Bei Flugänderung Reise stornieren?
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Ist es wirklich so unglaublich unangenehm, wenn man nach dem flug noch ca 200 km mit dem bus fahren muss ? Was soll das RB denn machen, wenn der flug ausfällt ?
solange die abflugzeit einigermassen im rahmen liegt, kann man ja mal gnade vor recht walten und die kirche im dorf lassen.
zum legalen wirst du gleich von den experten hören. -
Danke euch beiden für die Antwort, dann weiß ich jetzt ja Bescheid!
@ cjmddorf: Als angenehm finde ich es natürlich nicht, wenn mein Heimweg vom Flughafen eigentlich nur 10 Minuten dauert und ich jetzt aber über 2 Stunden brauche.
@ Sokrates: Ich finde die Änderung der Airline und eine Änderung des Abflughafens nicht so prickelnd. Deshalb wollte ich ja wissen, ob das als Unannehmlichkeit zu betrachten ist. Auch die Verpflegung im Flugzeug ist dann bei der ausweich Airline schlechter und ich hatte mich schon so auf ein halbwegs gutes Flugzeugessen gefreut

Stornieren kommt natürlich so kurz vor dem Abflug nicht in Frage, dafür freut man sich schon zu sehr auf den Urlaub.
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Nein, es ist keine Unannehmlichkeit sondern eine wesentliche Änderung.
Daher hat dir der Veranstalter ja auch korrekter Weise einen Rücktritt angeboten.
Die Verpflegung im Flugzeug ist so oder so eine Unannehmlichkeit, ausgenommen du triffst Vorsorge und bestellst dir ein halbwegs brauchbares Menü.

Wenn du das neue Angebot des Veranstalters annimmst, hast du keine Kompensationsansprüche hinsichtlich der längeren Rückreise - aber das hat ja Sokrates schon ganz treffend bemerkt.Insgesamt übrigens eine sehr faire Handhabe deines Veranstalters, eines.
Hier wird oft genug berichtet, dass sich Mitbewerber weigern eine Rücknahme der Reise kampflos zu bewilligen ... -
Schade übrigens, dass Urmel sich nicht mehr zu ihrem Anliegen verlautbart hat ... das betraf nämlich genau eine solche Weigerung, wie sie User eines nun glücklicherweise erspart blieb.
Da in der Sache "Flughafen und Reisezeit abgeändert - was steht mir zu?" eine Menge Mumpitz gepostet wurde, fasse ich noch einmal zusammen:
Urmel hat eine Reise bei ITS gebucht, die nur mit erheblichen Änderungen erbracht werden sollte.
Darauf hat vorgeblich ITS aufgefordert, Urmels sollten sich eine andere Reise suchen - natürlich aus ihrem Portfolio. Ein Rücktritt sei nicht optiert, hieß es, für diesen falle eine Stornogebühr an.
Das ist nicht ausreichend im Sinne des BGB (§651).Wenn die Reise in wesentlichen Teilen geändert werden muss (insbesondere Reisetage und zusätzlich noch Abflughafen) kann der Kunde von seinem Recht auf einseitige Kündigung Gebrauch machen und ist ihm das Erlangte von Veranstalter vollständigzu erstatten. Es handelt sich dann nicht um eine Stornierung sondern um eine Aufhebung des Vertrages wegen erheblicher Mängel bei der Erbringung der vertraglich eingegangenen Pflichten.
Ob zusätzlich noch Schadenersatz gefordert werden kann, lässt sich aus Urmels Vortrag soweit nicht präzisieren. Deshalb (und nicht nur deshalb!) halte ich hier gepostete "Hilfeangebot" für unseriös. Zum einen wird der Anschein erweckt, Frau maier könne tatsächlich "helfen", zum andern ist auf dieser Ebene jedenfalls das Risiko einer ggf. streitigen Einigung zu erwähnen.
Frau maier hat ein Urteil verlinkt, welches im April 14 ergangen ist. Die fragliche Reise schlug bereit im September 12 fehl - das (eine Verfahrensdauer von 20 Monaten) ist beispielsweise eines der Risiken (auch wenn sie den Grund der Erwähnung nicht begriffen hat ...).
