Emirates Airline Teil II
-
....und bei der Airline Emirates ist es auch schwierig Informationen über einen der härtesten Konkurrenten Etihad zuerhalten. Falls du weitere Fragen hast dann bitte hier:
-
curiosus:
...auch hier nochmal: Das kann man derzeit nicht im Netz oder bei der Airline eruieren.
Einzig eine Glaskugel wird Dir dabei aktuell behilflich sein können...
Wieso hier noch einmal ??
Bei dem anderen Beitrag wurde mir nur mitgeteilt dass es diesen Thread mit Etihad bereits gibt - sonst nichts.
Ein anderes Forum Konte mir auch OHNE GLASKUGEL weiterhelfen.
Gruß -
Airlines (auch Emirates) sind keine Wohltätigkeitsvereine sondern kanll hart agierende Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel des größtmöglichen Profits. Wenn du eine gehobene Leistung wünscht, so musst du Sie auch bezahlen. Bevor es euch als Honemonners mit einem Updgrade erwischt, sind erstmal alle an Board befindlichen Statuskunden an der Reihe. Die kommen nämlich regelmäßig wieder und sorgen für guten Umsatz. Ihr hingegen verlebt einen (hoffentlich außergewöhnlich schönen) Urlaub. Von daher wird Dir das absolut gar nichts bringen den Hinweis in der Buchung zu platzieren. Aber für eine Hochzeitsreise darf man sich den Spaß durchaus mal gönnen (wenn auch nicht ganz günstig).
-
Bin mir nicht mehr sicher welche Airline es war aber als eine Flugbegleiterin mitbekommen hat das ein Pärchen auf Hochzeitsreise war hat sie ihnen, vor der Landung, eine Flasche Schampus überreicht.
Ein Versuch schadet daher nicht, mehr Chancen habt ihr aber eventuell im Hotel. Denn da haben einige das kleine "Extra" für Honeymooner.
-
Auf unserem heurigen oder letzjährigen Emirates-Flug bekam ein Honeymooner-Pärchen eine kleine Torte. Obs nicht sogar eine kleine Sacher war ... hab nicht näher geschaut. & wir waren froh keine zu bekommen. Wo soll das Teil hin bei vollem Handgepäck & 30Grad im Schatten? Auf alle Fälle muss es Emirates irgendwie erfahren. Keine Ahnung ob die Bekannte bei der Fluglinie hatten oder das Reisebüro hier tätig werden kann ... auch finanziell. Denn jetzt auf die Malediven waren wir sicher nicht die einzigen Honeymooner im Flieger & ich sah kaum Torten (... auch keine gebackenen
) -
Aus Kostengründen gibt es jetzt keine Torten mehr sondern ein Blechdosenband am Koffer.
Das kennzeichnet nun alle Hochzeitsreisende und dann wissen die anderen Fluggesellschaften bei eventuellen Weiterflügen auch bescheid
-
@oZiM schrieb
Auf unserem heurigen oder letzjährigen Emirates-Flug bekam ein Honeymooner-Pärchen eine kleine Torte. Obs nicht sogar eine kleine Sacher war …
… und das schreibt Emirates auf seiner Webseite
"Bei der Buchung können Kuchen für Geburtstage, Jubiläen und andere besondere Anlässe bestellt werden."
http://www.emirates.com/de/german/plan_book/essential_information/dietary_requirements.aspx#Cakes(SPMLDa eine Flugsegelschaft nicht so aus Gaudi einige Torten (oder Kuchen) für besondere Anlässe an Bord hat, war die Torte bestimmt vorbestellt.
-
Hallo,
Im August war unser Emirates-Flug von DXB nach BKK überbucht. Wir haben stattdessen einen Gutschein bekommen, mit dem wir innerhalb von 12 Monaten diese Strecke kostenlos hin- und zurück fliegen dürfen. Jedoch müssten wir dazu ersteinmal nach Dubai kommen. Die Gutscheine sind ausserdem personalisiert und somit nicht zum Verkauf geeignet.
Gibt es irgendeine aussichtsreiche Möglichkeit mit Emirates in Verhandlung zu treten? Mit einem Gutschein von Deutschland nach Dubai könnte ich zum Beispiel VIEL mehr mit anfangen. Schadensersatz in Form von Geld wäre mir noch lieber...
Ich habe zwar wenig Hoffnung auf eine positive Antwort, will trotzdem mal die Experten unter euch um Erfahrung gefragt haben.
Beste Grüße -
Ich schätze da bist Du am besten dran, wenn Du direkt mit EK in Verbindung gehst. Intern gibt es ja sicher bei denen einen Wert für die Strecke DXB-BKK. Vielleicht rechnen Sie Dir den Betrag dann an. Du brauchst ja eh ein Return-Ticket.
Schadensersatz in Form von Geld hättest Du vermutlich direkt im August verhandeln müssen. Da Du den Gutschein akzeptiert hast, sehe ich da nun eher geringe Chancen. -
@topsecret7x
Gem. des Montrealer Abkommens (Völkerrecht) obliegt dir sowohl der Nachweis / Bezifferung des Schadens, als auch die Bestimmung seines Ausgleichs.
Du musst also eine gebundene Gutschrift keineswegs akzeptieren, vielmehr kannst du die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
