Flugzeitänderung vor der Reise
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das von dir dargelegte Zitat ist falsch bzw. unvollständig.
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Glaubst Du wirklich, dass Dein Nachsatz die Behauptung in den Augen eines flüchtigen Lesers abschwächt und dafür sorgt, dass er nicht annimmt, ich hätte ähnliches gesagt oder gefordert?
Billiger rhethorischer Trick, aber Du wirst nicht damit durchkommen! -
"...ist eigentlich nicht geschäftsfähig" war von dir zu lesen. Das ist keine Diffamierung?
PS: Ein User darf nicht flüchtig lesen

Für heute ist Schluss. Muss jetzt an meine Gitarre...
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@querenburg
Nein, ist eine Feststellung mit fundierter Herleitung - selbst ohne den Zusatz "eigentlich"!
Eine Person, die einen Vertrag abschließt, sollte in der Lage sein sich über dessen Bedingungen zu informieren.
Zu ihrem Besten ist sie nicht geschäftsfähig (der Vertrag wird unwirksam) wenn sie dazu außerstande ist, gewöhnlich aber nur gelackmeiert ...
:?@ENIGMA13
Weshalb? Ich fühle mich dieser Herausforderung durchaus argumentativ gewachsen.
Sofern die Debatte nicht beliebiger Interpretation geopfert wird ...

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Dein Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen, ich habe von keiner Altersstufe geschrieben, das warst Du!
Ich habe niemanden diffamiert, weil ich keine Bevölkerungsgruppe oder Altersgruppe genannt habe, sondern lediglich darauf hingewiesen habe, wie Geschäftsfähigkeit in unserem demokratischen Staat definiert ist.
Mir jetzt zu unterstellen, ich würde damit auf irgendeine spezifische Gruppe abzielen, ist unverschämt und beleidigend!
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Ich kann nicht sagen, wie viele User / Urlauber die AGB lesen.
Aber wenn sie sie lesen / gelesen haben, wie erklären sich dann Fragen wie- kann ich umbuchen und was kostet das,
- kann ich eine Ersatzperson mitnehmen,
- kann ich stornieren und wieviel kostet das,
- warum wurde ich auf eine andere Airline umgebucht, muss ich das hinnehmen,
- warum muss ich 40% Anzahlung leisten statt die üblichen 20 / 25%,
- warum ist die Stornierung bei RV XY so teuer,
- darf ein Direktflug einfach so zu einem Flug mit Zwischenstopp werden und natürlich
- darf der RV einfach die Flugzeiten änden.... ?
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querenburg44801:
@Abhollweil dem Verbraucher trotz Lesen der AGB mangels Alternativen keine Wahlmöglichkeit bleibt. Entweder er akzeptiert oder er bleibt zu Hause. Ist doch eigentlich ganz einfach, gelle?
Aber dein letzter Satz ist schon ganz schöner Tobak. Menschen über 75 gehören auch entmündigt und sollten mit 80 freiwillig zugunsten der Gesellschaft aus dem Leben scheiden... Oder wie habe ich das zu verstehen?
Möglichkeit 3: Der Verbraucher bucht selbst Flug und Hotel!
Zum 2. Absatz: Erstaunliche Interpretation, die Dir zu abholls Bemerkung einfällt... :?

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Womöglich durch die Tatsache, dass Foris explizit lieber im Forum Erkundigungen einziehen, als ihre Vertragsbedingungen zu lesen ... dattis aba auch sowatt von ...

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Man, ist das schön, daß es endlich mal wieder was zu debattieren gibt im Forum

Btw, welcome back Herr Querenburg und auf daß der Günter nicht allzu schnell wieder nen Abschiedsthread ins Archiv verschieben muß, nur weil Dir die Antworten nicht gefallen

Warum es zu dem Thema 2 Threads gibt, wird sich mir nie erschliessen, auch nach diversen versuchten Begründungen von offizieller Seite, aber daß dieser Thread in Deutschland`s größter Reisecommunity erhalten bleiben sollte, ist doch wirklich verständlich!
Viele "Flugzeitverschobene" suchen nach Rat und landen dann ganz schnell hier, wo sie m.E. höflich und von unermüdlichen Forenmitgliedern immer wieder auf die momentane rechtliche Lage hingewiesen werden. Einige akzeptieren das, vielleicht sogar nach dem erstmaligen Lesen der von ihnen akzeptierten AGB/ABB, andere wiederum mögen diese Antworten nicht und finden sich dann durch die Verbraucherzentralen und Don Quijotes ( ein besonderer Gruß gelte hier GM
) dieses Forum`s bestätigt, im ständigen Wettern gegen die von ihnen bestätigten Vertragsbedingungen.Alternative Buchungsformen, die oft genug empfohlen werden, werden gerne übersehen, da man ja die Verpflichtungen der Reiseveranstalter gerne in Kauf nimmt, aber die eigenen Pflichten gerne übersieht...
In diesem Sinne, weiterhin fröhliches Lamentieren, egal welcher Fraktion man auch angehören mag

