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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bibikommtB Offline
    bibikommtB Offline
    bibikommt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3161

    Danke, vlt ist das eine Möglichkeit. Da aber ja die Dame von Schauinsland schon versucht hat mich unterzukriegen, werden die Ferienflieger wohl ausgebucht sein ......

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3162

      Du hast persönlich bessere Chancen, ich drücke dir die Daumen.
      Kannst ja mal berichten wie es dir ergangen ist.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • bibikommtB Offline
        bibikommtB Offline
        bibikommt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3163

        2 Leute sind noch auf den TUI Flug gebucht worden, ich leider nicht. Alle haben an Schalter 72 von einer armen Iberia Mitarbeiterin die Informationen für Fluggäste zur EU Verordnung in die Hand gedrückt bekommen und ansonsten hat sie immer nur gesagt, ein Bus ist bestellt, kann 1,5 - 2 Stunden dauern, mehr wisse sie auch nicht. Sie tat mir schon fast leid.

        Das ging dann aber ziemlich flott und 3 Mitabeiterinnen von Thomas Cook kamen, teilten mit, dass 4 Busse draußen stehen und uns in ein Hotel bringen, morgen früh um 8 Uhr wieder abholen, so dass um 10.50 Uhr der Flug starten könne ...... Die Mitarbeiterin mit der ich sprach, sagte etwas von Pausenzeit der Crew ...... Fakt ist, dass DE 1428 von Düsseldorf heute auch gar nicht gestartet ist und auch erst morgen um 6.15 Uhr fliegt. Der Buschfunk im Bus sprach davon, dass der Flieger für Düsseldorf aus Venedig hätte kommen sollen, dieser aber repariert werden musste, so dass dann die Crew nicht mehr fliegen durfte ...... ob‘s stimmt?

        Termin morgen ist blöd, hat sich aber mit vielen Helferlein regeln lassen. Hotelmäßig hätte es uns sicher schlechter treffen können ..... 5* Gran Tacande ..... befürchtet hatte ich eine 1* ********, dem ist definitiv nicht so.

        Flug bisher nur auf der Condor Homepage, aber weder auf dem Flughafen TFS noch DUS angezeigt, trotzdem hoffe ich mal das Beste .....

        Bleibt die Frage, sind es außergewöhnliche Umstände wenn der Anfang der Ereigniskette ein Defekt in Venedig war? Oder ist das schlicht nicht mein Bier?

        VG Gabi

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3164

          Schlicht nicht dein Bier! N´joy ...😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • ReisesophieR Offline
            ReisesophieR Offline
            Reisesophie
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3165

            Hallo an alle,
            Mir ist folgendes passiert:
            Habe vor drei Wochen eine 7 tägige Reise gebucht, Zürich - Teneriffa, Teneriffa -Zürich
            Inerhalb einer Woche wurde der Rückflug zwei mal geändert ( zweite mal mit Zwischenlandung in Fuerteventura) obwohl sich so der Rückflug um 5 std. Verspätete hätte ich damit kein Problem gehabt. Während meinem Aufenthalt dort wurde ich am Freitag Abend informiert dass der RF gestrichen sei und ich umgebucht wurde, Teneriffe - Stuttgart. Für mich war das inakzeptabel zum einen weil ich montags wichtige Termine hatte und aufgrund dass es Wochenende war ich auch niemanden Bescheid geben konnte und zum anderen, ich wäre nachts in Stuttgart gelandet hätte mir noch ein Hotel selber suchen müssen und selber zusehen wie ich in die Schweiz komme. Das Reisebüro hat mir lediglich ein Zug Ticket beigelegt das beim genauer lesen lediglich bis zur Grenze gültig war. Ich habe darauf die Reiseleitung kontaktiert und gebeten mir ein Flug nach Zürich zu buchen oder zumindest ein Flug in die Schweiz. Es hieß steht’s dies sei nicht möglich da alle Flüge nach ZH ausgebucht seien...
            Allerdings hatte ich in der Zwischenzeit selbst nachgeschaut und Flüge in die CH gefunden wo noch Plätze frei waren, doch das Reisebüro wollte davon nichts wissen und verwies mich auf den Flug nach Stuttgart. Ich verlangte darauf eine Schriftliche Bestätigung dass sie mir den Flug nicht in die Schweiz buchen können, die Bestätigung würde mir verweigert. Ich habe mir dann den Flug nach Zürich letztendlich selbst gebucht und nun alles an die Reklamationsabteilung des Reisebüro geschickt.
            Frage: hat jemand ähnliches schon erlebt und wie stehen die Chancen dass ich entschädigt werde?
            Das ganze hat einige Unkosten verursacht ganz zu schweigen das der letzte Urlaubstag alles andere als entspannt war.
            Danke für Eure antworten 🙂

