Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Es war eine Paschaulreise, als wir gesehen haben cancelled, haben wir unseren Reiserveranstalter kontaktiert und dieser hat uns umgebucht auf einen Flug der 4 Stunden später ging mit Condor. Das Gericht will nur zahlen, wenn der Flug gecancelled wäre! Es ist an Euclaim abgetreten. Die fragen nun, ob ich eine SMS oder EMAIL über den gecancelleten Flug habe, was ich leider nicht habe.
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Wie der Flug XR4053 am 08.07.2022 einzuordnen ist, erfährt man am Abflug Flughafen Palma de Mallorca, das sollte eigentlich die Firma für Rechtsdienstleistungen wissen.
Das habe ich noch gefunden...
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Interessant. Zumal nach meiner (leider nicht frei zugänglichen) Quelle der Flug XR4053 in der Nacht auf Freitag um 4.45 Uhr in PMI gestartet ist, dann aber nach Brüssel umgeleitet wurde und nie in Düsseldorf gelandet ist (eine Flugzeig von knapp sechs Stunden zwischen PMI und DUS – wie in Deinem Screenshot – erscheint auch nicht wirklich plausibel). Vielmehr ist die fragliche Maschine – meiner Quelle zufolge – an jenem Freitag von Brüssel aus gegen acht Uhr morgens in Richtung Hurghada gestartet. Wobei das alles natürlich nichts daran ändert, dass in der Tat eine Firma für Rechtsdienstleistungen eigentlich wissen müsste, wie man derlei Informationen erlangt...
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Vielen DANK, also scheint es so, als wäre der Flug nur 12,5 Stunden verspätet. Laut Euclaim hätte ich aber dann keinen Anspruch (nur bei Cancellation), da ich den Flug nicht angetreten habe. Alltours hatte mich halt dankenswerterweise auf einen 4 Stunden späteren Flug umgebucht.
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@Corendo
Ihr wurdet ja auf eine geringfügig spätere Verbindung gebucht, daher auch die geringere Kompensation wie von HABERLING verlinkt.
Euclaim verfolgt - wie alle Inkasso Läden - nur 99% erfolgversprechende Einreden tatsächlich gerichtlich.
Wenn du den geforderten Nachweis nicht erbringen kannst wirst du die Causa selbst verfolgen müssen.
Ich würde abraten. -
Ja ist der Flug denn nun gecancelt worden oder nicht?
Euclaim kann ja mühelos Einblick in die Datenlage nehmen, demnach dürfte die Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche als ziemlich unwahrscheinlich zu beurteilen sein.
Selbst wenn der Flug gecancelt wurde und alltours euch pflichtgemäß auf die Condor umgebucht hätte bestünden Ansprüche nur gegenüber alltours, und zwar in Höhe von 5% eine Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weitere.
Überschlägig komme ich daher auch auf genau 0€
Es ist immer ein Signal, wenn die Inkassounternehmen eine Übernahme der Causa ablehnen. Also schickt euch drein anstatt noch weitere Mühe oder gar Kosten in die Sache zu investieren. -
Es war eine Paschaulreise, als wir gesehen haben cancelled, haben wir unseren Reiserveranstalter kontaktiert und dieser hat uns umgebucht auf einen Flug der 4 Stunden später ging mit Condor. Das Gericht will nur zahlen, wenn der Flug gecancelled wäre! Es ist an Euclaim abgetreten. Die fragen nun, ob ich eine SMS oder EMAIL über den gecancelleten Flug habe, was ich leider nicht habe.
@corendo sagte:
Es war eine Paschaulreise, als wir gesehen haben cancelled
Wo habt ihr das gelesen?
haben wir unseren Reiserveranstalter kontaktiert und dieser hat uns umgebucht auf einen Flug der 4 Stunden später ging mit Condor.
Ist schon ein Unterschied ob 4 oder 18h!?
Das Gericht will nur zahlen, wenn der Flug gecancelled wäre!
Das Gericht zahlt überhaupt nichts! Es verurteilt bestenfalls euren Anspruchsgegner zu Zahlung. Und wieso um alles in der Welt das Gericht, wenn die Sache noch ->
Es ist an Euclaim abgetreten.
... bei Euclaim zur Klärung liegt?
Die fragen nun, ob ich eine SMS oder EMAIL über den gecancelleten Flug habe, was ich leider nicht habe.
Du kannst demnach nicht nachweisen, dass du auf den Flug gebucht warst. Darum geht es.
Im rechtlichen Sinne wart ihr gar nicht betroffen, da euch der Veranstalter bereits umgebucht hatte, und einen nennenswerten Schaden habt ihr auch nicht erlitten. -
@haberling sagte:
Es ist eigentlich egal ob der Flug cancelled oder verspätet war
Nein, so ganz unerheblich ist das nicht siehe Feedback!
wenn Corendo auf den Link in meinen letzten Post klicken würde, da steht das ihm 250.-€ Entschädigung zustehen.
Erstens hast du keinen Link gesetzt (hier ist er), zweitens steht da "mögliche Entschädigung".
