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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Saja22S Offline
    Saja22S Offline
    Saja22
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3161

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das mit der Erstattung des ausgefallenen Flugs hatte ich aus dem Infoblatt von BMI, da stand irgendwie sowas. Waren dann aber wahrscheinlich andere Umstände, kam mir auch komisch vor. 😅

    Erstmal hab ich das jetzt mit allen relevanten Infos übers Kontaktformular gemacht und eine Frist für die Entschädigungszahlung gesetzt. Mal schauen, wie kooperativ die sind.😬

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    • tuerkeirotT Offline
      tuerkeirotT Offline
      tuerkeirot
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3162

      Hallo,

      Meine Freundin sitzt momentan in Manchester in einem Hotel fest. Sie kam aus Spanien, ich meine Almeria, mit Zwischenlandung in Manchester und von dort sollte der Flug nach Hamburg gehen. Gestern Abend guckten beide nach ihrem Flug und stellten entsetzt fest, das ihr Flug mit Eurowings von 19:10 auf 15:50 vorverlegt wurde. Zu diesem Zeitpunkt saßen sie aber noch in einem Flieger nach Manchester. Die Flüge haben sie über Kiwi gebucht. Sie wurden weder von Kiwi noch von Eurowings zeitnah bzw.überhaupt informiert. Heute bekamen sie die Info von Eurowings, das ihr gebuchter Rückflug Verspätung hätte????
      Eurowings und Kiwi schieben sich die Schuld natürlich gegenseitig die Schuld zu und keiner will sich kümmern. Allerdings wurden sie auf einen Flug morgen mit Ryanair umgebucht, so dass sie wenigstens nach Hause kommen. Ich habe ihnen noch geraten sämtliche Belege und Quittungen aufzubewahren, um anfallende Kosten einzureichen.
      Was kann man noch tun bzw.was steht Ihnen noch zu und an wen müssen die beiden sich wenden???

      Vielen Dank und schönen Abend wünscht Antje

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      • bibikommtB Offline
        bibikommtB Offline
        bibikommt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3163

        Guten Morgen,
        jetzt hoffe ich auch einmal auf schnellen Rat .......

        Ich sitze auf Teneriffa (Nord), Pauschalreise mit Schauinsland, geplanter Rückflug mit Condor DE1429 heute um 17.25 Uhr nach Düsseldorf.

        Da ich selten pauschal verreise, habe ich gerade auf der Condor Homepage geguckt, ob alles ok ist mit dem Flug ...... dort steht jetzt

        „verspätet 9.7.18 11.00 - Ankunft 16.25“, also einen Tag später ...

        Reiseleitung gerade im Hotel, sofort hin und nachgefragt, Reiseleitung weiß von nix, hat mit Schauinsland und mit dem Kollegen am Flughafen telefoniert, niemand weiß was. Da ich morgen früh ungeplant meinen Mann zu einer OP fahren müsste, würde ich wirklich sehr gerne heute fliegen. Also hat man versucht mich auf den TUI Flug zur gleichen Zeit umzubuchen, der ist voll, der nach Köln ist auch voll, nach Frankfurt wäre möglich, wenn ich 165€ Ticket plus Gepäck und Umbuchungsgebühr bezahle ...... Das möchte ich nicht und von Frankfurt käme ich dann auch heute mit dem Zug nicht mehr weg.

        Was habe ich denn jetzt für Rechte? Keine sagt man, ich muss um 13.45 zum Flughafen fahren und abwarten ....... Condor kümmert sich dann ...

        VG Gabi (die ihr Loblied auf Condor vom Hinflug zurück nimmt)

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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3164

          Natürlich hast du Rechte, nämlich gem. VO(EG)261/04 auf eine Kompensation in Abhängigkeit von der Flugstrecke.
          Wenn du schon am Flughafen bist versuch es mit stand-by, damit hab ich (alleinreisend) schon oft Erfolg gehabt.
          Zusätzliche Ausgaben müssen ebenfalls erstattet werden, bzw. kannst du evtl. auch nach einem jump-seat fragen, wenn dein Anliegen dringender ist als dein Anspruch an Komfort.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • bibikommtB Offline
            bibikommtB Offline
            bibikommt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3165

            Danke, vlt ist das eine Möglichkeit. Da aber ja die Dame von Schauinsland schon versucht hat mich unterzukriegen, werden die Ferienflieger wohl ausgebucht sein ......

