Flugzeitänderung vor der Reise
-
Glaube, Hoffnung, Liebe ... :?
Im Rahmen einer Pauschalreise sind die betreffenden Details zum Flug ausdrücklich kein Vertragsbestandteil.
Was immer @rcmarl zu wissen glaubt - sie oder er irrt, oder ist zumindest die Aussage leider grottenfalsch.
Falls der Glaube jedoch Berge versetzt, wie hin und wieder behauptet, kann sie/er ja ggf. eine Vertragsverletzung zu monieren versuchen und wird dem staunenden Publikum bestimmt gerne von den entsprechenden Erfolgen berichten ... ? -
Ich verstehe das Handeln der Reiseveranstalter trotzdem nicht...
Es wäre doch für die Allgemeinheit der Verbraucher ein "angenehmers" Gefühl im Vorraus circa zu wissen auf was Sie sich einlassen! Klar ein Flug kann immer verschoben. ..ausgesetzt werden!
Aber mal rein vom logischen her würde doch ein Verbraucher viel lieber und schneller buchen wenn alles so halbwegs beim Namen genannt wird!
Ich rede jetzt mal von mir.... muss ganz ehrlich sagen ich scheue mich ernsthaft zu buchen weil ich nicht weiß was ungefähr auf mich zu kommt! Da für mich der Urlaub schon im Flugzeug beginnt und ich ganz ehrlich keine Lust habe eingefercht in einem Viehtransporter zu hocken und Leitungswasser aus einem Joghurtbecher zu schlürfen und 2 x Zwischenlandung! ( siehe Sky-Airlines...Sunexpress...Tailwind und die ganzen anderen türkischen billig Airlines! Da bin ich auch gerne bereit ein paar Mark tiefer in die Tasche zu greifen und eine ordentliche Airlines mit ordentlichen Flugzeiten!
Das sollte doch im Vordergrund der Rv's stehen!
Dann lieber warte ich auf Lastminuteangebote wo der Flug "eigentlich" fest steht! -
@dizzy*85
Leider sind auch Last Minute Angebote eine aussterbende Spezies, kann ein Zwischenstop dir ebenso mit den "deutschen" Ferienfliegern blühen und im Hinblick auf deine Bedenken solltest du schlichterdings keine Pauschalreise mehr buchen, sowie eine Brotzeit und ein kleines Getränkebudget einplanen ... auch wenn du direkt bei TUIfly o.ä. einloggst.
-
Die Pauschalreise ist eigentlich (fast) überflüssig, wenn man sich selbst ein bisserl Zeit nimmt.
Du kannst die Airline deiner Wahl aussuchen und sogar noch ggfs. gegenüber der Pauschalreise Geld sparen(Erst recht, wenn man mit Kindern verreist).
Wenn dein Flug um fünf Stunden verschoben wird, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst dir etwas anderes suchen.
Also ich finde das perfekt. -
Völlig korrekte Darstellung @Alfred_Tetzlaff, allerdings gibt es eben auch Anhänger der "klassischen Pauschalreise" und es ist unbestritten, daß diese auch diverse Vorteile bietet bzw. die von Dir dargelegte Variante auch ihre Nachteile hat.
@dizziy*85:
Deine Ausführungen sind nachvollziehbar und verständlich - und Du wirst viele Anhänger Deiner These finden......leider gab (und gibt!) es allerdings auch Vebraucher, denen ein "im voraus circa" und ein "halbwegs beim Namen nennen" nicht ausreicht(e) und die feste, absolut verbindliche Aussagen einfordern und Erfüllungsgehilfen wie diverse Verbraucherschützer auf den Plan gerufen haben welche eben genau diese verbindlichen Zusagen einfordern.
Die Reaktion einiger Anbieter ist eben jetzt(!), daß gar keine Angaben mehr gemacht werden, bzw. diese später benannt werden.
Ich nenne es ein klassisches Eigentor und ein Schuß ins eigene Knie was einige selbsternannte Robin Hoods der Urlauber dort durch ihre Forderungen bewirkt haben.
-
@Urs
Wenn sich das Datum verschiebt, kannst du kostenfrei stornieren.Bei einer Flugzeitänderung, einer Änderung des Streckenverlaufs oder beim Einsetzen einer anderen Airline allerdings nicht (siehe AGB der RV).
Aber mit den "Ländern" hat das nichts zu tun... :?
-
Ich verstehe nicht, weshalb hier Einige die Stärkung der Verbraucherrechte bedauern. Als Kunde möchte ich natürlich wissen, wann ich bei einer Reise in den Flieger steigen kann. Wenn ich für eine Reise bereit bin, mehr zu zahlen, wenn die Flugzeiten passen, erwarte ich natürlich auch, dass die dann in etwa eingehalten werden (Ich red hier nicht von 1-2 Stunden). Aufgabe, dafür zu sorgen ist die des Anbieters, nicht die des Kunden.
Ich finde es ausgesprochen gut, dass jetzt eine Klausel, die die Reiseanbieter einseitig bevorteilt hat, gekippt wurde. Wieder ein Beweis, dass AGBs nicht in Stein gemeißelt sind sondern erstmal nur die Bedingungen eines Vertragsteilnehmers wiedergeben. Leider ist man als Einzelkunde i.d.R. nur in der Lage zuzustimmen oder vom Vertrag Abstand zu nehmen.
Gut, dass es Verbraucherverbände gibt, die sich um sowas kümmern. -
Nun ja ... prinzipiell ist es natürlich fein, wenn verbraucherrelevante Sachverhalte "stark" vertreten werden, letzlich zählt aber doch das Ergebnis?!
