiter von TUI vor Ort meiner Familie eine Entschädigung von 20,-Euro pro Teilnehmer für verpasste Urlaubsstunden angeboten.

                            Was sagt Ihr dazu?

                            Liebe Grüsse
                            Patricia

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2754

                              Das könnte passen - vom Veranstalter sind 5% eines Tagessatzes des Reisepreises ab pro h Verspätung ab der 5. zu erstatten, also 2x 5% im beschriebenen Fall.
                              Nicht berührt davon ist ein Anspruch gem. VO(EG)261/04, dieser ist allerdings direkt bei der Airline geltend zu machen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vitusstadtmgV Offline
                                vitusstadtmgV Offline
                                vitusstadtmg
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2755

                                Guten Tag!

                                Ich hätte eine Frage zu unserem Heimflug gestern Abend. Beim Check-In bei Germania wurde uns noch nicht gesagt, dass der Flug eine Verspätung hat. Auch auf den Infotafeln alles als planmäßig gekennzeichnet.

                                Geplanter Flug: ST6121 Germania - Antalya (AYT) Abflugzeit:Sonntag, 28. Juni 2015 19:50 nach
                                Frankfurt Intl. (FRA) Ankunftszeit:Sonntag, 28. Juni 2015 22:45

                                Etwa 1,5h Stunden vor geplantem Abflug wurde der Flug auf 22:15 verschoben. Tatsächlich abeflogen ist die Maschine dann schließlich um 21:52.
                                Noch bevor die Maschine auf das Rollfeld gefahren ist wurde uns gesagt, dass wir heute nicht mehr in Frankfurt landen können. Wir würden Frankfurt-Hahn anfliegen und mit bereitgestellten Bussen nach Frankfurt gefahren werden.

                                Tatsächlicher Flug: ST6121 Germania - Frankfurt-Hahn (HHN) Ankunftszeit:Montag, 29. Juni 2015 00:30

                                Um 02:35 erreichten wir dann endlich den Flughafen in Frankfurt.

                                Steht uns eine Entschädigung zu?

                                Vielen Dank im Voraus!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mkfpaM Offline
                                  mkfpaM Offline
                                  mkfpa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2756

                                  Das hängt vom Grund der Verspätung ab. Ich vermute aber dass euch € 400.- pro Person zustehen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • domrepfan1995D Offline
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                                    domrepfan1995
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2757

                                    Überflüssiges Zitat entfernt!
                                    @hba1c
                                    Ich war hier bei dem Rückflug betroffen, statt um 17:10 Uhr, sind wir 0:15 Uhr gestartet. Ich habe flightright schon eingeschaltet!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • pzl64P Offline
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                                      pzl64
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2758

                                      Wieso müsst ihr immer voreilig 30% verschenken?
                                      Man kann es doch erst mal selber versuchen?
                                      Mit täte es um das Geld jedenfalls leid...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2759

                                        ... richtig, und zwar mit ziemlich geringem Aufwand.
                                        Einige Airlines providen schon auf ihrer Website Formulare zu Beschwerde, ansonsten kann man einen 3-Zeiler verfassen mit Angabe der Flugnummer, Start und Ziel und geplante ./. tatsächliche Ankunftszeit.
                                        Die ganzen Arien drumherum kann man sich sparen, weder interessieren diverse Zwischenergebnisse noch hysterische Fluggäste mit Heulkrämpfen oder schmallippiges Bodenpersonal.
                                        Wenn man hier im Forum in epischer Breite berichten will ist das eine andere Sache, bei der tatsächlichen Beschwerdeführung gegenüber der Fluggesellschaft lässt man es am besten weg.
                                        Ebenfalls völliger Mumpitz sind pauschale Statements der Art: bei Albatros Airlines geht´s nur mit Anwalt voran", die weit überwiegende Zahl direkter Entschädigungsforderungen wird inzwischen nonchalant und relativ zeitnah befriedigt.

                                        @vitusstadtmg
                                        Herzlich willkommen bei den HC-Foris! 😉
                                        Voraussetzung ist ein Nichtverschulden des Flughafens (ein Traffic-Problem mit Slotverschiebungen ist gerade in AYT keine Seltenheit!) oder wetterbedingte Erwägungen. Von solchen muss man am Airport selbst noch nicht einmal etwas merken, trotzdem können sie zu Abflugverspätungen führen.
                                        Maßgeblich ist die tatsächliche Verspätung bei Ankunft in FRA, wann ihr abgeflogen seid spielt an sich keine Rolle.

                                        Mein Rat: Versuche es zuerst selbst mit der oben erwähnten Methode - und spar dir die 240 Schleifen für die Inkassonummer Marke flightright, fairplane und Konsorten!
                                        :?

                                        Edit: Die Rechtsprechung hinsichtlich Ausweichens infolge von Nachtflugverboten ist uneinheitlich. Ggf. wird die Ankunftszeit in Hahn zugrundegelegt, vermutlich weniger als 3h verspätet und somit ein klassischer Streitfall ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          Alfred_Tetzlaff
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2760

                                          Mal eine Zwischenfrage:
                                          Wie kann man sich eigentlich die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen -  nach vorherigem Bustransfer - bestätigen lassen?

                                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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