Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugzeitänderung vor der Reise
  6. Flugzeitänderung vor der Reise

Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5.2k Beiträge 701 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3201

    Du kannst natürlich auch gerne stattdessen "bezweifeln" nehmen, denn genau wie Du für Deine Annahme, kann auch ich keine Statistiken ins Feld führen, wieviele der Klagen wegen zehnminütiger Flugverschiebungen bisher erfolgreich waren, oder haste da was?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • babs 23B Offline
      babs 23B Offline
      babs 23
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3202

      Ich habe ein Problem  wegen Flugzeiten  Änderung! Habe letztes Jahr  eine Pauschalreise  gebucht nach Antayla der Flug  sollte 5.55 aus Hamburg  los gehen und Rückflug 19.40 Condor  (Öger tours ) jetzt  stellte ich fest die Zeiten  würden  geändert Hinflug 15.10 und Rückflug 10.45 und bin damit  nicht  einverstanden, denn es ist erheblich und es wird uns viele Stunden von unseren Urlaub  weggenommen  kann ich etwas  dagegen  tun? ??Ich habe gelesen  die Veranstalter  dürfen  das nicht mehr machen nach dem  Urteil  des BGH!Bitte falls sich da jemand  auskennt  um Hilfe

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • zeitigweiseZ Offline
        zeitigweiseZ Offline
        zeitigweise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3203

        Und täglich grüßt......

        Du musst nur 1 Seite zurück-klicken und die erhälst deine Antwort.

        Aber ich will ja mal nicht so sein! Nur für dich:

        An- und Abreisetag gelten NICHT als Urlaubstag, daher sind Flugzeitänderungen als Unannehmlichkeit hinzunehmen, es sei denn der erste oder letzte Urlaubstag sind davon maßgelblich betroffen, bzw. die Nachruhe wird empfindlich gestört.

        Also: NEIN, du kannst nichts dagegen tun

        Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • babs 23B Offline
          babs 23B Offline
          babs 23
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3204

          Vielen Dank  für  deine Antwort  dann muss ich  wohl  in den sauren Apfel  beißen und das so hinnehmen

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • zeitigweiseZ Offline
            zeitigweiseZ Offline
            zeitigweise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3205

            Sei getröstet:

            Du bist nicht allein  😉

            Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • babs 23B Offline
              babs 23B Offline
              babs 23
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3206

              Ja da hast recht!Es bringt  mir nichts  sich vorher  zu ärgern! Man  sollte  den Urlaub  genießen!☺Danke  nochmal

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • CliffideoC Offline
                CliffideoC Offline
                Cliffideo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3207

                Babs23: Sieh es mal so: So sehr wie Du Dich ärgerst, so sehr freut sich jetzt irgendwo eine Mutter von Kindern, dass man nun nicht mehr mitten in der Nacht mit verschlafenen Kindern in den Urlaub aufbricht und erst nach Mitternacht bei der Rückreise zuhause ist.

                Dem een sin Uhl...

                Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3208

                  Im Sinne des Forentitels:
                  babs muss das nicht hinnehmen, sie kann vom Vertrag zurücktreten.
                  Möchte sie das nicht muss sie auf eine Minderung leider verzichten;
                  An- und Abreise gelten nicht als Erholungstage.

                  Sie hat jedoch Anspruch auf Begründung der Maßnahme - zu einer solchen werden Veranstalter nämlich mittels besagter BGH Entscheidung durchaus herangezogen.
                  Vielleicht wird die Akzeptanz erleichtert durch das Wissen um eine "einsame Entscheidung" der operating airline?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • babs 23B Offline
                    babs 23B Offline
                    babs 23
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3209

                    Oh das hört sich  ja  auch  interessant  an!Ich werde an den Veranstalter  schreiben  und meine Meinung  sagen daß  ich damit  nicht  einverstanden  bin.Ich habe die letzten Tage  soviel  darüber  gelesen  daß  ich inzwischen  nicht mehr  weiß  was Sache ist  aber ich werde  nicht so schnell  aufgeben !So nicht

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3210

                      Sache ist:
                      Der Veranstalter muss einen sachlichen Grund für die Änderung angeben - und wird diesen kaum schuldig bleiben.
                      Du wirst vermutlich auf´s Brett stoffwechseln und dich mit der Einrede kaum verbessern.
                      Wobei es in der Tat hinsichtlich der Destination gar nicht so verkehrt sein könnte, verschobene Reisezeiten für einen Rücktritt zu nutzen und um Längen billiger neu zu buchen.
                      Folgt der RV jedoch nicht deiner Argumentation (wovon ich leider ausgehe!) müsstest du dich streitig einigen - mit allen üblichen Risiken und Vorleistungen.
                      Wenig Anlass zur kämpferischen Euphorie daher - Sorry!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • babs 23B Offline
                        babs 23B Offline
                        babs 23
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3211