Dies hier lautet beileibe nicht "die Verbraucher verfügen künftig über genau Anhalte, wie sich ihre pauschale Reise strukturiert" ... oder kannst du Derartiges im Rahmen der Diskussion erlesen?
Man sollte immer im Blick behalten, was tatsächlich mittels einer Klage angegriffen wurde und wie ein Urteil schließlich auf dem Markt greift.
Hier waren es Klauseln in den AGB (die natürlich unisono nicht "heilig" sind!), und folgend ihre Umgehung mit nicht sehr verbraucherorientierten Konsequenzen.
Blöd ... :?
Falls du jedoch Vorteile aus der Sicht des Pauschalbuchers erkennst, freue ich mich über den entsprechenden Hinweis darauf. -
Im Moment gibt es vermutlich tatsaechlich keine Vorteile.
Aber ich denke jemand aus der Branche wird irgendwann feststellen: "Hey, wenn ich attraktive Flugzeiten anbiete und diese (weitestgehend) einhalte dann buchen die Leute bei mir und sind sogar bereit dafuer mehr zu bezahlen."

-
slightly off topic ... aber nicht von ungefähr wollen Pauschalveranstalter ihre Angebotsstruktur optimieren und denken genau darüber nach, was dem Kunden >>Preis wert<< sein könnte.

Dazu bedarf es keiner Reglementierung mittels "scheinbar gerechter" AGB, da ist eher die kundenorienterte Kreativität gefordert und ein gewisser unternehmerischer Mut (bzw. wirtschaftlicher Background) zu trial & error ... -
Das sehe ich auch so, wenn ich heute eine Reise für den Juni 2014 buchen will und es sind keine Flugzeiten vorhanden, verzichte ich und buche da, wo mir Flugzeiten genannt werden. Das machen sicher einige Andere auch so. Das sichert mir natürlich nicht die Flugzeiten 100%ig,aber dann greift ggf.eben die Vorschrift zu den Flugverspätungen. Das werden auch die Reiseveranstalter registrieren. Und das wär mir auch einen moderaten Aufpreis wert.
-
hseidel:
@mkfpa
... aber dann greift ggf.eben die Vorschrift zu den Flugverspätungen ...oder auch nicht - falls man präzise Szenarien betrachtet.
Bitte betrachte deinen Rat mal im Blick auf die tatsächliche Rechtslage!?
Zur Einfachheit angehalten bezeichne ich ihn als unnütz.
Warum sollten Verbraucher für rechtmäßig unverbindliche Zusagen aufzahlen???
Das ist m.E. vollkommen absurd ... -
ich seh das halt anders als Du. Ich hab auch keinen Rat erteilt sondern eine Meinung geäußert.
Trotzdem schönen abend. -
Ja, sorry ... da hast du natürlich vollkommen Recht!
Nur ist imho ein besonderer Vorteil für dich auch nicht wirklich nachvollziehbar, oder übersehe ich grad noch etwas?
Mehrzahlung für nach wie vor variable Operatings ist Käse / vorgestern / eighties ... -
Ich skiziere die Situation mal drastisch ueberzeichnet um es plakativ dazustellen:
Vergangenheit:
RB bietet attraktive Flugzeiten zu Premium Preisen, kann sie aber (fast) beliebig aendern.
RB macht extra Profit, Kunde hat hoehere Kosten ohne PlanungssicherheitGegenwart:
RB geben keine Flugzeiten an, Differenzierung erfolgt ueber Preis.
RB macht weniger Profit, Kunde hat geringere Kosten ohne Planungssicherheit.Zukunft:
RB bietet attraktive Zeiten zu Premium Preisen, kann diese nur bei aussergewoehnlichen Umstaenden aendern.
RB macht etwas hoeheren Profit, Kunde hat hoehere Kosten mit Planungssicherheit.Wenn ich die Wahl habe dann wuerde zumindest ich mich immer fuer das Szenario Zukunft entscheiden.
-
Hab auch mal eine Frage, ob ich für den folgenden Fall die Chance einer nachträglichen Preisminderung habe.
Bin gestern aus der Türkei zurück gekommen. Der Urlaub war schön, bis auf die letzten beiden Tage. Zum einen war das Wetter am vorletzten Tag echt mies (Regen), aber dafür kann ja niemand etwas, aber zum anderen erfuhren wir durch ein Fax vor unserer Zimmertür, welches bereits 2 Tage vorher datiert war, dass unser Rückflug nicht wie ursprünglich vorgesehen um 16:00 Uhr mit Tailwind nach Paderborn ging, sondern bereits um 10:00 Uhr mit Onair nach Hannover mit anschließendem Bustransfer von Hannover nach Paderborn. Fand ich echt dreist, denn somit wurde uns ein halber Urlaubstag und ein Ausschlafen am letzen Urlaubstag verwehrt, was meiner Meinung nach ein echter Reisemangel ist.
Vielen Dank für hoffentlich brauchbare Antworten. -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck @Pauschal2013
Ärgerlich zum einen, kaum angreifbar zum anderen ...
Euer Rückflug wurde nicht in einem Maße vorverlegt, welches weder den Gesamtzuschnitt der Reise noch eure Nachtruhe erheblich beeinträchtigt.
Du kannst höflich beim Veranstalter vortragen und um eine Erstattung im Rahmen seiner Kulanz (angemessen ist ein halber Tagessatz pro Person) bitten - rechtsverbindliche Ansprüche sehe ich allerdings nicht.
Die entsprechenden Freischreibungsklauseln bezüglich der Flugzeiten, Carrier oder des Routings sind hier ausreichend aufgezählt ...