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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonGallensteinV vonGallenstein

    @ Corendo

    Bei Deiner Angabe zur Jahreszahl gibt es eine Inkonsistenz. Zunächst schreibst Du von 2023, im jüngsten Post aber von 2022. Was stimmt nun?

    CorendoC Offline
    CorendoC Offline
    Corendo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3361

    es war leider schon 2022.

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #3362

      Gib mal folgendes bei G..gle ein, Flug XR4053 am 08.07.2022
      Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre 😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • Silvia LS Offline
        Silvia LS Offline
        Silvia L
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3363

        Wenn der Flug doch um 18 Std. verschoben wurde habt Ihr doch Anspruch auf Entschädigung. Was sagen die Spezialisten hier im Forum dazu, liege ich da falsch?
        Wir hatten vor Jahren mal eine ähnliche Situation, ich meine es wäre mit Condor gewesen. Die behaupteten bis zum Schluß, der Flug hätte keine Verspätung gehabt. Wir hatten alles mit Fotos und Unterschriften dokumentiert und haben vor Gericht recht bekommen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
          #3364

          Es ist eigentlich egal ob der Flug cancelled oder verspätet war, wenn Corendo auf den Link in meinen letzten Post klicken würde, da steht das ihm 250.-€ Entschädigung zustehen. Aber ob man das bei Corendon ohne Anwalt durchsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          CorendoC vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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          • HABERLINGH HABERLING

            Es ist eigentlich egal ob der Flug cancelled oder verspätet war, wenn Corendo auf den Link in meinen letzten Post klicken würde, da steht das ihm 250.-€ Entschädigung zustehen. Aber ob man das bei Corendon ohne Anwalt durchsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

            CorendoC Offline
            CorendoC Offline
            Corendo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3365

            Es war eine Paschaulreise, als wir gesehen haben cancelled, haben wir unseren Reiserveranstalter kontaktiert und dieser hat uns umgebucht auf einen Flug der 4 Stunden später ging mit Condor. Das Gericht will nur zahlen, wenn der Flug gecancelled wäre! Es ist an Euclaim abgetreten. Die fragen nun, ob ich eine SMS oder EMAIL über den gecancelleten Flug habe, was ich leider nicht habe.

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #3366

              Wie der Flug XR4053 am 08.07.2022 einzuordnen ist, erfährt man am Abflug Flughafen Palma de Mallorca, das sollte eigentlich die Firma für Rechtsdienstleistungen wissen.
              Das habe ich noch gefunden...

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              vonGallensteinV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH HABERLING

                Wie der Flug XR4053 am 08.07.2022 einzuordnen ist, erfährt man am Abflug Flughafen Palma de Mallorca, das sollte eigentlich die Firma für Rechtsdienstleistungen wissen.
                Das habe ich noch gefunden...

                vonGallensteinV Offline
                vonGallensteinV Offline
                vonGallenstein
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3367

                @HABERLING

                Interessant. Zumal nach meiner (leider nicht frei zugänglichen) Quelle der Flug XR4053 in der Nacht auf Freitag um 4.45 Uhr in PMI gestartet ist, dann aber nach Brüssel umgeleitet wurde und nie in Düsseldorf gelandet ist (eine Flugzeig von knapp sechs Stunden zwischen PMI und DUS – wie in Deinem Screenshot – erscheint auch nicht wirklich plausibel). Vielmehr ist die fragliche Maschine – meiner Quelle zufolge – an jenem Freitag von Brüssel aus gegen acht Uhr morgens in Richtung Hurghada gestartet. Wobei das alles natürlich nichts daran ändert, dass in der Tat eine Firma für Rechtsdienstleistungen eigentlich wissen müsste, wie man derlei Informationen erlangt...

                Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • CorendoC Offline
                  CorendoC Offline
                  Corendo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3368

                  Vielen DANK, also scheint es so, als wäre der Flug nur 12,5 Stunden verspätet. Laut Euclaim hätte ich aber dann keinen Anspruch (nur bei Cancellation), da ich den Flug nicht angetreten habe. Alltours hatte mich halt dankenswerterweise auf einen 4 Stunden späteren Flug umgebucht.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH 1
                    HABERLINGH 1
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3369

                    vonGallenstein du hat recht, man fliegt Mallorca nach Düsseldorf ca. 2:30 Std. und nicht 5 Std, da stimmt etwas nicht.😳

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3370

                      @Corendo
                      Ihr wurdet ja auf eine geringfügig spätere Verbindung gebucht, daher auch die geringere Kompensation wie von HABERLING verlinkt.
                      Euclaim verfolgt - wie alle Inkasso Läden - nur 99% erfolgversprechende Einreden tatsächlich gerichtlich.
                      Wenn du den geforderten Nachweis nicht erbringen kannst wirst du die Causa selbst verfolgen müssen.
                      Ich würde abraten.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • CorendoC Offline
                        CorendoC Offline
                        Corendo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3371

                        Laut Euclaim würde uns jetzt gar keine Erstattung zustehen, wenn der Flug nicht gecancelled wurde. Die Umbuchung wurde ja von Alltours veranlasst. Corendon sagt, wir wären ja gar nicht mit denen zurück geflogen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3372

                          Ja ist der Flug denn nun gecancelt worden oder nicht?
                          Euclaim kann ja mühelos Einblick in die Datenlage nehmen, demnach dürfte die Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche als ziemlich unwahrscheinlich zu beurteilen sein.
                          Selbst wenn der Flug gecancelt wurde und alltours euch pflichtgemäß auf die Condor umgebucht hätte bestünden Ansprüche nur gegenüber alltours, und zwar in Höhe von 5% eine Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weitere.
                          Überschlägig komme ich daher auch auf genau 0€ 😉
                          Es ist immer ein Signal, wenn die Inkassounternehmen eine Übernahme der Causa ablehnen. Also schickt euch drein anstatt noch weitere Mühe oder gar Kosten in die Sache zu investieren.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • CorendoC Corendo

                            Es war eine Paschaulreise, als wir gesehen haben cancelled, haben wir unseren Reiserveranstalter kontaktiert und dieser hat uns umgebucht auf einen Flug der 4 Stunden später ging mit Condor. Das Gericht will nur zahlen, wenn der Flug gecancelled wäre! Es ist an Euclaim abgetreten. Die fragen nun, ob ich eine SMS oder EMAIL über den gecancelleten Flug habe, was ich leider nicht habe.

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3373

                            @corendo sagte:

                            Es war eine Paschaulreise, als wir gesehen haben cancelled

                            Wo habt ihr das gelesen?

                            haben wir unseren Reiserveranstalter kontaktiert und dieser hat uns umgebucht auf einen Flug der 4 Stunden später ging mit Condor.

                            Ist schon ein Unterschied ob 4 oder 18h!?

                            Das Gericht will nur zahlen, wenn der Flug gecancelled wäre!

                            Das Gericht zahlt überhaupt nichts! Es verurteilt bestenfalls euren Anspruchsgegner zu Zahlung. Und wieso um alles in der Welt das Gericht, wenn die Sache noch ->

                            Es ist an Euclaim abgetreten.

                            ... bei Euclaim zur Klärung liegt?

                            Die fragen nun, ob ich eine SMS oder EMAIL über den gecancelleten Flug habe, was ich leider nicht habe.

                            Du kannst demnach nicht nachweisen, dass du auf den Flug gebucht warst. Darum geht es.
                            Im rechtlichen Sinne wart ihr gar nicht betroffen, da euch der Veranstalter bereits umgebucht hatte, und einen nennenswerten Schaden habt ihr auch nicht erlitten.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH HABERLING

                              Es ist eigentlich egal ob der Flug cancelled oder verspätet war, wenn Corendo auf den Link in meinen letzten Post klicken würde, da steht das ihm 250.-€ Entschädigung zustehen. Aber ob man das bei Corendon ohne Anwalt durchsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #3374

                              @haberling sagte:

                              Es ist eigentlich egal ob der Flug cancelled oder verspätet war

                              Nein, so ganz unerheblich ist das nicht siehe Feedback!

                              wenn Corendo auf den Link in meinen letzten Post klicken würde, da steht das ihm 250.-€ Entschädigung zustehen.

                              Erstens hast du keinen Link gesetzt (hier ist er), zweitens steht da "mögliche Entschädigung".
                              In Betracht der Gesamtsituation scheint eine Forderung genau nicht valide, das ist entscheidend.

                              • keine Buchung bei Corendon
                              • Veranstalter hat zeitnah eine Alternative gebucht
                              • kein Anspruch gegenüber Corendon

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HABERLINGH 1
                                HABERLINGH 1
                                HABERLING
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3375

                                Diese Salamitaktik von Corendo macht mich noch ganz kirre, ich frage mich immer noch wann der Flug vom RV umgebucht wurde und warum? Ein RV Bucht doch nicht mir nix dir nix während des Urlaubs einen Flug um. 😟

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3376

                                  Natürlich tut er das ggf. in Kenntnis einer erheblichen Verspätung des vorgesehenen Operatings - spielt jedoch im Hinblick auf die Ansprüche keine Rolle.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • HABERLINGH 1
                                    HABERLINGH 1
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3377

                                    Somit wusste Corendo das er, im Rahmen einer Pauschalreise, den Rückflug nicht mit Corendon antreten wird und der neue Flug 4 Std. später ging. Warum man sich dann auf Corendon einschießt, wenn doch dieser Flug vom RV storniert, oder was auch immer, wurde. Vom RV gibt es für eine Flugverlegung von 4 Std. eben 0,0.- Entschädigung und vom neuen LVU auch nichts, da diese Planmäßig geflogen sind.

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3378

                                      @HABERLING
                                      Ich bezweifle, dass Corendo mehr als den Hinweis zur Streichung seines potenziellen Rückflugs wahrgenommen hat.
                                      Der Hinweis von Corendon er sei auf der Rückreise gar nicht als Pax vorgesehen gewesen hat ihn offenbar auch überrascht.
                                      Einen Anspruch auf das Operating mit Corendon gab es nicht, demnach auch keine valide Forderung auf Kompensation.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        annimaus
                                        schrieb am zuletzt editiert von annimaus
                                        #3379

                                        Guten Abend,

                                        Heute hat es uns erwischt, Düsseldorf am Gate erfahren, dass der Condor Flug nach Gran Canaria annulliert wurde. Nach einer Weile gab es das Gepäck am Gepäckband wieder und nach einer weiteren Weile haben wir die Umbuchung von
                                        Sa auf Mo erhalten. Damit gehen uns 2 Tage der 1 wöchigen Reise flöten. Aber wir möchten trotzdem fliegen.
                                        Die Umbuchung ist nicht mehr Direktflug sondern mit Umstieg in FRA.

                                        Wir verweilen nun 2 Tage in DUS im Hotel. Dies wurde uns von Condor zugesichert, wird rückerstattet.
                                        Wie sieht es mit dem annullierten Flug aus, da gibt es doch auch eine geldliche Erstattung, Oder? Einzureichen mit den Hotel Belegen etc bei der Condor?

                                        Die entgangenen 2 Tage Urlaub sind beim Veranstalter direkt geltend zu machen? Wir haben bei DERTOUR über holidaycheck gebucht. Müssen wir uns da zunächst an holidaycheck wenden oder direkt an DERTOUR? Gibt's da eine Faustformel?
                                        Reisepreis durch 7 x 2 ?

                                        Vielen Dank und einen schönen Abend,
                                        Anni

                                        ...up up and away...

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3380

                                          Es steht in diesem Fall laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von 400 Euro je Person zu.

                                          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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