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3166

              Von der Airline zu fordern:
              Entschädigung in Abhängigkeit von der Flugstrecke gem. VO(EG)261/04
              Ersatz der Kosten für den eigenmächtig gebuchten Flug nach ZHR
              Würde helfen wenn du noch die Beteiligten nennst, also Veranstalter und Luftverkehrsunternehmen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • ReisesophieR Offline
                ReisesophieR Offline
                Reisesophie
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3167

                Der Veranstalter Neckermann/Bucher und die Fluggesellschaft ist Olympus.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3168

                  Ohje ... 😕
                  Wenn ich es richtig sehe musst du deine Forderungen an Involatus richten.
                  Falls du mit "das Reisebüro" Neckermann meinst - selbstverständlich können die nicht darauf bestehen, dass du nach STR fliegst anstatt nach ZRH. Der Umstand, dass Neckermannn womöglich keine freien Plätze auf Maschinen nach ZRH hatte bedeutet nicht, dass dir deine zusätzlichen im Zusammenhang mit der Streichung entstandenen Kosten nicht zu ersetzen sind.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • StachelkerzeS Offline
                    StachelkerzeS Offline
                    Stachelkerze
                    schrieb am zuletzt editiert von Stachelkerze
                    #3169

                    Easyjet Amsterdam - Edinburgh fast 5 Stunden verspaetet da ein Flugzeug wegen technischer Probleme in Wien festhing. Passiert. Kompensation nach EU261 kein Problem; Bestaetigung auf Auszahlung kam sofort nach dem Abschicken des Claims.

                    Was mich dann doch etwas verwundert hat ist dass Easyjet jedem Passagier 4.50 Euro fuer Verpflegung gegeben hat. Mit einem Becher Wasser/Sprudel und Miniburger bei Mackes haette es geklappt. Aber etwas mager war das schon. Gibt es Regeln/Rechtsprechung/was dann auch wieviel eine Airline fuer Verpflegung bei einer Verspaetung von sovielen Stunden geben sollte?

                    Zum Vergleich, bei einer aehnlichen Verspaetung aus aehnlichem Grund von Seattle nach London hat British Airways immerhin $20 fuer Verpflegung gegeben (aber auf die Bestaetigung des Auszahlung von BA warte ich immernoch). Ich erwarte nicht soviel, aber genug um sich immerhin ein belegtes Broetchen und was zu trinken kaufen zu koennen, fuer Schiphol also um 10 Euro.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3170

                      Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Beträge, du kannst plausible Kosten jedoch belegen und Ersatz verlangen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      StachelkerzeS 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Beträge, du kannst plausible Kosten jedoch belegen und Ersatz verlangen.

                        StachelkerzeS Offline
                        StachelkerzeS Offline
                        Stachelkerze
                        schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                        #3171

                        Überflüssiges Zitat entfernt!
                        @vonschmeling
                        Danke. Das haette ich eher wissen muessen da ich den Bon fuer das Taxi mitten in der Nacht zum Ziel (kurze Fahrt) nicht aufgehoben habe. Naja.. naechstes Mal 😀 Immerhin kann ich diese Kosten gegen die Entschaedigung verrechnen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Saja22S Saja22

                          Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen. 😢 Bin etwas überfordert und wollte mal nachhören, wie ich das am besten mache.

                          BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.
                          Wir sind dann zur Ticketinfo am Flughafen, insges. waren wir ca. 20 Passagiere.
                          Dort sagte man, wir könnten erst am nächsten Tag mit BMI über Frankfurt nach DUS fliegen und man würde uns im Hotel einquartieren. Das kam für viele von uns aber nicht in Frage (ich hatte z. B. Dienstag mehrere wichtige Termine, andere waren Geschäftsreisende).

                          Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. Das mussten wir natürlich dort bezahlen. Uns wurde Essensvoucher gegeben, und die handvoll Passagiere, die doch am nächsten Tag fliegen wollten, wurden entpsrechend versorgt. Das lief also alles wie es soll, würde ich sagen.

                          Wir kamen also immerhin noch am Montag zu Hause an, wenn auch letztlich drei Stunden später (Köln-Flug hatte Verspätung). Ich muss sagen, wir haben uns auch alle ganz ordentlich verhalten, die Mitarbeiter konnten ja nix dafür (es gab seeehr viele Verspätungen an dem Tag) und haben sich bemüht.

                          Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? Oder auch noch der Ticketpreis für das selbst gebuchte Ticket nach Köln? Käme vermutlich aufs Gleiche raus, und ich hab dazu unterschiedliche Aussagen gefunden.

                          Schicke ich meinen Anspruch dann über die Website übers Kontaktformular? Hatte schon gesehen, dass man dort auch "Flug annulliert" auswählen kann.

                          Ist leider echt ein bisschen viel für mich, dieses ganze Drama. XD
                          Ich find schon, dass das alles eigentlich ganz klar ist und doch auch als Privatperson machbar ist?

                          War echt blöd, dass das am Ende dann noch so kam; der Urlaub bis dahin war super und alles hatte toll geklappt! *seufz*
                          Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

                          Saja22S Offline
                          Saja22S Offline
                          Saja22
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3172

                          @saja22 sagte:

                          Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen. ...

                          BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.

                          ...

                          Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. ...
                          ...
                          Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? ....

                          Mal ein Update von mir zu dem Fall aus Mitte Juni. Hab es selbst ohne Anwalt mit BMI über deren Website geregelt. Erste Reaktion ließ einen Monat auf sich warten (war bereits so in der automat. Anwort vermerkt), mein Anspruch wurde bewilligt und ich habe (erneut) Kontodaten mitgeteilt. Danach Funkstille. Auf Rückfragen kam keine Antwort. Hmpf.
                          Habe dann eine neue Anfrage geschickt und mich auf den bereits laufenden Fall bezogen, darauf kam sehr schnell eine Reaktion, Zahlung wäre "in Bearbeitung". Wieder über einen Monat Funkstille. Dann habe ich doch mal höflich mit Anwalt gedroht, wenn das Geld nicht bis Tag X eintrifft, sofortige Antwort, dass Zahlung nun als "dringlich" behandelt wird.

                          Es dauerte daraufhin noch einmal ca. 3 Wochen, aber die € 250,-, die mir lt. EU VO zustehen, wurden überwiesen. Die Erstattung der Flugkosten für den von uns am Flughafen gebuchten Ersatzflug wurde abgelehnt (Begründung aufgrund schlechter engl. Grammatik und/oder fehlender Worte nicht ganz verständlich), dabei hab ich es dann aber belassen. Wenn ich bedenke, was ich mittlerweile über die Fluggesellschaft so gelesen hab, kann ich mich anscheinend glücklich schätzen, dass überhaupt was gezahlt wurde, ohne dass ich wirklich einen Anwalt einschalten musste.

                          Insgesamt 5 Monate auf das Geld gewartet und man muss wirklich immer wieder hinterher sein, wenn nicht sofort überwiesen wird. Es wird sicherlich drauf gehofft, dass viele Passagiere sich die Mühe nicht machen wollen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • BuckeyeB Offline
                            BuckeyeB Offline
                            Buckeye
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3173

                            Hallo,
                            heute hat es uns erwischt.
                            Nach 2 Stunden auf dem Rollfeld warten, musste ich den Flieger verlassen.
                            Der Flug wurde wegen technischer Probleme annulliert.
                            Wir wurden auf den morgigen Flug umgebucht.
                            Delta hat für Unterkunft und Verpflegung gesorgt.
                            Beim verlassen des Fliegers hat uns der Steward daraufhin Aufmerksam gemacht,dass uns 600 €
                            zustehen würde.
                            Ist das korrekte?
                            Flug geht von MUC nach ATl. Mit Delta.

