Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Natürlich für ein bestimmtes Arrangement, aber wenn sich ein anderer Anbieter auf einen Erklärungsirrtum wegen Tippfehlers berufen kann, wieso kann das der Reisewillige nicht wegen Lesefehlers. Und weiter gedacht, wieso kann ein Pauschalreiseanbieter sich überhaupt auf einen Erklärungsirrtum berufen, wenn er eigentlich doch gar nicht der Anbieter ist, sondern ein Angebot annimmt?
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"Lesefehler" (!?) werden im BGB noch nicht berücksichtigt.
Vermutlich eine Frage der Zeit bis es soweit ist ... -
Ok, dann wäre das schonmal erledigt, bliebe nur die Sache, daß der Pauschalreiseanbieter eigentlich kein Anbieter ist, sondern er ein Angebot des Reisewilligen annimmt. So wird jedenfalls oft argumentiert, wenn es darum geht, daß vom Reisewilligen verbindliche Buchungsanfragen abschlägig beantwortet werden und macht das in diesem Kontext für mich dann nicht viel Sinn.
Entweder ist die Argumentation, daß Angebote risikobehafteter sind und man sich deshalb auf Erklärungsirrtum berufen kann nicht richtig, oder daß der Reisewillige das Angebot unterbreitet.
Ganz ehrlich, ich will es nur verstehen, da es für mich ganz klar im Widerspruch steht.
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Wie begründest du denn eine solche Abhängigkeit?
Der Anbieter optiert die Annahme, prüft sie im Hinblick auf sein Angebot und stellt ggf. einen Irrtum fest. Ergo widerruft er das Angebot und unterbreitet evtl. ein neues.
(Hier scheinbar ein Ticket für 560 anstatt 260€ )
Somit lehnt er das Kaufangebot ab.
Wo steckt deiner Ansicht nach das Problem??? -
Daß der Veranstalter je nachdem als Anbieter oder Annehmer argumentiert, je nachdem wie es gerade gebraucht wird und bzgl. eines Erklärungsirrtums eindeutig besser gestellt ist als sein Vertragspartner!
Nenn mich doc maier ;), aber für mich müßte zumindest eine gewisse Plausibilität gegeben sein, warum man sich auf einen Erklärungsirrtum beruft, sonst sind keine Verträge das Papier oder den Tastendruck wert...
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Plausibel ist: ein Ticket für 560€ nicht für 260 verkaufen zu wollen, auch wenn andere es zu diesem Preis anbieten.

Natürlich muss ggf. begründet werden und kann man sich nicht willkürlich des Mittels bedienen. Wie plausibel allerdings die Begründung in den Augen der Betroffenen ist, dürfte sehr subjektiv sein. Gern genommen wird "der Systemfehler" - eine Auskunft, mit welcher ich mich nicht zufrieden geben würde, auch wenn ein solcher - irgendwie!? - ursächlich war.
Bei Reisen sind´s jedoch überwiegend grotesk günstige Preise, die sich als irrtümliches Angebot erweisen. Letztlich kann man bei nicht so starken Abweichungen immer noch verhandeln, ich kenne da einige Erfolgsmeldungen.
Und ja - objektiv ist der Anbieter rechtlich besser gestellt, das bestreite ich keineswegs. -
So kommen wir zusammen
und ich von der Nickerweiterung hoffentlich schnell wieder runter 
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Geht doch ...

Ein Einwand trotzdem zu deiner Bemerkung, der Abieter könne sich die Rolle aussuchen:
Das stimmt so nicht ganz. Immerhin lehnt er die Erfüllung eines Angebotes ab, welches er so wie der Kunde es dann begehrt gar nicht machen wollte, er also im Irrtum war.
Er erkennt den Irrtum, erklärt ihn als einen solchen und teilt mit, dass die Bedingungen falsch dargestellt waren. Dann macht er seinerseits dem Interessenten ein Gegenangebot mit korrigierten Bedingungen und gibt Gelegenheit es zu prüfen.
Diese Abläufe sind ehern, da kann sich keiner aussuchen welche Variante am besten zur Durchsetzung seines Begehrs passt - weshalb ich deinen Einwand auch nicht sogleich verstanden habe ... -
Nee, das sehe ich jetzt wieder anders

Zuerst nimmt er ja das Angebot an, welches der Reisewillige ihm unterbreitet und erkennt dann teilweise erst einiges später, daß er dieses Angebot so doch nicht annehmen wollte, auch wenn es eigentlich von ihm kam. Wäre man jetzt bösartig, könnte man ihm unterstellen, das Angebot seinerseits nicht gut genug geprüft zu haben.
Wenn ich jetzt privat mein Auot verkaufe, erstelle ich ja das Angebot, der Käufer prüft dieses und nimmt an. Dann kann ja auch nur ich den Erklärungsirrtum berufen und nicht der Käufer.
Mir ist klar, daß die Reisebranche da, größtenteils auch zu Recht, etwas anders gelagert ist, aber in diesem Punkt sehe ich eine erhebliche Diskrepanz, die halt durch diese Art des Vertragsschlusses durch "indirektes" Vertragsangebot zustandekommt.
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Nope! Er nimmt das Angebot des Reisewilligen nicht an doc, er bestätigt zunächst nur den Erhalt der Annahme seines Angebots durch denselben.
Das ist leider Federlesen aber der springende Punkt.
Nun erweist sich sein Angebot allerdings als fehlerbehaftet und er zieht es deswegen zurück. Seine Position bleibt dennoch unabänderlich die des Anbieters und wird mitnichten zu der des Annehmenden.
(geschmeidige Übereinkünfte und Biddingprozesse mal ausgenommen!) -
Na dann warte ich mal geschmeidig ab, bis hier demnächst wieder erklärt wird, der Pauschalreisende bucht nicht, sondern gibt ein Angebot ab und bidde dann hierhin

Bin jetzt zu faul, dafür elfundneunzich Beispiele rauszusuchen, will sehen, ob der Klopp ein ordentliches Angebot bekommt und was Kaymer und Langer noch so zu bieten haben

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Kaymer fehlt der Flow ...