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3166

              Du hast persönlich bessere Chancen, ich drücke dir die Daumen.
              Kannst ja mal berichten wie es dir ergangen ist.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • bibikommtB Offline
                bibikommtB Offline
                bibikommt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3167

                2 Leute sind noch auf den TUI Flug gebucht worden, ich leider nicht. Alle haben an Schalter 72 von einer armen Iberia Mitarbeiterin die Informationen für Fluggäste zur EU Verordnung in die Hand gedrückt bekommen und ansonsten hat sie immer nur gesagt, ein Bus ist bestellt, kann 1,5 - 2 Stunden dauern, mehr wisse sie auch nicht. Sie tat mir schon fast leid.

                Das ging dann aber ziemlich flott und 3 Mitabeiterinnen von Thomas Cook kamen, teilten mit, dass 4 Busse draußen stehen und uns in ein Hotel bringen, morgen früh um 8 Uhr wieder abholen, so dass um 10.50 Uhr der Flug starten könne ...... Die Mitarbeiterin mit der ich sprach, sagte etwas von Pausenzeit der Crew ...... Fakt ist, dass DE 1428 von Düsseldorf heute auch gar nicht gestartet ist und auch erst morgen um 6.15 Uhr fliegt. Der Buschfunk im Bus sprach davon, dass der Flieger für Düsseldorf aus Venedig hätte kommen sollen, dieser aber repariert werden musste, so dass dann die Crew nicht mehr fliegen durfte ...... ob‘s stimmt?

                Termin morgen ist blöd, hat sich aber mit vielen Helferlein regeln lassen. Hotelmäßig hätte es uns sicher schlechter treffen können ..... 5* Gran Tacande ..... befürchtet hatte ich eine 1* ********, dem ist definitiv nicht so.

                Flug bisher nur auf der Condor Homepage, aber weder auf dem Flughafen TFS noch DUS angezeigt, trotzdem hoffe ich mal das Beste .....

                Bleibt die Frage, sind es außergewöhnliche Umstände wenn der Anfang der Ereigniskette ein Defekt in Venedig war? Oder ist das schlicht nicht mein Bier?

                VG Gabi

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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3168

                  Schlicht nicht dein Bier! N´joy ...😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • ReisesophieR Offline
                    ReisesophieR Offline
                    Reisesophie
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3169

                    Hallo an alle,
                    Mir ist folgendes passiert:
                    Habe vor drei Wochen eine 7 tägige Reise gebucht, Zürich - Teneriffa, Teneriffa -Zürich
                    Inerhalb einer Woche wurde der Rückflug zwei mal geändert ( zweite mal mit Zwischenlandung in Fuerteventura) obwohl sich so der Rückflug um 5 std. Verspätete hätte ich damit kein Problem gehabt. Während meinem Aufenthalt dort wurde ich am Freitag Abend informiert dass der RF gestrichen sei und ich umgebucht wurde, Teneriffe - Stuttgart. Für mich war das inakzeptabel zum einen weil ich montags wichtige Termine hatte und aufgrund dass es Wochenende war ich auch niemanden Bescheid geben konnte und zum anderen, ich wäre nachts in Stuttgart gelandet hätte mir noch ein Hotel selber suchen müssen und selber zusehen wie ich in die Schweiz komme. Das Reisebüro hat mir lediglich ein Zug Ticket beigelegt das beim genauer lesen lediglich bis zur Grenze gültig war. Ich habe darauf die Reiseleitung kontaktiert und gebeten mir ein Flug nach Zürich zu buchen oder zumindest ein Flug in die Schweiz. Es hieß steht’s dies sei nicht möglich da alle Flüge nach ZH ausgebucht seien...
                    Allerdings hatte ich in der Zwischenzeit selbst nachgeschaut und Flüge in die CH gefunden wo noch Plätze frei waren, doch das Reisebüro wollte davon nichts wissen und verwies mich auf den Flug nach Stuttgart. Ich verlangte darauf eine Schriftliche Bestätigung dass sie mir den Flug nicht in die Schweiz buchen können, die Bestätigung würde mir verweigert. Ich habe mir dann den Flug nach Zürich letztendlich selbst gebucht und nun alles an die Reklamationsabteilung des Reisebüro geschickt.
                    Frage: hat jemand ähnliches schon erlebt und wie stehen die Chancen dass ich entschädigt werde?
                    Das ganze hat einige Unkosten verursacht ganz zu schweigen das der letzte Urlaubstag alles andere als entspannt war.
                    Danke für Eure antworten 🙂

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3170

                      Von der Airline zu fordern:
                      Entschädigung in Abhängigkeit von der Flugstrecke gem. VO(EG)261/04
                      Ersatz der Kosten für den eigenmächtig gebuchten Flug nach ZHR
                      Würde helfen wenn du noch die Beteiligten nennst, also Veranstalter und Luftverkehrsunternehmen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ReisesophieR Offline
                        ReisesophieR Offline
                        Reisesophie
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3171

                        Der Veranstalter Neckermann/Bucher und die Fluggesellschaft ist Olympus.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3172

                          Ohje ... 😕
                          Wenn ich es richtig sehe musst du deine Forderungen an Involatus richten.
                          Falls du mit "das Reisebüro" Neckermann meinst - selbstverständlich können die nicht darauf bestehen, dass du nach STR fliegst anstatt nach ZRH. Der Umstand, dass Neckermannn womöglich keine freien Plätze auf Maschinen nach ZRH hatte bedeutet nicht, dass dir deine zusätzlichen im Zusammenhang mit der Streichung entstandenen Kosten nicht zu ersetzen sind.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • StachelkerzeS Offline
                            StachelkerzeS Offline
                            Stachelkerze
                            schrieb am zuletzt editiert von Stachelkerze
                            #3173

                            Easyjet Amsterdam - Edinburgh fast 5 Stunden verspaetet da ein Flugzeug wegen technischer Probleme in Wien festhing. Passiert. Kompensation nach EU261 kein Problem; Bestaetigung auf Auszahlung kam sofort nach dem Abschicken des Claims.

                            Was mich dann doch etwas verwundert hat ist dass Easyjet jedem Passagier 4.50 Euro fuer Verpflegung gegeben hat. Mit einem Becher Wasser/Sprudel und Miniburger bei Mackes haette es geklappt. Aber etwas mager war das schon. Gibt es Regeln/Rechtsprechung/was dann auch wieviel eine Airline fuer Verpflegung bei einer Verspaetung von sovielen Stunden geben sollte?

                            Zum Vergleich, bei einer aehnlichen Verspaetung aus aehnlichem Grund von Seattle nach London hat British Airways immerhin $20 fuer Verpflegung gegeben (aber auf die Bestaetigung des Auszahlung von BA warte ich immernoch). Ich erwarte nicht soviel, aber genug um sich immerhin ein belegtes Broetchen und was zu trinken kaufen zu koennen, fuer Schiphol also um 10 Euro.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3174

                              Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Beträge, du kannst plausible Kosten jedoch belegen und Ersatz verlangen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              StachelkerzeS 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Beträge, du kannst plausible Kosten jedoch belegen und Ersatz verlangen.

                                StachelkerzeS Offline
                                StachelkerzeS Offline
                                Stachelkerze
                                schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                                #3175

                                Überflüssiges Zitat entfernt!
                                @vonschmeling
                                Danke. Das haette ich eher wissen muessen da ich den Bon fuer das Taxi mitten in der Nacht zum Ziel (kurze Fahrt) nicht aufgehoben habe. Naja.. naechstes Mal 😀 Immerhin kann ich diese Kosten gegen die Entschaedigung verrechnen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Saja22S Saja22

                                  Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen. 😢 Bin etwas überfordert und wollte mal nachhören, wie ich das am besten mache.

                                  BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.
                                  Wir sind dann zur Ticketinfo am Flughafen, insges. waren wir ca. 20 Passagiere.
                                  Dort sagte man, wir könnten erst am nächsten Tag mit BMI über Frankfurt nach DUS fliegen und man würde uns im Hotel einquartieren. Das kam für viele von uns aber nicht in Frage (ich hatte z. B. Dienstag mehrere wichtige Termine, andere waren Geschäftsreisende).

                                  Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. Das mussten wir natürlich dort bezahlen. Uns wurde Essensvoucher gegeben, und die handvoll Passagiere, die doch am nächsten Tag fliegen wollten, wurden entpsrechend versorgt. Das lief also alles wie es soll, würde ich sagen.

