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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #481

    Natürlich für ein bestimmtes Arrangement, aber wenn sich ein anderer Anbieter auf einen Erklärungsirrtum wegen Tippfehlers berufen kann, wieso kann das der Reisewillige nicht wegen Lesefehlers. Und weiter gedacht, wieso kann ein Pauschalreiseanbieter sich überhaupt auf einen Erklärungsirrtum berufen, wenn er eigentlich doch gar nicht der Anbieter ist, sondern ein Angebot annimmt?

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #482

      "Lesefehler" (!?) werden im BGB noch nicht berücksichtigt.
      Vermutlich eine Frage der Zeit bis es soweit ist ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HC-Mitglied985931H Offline
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        HC-Mitglied985931
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #483

        Ok, dann wäre das schonmal erledigt, bliebe nur die Sache, daß der Pauschalreiseanbieter eigentlich kein Anbieter ist, sondern er ein Angebot des Reisewilligen annimmt. So wird jedenfalls oft argumentiert, wenn es darum geht, daß vom Reisewilligen verbindliche Buchungsanfragen abschlägig beantwortet werden und macht das in diesem Kontext für mich dann nicht viel Sinn.

        Entweder ist die Argumentation, daß Angebote risikobehafteter sind und man sich deshalb auf Erklärungsirrtum berufen kann nicht richtig, oder daß der Reisewillige das Angebot unterbreitet.

        Ganz ehrlich, ich will es nur verstehen, da es für mich ganz klar im Widerspruch steht.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #484

          Wie begründest du denn eine solche Abhängigkeit?
          Der Anbieter optiert die Annahme, prüft sie im Hinblick auf sein Angebot und stellt ggf. einen Irrtum fest. Ergo widerruft er das Angebot und unterbreitet evtl. ein neues.
          (Hier scheinbar ein Ticket für 560 anstatt 260€ )
          Somit lehnt er das Kaufangebot ab.
          Wo steckt deiner Ansicht nach das Problem???

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • HC-Mitglied985931H Offline
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            HC-Mitglied985931
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            schrieb am zuletzt editiert von
            #485

            Daß der Veranstalter je nachdem als Anbieter oder Annehmer argumentiert, je nachdem wie es gerade gebraucht wird und bzgl. eines Erklärungsirrtums eindeutig besser gestellt ist als sein Vertragspartner!

            Nenn mich doc maier ;), aber für mich müßte zumindest eine gewisse Plausibilität gegeben sein, warum man sich auf einen Erklärungsirrtum beruft, sonst sind keine Verträge das Papier oder den Tastendruck wert...

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            • vonschmelingV Offline
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              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #486

              Plausibel ist: ein Ticket für 560€ nicht für 260 verkaufen zu wollen, auch wenn andere es zu diesem Preis anbieten.
              😉

              Natürlich muss ggf. begründet werden und kann man sich nicht willkürlich des Mittels bedienen. Wie plausibel allerdings die Begründung in den Augen der Betroffenen ist, dürfte sehr subjektiv sein. Gern genommen wird "der Systemfehler" - eine Auskunft, mit welcher ich mich nicht zufrieden geben würde, auch wenn ein solcher - irgendwie!? - ursächlich war.

              Bei Reisen sind´s jedoch überwiegend grotesk günstige Preise, die sich als irrtümliches Angebot erweisen. Letztlich kann man bei nicht so starken Abweichungen immer noch verhandeln, ich kenne da einige Erfolgsmeldungen.
              Und ja - objektiv ist der Anbieter rechtlich besser gestellt, das bestreite ich keineswegs.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • HC-Mitglied985931H Offline
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                HC-Mitglied985931
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                schrieb am zuletzt editiert von
                #487

                So kommen wir zusammen 😘 und ich von der Nickerweiterung hoffentlich schnell wieder runter 😆

