Flugzeitänderung vor der Reise
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Und welche Konsequenz schwebt dir vor?
Wenn man 5-7h einigermaßen komfortabel warten will muss man Vorkehrungen treffen. Die Änderung ändert m.E. nichts, auch wenn der Abflug auf den Vortag verlegt wurde. -
Analog zur Änderung der Flugzeiten vor Reisebeginn.
Ich bin ja vollkommen bei Dir, in dem speziellen Fall hier wird aus nem eh schon großen Haufen maximal ein etwas noch größerer, aber irgendwo müssen doch Grenzen gezogen werden (sein?). Wenn TO jetzt die Reise inklusive Übernachtungsleistung bis zum 12.9. gebucht hat und schon am 11.9. aus dem Zielgebiet evakuiert wird, ist in meinen Augen der Vertrag genausowenig erfüllt, wie wenn im Vorfeld der Reisetag verschoben wird und das Recht auf kostenlosen Rücktritt besteht. Sollte die Übernachtunsleistung innerhalb der Buchung nur bis zum 11.9. bestehen, sieht es wieder ganz anders aus, deshalb ja die Frage nach den Details.
Übrigens ein gewichtiger Grund für meine Vorliebe zu Individualreisen, ich bestimme ganz genau die Parameter meiner Reisezeiten und passe dementsprechend die Übernachtungen an. Dies mit Puffer nach vorne und hinten, sollte es doch mal zu dem unwahrscheinlichen Fall kommen, daß die Flugzeiten kurzfristig geändert werden, wobei dann die Airlines den möglichen Mehraufwand sehr großzügig regulieren und ich mich nicht mit Veranstaltern um X% eines Tagessatzes streiten muß.
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Die Frage ging eher in Richtung Ruhemöglichkeit, die Bereitstellung eines Hotelzimmers für die 7h wird nicht infrage kommen.
Wohl aber die Erstattung eines halben Tagessatzes der Reisekosten, vielleicht um für wiederholte Wartemarathons eine chice micro-weight Hängematte anzuschaffen ...
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In dem Falle nicht nur darauf nicht und finde ich die Frage nach Ansprüchen schon überflüssig, um es höflich auszudrücken.
Du hast schließlich diese Horrorflugzeiten gebucht, an denen sich im Endeffekt nix Entscheidendes ändert, wobei viele Pauschalreisende damit wohl sehr zufrieden wären. Warum auch immer, vielleicht wegen nahezu maximaler Urlaubszeitausreizung an Albtraumrückreise inklusive Erholungsrückgabe?

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Um den Check-Out an sich geht es mir ja gar nicht, bin ja damit vollkommen zufrieden, dass es eben später ist und hab es ja auch in Kauf genommen. Zudem gab es keine anderen Flugzeiten ohne den Aufpreis einer exorbitanten Summe. Vielmehr geht es mir darum, dass man dem Kunden eine komplette Nacht in Istanbul zumutet, mir wäre es auch recht wenn mein Flug noch früher gehen würde, mit der Voraussetzung der Weiterflug würde das gleiche tun. Wäre der 7 Stunden Aufenthalt bei Tag wär das alles kein Problem, aber so ist das nicht gerade komfortabel. Wer über Istanbul schon mal geflogen ist, weiß dass der Flughafen kein Sonnenschein unter den int. Flughäfen ist. Man könnte ja wenigstens Lounge Zugang gewähren, muss ja nicht die High Class CIP Lounge von TK sein, obwohl TK den eigentlichen Flug gecancelt hat, wegen zu wenig Passagieren. Man versucht es ja nicht mal seitens TUI.
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Die Flugverbindung war schon vorher gewöhnungsbedürftig, aber so ist es halt, wenn man möglichst preiswert fliegen will, das ist individuell auch nicht immer plüschig, vor allem, wenn es nicht gerade Hochfrequenzstrecken sind. Wenn man sich dazu noch an einen Veranstalter bindet, schwinden halt die Optionen zur Flexibilität im Fall der Fälle.
Loungezugang, weil man den Flug um 3h verschoben hat?
Ein innovativer Ansatz, allerdings wollte ich dann in solchen Lounges nicht mehr innerhalb von Bezahlparametern verkehren...Den Flughafen kenne ich und finde ihn ehrlich gesagt gar nicht sooo übel. Man kann rauchen an der halbwegs frischen Luft, hat Sportsbars mit gutem Wifi, genug zu sehen und zu tun, um sich die Füße zu vertreten. Klar, 8-9h sind schon hart, aber nochmal, Du hast das im Endeffekt gebucht.
