Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  4. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 605 Kommentatoren 1.1m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • sun4everS Offline
    sun4everS Offline
    sun4ever
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3341

    @vonschmeling
    Ja, TAP ist SÖP Mitglied, dann werde ich dort gleich mal das Formular Online ausfüllen und sehen was dann passiert.

    Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe!!!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3342

      Die sind leider im Moment total am Limit, kein Wunder bei der Reaktion von TAP ...
      Also hab ein wenig Geduld und berichte mal über deine weiteren Erfahrungen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      jakjotJ 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV vonschmeling

        Die sind leider im Moment total am Limit, kein Wunder bei der Reaktion von TAP ...
        Also hab ein wenig Geduld und berichte mal über deine weiteren Erfahrungen.

        jakjotJ Offline
        jakjotJ Offline
        jakjot
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3343

        Betreff - Flugänderung vor Reiseantritt - TUI

        Warum macht man es sich dort eigentlich so schwer, verärgert Kunden und setzt sich mails und anrufen aus,
        die von vorneherein zu nichts als Verdruss führen (beim Anrufenden und beim Angerufenen).

        Fall: Frühbüchung Oktober 22 für März 23.

        Im Januar die Nachricht von TUI das jene Airline nicht fliegt sondern die andere von ganz anderswo.

        Es wurde der absolut (für uns) passende Flug gegen einen unpassenden, eigentlich garnicht möglichen Flug ausgetauscht.
        Zug zum Flug könnte auch nicht mehr funktionieren.

        Der Hinweis, daß wir den Abflug nicht erreichen können, sondern sogar einen Tag früher auschecken müssten und eine Zusatzübernachtungam Ablfugort hinzu buchen müssen, verbleibt völlig unbeachtet.

        Lösung: entweder ganz neu buchen - Aufpreis ca. +50 % des ursprünglichen Reisepreises von (3600 auf 5100 Euro)
        - oder eben kostenfrei stornieren. Andere Möglichkeiten - nö !
        Ich habe jetzt gelernt das dies alles seit 2018 bei Pauschalreisen rechtlich möglich ist.

        Wenn man den Kunden jedoch vor Flugänderung evtl gleich ein zwei drei Alternativen bei Abflugort und Zeit anbieten würde,
        dann wäre doch allen vieles erspart.

        Oder aber man spekuliert eben auf eine Stornierung seitens des Kunden...ein Schelm wer böses dabei denkt.
        Pauschalreisen macht so jedenfalls keinen Spaß mehr.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • BienekindB Offline
          BienekindB Offline
          Bienekind
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3344

          Dies wäre der richtige Thread.

          jakjotJ 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • BienekindB Bienekind

            Dies wäre der richtige Thread.

            jakjotJ Offline
            jakjotJ Offline
            jakjot
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3345

            Danke sehr für den Hinweis - habe jetzt dort veröffentlicht. :bowtie:

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • IuaI Offline
              IuaI Offline
              Iua
              schrieb am zuletzt editiert von Iua
              #3346

              Hallo zusammen,

              wir haben eine Pauschalreise bei DerTour nach Hurghada für 2300€ gebucht. Am 14.07. um 12:20 Uhr sollten wir von München aus mit Marabu fliegen. Man kann sich dann schon vorstellen, dass es schief ging mit der Airline.

              Am Check-in Schalter hat man uns gesagt, es ist jetzt nicht klar welche Maschine fliegt und wann die fliegt.
              ca. 30 Minuten nach der Abflugzeit hat man dann einer Gruppe aus 40 Leuten mitgeteilt, dass wir von der Airline ausgesucht wurden nicht befördert zu werden. Grund: es stand nur kleinere Maschine zur Verfügung.

              "Alternativflüge", wenn man das so nennen kann, gab's erst am 16,17,18 und dann eben nicht aus München.
              Wir sind dann am 16.07 um 02:20 Uhr von Nürnberg aus mit AirCairo geflogen (wurden von Marabu auf diesen Flug umgebucht).

              Es entstand also eine "Verspätung" von 38 h, zusätzlich Kosten für die Verpflegung am 14.07 (weil der Reiseveranstalter uns 9 Stunden im Flughafen warten ließ, weil die nach besserem Alternativflüge gesucht haben.)
              Kosten für Heimreise mit dem Zug, sowie Kosten für die Anreise nach Nürnberg mit dem Zug.

              Zusätzlich fehlen eben auch 2 Übernachtungen im Hotel, wegen späterer Anreise.

              Ich habe hier einige Seiten durch gelesen und so wie ich es verstehe kann man entweder bei der Airline eine pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 beantragen ODER die Entschädigung beim Reiseveranstalter nach Frankfurter Tabelle.

