Flugzeitänderung vor der Reise
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@doc3366
also, bis ende März ist alles geblieben, wie gebucht.
Dann Zeitumänderung für Hinflug von 16.05 auf 15.25,
eine Woche später von 15.25 auf 15.05
heute von 15.05 auf 18.45Bei den Rückflügen auch 3 mal Abänderung der Abflugzeiten ab Enfidha.
ABÄNDERUNG jeweils durch Fluglinie Nouvelair, Flugnummer ist geblieben.
Warum, darüber konnte der Veranstalter keine Auskunft gegeben.
Nouvelair hat nur die abgeänderten Zeiten an den Veranstalter übermittelt.
Warum, wieso, es wurden keine Gründe genannt.Der Veranstalter JT hat mich direckt nach Bekanntwerden der geänderten Flugzeiten mit einer Email informiert.
Alle Änderungen der Flüge erfolgte durch Nouvelair.
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Habe mir fast schon gedacht, daß es bei Dir wieder um Tunesien geht

Ohne jetzt die Flüge überprüft zu haben, gehe ich in der momentanen Situation davon aus, daß es wirklich an der Airline und nicht dem Veranstalter liegt. Deshalb denke ich, wie bereits geschrieben, daß hier keine Begründung für ein kostenloses Storno vorliegt, da die Änderung a) nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen sind und b) auch nicht so gravierend, daß sie den Urlaub in seinem Zuschnitt zu sehr verändern.
Da Du selbst nix zu den Rückflugzeiten schreibst, gehe ich davon aus, daß es sich mit diesen ähnlich verhält. Deshalb würde ich, wenn überhaupt, den Veranstalter mal höflich darauf hinweisen und schauen, ob er von sich aus auf dem Kulanzwege einen Rabatt einräumt.
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@doc3366
Habe bei JT schon nachgefragt, aber Rabatt ist nicht, da die Zeitenänderung von der Airline kommen. Evtl zusätzliches Essen an einem anderen Tag, da das Abendessen am Anreisetag flach fällt. Danke für Deine Hilfe.
Auf der anderen Seite hat es auch etwas gutes beim Rückflug, der geht jetzt erst um ca. 14.00 Uhr ab Enfidha und nicht um 10.30 Uhr. Kann somit ausschlafen , frühstücken gehen, den Rest noch zusammen räumen, Koffer zu und mich dann ganz gemütlich auf den Heimweg machen.Aber noch sind es 4 Wochen bis zum Abflug und da kann noch wirklich viel geschehen.
L.G.
Ina -
Legt man aktuelle Rechtsprechung an ist quasi jede Anpassung/ Änderung ein Eingriff in die ganz persönliche Planung und rechtfertigt damit auch eine Kündigung mit Anspruch auf vollständige Erstattung des Erlangten.
Möglicherweise folgt der Veranstalter dieser Ansicht nicht und man kommt nicht umhin, sich zu streiten: Ein Aspekt ist dann die wesentliche Änderung, die nicht definiert ist.
Beispiel: Kann ich mein mitreisendes Kind erst um 15 Uhr bei der Mutter abholen ist für meine persönliche Planung eine Vorverlegung auf 5:50 Uhr eine unmögliche im Blick auf die Sinnhaftigkeit der Durchführung der Reise.
Man muss sich also ggf. wappnen für relativ platte Herleitungen und wenig Vorhersagbarkeit in Sachen Ausgang eines streitigen Verfahrens ... -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@HABERLING
nein genau so sehe ich das ganze auch,warum sich so den Urlaub zu versauen. -
Vielen Dank an alle, für Eurs Infos.
@Haberling und Gibrata
man ist zwar nicht auf der Flucht, aber tagsüber bzw. am frühen Abend im Hotel ankommen hat schon was, statt spätabends.
Bin vor 23.00 Uhr wahrscheinlich auch nicht im Hotel, da ja auch mit verschärften Kontrollen in Enfidha am Flughafen zu rechnen ist.
Abendessen fällt dann komplett weg, weil das Restaurant nur bis 21.30 uhr offen ist und auswärts essen gehen um diese Zeit allein ist auch nicht so meine Sache.
Wäre schön gewesen, wenn die Abflugzeiten so geblieben wären. -
Unter bestimmten Umständen können ein paar Stunden erhebliche Schwiergkeiten bedeuten - das betrifft also nicht nur Spaßbremsen.
Wenn man wichtige Termine hat sollte man die Reisezeiten im Genre nicht auf Naht klöppeln, dafür gibt´s nämlich keine adäquate Kompensation.
Ein abgespecktes oder gar ganz vergeigtes Abendessen ist eine Unannehmlichkeit und berechtigt nicht zu Minderungen.
Bei höflicher Nachfrage steht gem. meiner Erfahrungen auch für Spätankömmlinge noch ein Ohnmachtshappen bereit, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nur, wenn 24h Verpflegung angeboten wird. (Kompensation max. 4€ p.P.!) -
In diesem Zusammenhang kurz OT:
Ich treffe recht häufig erst nach dem Abendessen im Hotel ein. Ist die Küche dann schon zu, erhalte ich - zwar nicht durchgängig aber doch häufig - vom Hotel einen Gutschein für ein Mittagessen o. ä.
Ich denke, dass dies eine Geste des Hotels ist, da veranstalterunabhängig. -
Ich nehme auch an, dass es eine Geste des Hotels ist - und spricht das für deine Auswahl!

Die Rechtsprechung in Sachen Reisezeitenänderung ist hingegen nicht besonders präzise ... da wird so Mancher lieber die Kröte schlucken als eine Entscheidung durchzufechten. -
mir geht es nicht darum, dass ich kein Abendessen mehr bekomme oder mir ein Gutschein zusteht, sondern darum,
dass ich im Hotel keine Möglichkeit habe, nach 21.30 Uhr etwas zu essen zu bekommen.
Ich bin gezwungen, dass Hotel zu verlassen, um essen gehen zu können. Und das wird nach 23.00 Uhr sein.
Restaurants, die noch offen haben, sind nicht mit dem Taxi direkt zu erreichen.Wenn es im Hotel abends die Möglichkeit gäbe ala carte zu essen, würde ich dies gerne in anspruch nehmen auch wenn ich dann ein paar Dinare mehr zahlen müsste.
Ich will einfach nicht mit knurrendenm Magen ins Bett gehen.
Nicht mehr und nicht weniger. Es liegt nicht am Geld oder den Ausgaben für ein schönes Abendessen.
Habe ja schliesslich URLAUB.
Und jetzt habe ich auch Hunger und Durst.
Ich mach Frühstück.
Allen einen schönes Wochenende und schönen Urlaub. -
@camel
Wie ich schon schrieb, komme ich häufiger sehr spät in den Hotels an. Ich habe dann auch keine große Lust mehr, mich auf die Suche nach einem noch geöffneten Restaurant zu machen.Da ich das im Voraus weiß, bestelle ich mir ein Essen im Flieger. Damit ist meinem Hunger für die Nacht Genüge getan. Und was die Getränke betrifft, so decke ich mich eh damit nach der Sicherheitskontrolle ein.
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Sicher das ist eine Möglichkeit, aber ich wäre gerne in Ruhe, nachdem ich im Hotel eingecheckt hätte, gerne noch in Ruhe etwas essen gegangen.
Aber vielleicht hat noch ein Supermarkt auf, Baguette und Thunfisch tun es auch mit etwas Käse.
Getränke sind kein Problem, bekomme ich an der Bar bis um 1.oo Uhr.
Das Essen, das man im Flieger vorab bestellen kann, bei der Nouvelair kenn ich nicht. -
@camel
Ok, zu Nouvelair kann ich dir nichts sagen. Bin noch nicht mit der Airline geflogen.Aber solltest du dir nicht sicher sein, ob vor Ort noch ein Supermarkt geöffnet ist: Kauf dir bevor du eincheckst ein Sandwich, etc. und pack's in den Koffer. Oder halt später vorm Boarden...

Klar... es ist schöner, in aller Ruhe im Hotel zu Abend zu essen. Aber wenn's aufgrund der Flugzeiten oder auch aufgrund einer größeren Verspätung nicht zu machen ist - ich denke, das sollte der Vorfreude keinen Abbruch tun. Ist doch nicht soo wichtig... -
@kourion
Supermarkt hat bis 24.00 uhr offen und baguette gibts es auch spätabends noch.
An meinem Schweizer Taschenmesser ist ein Dosenöffner und Messer und Gabel im Hotel.
Da ich das Hotel kenne, weis ich, dass der Supermarkt sehr lange auf hat.
Danke für die netten Gesprächsaustausch und Dir ein schönes Wöchenende.Auf den Urlaub und schönes Wetter freue ich mich sehr.
2 Wochen mal Seeluft schnuppern. -
OK, ich denke, wir können jetzt wieder zum Thema zurückkehren!

LG und Schönes WE
Sokrates
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Hallo liebe Mitglieder,
ich brauche dringend eure Beratung bezüglich unserer Flugänderung.
Wir haben letztes Jahr eine Pauschalreise über TUI Deutschland gebucht.
3 Erw. und 1 Kind von Düsseldorf nach Bodrum Hinflug um 5.50 Uhr und Rückflug um 19.15 Uhr. Ich habe lediglich selber festgestellt, dass unser Rückflug am 29.7.16 nach Düsseldorf von Bodrum laut Flugtabelle Düsseldorf Airport gar nicht besteht. Es gibt ein Rückflug um 11.30 Uhr statt 19.30 Uhr mit dem selben gebuchten Flugnummer und Airline ( Sunexpress Deutschland). Der Veranstalter hat uns bezüglich unser Flugänderung noch nicht informiert.
Kann man in dem Fall Schadensersatzanprüche geltend machen oder den Tagespreis vom letzten Urlaubstag vom Veranstlter verlangen, weil wir haben uns explizit eine Spätmaschine gebucht. Ich bitte um eine Beratung. -
Ihr habt explizit eine Pauschalreise mit voraussichtlichen Flugzeiten gebucht.
Teile bitte mit wann genau diese Reise stattfinden soll.
Eine Minderung wegen gestörter Nachtruhe kann nicht beansprucht werden - die An- und Abreisetage gelten nicht als Erholungstage und müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein für evtl. Rückforderungen. Soweit von dir beitgetragen sind das nur Unanehmlichkeiten, diese berechtigen nicht zur Forderung.