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Sehe ich anders, denn im Para 119 BGB steht:
"Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war...."Da wird nicht nach Anbieter oder Kaeufer unterschieden, denn wenn ich etwas "kaufe" gebe ich auch einen Willenserklaerung ab.
Da von Schmeling aber zwischenzeitlich, im Gegensatz zu dem Beitrag auf den ich mich bezog, geklaert hat dass im Falle eines Rechtsstreites die Anfechtung sehr wohl plausibilisiert werden muss, ist meine Welt wieder in Ordnung.
Bedeutet also, so wie ich es auch bisher kannte, nichts ist es mit Vertraege beliebig zu unterschreiben.

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Naja, BGB ist ein Weg aber nicht immer die Lösung.
Blöd ... mit Originalmaier hätten wir jetzt seitenlang Stoff (Zoff!) vorgefunden ...

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Hallo liebe Urlaubsfreunde,
wir hatten vor ein paar Tagen folgende Post vom Thomas Cook, für unsere Pauschalreise nach Bali, erhalten und bitten um Eure Erfahrung und Euren Rat:
Im Schreiben von heute 03.08.2016 fechtet der Reiseveranstalter den Reisepreis an, begründet wird dies durch einen Eingabefehlers eines Mitarbeiters und beruft sich auf den § 119 BGB. Nun sollen wir anstatt 2.200 € stolze 3.000 € für den gebuchten und vom Veranstalter am 15.07.2016 bestätigten Urlaub bezahlen. Eine Anzahlung hatten wir bereits auch schon getätigt. Nun bleibt uns Zeit zum überlegen bis zum 16.08.2016 das neue Angebot anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren. Unser befreundetes Paar haben ebenfalls so einen Brief von Thomas Cook bekommen, diese sollen jedoch 3.450 € bezahlen. Für den gleichen Zeitraum, Flug und Hotel. Ist da nicht Betrug im Spiel?!?
Welche Chancen haben wir, den regulären und gebuchten Preis zu zahlen?
Wie sollen wir vorgehen? Rechtschutz ist vorhanden!Auch würde mich interessieren, ob jemand rechtlich dagegen mal angegangen ist und ob Erfolge dabei waren bzw. wie hoch die Chance auf Erfolg ist?
Vielen Dank Euch schon mal für Eure Meinungen und Unterstützung!
Vielen Grüße
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Hallo Leute !!
Also , entweder bin ich zu dumm oder was weiß ich.Ich finde hier im Forum sowie auch anderswo in den Foren nichts darüber, bis wann ein Veranstalter überhaupt das Recht hat eine Reise zu Stornieren.Im gesamten Internet sieht man manchmal 21 tage vor Abflug ,wieder andere meinen Veranstalter z.B.TUI-Veranstalter können immer Stornieren auch bei "nur" Hotelbuchung.Verstehe wer will.Nur die Gedanken ,man Bucht ein Hotel für wenig Geld ,bekommt eine Reisebestätigung und sonstwas.Selber wird dann Flug und Mietwagen gebucht,........Dann Storniert Veranstalter 1 Woche bevor man ins Hotel kommen könnte.
Oder noch besser man fliegt zum Hotel und die sagen neeeee der Preis ist zu klein.Was haltet ihr denn davon....?????
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@Urlaubsjunkys
Betrug zu vermuten ist ziemlich sportlich, soweit hier dargestellt handelt es sich um die regelmäßige Berufung auf einen Erklärungsirrtum gem. §119BGB und ist das tadellos.Man kann sich ebenfalls auf einen Erklärungsirrtum berufen und kündigen (zum geforderten Preis hätte man ja nicht gebucht), den irrtümlich angegebenen Preis durchzuboxen ist allerdings eher schwierig.
Ich habe schon Kulanzregelungen verfolgt, sie waren selten und werden es immer mehr.
Einen kostenlosen Rücktritt hat man dir angeboten, jede andere Variante wirst du erstreiten müssen und ist der Ausgang schwer vorherzusagen.
Ich würde das Risiko nicht empfehlen.@charli
Willkommen im Forum von HolidayCheck!
Das passiert alle naslang - wobei du die relevanten Sachverhalte reichlich beliebig durcheinanderwirbelst.
Hast du ein akutes Problem und wie genau stellt sich das dar? -
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Pannemann&Söhne:
Die Kulanzregelungen werden immer seltener wäre korrekt ... -
Wie sieht es eigentlich aus bei Anfechtung der Buchung wegen Erklärungsirrtums durch den Kunden?
Ich kann mich Erinnern. dass manche Bucher Schwierigkeiten hatten die Buchung zu ändern bzw. zu stornieren wei sie z.B. unrichtige Namenseingaben machten.
Erklärungsirrtum auch für Kunden oder nur für Va.?
Ich weiss wie der Titel ist, aber Wissen möchte ich es doch.