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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HolginhoH Offline
    HolginhoH Offline
    Holginho
    schrieb am zuletzt editiert von
    #561

    Ich sehe in einer Bitte um Kulanz ebenfalls die einzigst wirklich realisitische Chance hier noch etwas "zu erreichen". Diese Bitte sollte allerdings i.d.T. höflich, zumindest sehr sachlich, vorgetragen werden und tunlichst keinerlei Elemente wie "Frechheit" enthalten. Sollte es allerdings bereits eine (egal ob mündlich oder schriftlich) Kommunikation eher unsachlichen Charakters mit dem RV gegeben haben, sehe ich auch für eine Kulanz reichlich schwarz.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #562

      ... allerdings nur im Falle einer neuen Buchung, wie burton_ korrekterweise schrieb ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #563

        "Stälbstversendlich"...das hatte ich als dann angestrebt vorausgesetzt!

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #564

          Annika

          Schadenersatz kannst du nur für bereits entstandene Schäden verlangen. Z.B. das bereits gekaufte, nicht erstattungsfähige Bahnticket zum Flughafen oder Stornokosten für bereits gebuchtes Mietauto / Ausflüge oder ähnliches.

          Nicht aber dass du bei deiner neuen gebuchten Reise einen Übernachtung am Flughafen benötigst oder die Reise nun  € 200.- mehr kostet.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • salatblattS Offline
            salatblattS Offline
            salatblatt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #565

            Hallo,
            ich habe am 30.10.16 über Holidaycheck eine Reise gebucht. Am nächsten Tag kam eine Reisebestätigung vom Reiseveranstalter. Auf den Rückreise konnten wir Premium Economy dazubuchen.War auf der Rechnung schon drauf). Bei der Hinreise noch nicht. Danach rief ich beim Reiseveranstalter an und fragte nach. Sie konnten mir nicht weiterhelfen. Danach rief ich direkt bei Condor an. Sie konnten mir mit der Hinreise auch nicht weiterhelfen, da sie diesen Flug nicht aufgeführt haben, aber für die Rückreise wurden gleich die Sitzplätze reserviert. Nun bekam ich vom Reiseveranstalter am 09.11.16 eine neue Buchungsbestätigung mit Zahlungsbedingungen und FAQ. Praktisch die gleichen Unterlagen wie am 30.10.16. Nur war hier der reservierte Sitzplatz aufgeführt. Außerdem war die Reise auf einmal 804 Euro für 2 Pers. teurer. Und das ohne irgend welche Hinweise von Seiten des RV.
            -Ist das nun schon eine Anfechtung des RV wegen Irrtum?
            _Muss/Soll ich darauf reagieren? (Habe am 9.11 gleich bei Holidaycheck angerufen. Sie wollten mir eine Mail schreiben, habe ich aber bis jetzt noch nicht).
            -Ist die erste Reisebestätigung oder die zweite gültig?
            -Kann jetzt nach meinem Nachfragennoch  eine Anfechtung kommen?

            Grüße
            Salatblatt

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            • salatblattS Offline
              salatblattS Offline
              salatblatt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #566

              Das steht bei den Reise und Zahlungsverbindungen des Reiseveranstalters.Was bedeutet das?
              1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot
              10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen

              Grüße
              Salatblatt

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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #567

                Hallo @salatblatt:
                Das ist praktisch eine Anfechtung, entweder du akzeptierst das neue Angebot oder die Reise kommt nicht zustande 😞

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #568

                  Im Prinzip eventuell aber tatsaechlich erfuellt dies nicht die Anforderungen an eine Anfechtung.

                  Mit der ersten Reisebestaetigung kam ein gueltiger Vertrag zustande. Falls der RV dabei einen Irrtum begangen hat so hat er diesen zu erklaeren und den Vertrag anzufechten.

                  Einseitig die Vertragsbedingungen zu aendern (durch Zusendung einer neuen Reisebestaetigung) ist zwar ein netter Versuch aber dadurch wird der urspruengliche Vertrag nicht automatisch geaendert oder aufgehoben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • salatblattS Offline
                    salatblattS Offline
                    salatblatt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #569

                    Hallo,
                    wollte nur kurz ein Update geben.
                    Mein alter/günstigerer Reisepreis wurde vom Reiseveranstalter anerkannt und mit einer neuen Reisebestätigung bestätigt.

                    Grüße
                    Salatblatt

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #570

                      Gute Nachrichten, salatblatt!
                      Einreden gelingen häufiger als erwartet, werden nur leider zu selten auch entsprechend kommunizert.
                      Danke für die Rückmeldung und happy holidays!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • pasadena.oP Offline
                        pasadena.oP Offline
                        pasadena.o
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #571

                        Kann jemand mal auf den Post von charli5 auf Seite 51 Stellung nehmen??

