Flugzeitänderung vor der Reise
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Danke schon mal für eure Informationen! Ich hab es fast befürchtet, dass ich nicht viel machen kann

Ich habe AB gestern eine E-Mail geschrieben aber bis jetzt ist leider noch nichts zurück gekommen. Nochmaliges Anrufen möchte ich vermeiden weil ich beim ersten Versuch ewig in der Warteschleife gehangen bin und dann aufgegeben hab und das leider kostenpflichtig ist.
Ich hoffen mal auf eine Antwort von denen. -
Hallo
Ich muss jetzt mal meinen ärger ein bischen loswerden über die Flugzeitenänderung.
Geplant war der Linienflug von Wien nach Mars Alam am 14.08. um 4:30.
vor 7.Tagen bekam ich eine Email das sich die Flugzeit auf 3:00 verschoben hätte. Ich hab mir nur gedacht: Eh Super die Stunde is nicht so schlimm.
Heute bekam ich wieder eine Email das sich der Flug auf 14:30 verschoben hat.
Also verliere ich einen ganzen Tag, da ich ja erst so 19:00 ankomme.
Ich finde dies eine richtige sche..... -
Ja doof - aber wenn du keine Fragen bezüglich deiner Ansprüche hast solltest du deinem Ärger vielleicht besser in Thread zur betreffenden Airline Luft machen ...

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Wenn es bei der letztgenannten Abflugszeit bleibt, kannst du es beim Veranstalter mit der Erstattung eines halben Tagessatzes versuchen.
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Einen schönen Sonntag liebe Forianer,
ich bin hier ganz neu und hoffe, dass ihr mir mit dem geballten Urlaubswissen helfen könnt.
wir haben im November 14 eine Pauschalreise nach Portugal über ITS Indi gebucht. Ein anderes großes Reisportal ist der Vermittler. Schon im Dezember wollte ich für unseren jüngsten ( dann 2 Jahre) unsern Kindersitz anmelden. Laut Fluggesellschaft war dies nicht möglich, weil es keinen Flug an diesem Tag gab. Darauf habe ich den Vermittler kontaktiert, der sagte, ich könne dies max 4 Wochen im Voraus tun. Also alles gut.
jetzt kommt es aber, ich bekam nachdem ich den restlichen Reisepreis, der nicht unerheblich bei 4 Erwachsenen und 2 Kindern ist, bezahlt habe, eine Mail, dass die Flugzeiten geändert wurden.
Statt am 21.7. sollen wir am 22.7 fliegen und der Rückflug soll statt am 04.7. am 03.7. stattfinden. Dies bedeutet eine Kürzung von 2 Tagen.
Welche Möglichkeiten habe ich auf eine Beförderung am gebuchten Tag zu bestehen? An diesem Tag gibt es von Berlin Tegel mit Lufthansa einen Flug mit Zwischenstopp nach Faro! Diesen würde ich ja als Alternative akzeptieren. Habe ich erfahrungsgemäß da Chancen darauf, denn die Urlaubsvorfreude ist natürlich massiv gestört!
Danke für die Antworten -
Zweifellos kannst du den Reisevertrag kündigen und hast sodann Anspruch auf Erstattung aller geleisteten Zahlungen. Alternativ kannst du den LH Flug an den entsprechenden Reisetagen vorschlagen, wie wahrscheinlich eine Berücksichtigung ist kann ich nicht einschätzen.
