Bei Flugänderung Reise stornieren?
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Um erneuter Verwirrung vorzubeugen:
schokoschoki kann nicht "selbst entscheiden", sie/er hat einen Flug bis Hurghada und nicht bis Marsa Alam und einen Veranstalter, der sich eben weigert, einen Rücktritt wegen erheblicher Änderung des Gesamtzuschnitts der Reise zu akzeptieren.
Zudem wurde das besagte Urteil nicht "herangezogen" sondern lediglich zur Abwägung der Risiken erwähnt. Es gibt übrigens auch jüngere mit demselben Tenor, ich habe der Einfachheit halber ein öffentliches verlinkt.Schließlich halte ich es für ziemlich sportlich, einen für den Kläger positiven Ausgang einschließlich Gewährung eines Schadenersatzanspruches zu "prophezeihen" ...
Zudem zeigt die Entscheidung des AG Hannover tatächlich nur sehr wenige Übereinstimmungen mit dem von schokoschoki dargelegten Sachverhalt.
Zum einen geht es um den Zielflughafen, ob eine Beeinträchtigung der Nachtruhe (hierauf wurde im hannoveraner Urteil besonders abgestellt) zu beschweren ist, ist soweit noch nicht vorgetragen worden.
Zum anderen liegt der Grund für die Änderung nicht in der Sphäre des Veranstalters, vielmehr hat die Fluggesellschaft entschieden, das Routing zu ändern. Letztlich muss sich der Reisende auch nicht eigenmächtig um die Beförderung kümmern sondern wird diese selbstverständlich vom Veranstalter organisiert.Soweit aus dem Beitrag von schokoschoki zu erlesen scheint xfti wie erwähnt ja noch nicht einmal einem gebührenfreien Rücktritt zustimmen zu wollen und verlangt stattdessen eine nicht unerhebliche Stornogebühr, womit aus meiner unmaßgeblichen Sicht der erste Schritt zur Einigung eine Argumentation in dieser Richtung sein sollte.
Dabei ist festzustellen, dass xfti den Vertrag nicht wie geschuldet erbringen kann und vorsorglich eine Alternativlösung unterbreitet.
Streng genommen ist das ein neuer Vertrag, den der Betroffene annehmen oder ablehnen kann, jedenfalls ich halte das Begehren einer Stornogebühr für nicht rechtens.Im Übrigen sind seit dem starken Rückgang des Interesses an Buchungen von Ägytenflügen die beschriebenen Änderungen leider an der Tagesordnung - eine Prozessflut bleibt bisher jedoch aus.
Sollte sich schokoschoki für den Klageweg entscheiden - was tatsächlich ihr/ihm überlassen bleibt! - betrachte ich es als richtig, die möglichen Risiken aufzuzeigen und nicht mit einem jovialen Schulterklopfen zu behaupten es würde schon werden ...
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Wenn dem so ist, ich gestehe, ich habe nach meinem frei gestaltetem Sonntag nicht genügend recherchiert, bin von einem Flug nach Marsa Alam ausgegangen, der auf Grund vom Interesse des RV abgeändert wurde auf Hurghada. Ist zwar komisch was in meinen Augen an Fakten geliefert wurde, muss ich wirklich nachlesen. Einen grundsätzlichen Satz muss ich aber unabhängig davon loswerden, die jetzige Situation in Ägypten und ein daraus resultierendes Buchungsverfahren mit schwindender Auslastung haben mit geschlossenen Reiseverträgen nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ich verspreche, ich lese nach und geben dann einen Kommentar ab. Aber: war fahrlässig von mir.
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Ich habe nicht behauptet, die Buchungssituation habe mit geschlossenen Verträgen zu tun - ich hab lediglich bemerkt, dass häufige Änderungen auf einen Bustransfer bislang noch keine Prozessflut gezeitigt haben.
Insofern ist diese Erläuterung ebenso entbehrlich wie der wiederkehrende Aufschluss über die Gestaltung deiner freien Zeit ...
Der Verursacher Airline ergibt sich allein schon aus dem Zusatz "x" beim betreffenden Veransltalter, du musst dich also nicht über Gebühr verausgaben hinsichtlich deiner Recherchen ... -
Sokrates:
Da die Reise von @Urmel im Oktober stattfinden sollte, ist der User vielleicht unterwegs.
LG
Sokrates
Hallo Ihr Lieben,
möchte mich im nachhinein nochmal bei allen bedanken. Ich war tatsächlich im Oktober im Urlaub.
Vielen Dank nochmal an Alle
Viele Grüße Urmel -
Hallo
ich habe nur eine kurze Frage , wir haben eine Pauschalreise , in die Türkei gebucht , unsere Flugzeit wurde jetzt von 6 Uhr morgen auf 16 Uhr nachmittags verschoben ..
Kann ich aus diesen Grund , die Reise kostenfrei Stornieren um dann eine andere Reise zu buchen ..
Der Veranstalter ist TUI
und das Flugunterhnehmen ist die CondorVielen dank und lg Manuela
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Ja kannst du - nur komm bloß nicht auf die Idee Mehrkosten vom Ex-Veranstalter zu beanspruchen.
Viel Erfolg! -
Frage doch bitte im Thread Flugzeitänderung vor Urlaubsbeginn
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Ja, scheints stehst du auf dem Schlauch ...
Du kannst kündigigen wegen der geänderten Flugzeiten. Du kannst auch neu buchen - nur falls diese neue Reise teurer ist kannst du den Ex-Veranstalter nicht etwa für die Mehrkosten der Neubuchung in Anspruch nehmen. -
Eigentlich hat hier "manufalti" eine ganz normale Frage gestellt?
Die Flugzeiten haben sich gravierend verändert und man kann also kostenfrei stornieren und neu buchen.
Wieso steht sie jetzt auf dem Schlauch?
Es steht in keinem Satz des Postes, das Mehrkosten für vielleicht eine teurer gebuchte Reise beansprucht werden, oder?
Insgesamt wünsche ich dir viel Erfolg "manufalti".
Ich bin mir sicher du findest etwas, das nicht unbedingt teurer ist und hoffe, das nicht eine weitere Flugänderung eintrifft ;-).Daumen drück und schönen Urlaub!
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Hallo,
wir sollten vom 28.8. - 8.9. mit xNeckermann von Hannover nach Kos fliegen. Gestern haben wir die Nachricht bekommen, dass sich unser Flug verschoben hat:
DUS - KGS und zurück, und zwar nicht die Daten wie geplant, sondern zurück bereits am 7.9., sprich einen Tag weniger.Sprich insgesamt also einen ganzen Tag weniger und zudem noch eine Änderung des Flughafens von Hannover auf Düsseldorf (Was für uns eine viel längere Anfahrt und wegen der Flugzeiten eine Hotelübernachtung bedeutet).
In den neuen Reiseunterlagen, die wir direkt per Email erhalten haben, hat sich der gesamte Preis um ca. 250€ gemindert. Allerdings sind wir damit nicht einverstanden, wenn wir die Hotelkosten (für hin und Rückflug) betrachten, den Mehraufwand mit der längeren Fahrt und dafür einen Urlaubstag weniger. Mit den Übernachtungskosten wären wir auch wieder beim ursprünglichen Betrag.
Holidaycheck will sich sich in der nächsten Woche nochmal bei uns melden. Aber sollten wir nicht einverstanden sein, wäre eine kostenlose Stornierung möglich oder?
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