Flugzeitänderung vor der Reise
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Man muss es halt einfach verstehen können und wollen...
Aber das war ja schon vor dem "Superurteil" eher schwierig, sowohl fü die Verbraucher"schützer" als auch für die "mündigen" Konsumenten.Der Veranstalter darf nicht einfach nen anderen Flug auswählen als auf der Bestätigung steht.
Aber wenn die Airline den Flug verschiebt oder streicht, dann ist das ein legitimer Grund, dass Du zu anderen Zeiten oder mit ner anderen Gesellschaft fliegst, weil der Veranstalter eben nicht die Geschäftspolitik der "zuliefernden" Airline beeinflussen kann. -
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@angste
Und die Flugzeiten sind "voraussichtliche":"* § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV**
Die Reisebestätigung muss…folgende Angaben enthalten
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr"Quelle (die bereits auf der Vorseite verlinkte Seite): bundesgerichtshof.de
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Überflüssiges Zitat entfernt.
@Mam62
Aber es geht um die Uhrzeit, und da hat das BGH eben dieses "wir machen, was wir wollen" einkassiert. Jetzt muss ein sachlicher Grund für Änderungen vorliegen.Ist ja auch gar kein Problem....normalerweise. Auch nach dem Urteil werden vorraussichtliche Flugzeiten angegeben, obwohl prophezeit wurde, dass das wegbleibt.
Es bleiben Ausnahmen...und nicht jeden stört eine Flugzeitänderung, manchem kommt sie sogar recht. Aber es muß eben begründet werden, nicht nur mit "isso".
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Ich kann lesen.
Auch:
"Demgegenüber ermöglicht die beanstandete Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. **Dies ist dem Reisenden, der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können, nicht zuzumuten."**Also immer noch nix mit "ausdrücklich unverbindlich".
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Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt. Bitte unterlasse dieses sinnlose zitieren.
Ich hab doch nicht behauptet, dass genau diese Zeiten verbindlich sind...ich hab was gegen die Aussage "ausdrücklich unverbindlich"....und ich versteh nicht, warum diese falsche Aussage hier so verteidigt wird.
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Synonyme für "unverbindlich": ohne Gewähr, ohne Verpflichtung
Synonyme für "voraussichtlich": nach menschlichem Ermessen, schätzungsweiseWas schrieb @de la Diva auf der Vorseite ?
" "Voraussichtlich" ist natürlich ein besserer Begriff als "unverbindlich", bedeutet aber schlußendlich so ziemlich das Gleiche." -
Kourion:
Und der BGH schreibt, das der Reisende Planungssicherheit haben muss, deshalb Reisezeiten eben nicht (wie in den AGB steht) unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Verpflichtung sein können.
Nochmal:
Dies ist dem Reisenden,
der berechtigterweise Sicherheit in der zeitlichen Planung der Reise erwartet, auch bei Beachtung der berechtigten Interessen des Reiseveranstalters, die vorgesehenen Flugzeiten veränderten oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gegebenheiten anpassen zu können,
**nicht zuzumuten."**Ich seh ja ein, dass sich seit einiger Zeit eine Gruppen gegenseitig sehr unterstützt..... aber gibts nicht irgendwie ne Grenze? BGH ist egal, wir sehen das anders, wenn einer von uns das sagt?
Wenn man im Netz sucht, ist sich auch die juristische Fachwelt einig, dass es keinen Freibrief gibt für Reiseveranstalter mit "Unverbindlich".
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@angste
Ich sehe keine "sich unterstützenden Gruppen" oder "blinde Rechtfertigungen unrechter Methoden", lediglich unterschiedliche Auslegungen eines durchaus auslegungsfähigen Urteils.

Mit fragmentierten Zitaten - das letzte ist übrigens überaus bizarr! - ist eine Annäherung an den Sachstand eher schwierig.
Einerseits wurde geurteilt, dass der Reisende Planunssicherheit erwarten kann (was keinen Anspruch impliziert!), dagegen steht aber die rechtlich unbestrittene Entscheidungsfreiheit der Airlines, Änderungen aus "wichtigen Gründen" vorzunehmen.
Im aktuellen Fall hat die Airline das Operating anscheinend gestrichen und der RV den Kunden auf ein anderes wenige Stunden später stattfindendes umgebucht.
Das ist im Rahmen des BGH Urteils durchaus in Ordnung.Worauf willst du also hinaus und hast du mal nachgedacht, wie sich ggf. eine (berechtigte!) Einrede für den Pauschalreisenden auswirkt?
Er kann stornieren - und dann im Kurzfristbereich einigermaßen hoffnungslos (je nach Reisezeitraum) nach erschwinglichen Alternativen suchen - zu vage "besseren Reisezeiten".
Wer wird sich das antun?Man muss m.E. sehr spezifisch an die Einzelfälle herangehen.
Kein Pauschalreisegast muss sich willkürlich von DE ab CGN auf HK ab HAM verschieben lassen, aber die Alternative bei einer Cancellation kann schwerlich moniert werden ohne die Maßnahme der Vertragskündigung.
Wenn DE entscheidet, nur um 15:00 Uhr anstatt auch noch um 6:00 abzuheben ab XY fällt der Anspruch wiederum zurück und widerspricht das Angebot keineswegs der akuellen Rechtsauffassung.
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vonschmeling:
Willst du jetzt auch erzählen, dass Flugzeiten grundsätzlich unverbindlich sind? Trotz BGH- Entscheid?
Sorry, unfassbar ist, dass ich eimal erinnert habe, "Unverbindliche Flugzeiten" gibts nicht mehr.....und ein Shitstorm losgeht.
Sorry, aber das ist zu albern, was hier abläuft.
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Das ist doch kein "shitstorm"!
