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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • curiosusC Offline
    curiosusC Offline
    curiosus
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2561

    Falsch gedacht, denn "grundsätzlich" sind sie nicht verbindlich. 😉

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2562

      @marcel
      Nö, sind sie nicht. Die etwas aufreißerische Schlagzeile von 2013 trügt. 😉
      Hier das Urteil.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • Lilime710L Offline
        Lilime710L Offline
        Lilime710
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2563

        Hallo ihr Lieben,

        ich habe zwar schon Seitenweise nachgelesen, aber ich wollte euch nochmal kurz meinen Fall schildern.

        Wir haben Ende Juni einen Flug von Köln nach Mallorca um 04:20 Uhr gebucht.
        Haben bei der Buchung schon für diesen Flug 40 Euro aufpreis gezahlt und fliegen ab Köln (obwohl Düsseldorf näher liegt, Wohnort Duisburg), weil die früher starten dürfen.

        Jetzt habe ich durch Zufall mitbekommen, dass der Flug AB2222 von 04:20 Uhr auf 11:45 Uhr verschoben wurde. Das sind 7:25 Stunden. Was kann ich da tun.
        Kann ich auf die Urteile von Dezember 2015 und März 2015 pochen?

        Mein Reisebüro hat beim Veranstalter angerufen und da hieß es nur, dass die uns einen Flug um 05:35 Uhr anbieten könnten. Das wäre ja auch ok, aber die wollen dann 300 Euro pro Person mehr haben. Muss ich das so hinnehmen?

        Was sagt ihr?

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        • eva-mariaE Offline
          eva-mariaE Offline
          eva-maria
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2564

          Hallo Marcel,

          Beim Aussuchen eines Angebotes und auch bei Buchung werden die Flugdaten doch immer als "voraussichtliche Flugdaten" genannt. Eigentlich ist das doch total unmissverständlich formuliert. Natürlich suche auch ich immer nach Angeboten, die mir von den Flugzeiten her am liebsten sind, wenn diese Zeiten dann so bleiben, hatte ich Glück. Aber ich weiss, dass es auch anders kommen kann und akzeptiere dies eben dann auch so.

          LG
          Eva

          eva

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          • Lilime710L Offline
            Lilime710L Offline
            Lilime710
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2565

            Hier der Auszug aus dem Urteil, der mich hoffen lässt:

            "...Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten....

            " (Urteil des X. Zivilsenats vom 10.12.2013 - X ZR 24/13 - )

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK 1
              KourionK 1
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2566

              @Lilime
              Ich habe ja das Urteil oben auf der Seite in seiner gesamten Länge verlinkt - einschließlich der * / ** / ***.
              Zu beachten: der Punkt "Klauseln" / AGB des RV - und der Schluss ***.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2567

                ...und wenn dies gelesen wurde, steht auch die Antwort auf die Frage "Muss ich das so hinnehmen?" fest.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Lilime710L Offline
                  Lilime710L Offline
                  Lilime710
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2568

                  Eure Antworten hier lesen sich für mich über Seiten so, als müsste ich das so hinnehmen. 
                  Aber das Urteil von März 2015 macht mich da ein wenig stutzig.....
                  Siehe hier

                  Ps.. ich habe das gesamte Urteil aus Dezember 2013 gelesen.[

                  ](http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=87118e85374038cabd82f75e57df4afd&nr=70501&pos=13&anz=21)

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                  • tripplexXxT Offline
                    tripplexXxT Offline
                    tripplexXx
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2569

                    Lilime.. den Flug gibt es aber nicht mehr. Wir würden auf eine Stunde später verschoben. Versuch doch mal, darauf umzubuchen!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Lilime710L Offline
                      Lilime710L Offline
                      Lilime710
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2570

                      tripplexXx:
                      Lilime.. den Flug gibt es aber nicht mehr. Wir würden auf eine Stunde später verschoben. Versuch doch mal, darauf umzubuchen!

