Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Für meine bevorstehende Südafrikareise war ich auf der Suche nach einem Hotelzimmer in Kapstadt. Das Hotel "La Splendida" sollte es sein und ich habe den Preisvergleich gestartet über HC und andere Portale. TUI stand immer an erster Stelle mit einem falschen Preis in Höhe von 56 EUR für 2 Personen pro Nacht. Auch auf TUI.com konnte man dieses Angebot sehen, aber nicht buchen. Im weiteren Verlauf der Buchungstransaktion erhielt ich die Information "Der Preis hat sich mittlerweile von 56 EUR auf 160 EUR erhöht". Der übliche Preis liegt tatsäclich bei 160 EUR pro Nacht, also eindeutig ein Preisfehler. Da ich dieses Angebot nicht buchen konnte, kontaktierte ich TUI per Mail und auf Facebook. Ich erhielt eine Antwort. Trotzdem, Wochen später war das Angebot immer noch online, TUI wurde immer an 1.Stelle gelistet, bei HC, Trivago, Kayak,... Ich weiß nicht, ob das Angebot immer noch online ist, möglicherweise schon. Warum werden Preisfehler nicht EDV-seitig korrigiert, besonders dann, wenn Kunden schon darauf aufmerksam machen? Denn so wird die Preistransparenz verzehrt.
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....weil der Veranstalter für die Datenpflege zuständig ist, da können die Vergleichsportale nix eigenmächtig ändern! Schließlich kann zwischenzeitlich sich die Kalkulationsgrundlage geändert haben!
LG
Sokrates
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Hallo Zusammen!
Wir haben am 07.10.2016 bei uns im Reisebüro eine Reise in die Türkei bei Öger Tours gebucht vom 14.05.17-22.05.2017 p.P 280,00 €.
Gestern ruft mich das Reisebüro an das die Reise storniert wird, weil ein Mitarbeiter flasche Preise eingegeben hat.
Ist das rechtens und warum fällt den das erst nach 4 Wochen auf?
Hat wer irgendwelche Erfahrungen?LG, Annika
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Verschiedene Erfahrungen sind hier ja bereits nachzulesen.
Ein Irrtum muss unverzüglich erklärt werden, also "ohne schuldhaftes Zögern".
Das kann auch nach mehr als 4 Wochen noch als plausibel gelten und ist rechtens. -
Hallo!
Sowas kann doch nicht rechtens sein. Wenn die sich so wie wie Sie sagen sich vertan haben, hätte denen das doch bei Eingang der Buchung spätestens nach Eingang der Anzahlung auffallen müssen.Das Sind jetzt knapp 5 Wochen her.
Ich bin da nicht mit einverstanden ich werde das anfechten.
Kann mich doch nicht so absawieren lassen die haben nicht mal ein gegen Angebot gemacht.LG, Annika
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Klar da hast du schon recht aber ich kann das doch so nicht stehen lassen.
Wenn die sich da vertan haben kann ich doch nichts für und wenn das ein Irrtum war dann fällt den das nicht erst nach knapp 5 Wochen auf.
Das war bestimmt eher Kunden locken.Die haben das Angebot angeboten und die Nachfrage war da.
Ich als Kunde muss doch auch was da gegen machen können.
Durch die Reisebestätigung kam ein Kaufvertrag zustande.LG, Annika
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Dazu verweise ich auf den Beitrag von @vonschmeling vom 08.11.2016 18:39:09 in welchem sie die Lage in Kurzfassung ganz richtig dargelegt hat.
Die Langfassung ersiehst Du, wenn Du Dich durch diesen thread liest in welchem mehr als genug Fallbeispiele aufgeführt sind. Dann erkennst Du auch, daß das "eher wenig" mit "Kunden anlocken" zu tun hat. -
Ein neues Angebot hätte zu einem marktüblichen Preis erfolgen können, dazu verpflichtet ist der Veranstalter allerdings nicht.
Welche Form der Anfechtung der Anfechtung schwebt dir vor, Annika2211? -
Woher sollte Annika wissen, dass der Reisepreis in Höhe von 560 EUR auf einem Irrtum beruht? Schließlich konnte sie hier nicht erkennen, dass dieser Preis nicht realistisch wäre. Oder ist die Türkei wirklich so teuer? Ich dachte, da werden einem die Zimmer hinterhergeworfen.
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Sie muss es selbst nicht wissen - wo wurde denn bitte das gefordert?
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Hallo!
diese Reise fängt jetzt ab 508,00 € p.P an.
Also gut wie das doppelte.
