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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • pzl64P Offline
    pzl64P Offline
    pzl64
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3081

    Jede Fluggesellschaft hat doch ein entsprechendes Formular für Verspätungen oder zumindest eine mailadresse.
    Mach doch erstmal dort deine Forderungen geltend,  wenn das nicht klappt, kannst du immer noch ein entsprechendes unternehmen einschalten.
    Ich verzichte doch nicht freiwillig auf 30%...

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3082

      Ziemlich genau dasselbe hatte ich heute morgen ca. 5x getippt - allein error 405 Driss?!
      Sorry, aber so ganz einfach macht´s die Forensoftware den Foris mal wieder nicht ...
      :? ❓

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • wauzihW Offline
        wauzihW Offline
        wauzih
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3083

        Moin,
        nur mal als Rückmeldung:
        letztes Jahr im Sommer hatte mein Töchterchen nebst Freund Pech gehabt mit 'nem Condor-Flug ab Hannover, der Flieger war bei Beladen von einem fahrbaren Kofferfließband gerammt worden, und ein Ersatzflieger war erst ziemlich genau 24 Stunden später da, um sie nach Fuerteventura zu bringen.
        Seinerzeit hatte meinereiner hier im Thread nachgefragt, hauptsächlich deswegen, ob diese Verspätung denn von der Fluggesellschft zu verantworten ist,
        Aufgrund der Verspätung gab's nach Mecker per Mail an Condor unsererseits postwendend pro Nase einen Fluggutschein über 400 Euro pro Nase (okay, hätte man auch in bar erstreiten können, aber wir haben's dabei belassen).
        In diesem Fall hat die Einlösung problemlos geklappt, letztens haben die beiden ihren Flug gebucht, Gutschein wurde anstandslos akzeptiert.

        tschaui
        's wauzih

        meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ConfuhrC Offline
          ConfuhrC Offline
          Confuhr
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3084

          immer wieder TuiFly ... haben soeben erfahren (allerdings nicht durch TuiFly!!), dass unser Rückflug (Nur-Flug, nicht pauschal) morgen von Rhodos nach Hannover gestrichen ist. Eine TuiFly Mitarbeiterin bestätigte dies bei einem Anruf und sagte wörtlich: der nächste Rückflug, auf den ich sie buchen kann, ist am 25.10.!!! Wenn Sie das nicht wollen, kann ich ihren Flug stornieren und Sie kümmern sich selbst um einen Rückflug, den Sie natürlich selbst bezahlen müssen ...
          Das entspricht doch nicht den Fluggastrechten, oder? Müßte TuiFly sich nicht um eine Ersatzbeförderung kümmern und auch die Kosten hierfür übernehmen?
          Da wir Bordkarten haben (wir konnten ganz normal Web-Checkin machen, obwohl der Flug da bereits gestrichen war?!?), sollten wir morgen ganz normal zum Flughafen fahren und sehen, was passiert?

          LG Conny

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_Tetzlaff
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3085

            Bei Streik wird ja nicht wg. EU.Richtlinie gezahlt.
            Wie sieht es wg. Massenepedemie der Belegschaft aus?
            Höhere Gewalt?

            2015, Porto Angeli, Rhodos
            2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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            • TürkeifliegenderT Offline
              TürkeifliegenderT Offline
              Türkeifliegender
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3086

              @Alfred_Tezlaff,
              solltest Du auf die erhöhten Krankenmeldungen bei der Tui-Fly anspielen, bin ich gespannt, wie Du das beweisen willst. 😆

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3087

                @alfred
                massenepedemie ? Wie kommst du denn darauf ? Du weist, was die alle als Diagnose auf ihrer Krankmeldung haben ? Wow.  Normalerweise erscheint die Diagnose auf dem Beleg für den Arbeitgeber doch gar nicht. 
                Es handelt sich höchstens um einen erhöhten Krankenstand. 
                Da kann man wohl nichts gegen machen.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

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                • Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_Tetzlaff
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3088

                  Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?
                  Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....

                  @ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.

                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                  • zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweise
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3089

                    Flugausfälle wg. erhötem Krankenstand = höhere Gewalt?  :?

                    eher nicht

                    Sondern Fehlplanung seitens der Personaleinsatzplanung... Krankenständen müssen mit einkalkulliert werden

                    Mich würde es interessieren, wie ihr auf Confuhr's Anliegen antworten würdet! Stehen evtl. am 27.10 vor einem ähnlichen Problem

                    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • TürkeifliegenderT Offline
                      TürkeifliegenderT Offline
                      Türkeifliegender
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3090

                      @Alfred_Tetzlaff,
                      nicht der ehöhte Krankenstand muss nachgewiesen werden, sondern der Grund dafür, wenn Du Geld haben willst auf Grund der "Massenepedemie"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_Tetzlaff
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3091

                        Ich will Geld haben (theoretisch), wenn der Flieger mehr als vier Stunden Verspätung hat.
                        Die Airline muss die höhere Gewalt nachweisen, wenn sie nichts zahlen will.

