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Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?

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  • euler28E Offline
    euler28E Offline
    euler28
    schrieb am zuletzt editiert von
    #181

    Kurze Zwischeninfo:
    Ich hatte mich an die SRUV gewendet, diese hat mangels Listung der Airline nichts unternehmen können. Man hat mir auch nicht mitgeteilt, welche Stelle dann zuständig wäre.
    Die TUI hat mittlerweile auch zwei Mails an mich geschickt, zuletzt mit der Behauptung, ich hätte den Schaden erst nach 7 Tagen gemeldet - wohl wissend, dass ihnen ein PIR Report ca 1 STunde nach der Landung als pdf vorliegt. Offensichtlich ist die TUI nicht willens, hier auch irgendwie der von ihnen gecharteten Airline auf die Füße zu treten.
    Als nächstes werde ich mich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr wenden. Ob es was auf EU Ebene gibt, weiß ich nicht, vielleicht weiß hier jemand etwas darüber.
    Auf jeden Fall habe ich mittlerweile Urlaub wieder gebucht, aber extra die TUI nicht berücksichtig !

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

      Hallo, schau mal hier: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hilft Ihnen, klick hier

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • engeldoniE Offline
        engeldoniE Offline
        engeldoni
        schrieb zuletzt editiert von
        #183

        Ich greife noch mal meine Beiträge vom 06. und 07.01.26 auf.

        Ich bin ja an die Schlichtungsstelle Luftverkehr gegangen und um Schlichtung gebeten.
        Jetzt, nach mehr als einem halben Jahr kam der Schlichterspruch.
        Da dieser vertraulich ist, kann ich nicht veröffentlichen, aber wiedergeben.
        Grund für die Ablehnung durch Sundair war ja, dass ich nicht sofort auf dem Flughafen reklamiert hatte, sondern erst zu Hause.
        Das hat der Schlichter als falsch festgestellt, man hat 7 Tage Zeit. Allerdings trifft mich die Beweispflicht.
        Bei Neuwert des Koffers ca. 120 Euro wurde als Zeitwert 90 Euro nach 1,5 Jahren angenommen und unter Berücksichtigung der zu erbringenden Beweislast 1/3, also 30 Euro, als Entschädigung festgesetzt.
        Nicht viel, aber ich habe den Schlichterspruch angenommen.
        Jedoch Sundair nicht, die haben abgelehnt.
        Somit ist die Schlichtung gescheitert und mir steht der Rechtsweg offen.
        Werde diesen aber nicht gehen, am Ende würde vielleicht ein Vergleich erzielbar sein und dann wird es teurer für mich.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb zuletzt editiert von
          #184

          Das ist ja hoch interessant!?!
          Wegen 30 Tacken die Schlichtung zu verweigern musste dir erst einmal ausdenken.
          Dahinter steckt ganz klar die Strategie "wehret den Anfängen" (zero Kulanz!) und offenbar eine maßlose Arroganz.
          Warum: Die grundsätzliche Feststellung der Juristen auf der Schlichtungsstelle zur zulässigen Frist wird komplett ignoriert.
          Ich bin fassungslos, man sollte den Sundair Bombern wacker jeweils 2 Lyren aufmalen! 😞

          Noch eine kurze Frage @engeldoni
          Verstehe ich richtig, dass du den Anschaffungswert nicht nachweisen konntest?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • engeldoniE Offline
            engeldoniE Offline
            engeldoni
            schrieb zuletzt editiert von engeldoni
            #185

            @vonschmeling: doch natürlich habe ich noch die Originalrechnung vorlegen können, das wollte auch der Schlichter, wie kommst du auf die Vermutung?
            Es zählte für den Schlichter aber nicht der Neuwert 120 €, sondern der Zeitwert mit angenommen 90 €.
            Mir wäre es aber gar nicht um das Geld gegangen, eine vernünftige Reparatur wäre mir lieber gewesen.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb zuletzt editiert von vonschmeling
              #186

              Sicher wird der Zeitwert angesetzt, ich frage wegen der Aussage "mit Berücksichtigung der zu erbringenden Beweislast".
              Meines Erachtens wäre bei einem Totalschaden der Zeitwert zu ersetzen gewesen und nicht nur 1/3 dessen.
              Ich zweifle nicht an der Korrektheit der Einschätzung (das sind alles Volljuristen bei der Schlichtungsstelle), mich interessiert vielmehr die Begründung des ermittelten Betrages.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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