                      Musstet ihr einen Aufpreis zahlen? Die wollen nämlich 300 Euro pro Person von uns haben für die Umbuchung.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2571

                        Wenn der Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde musst du das wohl hinnehmen, Lilime710, sei es der Aufpreis oder der 11 Uhr Flug  ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Lilime710L Offline
                          Lilime710L Offline
                          Lilime710
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2572

                          Aber bei dem Urteil von März 2015 geht es auch um eine Pauschalreise, wo die Zeiten 09:00 Uhr auf 15:30 Uhr verlegt worden sind.
                          Der hat 400 Euro pro Person bekommen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • tripplexXxT Offline
                            tripplexXxT Offline
                            tripplexXx
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2573

                            Wir haben keine Pauschalreise. Wurden demnach von AB direkt umgebucht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2574

                              Lilime
                              Der hat 400 Euro pro Person bekommen.
                              Bei dem Urteil von März 15 geht es um eine Klage gegen die Airline (anderes Paar Schuh als das Urteil von Dez. 13 / Veranstalter betreffend).
                              Auch ist das Urteil von März 15 nicht endgültig:
                              Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Beklagte hat Berufung eingelegt.
                              Landgericht hat Klage abgewiesen. Kläger ist in Revision gegangen.
                              Ergebnis steht noch aus.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Lilime710L Offline
                                Lilime710L Offline
                                Lilime710
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2575

                                Also gegen den Veranstalter kann ich nichts machen bei einer Pauschalreise bei 07:25 Stunden unterschied?
                                Wofür soll das Urteil denn dann sein vom Dez 2013?
                                Ich habe immerhin einen Vertrag unterschrieben, wo ganz klar geregelt ist, dass ich um 04:20 Uhr abfliege.
                                Mit dem Passus, dass dies vorläufige Zeiten sind.
                                Wenn ich das Urteil aber richtig lese, dann ist der Passus rechtswidrig.

                                Ich will ja auch gar kein Geld oder so.
                                Will einfach nur einen Flug, der Ansatzweise der Zeit entspricht. (ZB 04:00 oder 05:35 ab Köln oder auch 05:50 ab Düsseldorf)
                                Habe das jetzt dem Veranstalter schriftlich vorgeschlagen. Mal sehen, was da kommt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2576

                                  @Lilime

                                  "...dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird. Andernfalls ergäbe auch die § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV***** vorgeschriebene**Information des Reisenden über diese Zeiten keinen Sinn...

                                  ... *** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV
                                  Die Reisebestätigung muss… folgende Angaben enthalten
                                  Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr"
                                  (Quelle bundesgerichthof.de / hier nachzulesen )

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Lilime710L Offline
                                    Lilime710L Offline
                                    Lilime710
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2577

                                    Beitrag editiert, bitte nicht zitieren,
                                    dirkete Antwort nur auf "Beitrag verfassen" drücken
                                    und das @Zeichen und Namen setzten

                                    @Kourion:

                                    Sry, aber ich verstehe nicht, was du mit sagen willst. Ich habe das alles gelesen. Schon mehrmals.
                                    Die Zeiten wurden bei mir angegeben, aber die Änderung befindet sich meines Erachtens nach bei 07:25 Stunden nicht mehr in dem gebuchten Zeitrahmen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2578

                                      Der Passus zu den vorläufigen Zeiten ist nicht rechtswidrig wie du schreibst.
                                      Die voraussichtlichen Zeiten müssen in der Reisebestätigung angegeben werden.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Lilime710L Offline
                                        Lilime710L Offline
                                        Lilime710
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2579

                                        Das sind sie.
                                        Aber es heißt auch, dass die Änderung im passenden Zeitrahmen erfolgen muss und davon kann eben bei 07:25 Stunden nicht mehr die Rede sein.

                                        Oder habe ich da einen Denkfehler?

                                        Ps. Hast du dir mal das ganze Urteil durchgelesen und nicht nur den Auszug?
                                        Siehe hier

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • tripplexXxT Offline
                                          tripplexXxT Offline
                                          tripplexXx
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2580

                                          Der RV hat dich ja nicht umgebucht, sondern es gibt den Flug nicht mehr, bzw würde Dieser verschoben.
                                          Ich verstehe deinen Ärger, aber es können ja nun nicht alle auf die anderen (frühen) Flüge verteilt werden!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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