                        Da magst du wohl Recht haben. Was mich nur super ärgert  wenn man die Veranstalter  anspricht  und versucht einigermaßen  sachlich zu bleiben, gehen die mit einem um als wäre  man ein Schulkind! Da kann man schon echt sauer werden

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3212

                          Das "Problem" beginnt u.U.(!?...nicht unbedingt in Deinem Fall, sondern grundsätzlich betrachtet) in den Begriffen "versucht" und "einigermaßen" im Zusammenhang mit "sachlich".
                          Es gibt (branchenübergreifend!) immer mehr Callcenter, deren Mitarbeiter die strikte Anweisung haben, die Kommunikation mit einem "lauten" Kunden umgehend zu beenden und/oder den Vorgang an geeignete Stellen weiterzuleiten...oder eben auch nicht. Diese Problemfälle lassen sich in einer nicht geringen Häufigkeit eh nicht im unmittelbaren Callcenter-Kontakt klären und sind somit reine Zeitverschwendung und somit unwirtschaftlich.
                          Das mag jetzt verbraucherfeindlich klingen ist es aber letztlich nicht, da viele von ebendiesen den Kompetenzbereich von Callcenter-Agents bei weitem überschätzen. Letztlich macht schriftliche Kontaktaufnahme in vielen Fällen deutlich mehr Sinn.

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Wienerin1120W Offline
                            Wienerin1120W Offline
                            Wienerin1120
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3213

                            Guten Abend,
                            hätte eine Frage bzgl Flugrecht - haben eine Pauschalreise bei Tui gebucht Zeitraum 27.8-3.9 Hinflug Wien (4:35) und Rückflug Antalya (22:40) bekamen auch eine Buchungsbestätigung wo jedoch der Zusatz aufgelistet war - Flugzeiten unverbindlich! Heute bekamen wir eine neue Bestätigung mit geänderten Flugzeiten und zwar Heimflug um 15 Uhr (über 6 Stunden früher)!!!! Die damalige Buchung haben wir mit alternativen Flugzeiten extra gewählt und Ca. €90 pro Person mehr bezahlt & jetzt das? Haben natürlich nachgefragt ob ein anderer Flug noch möglich wäre da wir am letzen Tag schon ein Meeting, was sich sehr ungern verschieben lässt, haben! Als Antwort bekamen wir:
                            "vielen Dank für Ihre Nachricht.

                            Es tut uns leid, dass Sie von einer Änderung der Flugzeit betroffen sind. In Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften ist es unser Ziel, vorgesehene Flugzeiten einzuhalten. Dennoch lassen sich - gerade im Charterflugverkehr - kurzfristige Änderungen des Flugplanes nicht immer vermeiden. Wir weisen, um Enttäuschungen vorzubeugen, online im Buchungsablauf sowie auf der Bestätigung ausdrücklich darauf hin, dass die bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten immer unverbindlich und vorläufig sind, da wir uns Änderungen vorbehalten müssen. Auch in den Reisebedingungen gibt es Hinweise zu möglichen Änderungen. Vereinbart waren der Hin- und Rückflug an jeweils festgelegten Tagen, nicht aber zu bestimmten Uhrzeiten.

                            Ein späterer Rückflug wird am 03.09.2016]seitens den Fluglinien in Kooperation mit der TUI nicht mehr angeboten. Der späteste Rückflug von Antalya nach Wien findet um 15:15 Uhrstatt.

                            Gerne können wir Ihnen eine Verlängerung bis zum 04.09.2016wie folgt anbieten:
                            Neuer Gesamtpreis: EUR 1528,00 (pro Person EUR 764,00)

                            Die Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 werden wir Ihnen aus Kulanz gerne erlassen.

                            Das Angebot ist derzeit verfügbar / Flugzeitenänderungen, Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten.
                            Aufschlag von €64 Für im Prinzip Übernachtung zu unserem gebuchten zusätzlich (wo wir jedoch am nächsten Tag um 04:00 aufstehen müssten um rechtzeitig am Flughafen zu sein!
                            Wir haben auch über Tui die Standard Reiseversicherung abgeschlossen!
                            Jemand schon solch Erfahrungen gemacht? Kann man die Reise stornieren und bekommt man sein Geld retour? Oder sollten wir versuchen eine Preisreduzierung mit Flug 15 Uhr am 3.9 zu ergattern da der Flug am 4.9 leider aus dienstlichen Gründen nicht machbar ist
                            Keinen Plan ob wir hier richtig sind - ein Versuch ist es Wert natürlich 🙂
                            Vielen Dank im Vorhinein!

                            Wien Wien nur du allein ..