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #488

                  Geht doch ... 😉

                  Ein Einwand trotzdem zu deiner Bemerkung, der Abieter könne sich die Rolle aussuchen:
                  Das stimmt so nicht ganz. Immerhin lehnt er die Erfüllung eines Angebotes ab, welches er so wie der Kunde es dann begehrt gar nicht machen wollte, er also im Irrtum war.
                  Er erkennt den Irrtum, erklärt ihn als einen solchen und teilt mit, dass die Bedingungen falsch dargestellt waren. Dann macht er seinerseits dem Interessenten ein Gegenangebot mit korrigierten Bedingungen und gibt Gelegenheit es zu prüfen.
                  Diese Abläufe sind ehern, da kann sich keiner aussuchen welche Variante am besten zur Durchsetzung seines Begehrs passt - weshalb ich deinen Einwand auch nicht sogleich verstanden habe ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #489

                    Nee, das sehe ich jetzt wieder anders 😉

                    Zuerst nimmt er ja das Angebot an, welches der Reisewillige ihm unterbreitet und erkennt dann teilweise erst einiges später, daß er dieses Angebot so doch nicht annehmen wollte, auch wenn es eigentlich von ihm kam. Wäre man jetzt bösartig, könnte man ihm unterstellen, das Angebot seinerseits nicht gut genug geprüft zu haben.

                    Wenn ich jetzt privat mein Auot verkaufe, erstelle ich ja das Angebot, der Käufer prüft dieses und nimmt an. Dann kann ja auch nur ich den Erklärungsirrtum berufen und nicht der Käufer.

                    Mir ist klar, daß die Reisebranche da, größtenteils auch zu Recht, etwas anders gelagert ist, aber in diesem Punkt sehe ich eine erhebliche Diskrepanz, die halt durch diese Art des Vertragsschlusses durch "indirektes" Vertragsangebot zustandekommt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #490

                      Nope! Er nimmt das Angebot des Reisewilligen nicht an doc, er bestätigt zunächst nur den Erhalt der Annahme seines Angebots durch denselben.
                      Das ist leider Federlesen aber der springende Punkt.
                      Nun erweist sich sein Angebot allerdings als fehlerbehaftet und er zieht es deswegen zurück. Seine Position bleibt dennoch unabänderlich die des Anbieters und wird mitnichten zu der des Annehmenden.
                      (geschmeidige Übereinkünfte und Biddingprozesse mal ausgenommen!)

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #491

                        Na dann warte ich mal geschmeidig ab, bis hier demnächst wieder erklärt wird, der Pauschalreisende bucht nicht, sondern gibt ein Angebot ab und bidde dann hierhin 😄

                        Bin jetzt zu faul, dafür elfundneunzich Beispiele rauszusuchen, will sehen, ob der Klopp ein ordentliches Angebot bekommt und was Kaymer und Langer noch so zu bieten haben 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #492

                          Kaymer fehlt der Flow ... 😘

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • mkfpaM Offline
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                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #493

                            @Sokrates

                            Sehe ich anders, denn im Para 119 BGB steht:
                            "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war...."

                            Da wird nicht nach Anbieter oder Kaeufer unterschieden, denn wenn ich etwas "kaufe" gebe ich auch einen Willenserklaerung ab.

                            Da von Schmeling aber zwischenzeitlich, im Gegensatz zu dem Beitrag auf den ich mich bezog, geklaert hat dass im Falle eines Rechtsstreites die Anfechtung sehr wohl plausibilisiert werden muss, ist meine Welt wieder in Ordnung.

                            Bedeutet also, so wie ich es auch bisher kannte, nichts ist es mit Vertraege beliebig zu unterschreiben. 😞

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #494

                              Naja, BGB ist ein Weg aber nicht immer die Lösung.
                              Blöd ... mit Originalmaier hätten wir jetzt seitenlang Stoff (Zoff!) vorgefunden ...
                              😛

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • UrlaubsjunkysU Offline
                                UrlaubsjunkysU Offline
                                Urlaubsjunkys
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #495

                                Hallo liebe Urlaubsfreunde,

                                wir hatten vor ein paar Tagen folgende Post vom Thomas Cook, für unsere Pauschalreise nach Bali, erhalten und bitten um Eure Erfahrung und Euren Rat:

                                Im Schreiben von heute 03.08.2016 fechtet der Reiseveranstalter den Reisepreis an, begründet wird dies durch einen Eingabefehlers eines Mitarbeiters und beruft sich auf den § 119 BGB. Nun sollen wir anstatt 2.200 € stolze 3.000 € für den gebuchten und vom Veranstalter am 15.07.2016 bestätigten Urlaub bezahlen. Eine Anzahlung hatten wir bereits auch schon getätigt. Nun bleibt uns Zeit zum überlegen bis zum 16.08.2016 das neue Angebot anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren. Unser befreundetes Paar haben ebenfalls so einen Brief von Thomas Cook bekommen, diese sollen jedoch 3.450 € bezahlen. Für den gleichen Zeitraum, Flug und Hotel. Ist da nicht Betrug im Spiel?!?