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Bitte schenken Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn Sie erkennen diese mit Ihrer Buchung an.
allerdings ist ein solcher Unterpunkt für den ''geprellten'' Urlauber schon falsch zu verstehen:
8. Leistungsänderung
Änderungen bzw. Abweichungen sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. TS und die Anbieter haben das Recht, einzelne Hotels durch gleiche oder höherwertige zu ersetzen, Fluggesellschaften oder Fluggerät zu wechseln, sowie Streckenführungen zu ändern. Über etwaige Abweichungen ist der Reiseteilnehmer schnellstmöglich zu informieren.Für den Ein oder Anderen können z.B. 8 Stunden den Gesamtcharakter der Reise ändern....entweder ins positive oder ins negative......
Ein Anspruch aus Ausgleichsleistung entfällt weiterhin, wenn wir Sie mindestens 14 Tage vor geplantem Abflug über die Flugstreichung informieren, bzw. zwischen 14 und 7 Tagen vor geplantem Abflug, wenn sich der Abflug um nicht mehr als 2 und die Ankunft um nicht mehr als 4 Stunden verzögert, bzw. weniger als 7 Tagen vor geplantem Abflug, wenn sich der Abflug um nicht mehr als 1 und die Ankunft um nicht mehr als 2 Stunden verzögert.
Wobei das nun auch wieder falsch verstanden werden kann...wenn ich denke ich fliege um 6 Uhr ab, dann Nachricht Flug um 16 Uhr, sind 10 Stunden.......
- Flugzeiten / Anschlussflüge
Soweit das Reisebüro die Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaften. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaften möglich sind. Wir empfehlen, die Flugzeiten für die gebuchte Reise jeweils 72 Stunden vor Reisebeginn zu prüfen und ggf. rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass der Reisende sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden muss. Für Flugverspätungen und Verzögerungen, sowie Streichung einzelner Flüge seitens der Fluggesellschaften haftet das Reisebüro nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden vom Reisebüro zurückzuführen sind wenn auch die Fluggesellschaften ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
So, hier ist der Reisende, der über RB bucht, dann in der Pflicht,sich doch alleine zu kümmern......
Ich habe unzählige Beispiele gefunden, und kann auch deshalb verstehen,warum der Eine es hin nimmt; Der der seine AGB's gelesen hat,vielleicht verunsichert ist, und der Andere der es auch getan hat sich im Recht fühlt.... Die User die hier mit den Rechten und Pflichten beider Seiten vertraut sind haben es einfach,dennoch ist vielleicht der Ein oder Andere, dazu dann vielleicht auch noch Erstbucher, verunsichert,verärgert,weils gleich beim ersten Urlaub mit dem Flieger so nen Ärger gibt, obwohl man sich so schön ausgemalt hat,wie es los geht,wenn man so früh am Urlaubsort ist.......usw. usw. usw. deshalb seid doch net alle so bös zueinander habt Verständniss für die, die sich hier erstmal Rückendeckung holen wollen,bevor Sie beim RV, oder der FG anrufen und stunk machen....
- Flugzeiten / Anschlussflüge
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@Sandra0404
um es zu verkürzen:
Der Verbraucher kann von den Informationen in diesem Thread nur profitieren.

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@Kourion, so hab ich das ja auch nicht gemeint
und es ist aus super, dass ihr immer wieder jedem mit Geduld versucht zu erklären, bzw. zu antworten und zu helfen, allerdings sollte nicht vergessen werden, dass sich nicht Jeder ausgiebig mit allen Rechten und Pflichten beschäftigt ( ob er sollte/müsste oder nicht,lass ich mal offen
) Ich z.B. lese viel, weil es mich interessiert....andere buchen einfach schnell zwischen Tür und Angel, weil es ja in ihren Augen da wohl nicht so viel beachten gibt...das RB macht mir ein Angebot,sieht gut aus, nehm ich.....wenn man dann das Erste mall nicht ganz so zufrieden ist,wird einem der ''Fehler'' kein zweites mal passieren..... -
Ich fasse die letzten Beiträge von @vs und @abholl noch einmal zusammen:
Verbraucherschutzorganisationen sind überflüssig und nichts anderes als Postenschacherei. Verbraucherschutz führt zur Entmündigung der Kunden. Das anhängige Gerichtsverfahren in der Sache führt zu einer ungebührlichen und unnötigen Belastung für den BGH. Wer (AGB) nicht lesen kann, muss fühlen. Das Lesen der Gebrauchsanleitung einer elektrischen Zahnbürste wird verglichen mit dem Lesen der AGB der Reiseveranstalter. Wer die AGB für Pauschalflugreisen nicht versteht oder verstehen will, sollte (weil niemand zum Buchen gezwungen wird) besser keine buchen. Gesetze oder Rechtsprechung hierzu gehören eigentlich abgeschafft, denn die Marktwirtschaft wird es schon richten und nur die bringt die Wirtschaft zum Blühen.
Dazu noch einmal meine Auffassung:
Gegen Flugzeitänderungen bei Pauschalreisen ist derzeit aufgrund aktueller bestehender AGB kein Kraut gewachsen. Ich denke, in diesem Punkt sind sich alle hier im Forum einig. Daher ist es auch nachvollziehbar, wenn die RV zum Zeitpunkt der Buchung keine Abflugzeiten mehr angeben. Dennoch bleibt das Urteil des BGH in der Sache abzuwarten. Und das ist m.E. auch gut so.
Irgend jemand hat mir vor einigen Seiten angeraten, die Wahl meiner Medikamente zu überdenken. Mach ich, denn bei diesem Gegenwind brauche ich wirklich ein starkes Betäubungsmittel.