              Im ersten Fall würde man (wenn Marabu das überhaupt macht) BIS 300€ pro Person (MUC-HRG 3020km Fluglinie) bekommen, stimmt das?

              Und im Zweiten vom Reiseveranstalter: 2330€ : 11 Tage= 211€ also 211€ × 5% × (38h-5h)= 349€ (für beide Personen zusammen)

              Also ist es auf jeden Fall besser die Entschädigung von der Airline zu beantragen und nicht beim Reiseveranstalter, oder?

              Bei diesen (bis) 300€ pro Person von der Fluggesellschaft ist sozusagen dann pauschal die Verpflegung, die entstandenen Reisekosten, sowie verfehlte Urlaubstage eingerechnet?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3347

                Die Kompensation gem. VO(EG)261/04 ist eine pauschale, damit sind dann alle deine Auslagen abgedeckt.
                Du musst direkt bei der Airline beantragen. Lt. Unternehmensleitung ist man bestrebt, Ansprüche "zügig" zu bedienen - der Begriff ist leider dehnbar.
                Es ist eine entweder/oder Entscheidung - also entweder nimmst du die Airline auf Kompensation in Anspruch oder den Veranstalter.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                IuaI 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV vonschmeling

                  Die Kompensation gem. VO(EG)261/04 ist eine pauschale, damit sind dann alle deine Auslagen abgedeckt.
                  Du musst direkt bei der Airline beantragen. Lt. Unternehmensleitung ist man bestrebt, Ansprüche "zügig" zu bedienen - der Begriff ist leider dehnbar.
                  Es ist eine entweder/oder Entscheidung - also entweder nimmst du die Airline auf Kompensation in Anspruch oder den Veranstalter.

                  IuaI Offline
                  IuaI Offline
                  Iua
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3348

                  Vielen Dank für die Antwort, weil ich war etwas verwirrt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3349

                    Hallo, da die strecke MUC – HRG ca. 3025 km beträgt die Entschädigung „nur“ 400.-€ pro Person.

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • _aqua_sports__ Offline
                      _aqua_sports__ Offline
                      _aqua_sports_
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                      #3350

                      Zusätzlich Schadensersatz aufgrund entgangener Urlaubsfreude sehe ich hier noch ggf. als Möglichkeit. So wie ich das sehe gibt es täglich Flüge ab MUC - auch kurzfristig buchbar- mit Umstieg. 38 Std warten wäre absolut vermeidbar gewesen! Aber da brauchst dann wohl einen Anwalt. Aber bei dem Betrag lohnt das wohl eher nicht. Es sei denn du hast eine RV. Wollte es nur mal ansprechen.
                      Ich kann ja immer nur jedem raten eine Frist zu setzen auf schnellstmögliche Ersatzbeföderung (eventuell Verbindung selber recherchieren) . Dann hat man was in den Händen und kann auch sofern man das will selber buchen. Eine Ausgleichszahlung gibt es (in deinem Fall zumindest) dann auch noch dazu!

                      IuaI 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • _aqua_sports__ _aqua_sports_

                        Zusätzlich Schadensersatz aufgrund entgangener Urlaubsfreude sehe ich hier noch ggf. als Möglichkeit. So wie ich das sehe gibt es täglich Flüge ab MUC - auch kurzfristig buchbar- mit Umstieg. 38 Std warten wäre absolut vermeidbar gewesen! Aber da brauchst dann wohl einen Anwalt. Aber bei dem Betrag lohnt das wohl eher nicht. Es sei denn du hast eine RV. Wollte es nur mal ansprechen.
                        Ich kann ja immer nur jedem raten eine Frist zu setzen auf schnellstmögliche Ersatzbeföderung (eventuell Verbindung selber recherchieren) . Dann hat man was in den Händen und kann auch sofern man das will selber buchen. Eine Ausgleichszahlung gibt es (in deinem Fall zumindest) dann auch noch dazu!

                        IuaI Offline
                        IuaI Offline
                        Iua
                        schrieb am zuletzt editiert von Iua
                        #3351

                        Es gab an dem Tag nichts, alles ausgebucht gewesen. Einzüge Alternative die man selbst buchen könnte wäre über Istanbul (mehr als 10h Reise) am nächsten Tag. Am gleichen Tag gab's nichts.
                        Das war ja, das erste was in den Sinn kam, jetzt schnell selbst einen Flug zu buchen.

