Flugzeitänderung vor der Reise
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Ich möchte ja auch berichten wie es denn nun gelaufen ist, wir haben die Reise storniert und haben am nächsten Tag umgehend die Stornobestätigung bekommen, wir bekommen den komplett gezahlten Reisepreis ohne Abzug zurück, dies haben wir bereits schriftlich, vielen Dank nochmal für die schnelle kompetente Hilfe hier!!!
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Urlauber,
im Januar habe ich bei Ögertours eine Pauschalreise für den August gebucht.
Abflugzeit: 11:00 Uhr
FreebirdAirlines.
Im April erhielt ich von Neckermann die Info:
nicht mehr Freebird sondern Condor.
Gestern erhielt ich die Reiseunterlagen von Neckermann
Abflugzeit: 14:10 Uhr
Für mich absolut inakzeptabel.
Hätte ich später fliegen wollen, hätte ich so gebucht. Reise wäre dann günstiger gewesen.
Für mich nehme ich die Urteile des EuGH und des BGH in Anspruch.
Wer ist konkret für mich zuständig um eine Abhilfefrist zu setzen?
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Du bist zuständig für die Einrede - wer denn sonst?
Beschwerde zu führen ist bei Öger.Stell dich schon mal drauf ein, dass die Verschiebung um 3h10min (dazu noch mitten am Tage?!) nicht als "inakzeptabel" betrachtet wird und du bestenfalls eine einseitige Kündigung angeboten bekommst. Das reicht noch nicht einmal zur Begründung einer Reisepreisminderung ...
:?
Bist du übrigens sicher, die aktuelle Rechtslage korrekt zu beurteilen?
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Guten Morgen,
du etwa?
Da ich nicht weiß, wie man hier Zitate einfügt, mache ich es einfach mal so:
"...BGH urteilt zugunsten von Pauschalurlaubern. Künftig müssen die einmal angegebenen Flugzeiten grundsätzlich eingehalten werden..."
"...Die Zeiten, dass Pauschalreisende noch kurz vor Reiseantritt geänderte Flugzeiten mitgeteilt bekommen, sind vorbei..."
"...Angegriffen wurde auch die Regelung, wonach die Informationen über Flugzeiten durch die Reisebüros „unverbindlich sind..."
"...Berechtigterweise erwarte ein Reisender aber Planungssicherheit..."
"...Pauschalbucher sollten die eigenmächtige Änderung der Flugzeiten seitens des Veranstalters nicht hinnehmen. Am besten gingen sie auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil änderten – etwa wenn sie statt wie geplant um 10 Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen sollten und so einen halben Tag verlören. Dann habe der Veranstalter die Wahl: Entweder finde der Flug doch zur geplanten Zeit statt oder man buche selbst einen Flug. Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Unter Berufung auf das BGH-Urteil..."
Vom Morgens, Mittags, Abends oder Nachts steht erstmal nichts...
Des Weiteren habe ich auch nicht gefragt, wer für eine Einrede verantwortlich ist.
Ich hatte bereits bei Öger angefragt. Dort wurde ich an Neckermann verwiesen. Von dort wieder nach Öger.
Aber wenigestens ist das jetzt geklärt.
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@mb
Bitte lies das Urteil in seiner Gänze ( hier zu finden ) Es geht darin um zwei Klauseln in den AGB des Veranstalters.
Weiterhin beachte bitte das Ende:"* § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV**
Die Reisebestätigung muss… folgende Angaben enthalten
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr"
Quelle: bundesgerichtshof.deP.S.: Und ja, du kannst erwarten, dass @vs die Rechtslage korrekt beurteilen kann. :?
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Ich habe eben mit dem Reiseveranstalter gesprochen und ihm mit den Urteil konfrontiert auch in Bezug auf die Sachlichkeit.
Eine nette Dame konnte / wollte mir nicht weiterhelfen.
Also lies ich mich vermitteln.Ergebnis:
Die Reise wird komplett um einen Tag nach vorne verlegt, Flugzeiten passen auch.
Vielen Dank.
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mb1978:
Ich habe eben mit dem Reiseveranstalter gesprochen und ihm mit den Urteil konfrontiert ...... hat sicherlich großen Eindruck hinterlassen!

Ich find´s immer witzig, wenn oberflächliche Pressemitteilungen als "BGH Entscheidung" verargumentiert werden und als "emphatische Wirkung" gesetzt.
Ja, ich bin mir ziemlich sicher was die Auslegung des Urteils anbetrifft, und falls man das für sich nicht in Anspruch nehmen kann, macht man sich mit einer solchen Argumentation bestenfalls lächerlich.

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@mb1978: Schön, dass es noch zu deiner Zufriedenheit ausgegangen ist. Allerdings solltest Du dir keine Illusionen machen und glauben, dass Du im Recht warst. Du hast Glück gehabt, dass der Veranstalter noch verfügbare Flüge anbieten konnte einen Tag vorher und dazu noch so kulant war, Dich kostenlos umzubuchen.
Denn: Flugzeiten dürfen zwar nicht mehr nach Belieben geändert werden, wenn jedoch plausible Gründe vorliegen und die neuen Zeiten bzw. der Unterschied für den Kunden annehmbar ist, dann schon. Und das wäre bei dir der Fall gewesen, auch wenn es in deinen Augen inakzeptabel war - objektiv gesehen war es das nicht.
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Richtig ist sicher: Nachfragen schadet nix, allerdings bedarf es keiner schwerer Waffen bzw. eifrigen Blindkompetenzens mit § oder Urteilen. Ohne hätte die jetzt erzielte Lösung ebenfalls herbeigeführt werden können.
Wenn man sich nicht sicher ist bezüglich seiner tatsächlichen rechtlichen Ansprüche erreicht man mit solch schwungvollem Ausholen in die Thematik eher das Gegenteil einer Bereitschaft zur kulanten Regelung.
Warum man übrigens wegen einer 3 stündigen Verlegung des Hinfluges nicht "auf seine Tage" zu "kommen" glaubt ist wohl schwerlich nachzuvollziehen ...
:?
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Dafür kämpfen ist sicher der richtige Weg, aber auch am Ende des Telefons oder Email sitzt jemand und der Ton macht die Musik. Ich hatte einen (Teil)Erfolg (subjektiv gesehen) und "nur" 5 Std. Abflugverschiebung nach hinten. >>
Ich gebe @vs auf jeden Fall in allen Punkten recht.
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Meiner Ansicht nach bedarf es für manche Berufszweige oder auch natürliche Personen solcher Ansprachen. Diese Vorgehensweise kenne ich aus meinem alltäglichen Berufsleben.
Es impliziert nämlich, dass sich der Gegenüber zumindest mal mit der Materie auseinander gesetzt hat. Zudem kann angenommen werden, dass die Gegenseite auch nicht die rechtliche Tiefe besitzt. Anderfalls wäre der Posten wohl fehlbesetzt.
Des Weiteren verlange ich hier auch von niemandem meine Denke nachzuvollziehen...
Du solltest dir auch nicht anmaßen darüber zu urteilen.
Greetz...
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Ich bestehe nicht auf mein Recht, sondern habe eben meine Ansichten und Denkweisen.
Zumal ich keinesfalls frech, laut oder in einer sonstigen Art mein Anliegen vorgetragen habe.
Nachfragen, darum kämpfen kann sich lohnen. Vom Nichtstun passiert bekanntlich auch nicht...
Von daher
@JeslaDanke...natürlich weiß ich, dass ich die Flugänderung nicht aufgrund des Zitierens von Paragraphen bekomme haben...

@ AJ1
Toll, das es bei dir geklappt hat.
@ poly3
Von meinen Kinder bekomme ich sinnhaltigere Antworten...
Und da stelle ich mal die Behauptung auf, dass sie weeesentlich jünger sind.... -
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mb1978:
Meiner Ansicht nach bedarf es für manche Berufszweige oder auch natürliche Personen solcher Ansprachen.Genau diese Aussage bestreite ich für diesen Fall entschieden.
Mit Anmaßung hat das nur insofern zu tun, dass du ganz offensichtlich nicht bewerten kannst, welche Rechte dir aus den zitierten Entscheidungen tatsächlich nicht erwachsen. Mehr kann und will ich auch nicht konstatieren. -
mb178
Ich bestehe nicht auf mein Recht, sondern habe eben meine Ansichten und Denkweisen.Deine "Ansichten und Denkweisen" bleiben dir selbstverständlich unbenommen, allerdings erwächst dir daraus nicht der erdachte "Anspruch":
mb178
Für mich nehme ich die Urteile des EuGH und des BGH in Anspruch. -
Nope - bisher wurde hier bezüglich der Definiton auch nicht insistiert.
Ebensowenig spezifiziert sind die Ansprüche über eine Kündigung des Betroffenen hinaus.
Soweit gelten die bekannten Maßgaben des BGB zum Reisevertragswesen.