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Gesetze oder Rechtsprechung hierzugehören eigentlich abgeschafft,
Das ist vielleicht Deine extrem polemische Interpretation unserer Posts, sehr wahrscheinlich jedoch ein Zeichen dafür, dass Du nicht mal im Ansatz verstanden hast, um was es uns geht.
Aber des macht ja nichts, wenn Du weiterhin die Änderung der AGB der Veranstalter hinsichtlich der Unverbindlichkeit der Flugzeiten propagierst, ja durch Dein Insistieren ohne Blick auf die Auswirkungen, sogar Einfluss auf die Klage beim BGH zu bekommen meinst, dann wünsche ich Dir den Dank aller derer, die, in Folge des von Verbraucherschutzverbänden und nicht selber denken wollenden Reisebuchern heiß ersehnten Urteils, nun nicht mal mehr im Ansatz auch nur die Tageszeit des Abflugs abschätzen können.
Und sich fürderhin noch viel mehr darüber beschweren werden, dass man nicht mehr planen könne.
Bis dahin startet genau wie vorher nahezu jeder Reisende zu dem bei der Buchung genannten Zeitpunkt in die Ferien. Dass die Diskussion für die Deiner Ansicht nach "Millionen von Betrogenen" nicht so arg interessant zu sein scheint, kann man wieder mal an der Beteiligung nach eigenen Aussagen übermäßig belasteter Betroffener in diesem Thread sehen. Einmal kurz schimpfen, dann verschwunden, selbst zu möglichen Konsequenzen aus der Klage gibts keine Meinung.
In einem hast Du Recht, ich bin der Meinung, dass deutsche Gerichte in allen Ebenen durch Bagatellklagen verstopft werden. Da klagen sich manche wegen 400 € durch die Instanzen und weil das wegen des Streitwerts nicht geht, werden eben die AGB bemüht. Die anschliessend noch undurchsichtiger und noch unvorteilhafter für den Verbraucher formuliert werden.
Wichtige Entscheidungen werden dadurch um Jahre verzögert, bei manchen sind die Klageführenden, unter denen Menschen sind, bei denen es wirklich um Leben und Existenz geht, entweder bereits völlig resigniert und manchmal sogar schon verstorben. -
nun bleib doch auf dem Teppich und lese doch bitte noch einmal meine Auffassung in meinem Beitrag zuvor.
Ich habe hier niemals für eine Änderung der AGB plädiert (da musst du zusammen mit @VS wirklich nicht richtig "gelesen" haben) auch keine "Millionen von Betroffenen" erwähnt, dich nicht mit meinen Beiträgen zu diesem Thema beleidigt oder beleidigen wollen. Trotzdem entschuldige ich mich vorausschauend hierzu ausdrücklich.
Ich verspreche dir auch, keinen keinen Einfluss auf die Klage beim BGH zu nehmen.

Selbst wenn die Verbraucherschutzorganisation vor dem BGH Recht bekommt, kann kaum einer von uns die Auswirkungen des Urteils absehen. Sie müssen für uns Verbraucher ja auch nicht zwingend negativ sein.
Und gerade die AGB so mancher Unternehmen (allen voran die der Versicherungswirtschaft) sind in meinen Augen die Ursache dafür, dass so mancher Geschädigte wirtschaftlich ruiniert oder sogar zwischenzeitlich verstorben ist.
Ich denke, wir kommen hier nicht überein. Ich habe hierzu allles gesagt, aber du hast jetzt das letzte Wort...
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Sandra0404":
....andere buchen einfach schnell zwischen Tür und Angel, weil es ja in ihren Augen da wohl nicht so viel beachten gibt...das RB macht mir ein Angebot,sieht gut aus, nehm ich....Und genau da besteht das Problem!
Eine Buchung ist trotz allem nichts anderes als ein Vertrag, zu dem man sich natürlich auch die Klauseln durchlesen muss! Natürlich wird einem ein Reisebüro ein entsprechendes Angebot unterbreiten, das einem zusagt. Nichtsdestotrotz wird aber auch ein seriöses Reisebüro jederzeit auf mögliche Fußangeln hinweisen (harmlosestes Beispiel ist derzeit z.B. Avis mit den Stornogebühren). Die beste Beratung ersetzt aber eben niemals eine ausführliche Lektüre des "Kleingedruckten". -
@querenburg
o.t.
Du tendierst dazu, dir verkürzte oder d.E. verfremdenden Zitate deiner Beiträge zu verbieten. Bitte berücksichtige das künftig auch für andere User und lass tendenziöse Zusammenfassungen ihrer Posts bleiben - zumindest der meinen, wobei ich annehme, dass auch @abholl gerne darauf verzichtet ...
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