Das mit dem/der Check Out/Übernachtungsleistung bezog sich auf mögliche rechtliche Aspekte und Vertragserfüllung, ist aber für Dich uninteressant, da Du eh nur bis zum 11.9. gebucht hast und diesen ja weidlich ausnutzt.
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Ok, dann werde ich das wohl so hinnehmen müssen. Ich habe nur bis zum 11.09 gebucht, also habe ich somit keinen Anspruch auf die darauffolgende Nacht.
@filip1115 sagte:
... also habe ich somit keinen Anspruch auf die darauffolgende Nacht.
Nein, würde dir in IST eh nix nützen. Du hast allerdings auch keinerlei Entschädigungsanspruch, und wie du selbst schreibst wäre eine kürzere Umsteigezeit ja wesentlich teurer gewesen. Immerhin weißt du jetzt weshalb ...
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Hallo zusammen,
wir haben für unsere Reise, 7 Übernachtungen, nach Ägypten plötzlich eine Flugzeitänderung von 17:15 Abflug in Köln auf 00:15 uhr des nächsten Tages. Also 7 Stunden später. Dadurch faktisch auch eine Nacht weniger vor Ort im Hotel. Wir wurden vom Veranstalter auch nicht darüber informiert. Das habe ich durch Zufall bei Prüfung unseres Fluges gesehen. Die Reise startet in 14 Tagen.
Was können wir da jetzt machen, welche Ansprüche können wir durchsetzen. Da wir mit einem Kind und noch einer 80 jährigen fliegen, haben wir extra die Nachmittagsflugzeit genommen.
Jetzt ist schon ein Teil unserer Vorfreude wieder dahin
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Der Veranstalter hätte euch auf irgendeine Weise informierten müssen, das ist ein sehr ernstzunehmendes Versäumnis.
Ihr könntet jetzt von der Reise zurücktreten mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises, ob das eine besonders strategische Entscheidung ist so kurz vor knapp, müsstet ihr selbst ermessen.
Je nach Buchungsart (kein X-Paket) könntet ihr auch auf den Veranstalter einzuwirken versuchen hinsichtlich eines alternativen Fluges.
Wenn überhaupt wird das vermutlich nur mit einer Nachforderung möglich sein - ich würde dir dringend raten, den RV zu kontaktieren. -
Hallo zusammen,
wir haben 2 Einzelreisen von Rostock-Laage nach Hurghada gebucht. Nun erhielten wir die Nachricht dass bei der Rückreise eine Flugdatenänderung für uns stattfinden wird. Anstatt in Rostock sollen wir nun in Berlin Landen. Nun haben wir aber ein Problem, unser Auto wird in Rostock auf dem Parkplatz stehen. Kann uns jemand sagen ob diese Umbuchung rechtens ist?
Gruß Frank -
Die Änderung an sich ist natürlich rechtens, die Frage ist allerdings welche rechtlichen Folgen sich daraus für euch ergeben.
Du solltest für eine möglichst präzise Auskunft jedenfalls etwas spezifischere Angaben (bspw. Reisetermin) machen. -
Danke für die schnelle Antwort.
Dann fang ich mal an. Wir haben 2 Reisen am 01.10.2018 gebucht, Reisebeginn 31.10.2018 bis 15.11.2018 (von Rostock nach Hurghada), am 01.10.2018 kam die Reisebestätigung mit Rechnung. Gebuchte Flugzeiten waren Abflug Rostock 8:15 Uhr Flugnummer FEG3006 Rückflug ab Hurghada 17:15 Uhr Flugnummer FEG3005. Am selben Tag dann die Flugdatenänderung für eine Person. Wo ich in Talca (Chile) landen sollte. Daraufhin habe ich beim Reiseportal angerufen und ihnen mitgeteilt dass ich kein Bock habe in Chile zu landen. Dann kam das Angebot in Berlin Tegel zu landen mit den Flugdaten, 8:00 Uhr ab Hurghada Landung in Berlin um 12:00 Uhr.
Am 02.10.2018 kam die Reiseumbuchung für die zweite Person. Mit Landung in Berlin Tegel wie oben geschrieben. Diese Umbuchungen haben wir nicht zugestimmt.