                        Marabu hat sich ganz schnell aus dem Flughafen verdampft, kein Mitarbeiter da, und alle wurden an AHS München verwiesen, weil die Airline ja nicht im Flughafen vertretbar ist. Die Mitarbeiter von Marabu am Check-In waren aufeinmal keine Marabu-Mitarbeiter sondern nur Flughafenmitarbeiter😂 Hotline unmöglich zu erreichen und eine Antwort auf die Mail, hab ich erst 4 Tage später bekommen mit dem Hinweis sich an andere Mail zu wenden.
                        Also es war schon ein heftiger Tag, ich hab insgesamt über 50 Anrufe gehabt mit über 4h Gesprächszeit insgesamt, damit wir 16.07 fliegen konnten, weil die Alternativflüge die angeboten wurden, theoretisch auf dem Papier waren, aber sobald man was angefragt hat, war es aufeinmal nicht mehr verfügbar 😂👍

                        Und dann war das ja auch noch kein Ende, weil beim Check In in Nürnberg, sagt AirCairo aufeinmal wer seid ihr überhaupt, ihr seit nicht in der Liste.
                        Also wieder zig Anrufe in dem Stress, dass eigentlich nur 1,5h Zeit bis zum Abflug ist.
                        Also wer von Marabu das erste Mal hört, soll bitte die Finger davon lassen!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3352

                          Nachdem hier der Marabu Thread schon auf Touren ist wird wohl kaum einer "zum ersten Mal" davon hören ...
                          Keine Frage, ein Ärgernis und schlechter Start in die Ferien, aber nicht exklusiv MBU - auch nicht was das Handling am Flughafen angeht.
                          Mach deine Forderungen geltend, die Höhe bemisst sich an der Entfernung nach gcm (3150km).

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CorendoC Offline
                            CorendoC Offline
                            Corendo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3353

                            Hallo,

                            bei unserer Pauschalreise wurde der Rückflug gecancelled und nach 18 Stunden durch einen Ersatzflieger nachgeholt. Die Fluggesellschaft behauptet nun der Flieger wäre nicht annuliert worden, lediglich verschoben. Am Schalter stand aber cancelled. Gibt es eine Datenbank, wo man dies nachsehen kann? Der Flug war im Juli 2023.

                            DANKE

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Ahotep2A Offline
                              Ahotep2A Offline
                              Ahotep2
                              Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3354

                              Nennst Du noch bitte Tag, Flugnummer und Ziel😏

                              CorendoC 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Ahotep2A Ahotep2

                                Nennst Du noch bitte Tag, Flugnummer und Ziel😏

                                CorendoC Offline
                                CorendoC Offline
                                Corendo
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3355

                                Hi,

                                Mallorca --> Düsseldorf 8.7.2022 XR4053 geplant 16:25 - 18:20.

                                vielen DANK!!

                                vonGallensteinV 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • CorendoC Corendo

                                  Hi,

                                  Mallorca --> Düsseldorf 8.7.2022 XR4053 geplant 16:25 - 18:20.

                                  vielen DANK!!

                                  vonGallensteinV Offline
                                  vonGallensteinV Offline
                                  vonGallenstein
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3356

                                  @ Corendo

                                  Bei Deiner Angabe zur Jahreszahl gibt es eine Inkonsistenz. Zunächst schreibst Du von 2023, im jüngsten Post aber von 2022. Was stimmt nun?

                                  Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

                                  CorendoC 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonGallensteinV vonGallenstein

                                    @ Corendo

                                    Bei Deiner Angabe zur Jahreszahl gibt es eine Inkonsistenz. Zunächst schreibst Du von 2023, im jüngsten Post aber von 2022. Was stimmt nun?

                                    CorendoC Offline
                                    CorendoC Offline
                                    Corendo
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3357

                                    es war leider schon 2022.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HABERLINGH Offline
                                      HABERLINGH Offline
                                      HABERLING
                                      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                      #3358

                                      Gib mal folgendes bei G..gle ein, Flug XR4053 am 08.07.2022
                                      Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre 😉

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Silvia LS Offline
                                        Silvia LS Offline
                                        Silvia L
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3359

                                        Wenn der Flug doch um 18 Std. verschoben wurde habt Ihr doch Anspruch auf Entschädigung. Was sagen die Spezialisten hier im Forum dazu, liege ich da falsch?
                                        Wir hatten vor Jahren mal eine ähnliche Situation, ich meine es wäre mit Condor gewesen. Die behaupteten bis zum Schluß, der Flug hätte keine Verspätung gehabt. Wir hatten alles mit Fotos und Unterschriften dokumentiert und haben vor Gericht recht bekommen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • HABERLINGH Offline
                                          HABERLINGH Offline
                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                          #3360

                                          Es ist eigentlich egal ob der Flug cancelled oder verspätet war, wenn Corendo auf den Link in meinen letzten Post klicken würde, da steht das ihm 250.-€ Entschädigung zustehen. Aber ob man das bei Corendon ohne Anwalt durchsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                          CorendoC vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 166
                                          • 167
                                          • 168
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 168 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag