Flugzeitänderung vor der Reise
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Rhodos-Peter:
@Minerva72
weise Worte, eigentlich müssten von allen Reiseveranstaltern hier bei HC und bei allen Reisevermittlern nach diesem BGH-Urteil umgehend die Pauschalreiseangebote dahingehend überarbeitet werden, dass keine unverbindlichen Flugzeiten mehr genannt werden, da sie seit gestern verbindlich sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden dürfen, so sehe ich das zumindest...tja, dass schrieb ich u.a. am 11.12.2013, nachzulesen auf Seite 190 dieses Threads und der Reisemarkt ist dieser Empfehlung gefolgt, das von mir mit Flugzeiten gebuchte Angebot ist hier derzeit nur noch ohne Flugzeiten zu buchen:
Screenshot HolidayCheck 08.01.2014 / ca. 21:51Uhr
das BGH-Urteil scheint doch für so manches Umdenken zu sorgen, gut so...
Und ich habe meine Flugzeiten mit den Reiseunterlagen erhalten und solange nicht der Eyjafjallajökull wieder brodelt, freue ich mich (oder mein Rechtsbeistand) auf trifftige Gründe für deren Änderung
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...da man das "Beispiel" einerseits nicht kontrollieren kann und es weiterhin diverse Angebote mit den geplanten (unverbindlichen) Flugzeiten gibt, gehe ich nach wie vor von einem Umstellungszeitraum aus, innerhalb dessen die AGB und demzufolge auch die Angebotsdaten überarbeitet werden.
P.S. "triftige Gründe" sind bekanntlich relativ...

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Ich empfehle den Zweiflern noch einmal, den genauen Wortlaut des Urteils verständigend zu würdigen, dann müsste man es auch gem. dem Anlass "Verschiebung Abflug von 1h" nicht "infragestellen".
Oder "voraussichtliche" Flugzeiten " bedeuten, dass der aus den voraussichtlichen Zeitangaben ersichtliche Rahmen nicht vollständig aufgegeben wird ..."
Dies dürfte bei einer Abflugsänderung von einer Stunde wohl kaum verfehlt sein - was also "hinterfragst" du?

Für mich eine Frage der Angemessenheit - und diese ist gesetzlich in der VO(EG)261/04 schlüssig spezifiziert.
Insofern ist die Frage nach der Erbringung des Urteils flüssiger als ... naja ... -
Hallo ihr lieben,
Seht es mir bitte nach, falls es hier schon irgendwo steht. Bin auf der Arbeit und keine Zeit.
Habe wie gewohnt über HC meinen Urlaub diesmal Ögertours gebucht. Bei der Buchung stand dort Sunexpress und Direktflug. Lt. Buchungsinfos von HC werden die voraussichtlichen Flugzeiten mit der Buchungsbestätigung vom RV bekannt gegeben. Bestätigung von RV auch bereits erhalten, jedoch wird dort nur der Tag bekannt gegeben. Das alles sich noch ändern kann und alles nur voraussichtlich ist, ist klar.
Ich würde aber trotzdem gerne wissen, bevor ich die Anzahlung tätige, ob ich zunächst mit diesen gebuchten Konditionen so eingebucht wurde. Die Mail an Ögertours bleibt unbeantwortet.Gruss die Sunny
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Dann ist die Aussage von HC nicht korrekt und sollte auch in den Buchungsinfos nicht mehr erfolgen. Ausserdem stellt sich das für mich dann so dar, dass es völlig egal ist, ob bei Buchung dort was voraussichtliches zu Fluginfos steht oder ob man bei einem RV bucht wo gar keine Infos diesbezüglich stehen. Oder?
Beantwortet aber leider immer noch nicht, ob zunächst nach diesen Konditionen so eingebucht wurde. Solange dort nicht nur der Flugtag angeben wird, müsste nach meinem Verständnis die Buchung zunächst auch so erfolgen. Änderungsvorbehalt ist unbestritten. Ist ja auch möglich, dass es zunächst alles so ist, das möchte ich aber auch in meinem geschlossenen Vertrag, sprich Reisebestätigung, so schriftlich fixiert haben. Bekomme ich die Infos nur über Ögertours oder auch über HC?Gruss die Sunny
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Nochmal: Lest einfach das Urteil, es ist hier im Thread verlinkt.
Die Darstellung in den Medien - insbesondere die hier zitierte der Verbraucherzentrale! - ist oft überaus ungenau und weckt falsche Vorstellungen bezüglich der Auswirkungen. -
Die zweite Mail hatte dann Erfolg und dass sogar innerhalb 2 Stunden. Die voraussichtlichen Flugzeiten wurden, wie gebucht, auch jetzt schriftlich bestätigt. Natürlich unter Änderungsvobehalt.
. Soweit für mich nun auch so in Ordnung.Denn der juristische Laie in mir sagt:
Ist nur der Flugtag bei Buchung angeben, muss ich mich halt überraschen lassen.
Sind voraussichtliche Flugzeiten angegebenen, haben diese voraussichtlichen Konditionen unter der der Vertrag geschlossen wurde, auch in meiner Reisebestätigung schriftlich festgehalten zu werden. Was sich im weiteren Verlauf entwickelt, ist dann eine andere Geschichte.Gruss die Sunny
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Da ich im Rahmen meines Touristik Studiums auch eine Reisrechtsvorlesung besuche, kann ich sagen, dass man solch krasse Flugzeitenänderungen nicht hinnehmen muss und dagegen auch rechtlich vorgehen kann. Dies geht natürlich nur, wenn es sich um für den Reisenden unzumutbare Flugzeiten handelt. Das ist wohl der Fall, wenn sich der Abflug von spät abends auf morgens ändert. Entsprechende Paragraphen hierzu sind im BGB zu finden.
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Selbstverständlich gibt es im BGB keine Hinweise auf Flugzeiten.
Die letzte hier reklamierte Abweichung betrug eine Stunde - von krass kann da wohl keine Rede sein ...

