Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo ihr Lieben,
ich habe zwar schon Seitenweise nachgelesen, aber ich wollte euch nochmal kurz meinen Fall schildern.
Wir haben Ende Juni einen Flug von Köln nach Mallorca um 04:20 Uhr gebucht.
Haben bei der Buchung schon für diesen Flug 40 Euro aufpreis gezahlt und fliegen ab Köln (obwohl Düsseldorf näher liegt, Wohnort Duisburg), weil die früher starten dürfen.Jetzt habe ich durch Zufall mitbekommen, dass der Flug AB2222 von 04:20 Uhr auf 11:45 Uhr verschoben wurde. Das sind 7:25 Stunden. Was kann ich da tun.
Kann ich auf die Urteile von Dezember 2015 und März 2015 pochen?Mein Reisebüro hat beim Veranstalter angerufen und da hieß es nur, dass die uns einen Flug um 05:35 Uhr anbieten könnten. Das wäre ja auch ok, aber die wollen dann 300 Euro pro Person mehr haben. Muss ich das so hinnehmen?
Was sagt ihr?
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Hallo Marcel,
Beim Aussuchen eines Angebotes und auch bei Buchung werden die Flugdaten doch immer als "voraussichtliche Flugdaten" genannt. Eigentlich ist das doch total unmissverständlich formuliert. Natürlich suche auch ich immer nach Angeboten, die mir von den Flugzeiten her am liebsten sind, wenn diese Zeiten dann so bleiben, hatte ich Glück. Aber ich weiss, dass es auch anders kommen kann und akzeptiere dies eben dann auch so.
LG
Eva -
Hier der Auszug aus dem Urteil, der mich hoffen lässt:
"...Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten....
" (Urteil des X. Zivilsenats vom 10.12.2013 - X ZR 24/13 - )
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Eure Antworten hier lesen sich für mich über Seiten so, als müsste ich das so hinnehmen.
Aber das Urteil von März 2015 macht mich da ein wenig stutzig.....
Siehe hierPs.. ich habe das gesamte Urteil aus Dezember 2013 gelesen.[
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Lilime.. den Flug gibt es aber nicht mehr. Wir würden auf eine Stunde später verschoben. Versuch doch mal, darauf umzubuchen!
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tripplexXx:
Lilime.. den Flug gibt es aber nicht mehr. Wir würden auf eine Stunde später verschoben. Versuch doch mal, darauf umzubuchen!Musstet ihr einen Aufpreis zahlen? Die wollen nämlich 300 Euro pro Person von uns haben für die Umbuchung.
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Wenn der Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde musst du das wohl hinnehmen, Lilime710, sei es der Aufpreis oder der 11 Uhr Flug ...
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Wir haben keine Pauschalreise. Wurden demnach von AB direkt umgebucht.
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Lilime
Der hat 400 Euro pro Person bekommen.
Bei dem Urteil von März 15 geht es um eine Klage gegen die Airline (anderes Paar Schuh als das Urteil von Dez. 13 / Veranstalter betreffend).
Auch ist das Urteil von März 15 nicht endgültig:
Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Beklagte hat Berufung eingelegt.
Landgericht hat Klage abgewiesen. Kläger ist in Revision gegangen.
Ergebnis steht noch aus. -
Also gegen den Veranstalter kann ich nichts machen bei einer Pauschalreise bei 07:25 Stunden unterschied?
Wofür soll das Urteil denn dann sein vom Dez 2013?
Ich habe immerhin einen Vertrag unterschrieben, wo ganz klar geregelt ist, dass ich um 04:20 Uhr abfliege.
Mit dem Passus, dass dies vorläufige Zeiten sind.
Wenn ich das Urteil aber richtig lese, dann ist der Passus rechtswidrig.Ich will ja auch gar kein Geld oder so.
Will einfach nur einen Flug, der Ansatzweise der Zeit entspricht. (ZB 04:00 oder 05:35 ab Köln oder auch 05:50 ab Düsseldorf)
Habe das jetzt dem Veranstalter schriftlich vorgeschlagen. Mal sehen, was da kommt. -
"...dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird. Andernfalls ergäbe auch die § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV***** vorgeschriebene**Information des Reisenden über diese Zeiten keinen Sinn...
... *** § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV
Die Reisebestätigung muss… folgende Angaben enthalten
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr"
(Quelle bundesgerichthof.de / hier nachzulesen ) -
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und das @Zeichen und Namen setztenSry, aber ich verstehe nicht, was du mit sagen willst. Ich habe das alles gelesen. Schon mehrmals.
Die Zeiten wurden bei mir angegeben, aber die Änderung befindet sich meines Erachtens nach bei 07:25 Stunden nicht mehr in dem gebuchten Zeitrahmen. -
Das sind sie.
Aber es heißt auch, dass die Änderung im passenden Zeitrahmen erfolgen muss und davon kann eben bei 07:25 Stunden nicht mehr die Rede sein.Oder habe ich da einen Denkfehler?
Ps. Hast du dir mal das ganze Urteil durchgelesen und nicht nur den Auszug?
Siehe hier -
Der RV hat dich ja nicht umgebucht, sondern es gibt den Flug nicht mehr, bzw würde Dieser verschoben.
Ich verstehe deinen Ärger, aber es können ja nun nicht alle auf die anderen (frühen) Flüge verteilt werden!