                                Welche Chancen haben wir, den regulären und gebuchten Preis zu zahlen?
                                Wie sollen wir vorgehen? Rechtschutz ist vorhanden!

                                Auch würde mich interessieren, ob jemand rechtlich dagegen mal angegangen ist und ob Erfolge dabei waren bzw. wie hoch die Chance auf Erfolg ist?

                                Vielen Dank Euch schon mal für Eure Meinungen und Unterstützung!

                                Vielen Grüße

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • charli1C Offline
                                  charli1C Offline
                                  charli1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #496

                                  Hallo Leute !!

                                  Also , entweder bin ich zu dumm oder was weiß ich.Ich finde hier im Forum sowie auch anderswo in den Foren nichts darüber, bis wann ein Veranstalter überhaupt das Recht hat eine Reise zu Stornieren.Im gesamten Internet sieht man manchmal 21 tage vor Abflug ,wieder andere meinen Veranstalter z.B.TUI-Veranstalter  können immer Stornieren auch bei "nur" Hotelbuchung.Verstehe wer will.Nur die Gedanken ,man Bucht ein Hotel für wenig Geld ,bekommt eine Reisebestätigung und sonstwas.Selber wird dann Flug und Mietwagen gebucht,........Dann Storniert Veranstalter 1 Woche bevor man ins Hotel kommen könnte.
                                  Oder noch besser man fliegt zum Hotel und die sagen neeeee der Preis ist zu klein.

                                  Was haltet ihr denn davon....?????

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #497

                                    @Urlaubsjunkys
                                    Betrug zu vermuten ist ziemlich sportlich, soweit hier dargestellt handelt es sich um die regelmäßige Berufung auf einen Erklärungsirrtum gem. §119BGB und ist das tadellos.

                                    Man kann sich ebenfalls auf einen Erklärungsirrtum berufen und kündigen (zum geforderten Preis hätte man ja nicht gebucht), den irrtümlich angegebenen Preis durchzuboxen ist allerdings eher schwierig.
                                    Ich habe schon Kulanzregelungen verfolgt, sie waren selten und werden es immer mehr.
                                    Einen kostenlosen Rücktritt hat man dir angeboten, jede andere Variante wirst du erstreiten müssen und ist der Ausgang schwer vorherzusagen.
                                    Ich würde das Risiko nicht empfehlen.

                                    @charli
                                    Willkommen im Forum von HolidayCheck!
                                    Das passiert alle naslang - wobei du die relevanten Sachverhalte reichlich beliebig durcheinanderwirbelst.
                                    Hast du ein akutes Problem und wie genau stellt sich das dar?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HolginhoH Offline
                                      HolginhoH Offline
                                      Holginho
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #498

                                      Urlaubsjunkys, ein Rechtsschutz ist eine feine Sache...er sollte ggfs. allerdings vorher befragt werden, ob er dem Ansinnen folgt. Letzteres muß er nämlich nicht und tut er dies auch nicht, hättest Du dann eben keinen existenten Rechtsschutz.

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #499

                                        Pannemann&Söhne:
                                        Die Kulanzregelungen werden immer seltener wäre korrekt ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #500

                                          Wie sieht es eigentlich aus bei Anfechtung der Buchung wegen Erklärungsirrtums durch den Kunden?
                                          Ich kann mich Erinnern. dass manche Bucher Schwierigkeiten hatten die Buchung zu ändern bzw. zu stornieren wei sie z.B. unrichtige Namenseingaben machten.
                                          Erklärungsirrtum auch für Kunden oder nur für Va.?
                                          Ich weiss wie der Titel ist, aber Wissen möchte ich es doch.

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