Auch ist aus dem betreffenden Urteil selbst bei sorgfältiger Prüfung paralleler Details nicht abzuleiten, dass im Falle Urmel genauso entschieden würde, und die Summe dieser Risiken bewog mich mithin zu dem Ratschlag, beim bis dahin erläuterten Stand der Dinge noch keinen Rechtsbeistand hinzuzuziehen (schon gar nicht einen selbsternannten aus eine harmlosen Urlauberforum!).Leider blieb Urmel ein Ergebnis bislang schuldig - das ist schade!
Fazit:
Bei derart erheblichen Abwandlungen des Reisevertrages steht dem Betroffenen - ungeachtet aller Hinweise in den AGB! - ein Rücktritt zu und muss er nicht etwa - wie offenbar von ITS verlangt - eine alternative Reise aus dem Portfolio des Vertragsgebers wählen.
Korrket ist hingegen das Gebaren von eines´ Veranstalter:
Er bietet sowohl eine alternative Reiseroute als auch die Option einer Rückabwicklung zu allein seinen Lasten an.
Weigert sich jedoch ein Veranstalter seinen Verpflichtungen zu genügen, muss man sich im Falles des Falles tatsächlich streitig mit ihm einigen und kann nicht etwa hoffen, eine in einer anderen Causa ergangene Entscheidung würde automatisch auch auf die eigene angewandt.Welche Rückschlüsse hinsichtlich der Seriosität eines sich so verhaltenden Vertragspartners gezogen werden müssen, darf jeder für sich entscheiden ...
Daher meine Bitte, @eines:
Nenne du doch deinen Veranstalter, schließlich hat er soweit alles richtig gemacht. -
Hallo vonschmeling,
vielen Dank für deine Rückmeldung!
Unser Reiseveranstalter ist Tui. Gut zu wissen, dass der Reiseveranstalter so richtig handelt, ärgern tuts mich natürlich trotzdem etwas, es ist einfach nicht schön, wenn man so Nah zu Hause landen sollte und dann doch noch mindestens 2 Stunden länger braucht...
Lg eines
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Ja, TUI bietet bei Flughafenänderung die Stornierung an:
Meine geplante Reise hätte Mitte Januar 15 stattfinden sollen. Benachrichtigung zum Flughafenwechsel kam Anfang / Mitte November 14.
Ich musste leider stornieren. Die Anzahlung wurde wenige Tage darauf zurück überwiesen. -
Urmel hat sich seit dem 12.8. nicht mehr gemeldet, was nicht nur schade ist, sondern m.e. unverschämt.
hier haben sich viele leute jede menge gedanken gemacht um auszuhelfen.
leider gab es weder eine rückmeldung wie die ganze sache ausgegangen ist, um dem forum etwas beizusteuern, noch ein schnödes danke schön.
vllt bin ich aber zu sehr old school. -
unverschämt? Nein, das ist es sicher nicht.
Aber dein Einwand wurde schon oft im Forum thematisiert.
Mit "zu old school" hat das nichts zu tun, nur eine Rückmeldung seitens des Users/Userin ist eine Erwartunghaltung, die nicht so oft bedient wird.
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Ich bin da auch weniger fatalistisch eingestellt und finde es korrekt, ab einem gewissen Aufwand wenigstens ein Feedback als faire Reaktion zu erwarten - ggf. auch mit deutlichen Worten hinsichtlich der Enttäuschung über sein Ausbleiben ... !!
Ein Forum besteht nun mal aus Geben und Nehmen - und zwischen dem letzten Beitrag und dem fokussierten Antritt ihrer Reise hatte Urmel sattsam Zeit.
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Ich bin ebenfalls der Meinung, ein entsprechendes Feedback wäre angebracht.
Es aber als unverschämt zu bezeichnen, wenn es ausbleibt, halte ich für übertrieben. -
So jetzt hab ich leider auch eine Frage zu diesem Thema.