                                  Wir kamen also immerhin noch am Montag zu Hause an, wenn auch letztlich drei Stunden später (Köln-Flug hatte Verspätung). Ich muss sagen, wir haben uns auch alle ganz ordentlich verhalten, die Mitarbeiter konnten ja nix dafür (es gab seeehr viele Verspätungen an dem Tag) und haben sich bemüht.

                                  Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? Oder auch noch der Ticketpreis für das selbst gebuchte Ticket nach Köln? Käme vermutlich aufs Gleiche raus, und ich hab dazu unterschiedliche Aussagen gefunden.

                                  Schicke ich meinen Anspruch dann über die Website übers Kontaktformular? Hatte schon gesehen, dass man dort auch "Flug annulliert" auswählen kann.

                                  Ist leider echt ein bisschen viel für mich, dieses ganze Drama. XD
                                  Ich find schon, dass das alles eigentlich ganz klar ist und doch auch als Privatperson machbar ist?

                                  War echt blöd, dass das am Ende dann noch so kam; der Urlaub bis dahin war super und alles hatte toll geklappt! *seufz*
                                  Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

                                  Saja22S Offline
                                  Saja22S Offline
                                  Saja22
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3176

                                  @saja22 sagte:

                                  Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen. ...

                                  BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.

                                  ...

                                  Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. ...
                                  ...
                                  Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? ....

                                  Mal ein Update von mir zu dem Fall aus Mitte Juni. Hab es selbst ohne Anwalt mit BMI über deren Website geregelt. Erste Reaktion ließ einen Monat auf sich warten (war bereits so in der automat. Anwort vermerkt), mein Anspruch wurde bewilligt und ich habe (erneut) Kontodaten mitgeteilt. Danach Funkstille. Auf Rückfragen kam keine Antwort. Hmpf.
                                  Habe dann eine neue Anfrage geschickt und mich auf den bereits laufenden Fall bezogen, darauf kam sehr schnell eine Reaktion, Zahlung wäre "in Bearbeitung". Wieder über einen Monat Funkstille. Dann habe ich doch mal höflich mit Anwalt gedroht, wenn das Geld nicht bis Tag X eintrifft, sofortige Antwort, dass Zahlung nun als "dringlich" behandelt wird.

                                  Es dauerte daraufhin noch einmal ca. 3 Wochen, aber die € 250,-, die mir lt. EU VO zustehen, wurden überwiesen. Die Erstattung der Flugkosten für den von uns am Flughafen gebuchten Ersatzflug wurde abgelehnt (Begründung aufgrund schlechter engl. Grammatik und/oder fehlender Worte nicht ganz verständlich), dabei hab ich es dann aber belassen. Wenn ich bedenke, was ich mittlerweile über die Fluggesellschaft so gelesen hab, kann ich mich anscheinend glücklich schätzen, dass überhaupt was gezahlt wurde, ohne dass ich wirklich einen Anwalt einschalten musste.

                                  Insgesamt 5 Monate auf das Geld gewartet und man muss wirklich immer wieder hinterher sein, wenn nicht sofort überwiesen wird. Es wird sicherlich drauf gehofft, dass viele Passagiere sich die Mühe nicht machen wollen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BuckeyeB Offline
                                    BuckeyeB Offline
                                    Buckeye
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3177

                                    Hallo,
                                    heute hat es uns erwischt.
                                    Nach 2 Stunden auf dem Rollfeld warten, musste ich den Flieger verlassen.
                                    Der Flug wurde wegen technischer Probleme annulliert.
                                    Wir wurden auf den morgigen Flug umgebucht.
                                    Delta hat für Unterkunft und Verpflegung gesorgt.
                                    Beim verlassen des Fliegers hat uns der Steward daraufhin Aufmerksam gemacht,dass uns 600 €
                                    zustehen würde.
                                    Ist das korrekte?
                                    Flug geht von MUC nach ATl. Mit Delta.

                                    Lg Claudia
                                    l

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3178

                                      Das ist korrekt, da offenbar ein exkulpierender Umstand nicht vorzuliegen scheint.
                                      Ein technischer Defekt entbindet das LVU nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04, somit steht euch eine Entschädigung für eine Strecke >3500km zu (entspricht 600€ pro Ticket).
                                      Zu fordern ist diese beim LVU direkt; zumeist gibt es auf der Website bereits ein complaint form mittels dem man die relevanten Angaben einfach weitergeben kann.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • BuckeyeB Offline
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                                        Buckeye
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3179

                                        Danke!!!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV 1
                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3180

                                          Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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