Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo Zusammen,
ich muss mich heute an Euch wenden, da ich im Internet keine Infos finde.
Folgendes ist passiert:Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Unser Flug hatte 22 Stunden Verspätung, aufgrund eines technisches Defekts des Flugzeugs.
Bedeutet, dass ein kompletter Urlaubstag weg gefallen ist.
Meine Frage ist, ob es moglich ist, die Reise einfach einen Tag zu verlängern.
Laut Tui ist die Reise an Topangebot und würde das nicht funktionieren.
Lediglich auf die Stunde ausgerechnet bekomme ich die Kosten für das Hotel erstattet, mir wäre es aber lieber, wenn ich den Urlaub bekomme, den ich auch gebucht habe.Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?!
Ich freue mich auf weitere Infos eurerseits.
Vielen Dank im Voraus!
P.S. Ansprüche gegenuber Emirates werde ich separat geltend machen.
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Hallo Kikis0108
Natürlich bekommt man in einem solchen Fall nur das wozu der Veranstalter verpflichtet ist.
Würde er Deinem Wunsch folgen müste er dich vermutlich mit einem Linienflug nach Hause schicken was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre.Gruß
Karl -
quote
Unser Flug hatte 22 Stunden Verspätung, aufgrund eines technisches Defekts des Flugzeugs.
Bedeutet, dass ein kompletter Urlaubstag weg gefallen ist.unquote
vergangenheitsform.
entweder ist der TO schon zurück oder befindet sich noch am urlaubsort.
in dem fall würde eine verlängerung um 1 tag natürlich auch eine umbuchung des rückfluges bedeuten.
da steht der aufwand für den RV in keinem verhältnis.
ansonsten ist die frage ja beantwortet. -
Überflüssiges Zitat entfernt
@cjmddorf:ja, das ist immer schön gesagt, wenn man nicht selber betroffen ist.
das ist doch kein Aufwand das Hotel und den Rückflug umzubuchen, gehört meiner Meinung mit dazu, wenn mal eine Reise nicht so klappt, wie eigentlich gebucht. -
wenn das flugzeug wegen eines technischen defekts nicht fliegen kann, hat der RV nichts damit zu tun. sowas kann passieren.
natürlich ist das ärgerlich, aber es gibt sicherlich schlimmeres als einen urlaubstag zu verlieren.
bist du noch vor ort oder schon wieder zuhause ? -
die Verwendung der Vergangenheitsform dürfte wohl selbsterklärend sein und beinhaltet nicht, dass der TO schon wieder zu Hause ist... :?
möglicherweise ist der Rückflug einen Tag später wesentlich teurer als der gebuchte - darauf deutet ja auch schon die Bezeichnung "Topangebot" hin... Und wie cjmddorf schon geschrieben hat, ist der RV für den Defekt nicht verantwortlich. Ärgerlich, aber nicht zu ändern...
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@kikis0108
Du solltest davon ausgehen, dass es sich um einen speziellen Tarif handelt, bei dem sehr wahrscheinlich eine Umbuchung ausgeschlossen ist.
Jedenfalls steht dir die Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu, sofern du aus einem EU Land abgeflogen bist. Die Erstattung der Hotelkosten wird davon nicht berührt. -
Frage: Habe jetzt öfters gelesen, daSs vom Reiseveranstalter FlugzeiteN geändert wurden, die vermutlich aufgrund geringer Flugauslastung erfolgten.
Bis zu welcher Zeitabweichung muss ich das akzeptieren und was mus ich hinnehmen, wenn sich auch der Abflughafen geändert hat? -
@Dauercamper
Bei Flughafenänderung kannst du kostenfrei stornieren. Dito wenn sich durch Verschiebung ein anderes Reisedatum ergibt. -
Vielen Dank Kurion
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Kleine Ergänzung: Eine Verschiebung von mehr als 5h auf Kurz- oder Mittelstrecke gilt als erheblich, auch in diesen Fällen müsste also ein Rücktritt gewährt werden.
Ich schreibe bewusst müsste, die Veranstalter geben sich bei entsprechenden Anliegen ihrer Kunden zuweilen ein wenig "sperrig". Gleiches gilt leider auch für den Wechsel des Flughafens, gerne wird argumentiert, man habe mit beispielsweise der Erstattung eines Bahntickets bereits ausreichend agiert um dem Vertrag zu erfüllen.
Lt. BGB ist dies jedoch eindeutig nicht der Fall und man sollte ggf. beharrlich auf sein Recht pochen.
Im Übrigen sind es zumeist die Airlines, die Operatings mangels Auslastung streichen. Die RV haben dann die A´karte und müssen ihren Reisegästen eine Alternative anbieten.
Sollte man immer bedenken bei Verhandlungen mit dem Veranstalter. -
Wenn die Airline nicht zahlen will, kann man auch andere Mittel und Wege einleiten

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Guten TAg,
ich habe versucht einen Anspruch bei einer Airline geltend zu machen. Da unser flug über 10 Stunden verspätung hatte.
Die Ailrne sagt es gibt keine Entschädigung weil es einen technischen Defekt wegen eins Blitzschlag gab und diese deswegen nichts zahlen müssen. Die Maschine war noch gar nicht bei uns sondern noch an einem anderen Flughafen wodurch der Flug vorher nicht stattfinden konnte.
Ich habe ein wenig im Internet geschaut es gibt BGH Urteile wodurch die trotzdem zahlen müssen.
Kennt sich jemand aus?
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Das AG Erding (Urteil v. 23.07.2013 AZ: 3 C 719/12) hat geurteilt, dass ein Blitzschlag, der bereits auf dem Vorflug eingetreten ist, kein außergewöhnlicher Umstand sei und die Fluggesellschaft nicht von einer Kompensationszahlung gem. VO (EG)261/04 exkulpiert.