Ich finde das trotzdem eine Frechheit das die damit durchkommen, ich habe nicht den Fehler gemacht.LG, Annika
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Richtig, du hast den Fehler nicht gemacht. Aber was wuerdest du sagen wenn du z.B. in den Verkaufsvertrag deines Autos, aus versehen, Euro 1000.- statt 10.000.- schreibst.
Wuerdest du dann sagen: "Ohh, Pech gehabt denn es war ja nicht der Fehler des Verkaeufers".
Wohl kaum und genau deswegen gibt es den Paragraphen "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" im BGB.
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Wenn man jetzt noch "Verkäufer" durch "Käufer" ersetzt, ist das ein hier schon häufig herangezogenes und sehr anschauliches Beispiel.
Niemand wird den Verkäufer zwingen, wegen eines Fehlers ein Produkt weit unter Preis zu verkaufen. Hat er den Irrtum erkannt und widerspricht ist der Vertrag obsolete. Hierfür muss der Irrtum auch nicht offensichtlich sein.
Ich kenne mehrere Fälle, bei denen der Veranstalter zwar einen Irrtum einräumte, die Reise aber zum irrtümlich angegebenen Preis durchzuführen bereit war. Es gibt Oberflächen, auf denen solche sog. error fares förmlich gehandelt werden.
Eine interessante Geschichte war auch die einer Userin, die eine Nacht im Hotel für 20€ buchen konnte, eine Woche sollte allerdings nicht etwa 140 sondern über 500€ kosten.
Also buchte sie schlicht Tag für Tag ihre Woche ein, bekam die Bestätigungen und freute sich rechtschaffen über ein echtes Schnäppchen.Gerade bei ständig wechselnden Angeboten ist das Risiko der falschen Eingabe enorm. Deshalb kannst du anfechten soviel du willst - wenn der RV nicht will hast du schlichterdings keine Chance.
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Ich verfolge dieses Forum schon seit 2 Jahren und verstehe nicht, warum nun der Sachverhalt ganz anders nach Annika kommuniziert wird. In früheren Beiträgen haben die Experten immer mehr auf Seite des Verbrauchers (Reisenden) gestanden. Die Meinung tendierte zu der Richtung, dass das Entdecken des Fehlers beim RV unverzüglich erfolgen muss (4 Wochen ist nicht unverzüglich) und das der Kunde den falschen Preis als realistisch erkennen muss. 508 EUR für Türkei ist realistisch, aber unrealistisch für eine Reise nach Portugal oder Italien. Nebenbei bemerkt: Manche Fehler bleiben unentdeckt: z.B. 1 Woche Vila Vita Park, Premier Suite, Halbpension. Berechnet wurde der Preis für ein Doppelzimmer mit Frühstück. Statt 3400 EUR habe ich 1040 EUR bezahlt, so geschehen bei TUI.
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@vs
Danke fuer die Korrektur.@tom
Keine Ahnung wie Richter "Unverzueglich" auslegen. Wenn das die einzige Buchung in 4 Wochen war kann ich mir vorstellen dass es noch als unverzueglich durch geht. Wenn in den 4 Wochen aber schon 50 Leute gebucht haben eventuell nicht.Bei der Anfechtung an sich spielt es erstmal keine Rolle ob der Kunde den Preis fuer realistisch haelt. Falls es aber, fuer den Kunden, kein offensichtlich erkennbarer Fehler ist kann er Schadenersatz fuer tatsaechlich entstandenen und nachweisbaren finanziellen Verlust verlangen.
Nicht aber fuer entgangene Urlaubsfreuden oder die Differenz zur zum richtigen Preis.
Und ja, wie vs bereits schrieb, es gibt sogar I-Net Seiten die solche fehlerhaften oder superguenstige Angebote auflisten und man kann damit durchaus immer wieder mal Glueck haben.
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Der Preis belief sich auf 280€ p.P. Tom - eine gewisse Präzision schadet nicht!
Wie gesagt kann auch ein Irrtum erklärt werden bei 1255 anstelle von 1525 € - alles schon dagewesen ... -
Hallo!
Erstmal danke für die ganzen Antworten.
Was ich auf jeden Fall versuchen werden ist Schadensersatz zuforden.
Vielleicht gekommen wir da eine Kleinigkeit für.Schönes Wochenende
LG, Annika
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Hallo,
wie der Name schon sagt, ware für eine Schadenersatzforderung erforderlich, dass euch tatsächlich ein konkreter ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Was schwebt dir denn da als Schadenpositionen vor?

Eine kleines Entgegenkommen beim Preis der Neubuchung wäre aber vielleicht tatsächlich auf Kulanzbasis unter dem Gesichtspunkt der Kundenzufriedenheit zu erreichen. Dafür solltet ihr eure Anfragen aber auf jeden Fall höflich, sachlich und nett halten!
Viel Erfolg und schönen Urlaub