In Betracht der Gesamtsituation scheint eine Forderung genau nicht valide, das ist entscheidend.- keine Buchung bei Corendon
- Veranstalter hat zeitnah eine Alternative gebucht
- kein Anspruch gegenüber Corendon
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Natürlich tut er das ggf. in Kenntnis einer erheblichen Verspätung des vorgesehenen Operatings - spielt jedoch im Hinblick auf die Ansprüche keine Rolle.
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Somit wusste Corendo das er, im Rahmen einer Pauschalreise, den Rückflug nicht mit Corendon antreten wird und der neue Flug 4 Std. später ging. Warum man sich dann auf Corendon einschießt, wenn doch dieser Flug vom RV storniert, oder was auch immer, wurde. Vom RV gibt es für eine Flugverlegung von 4 Std. eben 0,0.- Entschädigung und vom neuen LVU auch nichts, da diese Planmäßig geflogen sind.
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@HABERLING
Ich bezweifle, dass Corendo mehr als den Hinweis zur Streichung seines potenziellen Rückflugs wahrgenommen hat.
Der Hinweis von Corendon er sei auf der Rückreise gar nicht als Pax vorgesehen gewesen hat ihn offenbar auch überrascht.
Einen Anspruch auf das Operating mit Corendon gab es nicht, demnach auch keine valide Forderung auf Kompensation. -
Guten Abend,
Heute hat es uns erwischt, Düsseldorf am Gate erfahren, dass der Condor Flug nach Gran Canaria annulliert wurde. Nach einer Weile gab es das Gepäck am Gepäckband wieder und nach einer weiteren Weile haben wir die Umbuchung von
Sa auf Mo erhalten. Damit gehen uns 2 Tage der 1 wöchigen Reise flöten. Aber wir möchten trotzdem fliegen.
Die Umbuchung ist nicht mehr Direktflug sondern mit Umstieg in FRA.Wir verweilen nun 2 Tage in DUS im Hotel. Dies wurde uns von Condor zugesichert, wird rückerstattet.
Wie sieht es mit dem annullierten Flug aus, da gibt es doch auch eine geldliche Erstattung, Oder? Einzureichen mit den Hotel Belegen etc bei der Condor?Die entgangenen 2 Tage Urlaub sind beim Veranstalter direkt geltend zu machen? Wir haben bei DERTOUR über holidaycheck gebucht. Müssen wir uns da zunächst an holidaycheck wenden oder direkt an DERTOUR? Gibt's da eine Faustformel?
Reisepreis durch 7 x 2 ?Vielen Dank und einen schönen Abend,
Anni -
Es steht in diesem Fall laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von 400 Euro je Person zu.
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Die Forderung auf Entschaedigung fuer die entgangenen Urlaubstage ist an den Veranstalter zu richten. Zur Anwendung kommt die 5% ab der 5ten Stunde Regelung.
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Guten Morgen Zusammen,
ich muss nochmal nachfragen, weil ich es nicht ganz verstehe.
Sachverhalt.
Gebuchte Reise von DUS nach LPA konnte aufgrund Flugannulierung erst 2 Tage später angetreten werden. Dann auch nicht mehr in Business Class sondern Economy und nicht direkt sondern via FRA.
Die Ausgaben, die wir in den 2 Tagen hatten, das Downgrade von Business auf Eco und Summe, welche einem bei einem Kanarenflug bei Annulierung gewährt wird, haben wir per Kontaktformular bei der Condor eingereicht. Wir warten noch auf Info - außer einer Empfangsbestätigung kam bisher nichts.Da wir ja erst 2 Tage später in unserem Hotel angekommen sind und somit auch 2 Nächte nicht dort sondern woanders geschlafen haben (zunächst auf unsere Kosten) haben wir bei der DERTOUR um Reisepreisminderung für 2 Tage gebeten.
Nun hieß es in einem Schreiben seitens DERTOUR - das würde so nicht funktionieren und wir bekämen ja Entschädigung von der Airline. Sollten die ablehnen (aus welchen Grund sollten die ablehnen ist doch deren schuld ?!? ) müssen wir das Ablehnungsschreiben von der Airline bei DERTOUR einreichen und bekämen dann 20% des Reisepreises erstattet.Ist das wirklich so die Praxis ?
Klar - Annulierung und Auslagen und Downgrade muss von der Condor übernommen werden.
Aber die 2 Tage Urlaub die uns bei 7 Tagen nun flöten gegangen sind - sind quasi unser eigenes Pech jetzt ?Ich will es nur verstehen.
Danke für Eure Antworten - viele Grüße,
Anni -
Es ist üblich, die pauschale Entschädigung des LFU anzurechnen. Die dürfte deutlich höher ausfallen als der Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Mit eigenem Pech hat das nichts zu tun, nennt sich Vermeidung von Überkompensation. Ihr erhaltet ja mindestens 400€ pro Ticket als Entschädigung (hab die genaue Entfernung grad nicht auf dem Schirm), damit ist dann aber auch alles abgegolten (vermutlich auch das Downgrade). Lediglich die Versorgungsleistungen müssen noch erbracht werden.
Umgekehrt gerechnet: Würde DER 20% erstatten wäre das an der Kompensation der Airline in Abzug zu bringen.