                        Ich zitiere

                        Hallo Leute !!

                        Also , entweder bin ich zu dumm oder was weiß ich.Ich finde hier im Forum sowie auch anderswo in den Foren nichts darüber, bis wann ein Veranstalter überhaupt das Recht hat eine Reise zu Stornieren.Im gesamten Internet sieht man manchmal 21 tage vor Abflug ,wieder andere meinen Veranstalter z.B.TUI-Veranstalter können immer Stornieren auch bei "nur" Hotelbuchung.Verstehe wer will.Nur die Gedanken ,man Bucht ein Hotel für wenig Geld ,bekommt eine Reisebestätigung und sonstwas.Selber wird dann Flug und Mietwagen gebucht,........Dann Storniert Veranstalter 1 Woche bevor man ins Hotel kommen könnte.
                        Oder noch besser man fliegt zum Hotel und die sagen neeeee der Preis ist zu klein.

                        Was haltet ihr denn davon....?????

                        Zitat Ende

                        Möchte von meiner Seite hierzu auch noch was ergänzen. Habe hier bisschen gelesen und desöfteren wird das hier mit einem Auto Kauf und verkauf verglichen.
                        Das ist jedoch kein greifender Vergleich, denn bei einer Reisebuchung wird ja gebucht, wäre beim Auto dann z.B auf Ebay wenn man auf kaufen drückt und ein Kaufvertrag entsteht. Bei der Reisebuchung kommt die Buchungsbestätigung und bei dem Ebay Auto Kauf auch.

                        Jetzt der Unterschied, alle aufpassen besonders @vonschmelling
                        Der Reiseveranstalter schickt nach 1-2 Tagen eine  ReiseBestätigung der Buchung, wonach der Reiseveranstalter nach eingehender Prüfung das Angebot zu diesen Konditionen akzeptiert

                        Das ist bei Ebay und dem Auto nicht der Fall.
                        Eine weitere Bestätigung kommt hier nicht.

                        Im Prinzip kann der Reiseveranstalter mit dem Kunden alles machen was er will oder wie?
                        Die Rechte der Verbraucher sehe ich erheblich verletzt.

                        Z.b Ich buche eine Reise für 300€ verbindlich und bekomme auch eine Reisebestätigung.
                        Dann später beim Ausdrucken der Papiere bemerke ich das ich die Reise für 3000 statt 300€ gebucht habe. Das kann ich jetzt nicht anfechten oder wie? Der Reiseveranstalter kann es doch auch :))

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mkfpaM Offline
                          mkfpaM Offline
                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #572

                          Bei einer Reisebestaetigung ueber Euro 300 und Aenderung auf Euro 3000 musst nicht du anfechten sondern der RV.

                          Denn der muss seine Bestaetigung ueber Euro 300 anfechten.

                          Die Euro 3000, in deinem Beispiel, sind ein neues Angebot an dich dass du annehmen oder igorieren kannst. Deinen Vertrag ueber die Euro 300 Reise storniert dies nicht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • pasadena.oP Offline
                            pasadena.oP Offline
                            pasadena.o
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #573

                            Nein du hast mich falsch verstanden.
                            Die Reise war für 3000 von anfang an annonciert. Hab mich nur verlesen, verständnisfehler meinerseits, sodass ich dachte die reise würde 300euro kosten.

                            Das kann ich nicht anfechten? Warum? Der veranstalter darf ja den threas zu entnehmen alles machen was er möchte. Anfechten nach 6 monaten 12 monaten. Preise ändern wie man möchte :))

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #574

                              Öhm, Du(!) hast Dich verlesen...

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • TürkeifliegenderT Offline
                                TürkeifliegenderT Offline
                                Türkeifliegender
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #575

                                Also wenn ich mir so den Gedanken von @pasadena.0 so ansehe und die Eine oder Andere kleine Ungereimtheit, z.B. für 300 Euro verbindlich gebucht und Reisebestätigung erhalten, Frage über welche Summe?
                                Wenn gleich über 3000 Euro warum nicht sofort Irrtum erklärt, warum erst bis zu den Reisepapieren gewartet, vor Erhalt der Reisepapiere kein Geld bezahlt? Wenn doch wieviel? Fragen über Fragen.
                                Grundsätzlich bin ich der ,sicherlich aus dem Bauch heraus, Meinung, dass Erklärungsirrtum für beide Vertragspartner gelten. Zumindest gelten sollten.
                                Dieses Alles natürlich von einem Reiserechtsunbelekten.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • pasadena.oP Offline
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                                  pasadena.o
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #576

                                  Überflüssiges Zitat entfernt !
                                  @Türkeifliegender