Am 04.10.2018 kam dann diese E-Mail: Zitat: „vielen Dank für Ihre E-Mail.Wie gewünscht haben wir die Umbuchungsbedingungen bei "FünfvorFlug" für Sie angefragt und können Ihnen nun Folgendes mitteilen:
Nach Prüfung Ihrer Anfrage freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass eine Umbuchung auf folgende alternative Flugverbindung angeboten werden kann:
Rückflug HRG P - RLG am 12 11 18Flug ST 2979 ab 19 20 an 23 30
(Die angegebenen Flugdaten sind voraussichtlich)
AUFPREIS FLUG: ??,00 EUR
ERSTATTUNG HOTEL: ??,00 EUR
AUFPREIS: ??,00 EUR“ (Ich habe die Preise mit ? ersetzt.)
Dieses Angebot haben wir auch nicht akzeptiert.
Am 04.10.2018 habe ich die Anfrage gestellt, ob man nicht einen Mietwagen bekommen könne um von Berlin nach Rostock zu kommen. Bisher noch ohne Antwort.
Gruß Frank -
Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich um eine Pauschalreise?
Von dieser kannst du aufgrund der Änderungen zurücktreten und alle Zahlungen zurückverlangen.
Ein Mietwagen wird dir nicht gestellt.
Ansprüche über die Erstattung hinaus kann ich nicht erkennen. -
Nur mal zum besseren Verständnis, es wurde ein Flug mit Gesellschaft X innerhalb einer Pauschalreise gebucht von/bis Wunschflughafen, dann wurde eine Umbuchung bekanntgegeben (mit welcher Begründung?) auf einen abweichenden Rückkehrflughafen. Dem wurde widersprochen und es erfolgte ein neuerliches Angebot zum ehemaligen Rückkehrflughafen aber mit Airline Y gegen Aufpreis, habe ich das soweit richtig verstanden?
Neben der von vonschmeling erwähnten Möglichkeit des kostenlosen Rücktrittes sehe ich noch die Möglichkeit mit dem Veranstalter über ein gestelltes Rail+Fly Ticket zu verhandeln, dabei sind sie eigentlich immer recht kulant und sollte dies für Euch in Frage kommen, wäre es sicherlich die einfachste Lösung.
Alerdings finde ich, daß in diesem Fall die Begründung für die Umbuchung schon eine wichtige Rolle spielt, immerhin wäre es dem Veranstalter möglich, Euch annähernd gleichzustellen und halte ich den geforderten Aufpreis für die Verbringung zum gebuchten Flughafen zumindest für zweifelhaft.
Die Höhe des Aufpreises fände ich übrigens auch interessant und könntest Du m.E. problemlos nennen.
Alles vorbehaltlich, ich habe den geschilderten Sachverhalt richtig verstanden.
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Danke für die Antworten.
@doc3366 – Was du im ersten Abschnitt geschrieben hast, hast du richtig verstanden.
Der Flug wurde komplett gestrichen. An diesem Tag landet keine Maschine mehr aus Hurghada kommend. Dieses wurde uns aber nicht mitgeteilt dieses haben wir auf der Seite des Flughafen Rostocks gesehen. Rail+Fly Ticket geht leider auch nicht, da der Flughafen Rostock keine Zuganbindung hat, und Shuttelbusse von Rostock Hbf. fahren nur wenn auch Maschinen starten oder landen.
Als Begründung wurde dieses genannt. Zitat: „Sehr geehrte Frau ………,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es tut uns leid, dass die angebotene Alternative nicht Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Flugdatenänderung allein von der Airline ausgeht und der Veranstalter alle Möglichkeiten geprüft hat, so dass Sie die Möglichkeit haben auch wieder in Rostock zu landen.
Einen anderen Flug kann Ihnen der Veranstalter nicht anbieten, da Rostock nicht jeden Tag angeflogen wird und Ihr Veranstalter nur auf bestimmte Flugkontingente zurückgreifen kann.
Einen Regressanspruch können Sie nur an die Airline richten.
Wir bedauern Ihnen keine positive Antwort übermitteln zu können.Mit freundlichen Grüßen“ Zitat Ende.
Der Fehler liegt bei 5vorFlug, wir sind sauer das wir nun diesen Fehler ausbaden dürfen. Es wurde sogar noch diese Reise nach unserer Flugdatenänderung angeboten.
Gruß Frank -
Da rail&fly keine Option ist und die Annullierung des Fluges durch das LVU keine Wirkung auf einen Anspruch auf Entschädigung entfaltet und man schließlich das Alternativangebot mit früherer Rückreise nicht wünscht bliebe
- die Umbuchun ebenfalls des Hinflugs
- Rücktritt vom Reisevertrag
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Ok, jetzt habe ich es auch verstanden und da der Flug gestrichen wurde, an den ursprünglichen Tagen keine adäquate Beförderung möglich ist, schließe ich mich vs an.
