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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ReinaDoreenR Offline
    ReinaDoreenR Offline
    ReinaDoreen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1781

    ich muss sagen, das ist sehr zügig von statten gegangen. Ich hatte eine Wartezeit noch nicht mal von 14 Tagen.
    Ich will mich ja auch nicht bereichern und habe keine überzogenen Forderungen gestellt. Alles war exakt aufgeschlüsselt.
    Ich habe die Aufstellung an mein Reisebüro weitergereicht und die haben dann alles weitere mit dem Veranstalter geklärt.
    LG reni

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    • Bommel1904B Offline
      Bommel1904B Offline
      Bommel1904
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1782

      Hallo, hatten Marsa Alam als Ankunft- und Abflughafen gesucht und gebucht, dann wurde aber für der Rückflug auf Abflug Hurghada kurzfristig gewechselt. Damit mussten wir morgens um 07:30 den Transfer antreten statt um 12:00 und den unangenehmen 3Stunden Bus über Land ertragen. langer Bustransfer in Ägypten, das war genau das was wir nicht wollten !
      unter den Flugbedingungen hätten wir nicht gebucht!?!?! 
      Danke Gruß frank

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1783

        Bei Flügen nach Ägypten war es die zeitweise sehr geringe Nachfrage, die zu etlichen Cancellations und Zusammenlegungen geführt hat.
        Sofern ihr mit einem Operator aus dem EU Raum geflogen seid, hättet ihr im Falle einer verspäteten Ankunft (>= 3h) an eurem Heimatflughafen Anspruch gem. der VO(EG)261/04. Der lästige Transfer an sich berechtigt nicht zum Anspruch auf Entschädigung.
        Grundsätzlich ist die Verlegung des Ankunfts- oder Abflughafens zwar nicht ohne weiteres gestattet, im besonderen Fall jedoch wird schwerlich etwas zu bewirken sein, da ihr ja am Reisetag nachhause gebracht werden musstet - was offenbar nur von HRG aus zu bewerkstelligen war.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • vladi57V Offline
          vladi57V Offline
          vladi57
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1784

          Jetzt hat es mich auch erwischt.  Ich buche meine (Urlaubs-)Flüge immer so, daß ich bei Tageslicht mit dem Auto zum Flughafen fahren kann und ich auch retour so ankomme, daß ich bei Helligkeit heimfahren kann.

          Der Grund, eine Sehbehinderung, die das lenken eines Wagens bei Dunkelheit nicht zulässt.

          Jetzt wurde mein Mittagsflug (wenn auch nur um 1 Std.) nach vorne verlegt, sodaß ich mich im Dunkeln in Richtung Flughafen auf machen muss.
          Was lasse ich mir einfallen? Am Tag vorher fahren und eine Übernachtung am Flughafen bezahlen?  Morgens mit dem Zug losfahren und mir die Schlepperei des Gepäcks in den Zug/Shuttlebus und aus dem Zug/Shuttlebus antun?
          Jemanden bitten mich zu fahren? Sehr ungern, zumal ich am 1. Weihnachtsfeiertag ganz früh morgens zurückkomme.

          Was so eine einzige Stunde oft ausmachen kann ???

              1. Dez. 2016 Dominikanische Republik, Hotel Punta Cana Princess
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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1785

            Ich wuerde sagen eine Stunde spaeter am Flughafen ankommen. Ich unterstelle einfach mal das laesst dein Zeitpuffer zu. 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1786

              ... zumindest gibt es keine reiserechtlich relevanten Aspekte, Ansprüche oder Maßnahmen - notfalls muss man bei einer Beeinträchtigung, wie der beschriebenen ja immer einen Plan B haben?
              Checke doch einfach online ein und nutze den dadurch entstehenden Zeitvorteil ... :?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • vladi57V Offline
                vladi57V Offline
                vladi57
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1787

                Der erste Vorschlag paßt gar nicht zu mir. Ich gehöre nicht zu den Menschen, die wesentlich früher als sie müssen, irgendwo sind. Ganz im Gegenteil, böse Zungen behaupten "ich könne nicht pünktlich" .... und recht haben sie.
                Sprich es gibt keinen Puffer, woher auch, im Dez. ist es nun mal naturgemäß morgens lange finster und ich kann erst in der Morgendämmerung losfahren.

                Aber Online Einchecken das ist natürlich ne gute Idee, um morgens später los fahren zu können.  Werde hier gleich mal nach Info Ausschau halten, da noch nie gemacht.
                Wird aber kein Hexenwerk sein.

                Dankeschön !

                    1. Dez. 2016 Dominikanische Republik, Hotel Punta Cana Princess
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                • HerzerlH Offline
                  HerzerlH Offline
                  Herzerl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1788

                  Wenn Du mit dem Auto zum Flughafen fährst, musst Du es ja dann auch irgendwo parken. Es gibt gute Angebote von den Flughafenhotels mit 1x übernachten und dann kostenlos parken. Wir praktizieren das eigentlich seit Jahren und es hat sich bewährt. Die USA-Flüge sind meist vormittags und so brauche ich nicht mitten in der Nacht, womöglich noch bei Schneefall, zum Flughafen fahren. Da bin ich ja schon vor dem Flug fix und fertig. Schau mal hier:

                  [http://www.parkenundfliegen.de/

                  ](http://www.parkenundfliegen.de)oder hier:

                  http://www.park-sleep-und-fly.de/

                  Wir zahlen immer so um die 100 - 120 Euro. Parken für 3 Wochen kostet auch nicht recht viel weniger.  Oft gibt's sogar noch Frühstück, Shuttle zum Flughafen und zurück ist auch dabei, so kann man den Urlaub relativ entspannt angehen. Wirklich sehr zu empfehlen!

                  Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben! (Alexander von Humboldt)

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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1789

                    Kommt bitte zum Thema zurück!
                    Es geht hier nicht um Parkmöglichkeiten, sondern bekanntlich um reiserechtliche Aspekte bei Flugzeitänderungen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • schmedieS Offline
                      schmedieS Offline
                      schmedie
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1790

                      Ich habe heute eine Reise gebucht mit Flug Paderborn-Antalya und zurück.
                      Rückflug wurde mit Condor 11:25 Uhr angegeben.

                      Bereits 10 Minuten später bekam ich die Buchungsbestätigung - allerdings war jetzt der Flug mit SunExpress um 06:00 Uhr.

                      Bei einem erneuten Buchungsversuch wurde wieder der Condor Flug 11:25 Uhr angezeigt.
                      Das ist für mich schon eine arglistige Täuschung!

                      Und dagegen kann man noch nicht mal was machen...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1791

                        @schmedie
                        Es empfiehlt sich, den Vorwurf der arglistigen Täuschung nur dann zu erheben, wenn er denn aus rechtlicher Sicht haltbar ist.
                        Ansonsten kann ein betroffenes Unternehmen darauf u.U. ganz empfindlich reagieren - da nützt dann auch der Zusatz "für mich" nix.
                        :?

                        Was immer es für dich ist - aus rechtlicher Sicht ist es ein vollkommen legitimes Vorgehen. Überdies wirst du bei dem Angebot mit dem DE Operating zweifellos den Zusatz "voraussichtlich" finden.
                        Deshalb kann man in der Tat nichts dagegen machen, und ist es ergo auch keine arglistige Täuschung, gegen die man sehr wohl eine rechtliche Handhabe hätte.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • mkfpaM Offline
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                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1792

                          Voraussichtlich ist aber nur etwas wenn eine Aenderung, wie anscheinend im gegebenen Fall, nicht bereits feststeht.

                          Sollte etwas Angeboten werden das es, zum Angebotszeitpunkt, nicht mehr gibt dann ist das sehr wohl rechtlich relevant. 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1793

                            Nein, ist es nicht, mkfpa ...
                            Die schöpferische Freiheit wird hier nicht missbraucht und vermutlich wird es das DE Operating wohl geben - fragt sich eben für wen?!
                            (Jedenfalls nicht verpflichtend für den Kunden schmedie!)

                            Sorry, aber es ist weder Täuschung (sh. AGB) noch gar "arlistig"  -  und sofern man nicht allzu arglos an das Thema herantritt braucht man sich solcher Vorhalte kaum zu bedienen?!

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1794

                              Da widerspreche ich. Wenn ich buche und bekomme nach 10 Minuten geaenderte Flugzeiten genannt und kann nach der Aenderung aber, beim selben Veranstalter, nochmal die urspruengliche Abflugzeit buchen dann ist das nicht voraussichtlich.

                              Sondern das ist entweder ein Fehler im System oder Absicht. Beides rechtlich sehr wohl relevant.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Holginho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1795

                                ...und beides wäre alleine schon durch die Formulierung "voraussichtlich" rechtlich "abgesichert"!

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1796

                                  Und noch mal: Voraussichtlich ist nur etwas das noch nicht feststeht.

                                  Eine, zum Buchungszeitpunkt, bereits festehende Flugzeitenaenderung ist nicht mehr eine voraussichtliche Abflugzeit sondern ein Fehler oder eine falsche Angabe.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1797

                                    Und nochmal:
                                    Die Flugzeiten/-routen sind von Beginn an "voraussichtlich"!

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1798

                                      vonschmeling:
                                      @schmedie
                                      Es empfiehlt sich, den Vorwurf der arglistigen Täuschung nur dann zu erheben, wenn er denn aus rechtlicher Sicht haltbar ist.
                                      Ansonsten kann ein betroffenes Unternehmen darauf u.U. ganz empfindlich reagieren - da nützt dann auch der Zusatz "für mich" nix.

                                      ok - dann werde ich mal vorsichtshalber den Vorwurf "arglistig" zurück nehmen

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1799

                                        ...und auch mit "Täuschung" hat das von Dir Geschilderte (wie bereits erwänt und begründet) "nichts bis gar nichts" zu tun.

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1800

                                          mkfpa, die IBEs und deren Aktualisierungsstand sind Dir doch sicher bekannt. Ebenso wie dann der bei einer endgültigen Buchung erfolgende Datenabgleich.
                                          Somit ist es weder ein Fehler, noch eine falsche Angabe.

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