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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Martina HaukeM Offline
    Martina HaukeM Offline
    Martina Hauke
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2981

    Danke für die schnelle Rückmeldung.
    Zum Hinflug: Nein, wir haben keine Informaton über die geänderten Flugzeiten erhalten. Ich habe nachträglich auch noch den SPAM Ordner kontrolliert. Wir hätten, wenn wir nicht nachgefragt hätten, nie eine Information über die geänderten Flugzeiten erhalten. Erst durch die Nachfrage meinerseits bei Holidaycheck wurden der Flug geprüft und mit dann per E-Mail bestätigt, dass der Flug um 4 Stunden vorverlegt wurde. Ist hier der Reiseveranstalter nicht in der Pflicht, die Reisenden zu informieren?

    *Fehlinformation Rückflug:
    Die auf den Reiseunterlagen angegebene Flugnummer existierte überhaupt nicht. Genau wie beim Hinflug hat sich der Flug um 4 Stunden nach vorne verschoben. Die Nachfrage vom Hotel beim Reiseveranstalter hat deswegen keine Änderung ergeben, weil hier anscheinend nach der Flugnummer geschaut wurde und im System zu der angegebenen Flugnummer keine Änderung erkennbar war. Deshalb wurde dem Hotel der Flug bestätigt. Am Flughafen haben wir dann erfahren, dass der Flug erst vom Reisebüro bestätigt wurde und um 16:40 Uhr eine E-Mail an eine Kundenbetreuungs-E Mail gegangen ist, dass wir auf den Flieger 6:30 Uhr gebucht wurden. Da die E-Mail nicht an die Rezeption gegangen ist, nicht angerufen wurde oder ein Fax geschickt wurde, hat das Hotel die E-Mail erst am nächsten Tag gelesen. Eine Mappe mit den geplanten Rückflügen gab es in dem Hotel nicht, da man mit einem Privattransfer vom Hotel zum Flughafen gebracht wurde.
    Was mich daran so ärgert, wir waren mit unserem 6-jährigen Kind uund 17-jährigen Kind unterwegs, da ist eine Wartezeit am Flughafen mit 8 Stunden nicht lustig. Wir waren mit der Rückreise 13 Stunden unterwegs.
    Wir haben am Vortag gemerkt, dass mit dem Flug etwas nicht stimmt und konnten trotz aller Nachfragen das Problem nicht lösen. Ich hatte auch bei Holidaycheck angerufen und gebeten, den Flug zu überprüfen. Der Mitarbeiter hat aber trotz mehrmaligen Bitten den Rückflug nicht gecheckt. Somit war schon der letzte Urlaubstag versaut und seit der Rückkehr sind wir nur damit beschäftigt, den Sachverhalt zu klären.
    Wir haben dann selber einen Rückflug bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht:

    • wer muss die Erstattung der Tickets für den Rückflug übernehmen? Ich gehe davon aus, dass dies der Reiseveranstalter übernehmen muss, oder?
      Unserer Mitwirkungspflicht sind wir nachgekommen, wir haben ja über das Hotel (es gab keinen Reiseveranstalter vor Ort) den Rückflug überprüfen lassen?
    • kann man den Reiseveanstalter nicht wegen Verletzung der Informationspflicht belangen?
      Danke!*

    Tina

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2982

      Selbstverständlich gab es eine Präsenz im Namen des Veranstalters vor Ort, das hast du ja bereits selbst beschrieben!?
      Die Kosten des alternativen Tickets muss der Veranstalter nur dann erstatten, wenn er einen nachweislichen Fehler gemacht und jegliche Information versäumt hat.
      Hinsichtlich deines Vortrags bin ich noch nicht weiter und bleibt sofern alles dein Problem.
      War denn tatsächlich gar kein Rückflug für euch gebucht oder nur einer zu abweichenden Zeiten?
      Klär mich doch bitte mal über so maßgebliche Dinge auf - die Pflichtsemmel am Waitingpoint interssiert hier nämlich ziemlich periphär ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Martina HaukeM Offline
        Martina HaukeM Offline
        Martina Hauke
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2983

        Unser Rückflug war mit einer anderen Flugnummer 4 Stunden vorher gebucht.

        Tina

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2984

          Nach meiner Lesart stellt es sich so dar, dass das Hotel als Erfüllungsgehilfe an die Stelle der Incoming Agentur getreten ist? Wenn überhaupt jemand wäre demnach auch das Hotel in Anspruch zu nehmen für die zusätzlichen Kosten - das mutet aber einigermaßen grotesk an.
          Immerhin hätte wohl ein einziger Anruf beim Veranstalter den Sachverhalt "Flugnummer nicht auffindbar" aufgeklärt.
          Wobei es schon eigenartig ist, dass das vermittelnde Reisebüro seine Mitwirkung angeblich gänzlich verweigert hat?! Natürlich ist das keine seiner zentralen Pflichten, im Zweifel sollte man den Kunden allerdings schon gebührend unterstützen bei einer so elementaren Frage wie "Mein angegebener Flug existiert nicht, was ist zu tun?".

          Verlasse die Spur der "Informationspflicht" und ihrer Verletzung. Wie schon vorher geschrieben wird keiner der Beteiligten hierbei Versäumnisse einräumen. Wunderlich in dieser so flächendeckend vernetzten Welt mit schier permanenter Erreichbarkeit - aber schwerlich angreifbar.

          Ob und von wem nun der Schaden "zusätzliche Flugbuchung" zu übernehmen ist bleibt aus meiner Sicht fraglich.

          • Ein Hotel, welches für Leistungen der Incoming Agentur eintritt, sollte seine Emailadressen korrekt hinterlegen anstatt eine anzugeben, bei der nur einmal am Tag abgerufen wird.
            Versäumnis Schuldhaft?
          • Ein Vermittler sollte bei der Frage seines Kunden "meine Flugnummer existiert nicht, was kann ich tun?" unverzüglich in den Dienstleistungsmodus eintreten und ggf. ordentlich Auskunft erteilen.
            Versäumnis Schuldhaft?
          • Ein Veranstalter übermittelt wie auch immer Änderungen und verlässt sich dabei auf die vorgehaltenen Kontaktoptionen - irrtümlich, wie sich dann ergibt.
            Schuldhaft?
            Hier wurde offenbar von vielen Seiten geschludert! :?

          Zur Frage, wer für den Schaden ggf. streitig in Anspruch zu nehmen wäre muss ich leider passen. Bestenfalls meldet sich ein Freiwilliger, wenn ihr alle Beteiligten mit einer Beschwerde bedenkt.
          Letzten Endes hast du, Martina Hauke, die A´karte - sh. Mitwirkungspflicht, die sich recht einfach gestaltet wenn man die Fragen an den Richtigen richtet.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • mk116M Offline
            mk116M Offline
            mk116
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2985
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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            • SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Admin Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2986

              @mk116

              Gut, dass Du den kompletten Text verlinkt hast - es empfiehlt sich, diesen zu lesen, ehe alle Streikbetroffene zum Kadi rennen! 😉

              LG 

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2987

                Jau - pörfäkt, @mk116 - meinen wiederholten Dank auch dafür.
                Wobei die Causa bzw. ihr Ausgang ein grelles Licht wirft auf die Sinnlosigkeit der Einwirkung des Luftverkehrsunternehmens im Streikfall ...
                Wie mk116 richtig schrieb: Ein hartes Urteil - und gegen vermutlich besten Willen.

                Ich stehe dem pauschalen Kompensationsanspruch bekanntlich eher kritisch gegenüber, worin diese Entscheidung mich hinsichtlich meiner Zweifel an seiner Sinnhaftigkeit in Teilen erneut bestätigt.
                Falls das als Kritik am EU System angesehen wird ist diese durchaus beabsichtigt!

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • erikroemerE Offline
                  erikroemerE Offline
                  erikroemer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2988

                  @Martina Hauke
                  was heißt, Du hast vor dem Hinflug nur durch ZUFALL bemerkt, daß sich der Hinflug zeitlich verschiebt.
                  WO hast Du nachgeschaut ?

                  Bei Euch hat die Airline eine andere Airline mit der Durchführung der Flüge beauftragt.
                  (Die gesamte Strecke wurde für den Zeitraum x an die andere Airline abgegeben) Dadurch hatte sich schon für den Hinflug die Flugnummer geändert. Das hätte Euch schon auffallen können. Auch hätte auffallen können, daß Ihr nicht z.B. im Condor-Flieger sondern in einem anderen Flieger ward.
                  Dem etwas erfahrenen Fluggast wäre schon jetzt klar gewesen, daß sich die Nummer und Uhrzeit des Rückfluges auch verändert.

                  Jetzt wieder zur Ausgangsfrage. Wenn Du die Änderung des Hinfluges gefunden hast, hast Du eigentlich auch die Änderung des Rückfluges gefunden - nur wohl nicht gelesen. Beides wird vom Veranstalter gemeinsam zum selben Zeitpunkt mitgeteilt.

                  Das Du die Änderung zufällig gefunden hast, ist rechtlich unerheblich. Du hast die Reise angetreten und damit ist das Thema Hinflug durch.
                  Hinsichtlich der Erstattung der Rückflugtickets sehe ich auch wenig Chancem, da Veranstalter oder Airlines beim Subcontracting eben nur einmal (Hin- u. Rückflug in einem Rutsch) informieren. Das werden die auch beweisen können.

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                  • Martina HaukeM Offline
                    Martina HaukeM Offline
                    Martina Hauke
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2989

                    Hallo erkikkromer,

                    was heißt, Du hast vor dem Hinflug nur durch ZUFALL bemerkt, daß sich der Hinflug zeitlich verschiebt.
                    WO hast Du nachgeschaut ?

                    Ich habe auf der Homepage bei Abflügen von dem Flughafen nachgeschaut und habe gesehen, dass die angegebene Flugnummer zu einer anderen Uhrzeit wie angegeben fliegt. Deswegen habe ich nachgefragt.

                    Bei Euch hat die Airline eine andere Airline mit der Durchführung der Flüge beauftragt.
                    (Die gesamte Strecke wurde für den Zeitraum x an die andere Airline abgegeben) Dadurch hatte sich schon für den Hinflug die Flugnummer geändert. Das hätte Euch schon auffallen können. Auch hätte auffallen können, daß Ihr nicht z.B. im Condor-Flieger sondern in einem anderen Flieger ward.
                    Dem etwas erfahrenen Fluggast wäre schon jetzt klar gewesen, daß sich die Nummer und Uhrzeit des Rückfluges auch verändert.

                    Nein, es wurde keine andere Airline beauftragt. Die angegebene Flugnummer war auch eine von der Airline des Hinfluges und ist diese Flugnummer an diesem Tag nicht gestartet. Der Flug auf den wir gebucht waren, hatte eine andere Flugnummer (aber selbe Airline). Sonst wäre es aufgrund unserer Nachfrage bestimmt schon aufgefallen, dass die angegebene Flugzeit nicht stimmt. Es hat sich nicht nur die Uhrzeit, sondern auch die auf den Reiseunterlagen angegebene Flugnummer geändert.

                    Jetzt wieder zur Ausgangsfrage. Wenn Du die Änderung des Hinfluges gefunden hast, hast Du eigentlich auch die Änderung des Rückfluges gefunden - nur wohl nicht gelesen. Beides wird vom Veranstalter gemeinsam zum selben Zeitpunkt mitgeteilt.

                    Nein, bei der Bestätigung der Änderung des Hinfluges wurde mit der Rückflug mit der Flugnummer und Uhrzeit - wie in den Reiseunterlagen angegeben - bestätigt.

                    Wir hatten keine Billigreise gebucht, sondern eine Reise im oberen Preissegment mit exklusivem Hotel , weil wir die Dinge, die uns sonst im Urlaub nerven (ewig langer  Transfer mit Halt an gefühlten 50 anderen Hotels, Reservierung der Liegen, usw.) vermeiden wollten.

                    Geärgert haben wir uns, weil dem Reiseveranstalter wirklich ein Fehler nach dem anderen unterlaufen ist. Muss man das als Kunde einfach so hinnehmen?