                        So wird ein Schuh draus.
                        Die Frage ist halt, ob die massiven Krankmeldungen höhere Gewalt sind - wobei ich da eher zur Meinung von zeitigweise tendiere.

                        2015, Porto Angeli, Rhodos
                        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                        • TürkeifliegenderT Offline
                          TürkeifliegenderT Offline
                          Türkeifliegender
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3092

                          Und was machst Du wenn die Fluggesellschaft einfach behauptet es ist höhere Gewalt ohne es Nachzuweisen?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Alfred_TetzlaffA Offline
                            Alfred_TetzlaffA Offline
                            Alfred_Tetzlaff
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3093

                            Das, was in diesem Fall immer passiert.... man kann z.B. Flightright seine Rechte prüfen lassen oder halt (so wie ich) einen Fachanwalt engagieren, der auch zur Not bis zum richterlichen Urteil die Sache durchzieht.

                            Die Frage ist doch halt, ob es für die aktuelle Angelegenheit bereits ein Präzedenzfall gibt.

                            2015, Porto Angeli, Rhodos
                            2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • zeitigweiseZ Offline
                              zeitigweiseZ Offline
                              zeitigweise
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3094

                              Ein Musterschreiben herunter laden

                              Die Definition von höherer Gewalt einfügen (natürlich auch meine Daten)

                              § zu Grunde legen denen, deine Forderunge auf Kostenrückerstattung, Schadenersatzansprüche etc (Bsp) zu grunde liegen

                              Eine Frist setzten

                              Hinweisen, dass du ein Gutschein ablehnst und blöffen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist, juristischer Beistand konsultiert wird

                              Und ganz wichtig: Keine Emotionen im Schreiben

                              Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Alfred_TetzlaffA Offline
                                Alfred_TetzlaffA Offline
                                Alfred_Tetzlaff
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3095

                                Lt. Landgericht Darmstadt (Az.: 7 S 122/10) steht den Gästen die volle Ausgleichszahlung zu, wenn ein Crewmitglied kurzfristig erkrankt.

                                Die Frage ist halt, ob das auch auf den momentan extrem erhöhten Krankenstand übertragbar ist.

                                2015, Porto Angeli, Rhodos
                                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • zeitigweiseZ Offline
                                  zeitigweiseZ Offline
                                  zeitigweise
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3096

                                  Ist es höhere Gewalt, wenn ein Fluggerät wg. technischen Mangel ausfällt?

                                  NEIN, oder?

                                  Ist es dann höhere Gewalt, wenn ein Flug nicht Zustande kommt, weil die Airline personell unterbesetzt ist und nicht auf eine Krankheitswelle (in im Oktober mit zu rechnen) eingestellt ist?

                                  Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • zeitigweiseZ Offline
                                    zeitigweiseZ Offline
                                    zeitigweise
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3097

                                    Ich weiß ihr seit alle schon groß und könnt selsbt googeln, aber:

                                    http://www.kanzlei-narewski.de/reiserecht/flugausfall/

                                    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • altlöwin63A Offline
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                                      altlöwin63
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3098

                                      Alfred_Tetzlaff:
                                      Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?
                                      Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....

                                      @ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.


                                      TuiFly hat sich schon geäussert, sie wollen nichts zahlen, weil in ihren Augen dieses ein Fall von höherer Gewalt ist.  Quelle FAZ Online ;
                                      Na klar  😉

                                      "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                      (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HolginhoH Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3099

                                        Die Frage ist ja auch, wie entschieden wird, wenn der Krankenstand eine "spezielle Struktur" und "außergewöhnliche Umstände" hat  😉

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3100

                                          wir haben jetzt fast 2 Tage gebraucht, um unsere Rückreise selbst zu organisieren ... aufgrund der Herbstferien und der Tatsache, dass an aktuell weder TuiFly- noch Airberlin-Flüge buchen kann (und auch nicht sollte - es werden ja immer mehr Flüge ersatzlos gestrichen!!) und die Service.Hotline von TuiFly, wo wir nach Stunden mal durchkamen, hatte uns auch gesagt, wir sollen irgendeinen Fug, den wir bekommen, buchen und sämtliche Belege einreichen), haben wir 2 Flüge bei Germania ergattert für Samstag, den Mietwagen verlängert, Hotelverlängerung war kein Problem (das hatten wir vorher schon abgeklärt) - allerdings können wir nicht nach Hannover fliegen, sondern nach Hamburg, so dass wir zusätzlich noch einen Mietwagen buchen mussten, um nach Hannover zu kommen und da unser Auto abholen ... Das Ganze kostet uns jetzt mehr als die kompletten 14 Tage zuvor ... aber wir kommen nach Hause ... und das Ganze wird dann einem Anwalt übergeben ... Wir sind heute übrigens extra zum Flughafen gefahren und haben uns eine entsprechende Bescheinigung geben lassen - da schreibt Tuifly, dass es aufgrund überproportionaler sehr kurzfristiger Krankmeldungen von TUIfly Crews verschiedene Fluggeräte nicht einsatzbereit seien... Mal schauen, ob's hilft ...

                                          LG Conny

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