Auch da scheint es Unklarheit über die Begrifflichkeit zu geben.
Der BGH hat entschieden, dass es einen sachlichen Grund geben muß für eine Flugzeitenänderung.
Und das wird immer der Fall sein wenn es zu Änderungen kommt.Was auch der BGH nicht kann, ist, Gesetzlichkeiten zu ändern.
Es gibt klare Unterschiede zwischen einem Charterflug und Linienflügen und das von vornherein.
Auch wenn es in den letzten Jahren "verschwommener" geworden ist.
Es ist durchaus möglich, dass es irgendwann keine Charterflüge mehr geben wird und dann nur noch Linienflüge stattfinden, die einem Flugplan folgen, die fliegen ob sie ausgelastet sind oder nicht....kostet dann eventuell von vornherein mehr.
Auch Fluggesellschaften - egal ob Charter oder Linie - bringen kein Geld von zu Hause mit um fliegen zu dürfen. -
Angste, warte doch einfach mal die nächste Klage ab, bei der sich jemand, dessen Flug aus sachlichen Gründen (die Du ja nicht gelten lassen willst) bis zum BGH durchklagt.
Oder mach das selbst, wenn es auf Dich zutrifft.Scheinbar ist Dir und vielen anderen auf dem Urteil beharrenden nicht mal klar, auf was genau es sich bezieht und was "sachlicher Grund" heißt.
Kannst Du denn erklären, wie ein Veranstalter eine Fluggesellschaft zwingen kann, wegen 10 Passagieren einen Flug bestehen zu lassen, auf dem üblicherweise 180 oder mehr Gäste Platz haben? Oder wie er den Flughafenbetreiber beeinflussen kann, der Slots ändert?
Das Urteil des BGH betrifft nömlich die Fluggesellschaften NICHT. Die können immer noch ihre Angebote frei planen bzw. eben nicht mehr anbieten.
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Ich will überhaupt nichts "erzählen", sondern den Blick schärfen auf die Endlichkeit der höchstrichterlichen Entscheidung.
Ob man die Reisezeiten nun "unverbindlich" oder "voraussichtlich" nennt, macht für mich in der Sache keinen Unterschied. Fakt ist: Sie bleiben in einem gewissen Rahmen veränderbar - mit rechtlicher Konformität - und die Alternativen für Betroffene sind selbst außerhalb dieses Rahmens ziemlich "unkomfortabel".
Wenn man 3 Wochen vor Urlaubsantritt - womöglich noch zur Hauptreisezeit! - von einer Reisezeitänderung erfährt und sich zur Kündigung entschließt, muss man damit rechnen nichts Adäquates zu finden und wird womöglich der Urlaub ins Wasser fallen.
Ich frage mich, was an solchen Hinweisen das Prädikat "shitstorm" rechtfertigen soll - ausgenommen man leidet an Verfolgungswahn.Imho nützt es auch nicht viel, wiederholt den Wortlaut der Entscheidung zu zitieren - die Argumentation bezüglich der Grenzen ihrer Durchsetzbarkeit ist wesentlich ergiebiger.
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Hallo Zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben 11.06.2014 eine Pauschalreise mit dem Reiseanbieter Ferien.de nach Bulgarien / Goldstrand gebucht.
Wir haben bewußt darauf geachtet das Start- und Zielfughafen Köln sind ohne Zwischenstopps, da einer von uns schwerbehindert ist (mit amtl. Ausweis) und eine längere Anreise aufgrund dieser nicht möglich ist.
Heute (09.07.2014) bekamen wir denn vom Veranstalter die Änderung das der Flug nun ab Düsseldorf geht, was für uns leider aufgrund der obigen Beschreibung nicht möglich ist.
Welche Handhabe würdet Ihr empfehlen? -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, Eifel-Yeti!

Ich gehe davon aus, dass euer gebuchter Flug von der Airline nicht durchgeführt wird und es auch keine Alternative ab Köln im Portfolio des Veranstalters gibt. Daher ist wohl die Maßnahme "Buchungsstelle anrufen, Sachverhalt schildern -> Abhilfe verlangen" nicht sonderlich zielführend. Trotzdem kannst du ja mal die Operatings ab Köln checken und - sofern es welche gibt - den Vorschlag unterbreiten, euch entsprechend umzubuchen.Die zweite Möglichkeit ist leider nur die Kündigung des Reisevertrages. In diesem Fall wären allerdings alle bereits geleisteten Zahlungen zu erstatten, da eine Änderung des Start- und/oder Zielflughafens der Reise nicht akzeptiert werden müssen und zur einseitigen Kündigung berechtigen.
"Länger" dauert die Reise von DUS nicht, und ggf. können zusätzliche Kosten für die Anfahrt zum Ausweichairport gefordert werden - wenn auch nur in einem gewissen Rahmen. Das würde ich mal abwägen ...
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe, Richtig ist das der Flug von Düsseldorf nicht wesentlich länger ist und zu verkraften währe, aber unsere Anreise zum Flughafen nach Düsseldorf ist mit einer erheblich höheren Reisezeit versehen, aus der Eifel.
Ich hoffe noch auf ergänzende Anworten!!
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Zwischen den Flughäfen CGN und DUS liegen etwa 63 Straßenkilometer, die Flugzeit von CGN/DUS nach BOJ ist absolut identisch - von einer "wesentlichen Änderung" der Bedingungen kann demnach an sich nicht die Rede sein.
Wie dem auch sei - optiert ist einerseits der Vorschlag von Alternativen beim Vertragsgeber oder - trotz räumlicher Nähe! - eine einseitige Kündigung.
Ich fürchte, dass deine Hoffnung auf signifikante Ergänzungen vergeblich ist ... :?