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Danke für die Antwort!
leider konnte die nicht wirklich was erreichen!
habe heute mit ITS indi direkt gesprochene! Die Dame am Apperat war sehr arrogant und meinte, wenn es mir halt nicht passt könnte ich stornierend! War weiterhin freundlich und habe versucht zu signalisieren, dass ich an einer Einigung interessiert bin und habe ihnen Angeboten auch Sonntag, Montag oder Mittwoch zu fliegen,mager halt 14 Tage. Für eine Umbuchung auf den Lufthansaflug sieht es eher schlecht aus , weil es ja ein sog. x Anbieter ist, und dieser wohl starrer in den Strukturen!
noch habe ich irgendwelche BGH Urteile zurückgehalten und ihnen eine Frist bis heute 16:00 Uhr gesetzt! -
"Vorsicht" bitte mit dem "Einsatz" von "irgendwelchen BGH-Urteilen". Hier sollte vorher definitiv und völlig unzweifelhaft feststehen, daß diese in dem betreffenden Fall auch tatsächlich "passen". Ansonsten ist dieses Vorgehen meist ein "Schuß ins eigene Knie".
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f.y.i.
"3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt."
Quelle:AGB ITS indiFazit: Soweit der Veranstalter kein vitales Interesse am der Erhalt des Vertrages zu abgewandelten Bedingungen hat kann man entweder die Kröte schlucken oder stornieren.
Unbenommen bleiben ggf. Forderungen aus geringfügiger erbrachter als vertraglich übereingekommener Beherbergungsleistungen.
Einfacher: Bei einer tatsächlichen Verkürzung der Urlaubszeit sollte selbstverständlich eine Erstattung von 40-100% eines Tagessatzes angeboten werden. -
Also, wir werden um die Verkürzung nicht rumkommend! Was bleibt ist ein fader Beigeschmack, da es diesen ursprünglich gebuchten Flug wohl nie gegeben hat. Laut Aussage einer Mitarbeiterin von Air Berlin! Wir werden das Angebot wohl unter Vorbehalt annehmen, aber auf jeden Fall Geld zurückverlangen und den Sachverhalt juristisch prüfen lassen!
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Eine "juristische Prüfung" kostet Geld, welches man sich in eurer Causa imho sparen kann.
Ihr habt die Reise sehr weit im Voraus gebucht, bekanntlich neigen Fluggesellschaften dazu ihre ursprünglichen Pläne zu ändern - ein Vorsatz wird dem Veranstalter nicht nachzuweisen sein. Bekanntlich packt ITS INDI seine Reisen dynamisch, auf die wohl wenig reflektierte Aussage einer Hotline Agentin würde ich auch deshalb nicht unbedingt mehr als einen Hemdknopf setzen ...

Einfacher und sicherlich wirkungsvoller:
Verlangt die umgehende Erstattung von 2 Tagessätzen der Reisekosten. Somit erübrigt sich auch eine Annahme unter Vorbehalt, mehr werdet ihr nämlich auch im Nachgang nicht bekommen.
Happy holidays! -
Hallo zusammen,
Eigentlich wäre ich morgen 11:45 Uhr nach Kos geflogen, extra den relativ frühen Flug gebucht.
Ruft mir eben ByeBye Reisen an, dass morgen in Kos die Fluglotsen von 14 - 18 Uhr streiken. Mein Flug wurde auf 22:50 Uhr verschoben.Ich komme ja dann erst ca 4 Uhr am nächsten Tag ins Hotel. Also fehlt eigentlich ein Tag.
Wie stehen den da die Chancen, wenn ich dass nach meiner Reise reklamiere? Bringt das überhaupt was?
Gruss
Holger -
Nix.
Auch nicht hinterher ... -
Hallo,
ich habe auch eine Flugzeitenänderung zu beklagen, und hoffe nach einiger Recherche hier eventuell fachkundige Meinungenzu erhalten.
Geplant war eine 4-tägige Reise mit Hinflug um 13:05h und Rückflug um 19:35h.
Also 2 Reisetage und 2 volle Urlaubstage.Ich habe diese Kurzreise aufgrund der sehr guten Flugzeiten gewählt, da ich auch noch eine längere Anreise zum Flughafen haben werde - gut das ist für den RV natürlich irrelevant.
Nun wurde der Abflug von 13:05h auf 09:55h vorverlegt, was zwar nicht so optimal ist, aber eben kein Mangel.
Der Rückflug allerdings wurde um 13 Stunden und 35 Minuten (!!) von 19:35h auf 06:00h in der Früh vorverlegt.
Zu diesen Konditionen hätte ich niemals gebucht.
Muss ich das so hinnehmen, zumal ich (und mein 12-jähriger Sohn) so ja gar keine Nachtruhe / Frühstück haben werden?
Den vorherigen (Urlaubs)Tag sehe ich auch beeinträchtigt - es bleibt also eigentlich nur 1 voller Urlaubstag.
Die Info habe ich 12 Tage vor Abflug erhalten - die Bahntickets zum Flughafen kann ich nun natürlich auch stornieren.
Der RV (Vtours) sagt mir "Pech gehabt" und "der Transfer zum Flughafen mitten in der Nacht ist auch Ihre Sache".
Dass es geringe Abweichungen bei den Flugzeiten geben kann verstehe ich ja, aber eine Änderung vom frühen Abend auf 6 Uhr morgens ???
Muss ich das wirklich so hinnehmen?
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12 Tage vor Abreise ist tatsächlich sehr kurzfristig. Die Änderung beeinträchtigt zudem den Gesamtzuschnitt der Reise - eine Kündigung (Stornierung) mit Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises ist jedenfalls optiert.
Wollt ihr allerdings reisen, kann bestenfalls eine Minderung von 50% eines Tagesssatzes der Reise verlangt werden.
Weitere Optionen sehe ich tatsächlich nicht, höchstens noch die Erstattung der Taxikosten, sofern du bei der abendlichen Abreise die Möglichkeit gehabt hättest mit den Öffis zum Flughafen zu gelangen und das am ganz frühen Morgen nicht gegeben ist ...
:? -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmelingDanke, für die schnelle und informative Antwort.
Das klingt ja gar nicht so schlecht. Reisen möchten wir zu diesen Konditionen nämlich nicht.
Allerdings meinte die Dame am Telefon, dass eine Stornierung mit Erstattung des Reisepreises auf gar keinen Fall möglich ist.
Eigentlich sei gar nichts möglich und ich müsse eben alles so akzeptieren.
Eine Frechheit wie ich finde, da der RV ja die Reisemängel kennt und trotz Nachfrage diese Option(en) verschweigt.
Wie gehe ich am besten vor?
Einfach selbstständig ein Schreiben mit Stornierungswunsch aufsetzen, oder besser doch mit Unterstützung eines Rechtsbeistands, Verbraucherzentrale, etc.?Ach ja, gibt es für uns auch Fristen, bis wie lange vor Abflug storniert werden muss?
Eventuell bietet der RV mir ja doch noch einen Alternativflug an..... -
Einen Rechtsbeistand braucht´s nicht - üblicherweise wird am Telefon bestritten, dass die Möglichkeit zur Kündigung durch den Kunden bestünde, da musst du nichts drauf geben.
Außerdem ist eine Flugzeitenverlegung von 13h auch nicht mehr im sog. "angemessenen Rahmen".
Ich würde in kurzen Worten beschreiben, dass die Reise für euch von bis nach wegen der Rückflugverlegung uninteressant geworden ist, weshalb du von deinem Recht zur einseitigen Kündigung Gebrauch machst und um umgehende Erstattung alles Erlangten bittest.
Falls dir darauf eine bessere Rückflugoption angeboten wird - um so besser. Damit rechnen würde ich allerdings nicht.Einige Anbieter scheinen hinsichtlich der Verbraucherrechte nicht besonders ambitioniert zu sein, es spielt im Übrigen auch keine Rolle, wenn in den AGB steht Änderungen der Reisezeiten seien in einem gewissen Umfang hinzunehmen. Davon abgesehen ist der "gewisse Umfang" hier deutlich überzogen!
Mein Rat: Schreibe die Kündigung per Email und schicke sie postalisch noch einmal per Einschreiben hinterher. Sie muss "unverzüglich" nach Unterbreitung des neuen Reiseangebotes erfolgen um "fristgemäß" zu sein.