                                  Weil ich es bis zuletzt nicht gemerkt habe, blieb bei dem Glauben das ich dachte es für 300 gebucht zu haben. Stress das eine und Papierkram ist nie mein Ding gewesen. Die Reisekosten wurden von via Lastschrift abgebucht. Mir ist der hohe Betrag leider nich aufgefallen, da ich doof bin.Deswegen fechte ich sofort an, weil ich es jetzt gerade bemerkt habe. Und morgen geht die Reise los :))

                                  Merkt ihr eigentlich was?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • TürkeifliegenderT Offline
                                    TürkeifliegenderT Offline
                                    Türkeifliegender
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #577

                                    @pasadena.0,
                                    selbstverständlich gehe ich nicht davon aus, dass Du doof bist, nur wie mir scheint etwas Sorglos was Deine Kontenbewegungen angeht. Das mit der Anfechtung bei Reiseantritt Morgen dürfte wohl etwas schwierig bis Ünmöglich werden, zumal Du Dich ja entscheiden müsstest ob die Reise für Dich stattfinden soll und zu welchen Bedingungen und der Va. warscheinlich davon ausgehen kann, dass die Reise korrekt abgewickelt wurde.
                                    Auch wenns Platt klingt, geniesse die Reise so gut es geht.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #578

                                      Ich hab - nach expliziter Aufforderung! - gaaanz genau aufgepasst.
                                      Es soll nach der Auffassung von pasadena.o also die ReiseBestätigung sein, die den wesentlichen Unterschied macht? Nein, ist sie nicht. Genauso wenig wie eine automatische Rückmeldung bei einem Online Kauf, sei es bei Amazon oder Ebay oder sonstwo.
                                      Natürlich kann sich auch ein Käufer auf einen Irrtum berufen.
                                      Ein Erklärungsirrtum basiert jedoch immer auf einer irrtümlichen gemachten Angabe, nicht auf irrtümlicher Wahrnehmung einer solchen.
                                      Buche ich beispielsweise eine Reise und tippe den 25.11.16 ein, meinte jedoch tatsächlich den 25.11.17, habe ich mich irrtümlich erklärt. Buche ich hingegen ein bestehendes Angebot für den 25.11.16 in der Auffassung, es sei dort der 25.11.17 angebenen gewesen habe ich nicht richtig geguckt.
                                      Genauso verhält es sich auch mit dem "Überlesen" der Null.
                                      Tippe ich 3000€ als Angebot ein, meinte aber 300 ist das ein anfechtbarer Irrtum.
                                      Lese ich hingegen lieber 300 als die angegebenen 3000 und versuche glaubhaft zu machen, ich hätte das erst beim Erhalt meiner Buchungsunterlagen gemerkt, werde ich mit Pauken und Trompeten untergehen mit dem Vortrag.
                                      Womit das am buchstäblich letzten Haar herbeigezerrte Beispiel sicherlich vor keinem Gericht standhielte.
                                      "Lebensfremd" lautet die freundliche Umschreibung der Juristen für derartige Mumpitzargumentationen. Sie scheitern mit schlafwandlerischer Sicherheit.
                                      Mit der Bestätigung einer Annahme irrtümlich gemachter Angaben hat das herzlich wenig zu tun.

                                      Ob ich etwas merke? Ja, das Beispiel von pasadena ist totsicher Fiktion!

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • pasadena.oP Offline
                                        pasadena.oP Offline
                                        pasadena.o
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #579

                                        Nach der Reisebuchung kommt die normale Eingangsbestätigung.
                                        Bis dahin ok.

                                        Dann nach Prüfung und Kontrolle seitens des Reiseveranstalters, wird dem Kunden die Reise bestätigt zu diesen Konditionen. Das ist wie eine Garantie zu sehen das die Reise stattfindet.

                                        Der Reiseveranstalter merkte 2 Tage vor Beginn der Reise, das die Preise zu günstig waren und ein Fehler gemacht wurde und statt 1000€ 10.000€ sein sollten, da der Reiseveranstalter bis zuletzt glaubte für 1.000€ die Reise bestätigt zu haben, was jedoch nicht so war. Also fechtet er an.

                                        Mit dem Vortrag geht man natürlich mit Pauken und Trompeten als Gewinner vom Platz.

                                        Wisst ihr auch warum?
                                        1.Weil es ein Reiseveranstalter ist und die dürfen alles. 2. Weil "vonschmeling" das so gesagt hat.

                                        Ich gründe gleich morgen meine eigene Reiseagentur 🙂

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                                        • bernhard707B Offline
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                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #580

                                          Nur zu, bis Montag wirst du dich mit deiner Gewerbeanmeldung allerdings gedulden müssen ...

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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