                    Viele Grüße, Martina

                    Tina

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                    • Ahotep2A Offline
                      Ahotep2A Offline
                      Ahotep2
                      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2990

                      Mache doch bitte beim nächsten Mal Zitat und Antworten kenntlich. Da blickt ja keiner durch :?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • erikroemerE Offline
                        erikroemerE Offline
                        erikroemer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2991

                        Ooops, sofern das stimmt:

                        Zitat:"Nein, bei der Bestätigung der Änderung des Hinfluges wurde mit der Rückflug mit der Flugnummer und Uhrzeit - wie in den Reiseunterlagen angegeben - bestätigt."

                        Das war ja dann einen Tag vor dem Hinflug. Idealerweise schriftlich ? Dann müßt ihr euch nicht wirklich um die Erstattung sorgen.
                        Der Veranstalter trägt die Beweislast dafür, daß ihr über die Änderung des Rückfluges noch informiert wurdet. Das dürfte schwierig werden.

                        Gibt es aktuelle Reaktionen seitens des Veranstalters ?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Martina HaukeM Offline
                          Martina HaukeM Offline
                          Martina Hauke
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2992

                          Nein, wir haben die Rechnung für die Flugtickets mit der Bitte auf Erstattung an den Veranstalter geschickt. Bis auf eine automatische E-Mail Eingangsbestätigung keine Reaktion bisher 😞

                          Tina

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mk116M Offline
                            mk116M Offline
                            mk116
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2993
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                              mk116M Offline
                              mk116
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2994
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Biene100287B Offline
                                Biene100287B Offline
                                Biene100287
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2995

                                Hallo zusammen,

                                das ist ds allererste mal dass ich diedes Forums hier nutze und wäre sehr dankbar für ein Feedback. Wir sind Grade auf menorca. Unser Hinflug wäre geplant gewesen um 6:10 keiner hat uns von tui Bescheid gegeben und im Endeffekt sind wir gestattet um 17:30 Uhr. Das heisst knapp 12 Stunden! Keiner wollte uns etwas schriftlich geben am Flughafen wir haben nur einen verzehtgutschein pro Person vom 15 Euro bekommen. Was kann man tun? Jetzt am hotels wollte die Dame von tui uns nur 32 Euro zusammen erstatten! Ein Witz! Lohnt sich ein Anwalt? Am Flughafen gab es nur die Auskunft die flotte Ost ausgefallen und bei der anderen Maschine war etwas defekt:-(

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2996

                                  Willkommen im Forum von HolidayCheck, Biene! 😉
                                  Leider sind deine Infos ein bisschen verwirrend. Ansprüche gem. VO(EG)261/04 sind an die Airline zu richten, hierfür hast du 3 Jahre Zeit.
                                  Falls ich dich nicht komplett missverstehe: Mach erstmal Urlaub und kümmere dich hinterher um Erstattungen ...
                                  😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Ich bins37I Offline
                                    Ich bins37I Offline
                                    Ich bins37
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2997

                                    Am 07.04.2015 habe ich von Amstgericht Versäumnisurteil bekommen, dass die Fuggesellschaft (Tailwind) mir zahlen muss. Aber seit dem ist nichts mehr passiert. Wie kann ich an mein Geld kommem? Mein Rechtsanwalt , imxo, weisst auch nicht

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Tibi_T Offline
                                      Tibi_T Offline
                                      Tibi_
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2998

                                      Du kannst aus dem Versäumnisurteil heraus vollstrecken. Das sollte dein Rechtsanwalt eigentlich wissen.

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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2999

                                        Naja, ganz so banane ist es nicht, da schließlich in der Türkei vollstreckt werden muss.
                                        Für einen Vollstreckungstitel gibt es allerdings ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das zuständige türkische Gericht prüft, ob das Urteil auch ordnungsgemäß zustande gekommen ist, bzw. der Gegner angemessenen Anspruch auf rechtliches Gehör hatte.
                                        Hierfür ist ausreichend, dass dem Gegner die Klage, die Ladung zur mündlichen Verhandlung und das Urteil ordnungsgemäß zugestellt worden ist.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3000

                                          Überflüssiges Zitat entfernt!
                                          @vonschmeling
                                          Ja, wurde sogar übersetzt und zugestellt. Aber trozdem , wie ich alles verstanden habe, weisst mein Rechtsanwalt nicht, wie er (oder wir) in der Türkei vollstrecken können.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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