Plan war am 24.11 nach Marsa Alam zu fliegen mit xfti. Haben auch extra diesen Flug gewählt, weil wir nur eine Woche machen und nicht Bus fahren wollten.
Meine Eltern haben den gleichen Flug gebucht und vor 8 Wochen erfahren dass er nicht stattfindet. Bei mehrmaliger Nachfrage immer die gleiche Antwort bei xfti er findet statt.
meine Eltern konnten dann umbuchen wir leider nicht.SO gestern abend!! Also Freitag halb 5 kommt die Nachricht wie bei meinen Eltern vor 8 Wochen dass Flug umverlegt ist auf Hurghada und wir mit dem Bus fahren müssen.
Damit bin ich aber überhaupt nicht einverstanden und XFTI würde nun 950 Euro für Storno verlangen (RP 1266)
Wir möchten auf gar keinen Fall mit dem Bus fahren weil uns dann zwei Tage verloren gehen und wir ja extra den teuerern Flug bezahlt haben.
Kann mir jemand helfen? -
xfti führt selbst keine Flüge durch, insofern ist schon die Aussage "bei ihnen fände er statt" grundsätzlich irrtümlich.
Ich kann dir leider nicht helfen, lediglich die Risiken ein wenig erläutern ... :?
Hier kollidieren m.E. zwei Sachverhalte: Zum einen ist die Änderung auf einen anderen Flughafen eine wesentliche und berechtigt an sich zum Rücktritt (mit voller Kostenerstattung), bei der gg. Kurzfristigkeit sogar zum Anspruch auf Schadenersatz.
Andererseits haben Gerichte jedoch wiederholt festgestellt, dass bei sog. kurzen Transfers (bis 300km) der ersatzweise Einsatz eines Busses von den Fluggästen als Unannehmlichkeit hingenommen werden muss und nicht zu irgendwelchen Ansprüchen berechtigt.
Es sind zwar nur Einzelurteile, jedoch weisen sie eine gewisse Tendenz auf. Damit besteht das Risiko, dass ihr beim Versuch einer streitigen Einigung unterliegt und zur Stornogebühr auch noch die Prozesskosten am Hals hättet.Deiner Aussage "wollen eine Gebühr von" entnehme ich, dass xfti euch nur eine kostenpflichtige Stornierung anbietet und keine Absichten hat, euch in dieser Hinsicht entgegenzukommen?
"Wir wollen auch keinen Fall mit dem Bus fahren" würde bedeuten ihr müsst vom Vertrag zurücktreten. Das scheint der Veranstalter nicht zu akzeptieren und bietet stattdessen ein kostenpflichtiges Storno an. Eine Alternative sehe ich nicht, du wirst nicht erwirken können, dass entgegen des jetzt festgelegten Routings doch ein Flug bis Marsa Alam angeboten wird.
Bestenfalls kannst du erreichen, aufpreisfrei auf ein Hotel in Hurghada/ Safaga umgebucht zu werden. Vakanzen dürften ja reichlich vorhanden sein.
Falls diese Option infrage kommt für dich und deine Mitreisenden würde ich dir zum Versuch raten, über eine solche mit xfti zu verhandeln.
Von einer streitigen Auseinandersetzung rate ich ab. -
Dann lies doch bitte noch einmal genau was ich geschrieben habe - und bedenke, dass es verschiedene Aspekte zu bewerten gilt innerhalb spezifischer Sachverhalte.
Im anderen Fall wurde dem Reisegast die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts angeboten, das ist absolut konform mit den Bestimmungen des BGB (Flughafenänderung = wesentliche Änderung).
Das Verlangen nach einer Reisepreisminderung jedoch wurde (andere Causa) vom Gericht abgelehnt mit der Begründung, ein "kurzer" Transfer mit dem alternativen Verkehrsmittel Bus sei als Unannehmlichkeit hinzunehmen.
Da xfti sich offenbar weigert, einen Rücktritt ohne Gebühr zu akzeptieren müsste schokoschoki Rechtsmittel einlegen und zwar mit dem Risiko, dass ein Gericht den Bustransfer als Unannehmlichkeit einstuft und damit das Verlangen des Veranstalters nach Entschädigung billigt.Daher die Formulierung "an sich ist es eine wesentliche Änderung" (mit den entsprechenden Folgen) - dann aber kommt das "aber", nämlich gewisse Einzelentscheidungen, die der Auffassung widersprechen.
Ein Gericht könnte ggf. folgern, dass auch ein kostenloser Rücktritt nicht verlangt werden kann, da es sich bei sog. "kurzen Transfers" um eine zu billigende Unannehmlichkeit handelt - analog zu der Auffassung, dass eine Minderung nicht gerechtfertigt sei. -
Danke für Deine nähere und ausführliche Erläuterung und Aufklärung.
Wegen Deines Berichtes eine Seite zuvor war ich davon ausgegangen, dass in jedem Fall ein kostenloser Rücktritt bei einer wesentlichen Änderung immer und ohne Schwierigkeiten möglich wäre.
Jedoch ist es wohl nicht immer einfach, eine Unannehmlichkeit von einer wesentlichen Änderung zu unterscheiden; daher wohl die unheitliche Rechtsprechung, verstehe. -
So ganz und gar problemlos ist es nur dann, wenn der Veranstalter mitspielt.
Stellt er sich quer und man muss sein Verlangen gerichtlich durchsetzen, finden sich Prozessrisiken ein.Voraussetzung für eine Kündigung wegen Mangels ist gem. BGB §651c, dass die Änderung den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich beeinträchtigt. Bei einer einwöchigen Reise nach Marsa Alam, die mit einem 4h Bustransfer beginnt und endet scheint mir das gegeben zu sein. schokoschoki könnte daher entsprechend argumentieren und hoffen, dass xfti ihrer/seiner Argumentation folgt.
Tun sie es jedoch nicht und müsste die Stornogebühr erstritten werden gibt es eben das Risiko, dass ein Gericht einen 4h Bustransfer als "zumutbar" erkennt und damit die Gebührenpflicht des Reisenden bestätigt.
Stets sind in diesen Fällen zig Details zu berücksichtigen, und dennoch bleibt eine "Vorhersage" über den Ausgang einer streitigen Einigung vage.
Ein Fluggast, dessen Flug von AYT nach HAM in FRA endete, bekam die Erstattung seiner Mietwagenkosten zugesprochen. Das Gericht betrachtete die Relation 5h Bustransfer nach 3h Flug als nicht zumutbar für den Reisenden.
In einem anderen Fall entschied das Gericht gegen eine Minderung und Kostenerstattung, nachdem ein Fluggast die letzte Strecke seiner 5h Reise anstelle eines Fluges mit einem 3h dauernden Bustransfer beenden musste.
Ja, es gibt also eine gewisse Uneinheitlichkeit in der Rechtsprechung, allerdings kommt es schon sehr darauf an, welche Parameter zu berücksichtigen sind.Zuletzt:
@schokoschoki
Spät aber nicht minder herzlich: Willkommen im Forum von HolidayCheck!
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Es muss jeder selbst entscheiden. Ein vergleichbares Urteil aus dem Jahre 1996 als Beleg für die Zumutbarkeit einer Entscheidung des RV heranzuziehen halte ich nicht mehr für uptodate. Seit fast 20 Jahren hat sich Gott sei Dank einiges zu Gunsten der Reisenden verändert. Ich habe in diesem thread schon mal das Urteil 427 C 12693/13 des AG Hannovers erwähnt, stimmt natürlich nicht 1 : 1 überein, aber es geht um die wesentliche Veränderung des geschlossenen Reisevertrages durch den RV. Eine Busfahrt hin und zurück von je 5 Stunden ist eine wesentliche Veränderung. Aber: das akzeptiert der RV nur bei Kündigung des Vertrages, Verlangen der Rückzahlung aller bereits geleisteten Zahlungen und einer Klage, wo mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit durch die aktuelle Rechtsprechung 50% des Reisepreises als Schadensersatz zugesprochen wird.