                            Lg Claudia
                            l

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3174

                              Das ist korrekt, da offenbar ein exkulpierender Umstand nicht vorzuliegen scheint.
                              Ein technischer Defekt entbindet das LVU nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04, somit steht euch eine Entschädigung für eine Strecke >3500km zu (entspricht 600€ pro Ticket).
                              Zu fordern ist diese beim LVU direkt; zumeist gibt es auf der Website bereits ein complaint form mittels dem man die relevanten Angaben einfach weitergeben kann.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BuckeyeB Offline
                                BuckeyeB Offline
                                Buckeye
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3175

                                Danke!!!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3176

                                  Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BuckeyeB Offline
                                    BuckeyeB Offline
                                    Buckeye
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3177

                                    Hier ein kleines Update von uns.
                                    Bis jetzt hat sich bei uns noch nichts getan.
                                    Delta hatte uns im Novotel untergebracht. Hier gab es Abends ein kleines Buffet und Morgens ein Early Bird Frühstück für die Delta Gäste.
                                    Für den Transfer vom und zum Flughafen wurde gesorgt.
                                    Beim Check -In gab es eine Bescheinigung dass der Flug wegen technischer Probleme ausgefallen ist. Außerdem gab es ein Infoblatt mit
                                    der Vorgehensweise um die 600€ nach VO(EG)261/04 zu bekommen.
                                    Am Gate hatte Delta Wasserflaschen und Sandwich für die Passagiere kostenlos bereit gestellt.
                                    Nach unserem Urlaub haben wir unseren Anspruch geltend gemacht und Delta eine Frist von einem Monat gesetzt.
                                    Eine Standard E-Mail haben wir bis jetzt bekommen.
                                    Wir warten jetzt noch 4 Wochen und werden uns dann an die SÖP wenden.
                                    Im Urlaub haben wir eine E-Mail von Delta bekommen, dass man uns 12 500 Meilen gutgeschrieben hat. As a goodwill gesture.
                                    Insgesamt waren wir echt überrascht von Delta. Delta hat sich um alles gekümmert und uns mit Infos versorgt.
                                    Sicher haben wir uns geärgert , dass der Flieger nicht abgehoben ist aber Safety First.

                                    LG Claudia

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                                      ellenpass
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3178

                                      Wegen Rückflügänderung (anderen Flughafen,statt Hannover nach Hamburg) kann man Reise ablehnen,gibt Gebühren,wenn noch 3 Monate bis Abreise?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #3179

                                        a.) Ja
                                        b.) Nein

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #3180

                                          Ich habe gerade auch ein unschönes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen. Meine Eltern hängen auf Kuba fest, der Rückflug, der gestern (7.3.) mit Eurowings stattfinden sollte, wurde annulliert und auf heute, gleiche Uhrzeit (22 Uhr) verschoben. Allerdings wurde nun schon wieder der Flug von DUS nach HAV annulliert, weswegen ich mal schwer davon ausgehe, dass bald auch der Rückflug heute nach DUS wieder annulliert wird.

                                          Meine Eltern haben die Nase gestrichen voll (verständlich) und möchten sich - sofern die Annullierung wirklich eintrifft und vom Veranstalter nichts organisiert wird - ihre Rückreise selbst organisieren, sprich heute Abend mit einer alternativen Airline fliegen und die Kosten für das Ticket entsprechend vorstrecken. So wie ich das bisher verstehe, ist das möglich und EW müsste die Kosten dafür erstatten. Muss ich da irgendwas beachten? Vermutlich nicht gerade den teuersten Flug buchen und nicht 1. Klasse, aber gibt es sonst noch irgendwelche Dinge, auf die wir unbedingt achten müssen?

                                          Danke!

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