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3214

                              Aus meiner Sicht lässt sich da gar nichts "ergattern", außer ggf. ein gebührenfreier Rücktritt. Sollte der Veranstalter diesen verweigern müsstet ihr euch streitig einigen - und das mit eher vagen Argumentationen in Sachen "Beeinträchtigung des Gesamtzuschnitts der Reise".
                              Etwas befremdet bin ich von dem Hinweis auf ein Meeting - am Urlaubsort am Abreisetag?
                              Hab ich das falsch verstanden?
                              Bekanntlich gelten An- und Abreisetage genau als solche, man sollte wichtige Termin demnach nicht auf Naht klöppeln.

                              Eine Reise mit explizit unverbindlichen Flugzeiten teurer zu bezahlen ist nun auch nicht grad strategisch - sorry dafür!
                              Mittelschwer befremdet mich der Vortrag, ihr müsstet für einen Flug nach 15 Uhr bereits um 4 Uhr losschlagen? Wie das?
                              Generell:
                              Die Nacht umfasst den Aufenhalt zwischen 15 und 12 Uhr, also durchaus den von euch mutmaßlich genutzten.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Wienerin1120W Offline
                                Wienerin1120W Offline
                                Wienerin1120
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3215

                                vonschmeling:
                                Aus meiner Sicht lässt sich da gar nichts "ergattern", außer ggf. ein gebührenfreier Rücktritt. Sollte der Veranstalter diesen verweigern müsstet ihr euch streitig einigen - und das mit eher vagen Argumentationen in Sachen "Beeinträchtigung des Gesamtzuschnitts der Reise".
                                Etwas befremdet bin ich von dem Hinweis auf ein Meeting - am Urlaubsort am Abreisetag?
                                Hab ich das falsch verstanden?

                                Nein der Hinweis ist korrekt - wir konnten dienstlich noch mit einen Lieferanten vor Ort einen Termin ausmachen - der leider nur am Abreisetag 10h Zeit hat!

                                Bekanntlich gelten An- und Abreisetage genau als solche, man sollte wichtige Termin demnach nicht auf Naht klöppeln.

                                Es war auch nicht geplant im Urlaub dienstliche Wege zu bestreiten!

                                Eine Reise mit explizit unverbindlichen Flugzeiten teurer zu bezahlen ist nun auch nicht grad strategisch - sorry dafür!
                                Mittelschwer befremdet mich der Vortrag, ihr müsstet für einen Flug nach 15 Uhr bereits um 4 Uhr losschlagen? Wie das?

                                Leider wurde die komplette Mail vom Veranstalter nicht hinzugefügt - der Alternative Flug wäre am 4.3 um 9 Uhr - lt Info des Hotels wäre Abreiss zum Flughafen um 5h morgens!

                                Generell:
                                Die Nacht umfasst den Aufenhalt zwischen 15 und 12 Uhr, also durchaus den von euch mutmaßlich genutzten.

                                Wien Wien nur du allein ..

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3216

                                  Benutze einfach den button "Beitrag verfassen" am Seitenende ... sonst sucht man sich hier n Wolf nach deinen Inhalten.

                                  Wie gesagt ... p.P.
                                  Subtile Terminplanung ist mit dem Instrument Charterflüge und Pauschalreisebuchung eher suboptimal bedient.
                                  Bei einer Abweichung von 6h hast du an sich Anspruch auf kostenlosen Rücktritt - die übermittelte Nachricht von TUI lässt mich allerdings Widerspruch vermuten.
                                  Je nachdem wie wichtig der Termin mit dem Lieferanten und das Stattfinden eures Uraubs überhaupt sind: Friss die viernsechzich Schleifen - oder danke selbstbewusst ab!

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Wienerin1120W Offline
                                    Wienerin1120W Offline
                                    Wienerin1120
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3217

                                    Vielen Dank für die rasche Rückmeldung

                                    Wien Wien nur du allein ..

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • MapurlaubM Offline
                                      MapurlaubM Offline
                                      Mapurlaub
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3218