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tja da dachte ich, mit dermzitierten urteil würde alles besser-nun habe ich trotz vorausbuchung im oktober für ostern mit für uns super flugzeiten 06 uhr hin und 19.55 zurück soeben einen anruf des reisebüros erhalten, der veranstalter teilt mit, dass ab überbucht habe und nun habe ich den hinflug sunexpress um 19 uhr irgendetwas gewonnen und den rückflug mit pegasus um 04.30 morgens...als entschädigung bieten sie uns 50 eurp pro person. (soviel kostet die vermutlich allein schon der flug weniger)
alternativ flüge mit condor jeweils nachmittags aber statt düsseldorf köln....
beide alternativen finde ich schei....
dennoch möchten wir gerne unseren urlaub machen-tja was nun. ... ich habe keine ahnung. -
dennoch möchten wir gerne unseren Urlaub machen-tja was nun.
Mein erster Vorschlag: Was machen? Euren Urlaub!

Davon abgesehen evtl. zusätzlich einen Tagessatz (Minderung) nachverhandeln mit dem Argument, dass ein Abflug um 4:30 Uhr die Nachtruhe unstreitig erheblich beeinträchtigt.
Oder einseitig kündigen mit Hinweis auf erhebliche Änderungen und es erneut versuchen ... (anderswo und mit denselben Risiken!)
Sehr viel mehr Optionen sehe ich nicht, immerhin wurde die Änderung "zeitig" bekanntgegeben und offenbar begründet ... -
tja so wird es wohl laufen, mich ärgerts ziemlich, denn damals hatten wir uns für diese schönen flugzeiten entschieden und dafür einige hunderter mehr bezahlt als für dieselben sch...zeiten, die sie uns nun aufdrücken
ehtlich gesagt finde ich eine üebrbuchung aber eigentlich keinen wichtigen grund, das sind doch die üblichen spielchen.
aber ich werd mir den urlaub nicht verderben lassen, auch wenn ich aktuell sauer bin -
@nexia
Ihr habt zum Zeitpunkt der Buchung eine bestimmte Reise gewählt, die womöglich einige Euronen kostspieliger war als eine andere. Ihr habt euch auf Grund der "voraussichtlicher" Flugzeiten für eben dieses Angebot entschieden - obgleich die beschissenen ebenfalls "voraussichtliche" waren.
:?Du kannst alternativ auch auf die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Rahmens bestehen und bessere Angebote verlangen - einen Versuch ist es wert.
Natürlich ist eine "Überbuchung" - insbesondere aus der Sicht einer Betroffenen! - kein "wichtiger Grund" sondern vielmehr eine ziemliche Panne ...
Ist das Argument denn plausibel oder gibt es noch reihenweise Angebote im EPV der Airline zum Termin? -
tja finden tut man den flug nicht mehr, meine eltern haben über einen anderen veranstalter mit 2 kindern gebucht auf denselben flug und bisher keine umbuchungsinfo. sie haben 2 monate später als wir gebucht
weißt du, ob ich kostenfrei stornieren kann bei solchen flugumbuchungen? hab nämlich jetzt bei hc alternative gefunden mit getrennter flugbuchung condor und reiseveranstalter hotel einzeln und damit würde ich finanziell sogar besser fahren bei wesentlich besseren flügen -
@nexia
Ich weiß es nicht, würde es aber für wahrscheinlich halten.Schreibe umgehend an den Vertragsgeber, dass du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden bist, da sie den Zuschnitt deiner Reise erheblich beeinträchtigen und du daher kündigen willst.
Bitte um Info bezüglich der Modalitäten.Hast du schon Zahlungen getätigt? Diese gälte es ggf. zu sichern ...
Grundsätzlich ergeben sich deine Rechte und Pflichten aus den AGB (ABB) des Vertragspartners - dazu kann man nicht obligatorisch Stellung nehmen!