                                      Mapurlaub:
                                      Einen  schönen Sonntag liebe Forianer,
                                      ich bin hier ganz neu und hoffe, dass ihr mir mit dem geballten Urlaubswissen helfen könnt.
                                      wir haben im November 14 eine Pauschalreise nach Portugal über ITS Indi gebucht. Ein anderes großes Reisportal ist der Vermittler. Schon im Dezember wollte ich für unseren jüngsten ( dann 2 Jahre) unsern Kindersitz anmelden. Laut Fluggesellschaft war dies nicht möglich, weil es keinen Flug an diesem Tag gab. Darauf habe ich den Vermittler kontaktiert, der sagte, ich könne dies max 4 Wochen im Voraus tun. Also alles gut.
                                      jetzt kommt es aber, ich bekam nachdem ich den restlichen Reisepreis, der nicht unerheblich bei 4 Erwachsenen und 2 Kindern ist, bezahlt habe, eine Mail, dass die Flugzeiten geändert wurden.
                                      Statt am 21.7. sollen wir am 22.7 fliegen und der Rückflug soll statt am 04.7. am 03.7. stattfinden. Dies bedeutet eine Kürzung von 2 Tagen. 
                                      Welche Möglichkeiten habe ich auf eine Beförderung am gebuchten Tag zu bestehen? An diesem Tag gibt es von Berlin Tegel mit Lufthansa einen Flug mit Zwischenstopp nach Faro! Diesen würde ich ja als Alternative akzeptieren. Habe ich erfahrungsgemäß da Chancen darauf, denn die Urlaubsvorfreude ist natürlich massiv gestört! 
                                      Danke für die Antworten

                                      Es ist zwar schon über ein Jahr her, aber erst jetzt ist der Vergleich vor Gericht entstanden. wie oben geschildert hatten wir eine nicht unerhebliche Flugzeitenänderung. Vor Antritt der reise sind wir schon zum Amwalt und haben die Reise angetreten, jedoch haben reisemängel im Vorfeld angezeigt beim Reiseveranstalter. Der urlaub war wundervoll und wir wären gerne länger geblieben, zumal das Hotel von der Verkürzung keine Nachricht hatte.
                                      Jetzt aber zum eigentlichen Inhalt des Post. Wir haben eine nicht unerhebnliche Summe vom Gericht zugesprochen bekommen. Es geht dabei um 2 Reisetage sowie die gleiche Summer als Entschädigung. Ich will damit nur sagen, dass es sich- wenn eine Rechtschutzversicherung- vorhanden ist, doch lohnt gegen solche Geschäftgebahren vorzugehen. Das ganze hat sich jetzt auch recht lange hingezogen, aber das Ergbenis zählt!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3219

                                        Das ist keine Überraschung, da die Verschiebung der Reisezeiten beide Male über 24h hinaus gingen. Folglich fehlen 2 Urlaubstage, diese sind zu ersstatten.
                                        Ein Schadenersatz ist jedoch an sich nur in Höhe von 50% üblich, insofern sind 100% ein guter Erfolg.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • nilosaN Offline
                                          nilosaN Offline
                                          nilosa
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3220

                                          Hallo,
                                          Ich habe bereits letzten September für mich und meine Familie (5 Personen) vom 03.08.2016- 17.08.2016 nach Cancun gebucht. Der Rückflug sollte zum Zeitpunkt der Buchung um 19:05 losgehen und am Folgetag mittags in Köln/Bonn landen. Im Januar wurde die Abflugzeit unwesentlich auf 18:45 geändert. Dies war auch bis vor wenigen Tagen noch  so. Nun schaute ich heute zufällig in die Eurowings App und stellte fest, dass der Rückflug nun auf den 18.08.16 um 9:20 verlegt wurde und wir nun am 19.08.16 morgens um 2:30 landen werden. Eine Mail über eine Flugänderung habe ich erst erhalten, nachdem ich heute mit der Hotline telefoniert habe.
                                          Leider sind wir über den zusätzlichen 1/2 Urlaubstag nicht so erfreut und fragen uns, ob wir gegenüber der Fluggesellschaft etwas geltend machen können. Wir müssen für die zusätzliche Nacht 2 Zimmer in Cancun buchen. Außerdem war für den 17. unser Rücktransfer zum Flughafen fest gebucht. Diesen werden wir auch nutzen ( um zu einem Hotel in Cancun zu kommen), da unser Hotel während des Urlaubs knapp 2h entfernt liegt und wir sonst  noch früher raus müssten. Allerdings entstehen zusätzliche Kosten, um am 18. vom Hotel zum Flughafen zu kommen.
                                          Zudem gibt es am Montag für uns zu klären, ob unser gebuchter Flughafenshuttle uns in der Nacht überhaupt in Köln abholen kann.
                                          Bei der Hotline sagte man mir, dass ich ein Mittelklassehotel buchen kann und später die Rechnung einreichen kann. Leider blieb bislang die versprochene Bestätigungsmail aus. Ohne etwas in Händen zu haben würde ich ungern jetzt etwas buchen, weil ich ja auch nicht weis, ob das jetzt die letzte Änderung war. Nicht, dass in 2 Tagen der Flug wieder zur ursprünglich geplanten Zeit startet und ich auf den Kosten sitzen bleibe. Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 159
                                          • 160
                                          • 161
                                          • 162
                                          • 163
                                          • 259
                                          • 260
                                          • 161 von 260
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag