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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Herr_ReiseH Offline
    Herr_ReiseH Offline
    Herr_Reise
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3381

    Von wo nach wo und mit welcher Airline ging der Flug?

    Tomm65T 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Herr_ReiseH Herr_Reise

      Von wo nach wo und mit welcher Airline ging der Flug?

      Tomm65T Offline
      Tomm65T Offline
      Tomm65
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3382

      Arzur Air Hurghada - Düsseldorf

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Herr_ReiseH Offline
        Herr_ReiseH Offline
        Herr_Reise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3383

        Dann ja.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • 1mirgel1 Offline
          1mirgel1 Offline
          1mirgel
          schrieb am zuletzt editiert von 1mirgel
          #3384

          Haben bei Vtours Pauschalreise gebucht ursprüngliche Flugzeiten Köln /Bonn 30.7. -Antalya 20:30 -1:00
          Antalya 08.08 -Köln 17:05-19:55

          Neue Flugzeiten Köln/Bonn 30.7-Antalya 18:35-23:00
          Antalya 08.08-Köln 04:00-06.40

          Dies würde für uns bedeuten : Hinflug ok 2 Stunden früher .......aber Rückflug 13 Stunden früher würden sicherlich schon am 07 .08 .gegen 23 Uhr abgeholt ....anstatt am 08.08 .um die Mittagszeit...hatten ja extra Rückflug so gebucht das wir noch gemütlich Frühstücken können und Mittags abholen lassen zum Flugplatz . Ist dies zulässig ? Soll ich mich mit Reiseveranstalter in Verbindung setzen oder muss ich sowas hinnehmen?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3385

            Betreffend den Rückflug ist mit einer erheblichen Störung der Nachtruhe zu rechnen, einem wichtigen Kriterium hinsichtlich der Zumutbarkeit für den Reisenden. Zudem solltest du eruieren, ob auch die Fluggesellschaft geändert wurde und ob ggf. der ursprüngliche Rückflug noch ausgeführt wird. Auf alle Fälle würde ich zunächst auf eine Nachbesserung drängen. Ansprechpartner hierfür ist der Vermittler / Veranstalter.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1mirgel1 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Betreffend den Rückflug ist mit einer erheblichen Störung der Nachtruhe zu rechnen, einem wichtigen Kriterium hinsichtlich der Zumutbarkeit für den Reisenden. Zudem solltest du eruieren, ob auch die Fluggesellschaft geändert wurde und ob ggf. der ursprüngliche Rückflug noch ausgeführt wird. Auf alle Fälle würde ich zunächst auf eine Nachbesserung drängen. Ansprechpartner hierfür ist der Vermittler / Veranstalter.

              1mirgel1 Offline
              1mirgel1 Offline
              1mirgel
              schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
              #3386

              Überflüssiges Zitat entfernt. Nutze bitte den Button Antworten
              @vonschmeling

              Haben Reiseveranstalter Vtours telefonisch Kontaktiert und unserer Anliegen geschildert ...diese gab uns zur Antwort das der Flug gestrichen wurde(die Fluggesellschaft blieb die gleiche) .Wir könnten eine Reisepreisminderung geltent machen ,was wir eigentlich nicht möchten .Die Bearbeiterin sagte uns das wir uns per Email beschweren sollen.Per Mail schrieben wir jetzt das die Flugzeiten unzumutbar sind und gaben einen Alternativflug an. Reisepreisminderung die wir geltend machen könnte,steht nicht im Verhältnis zu den 13 Stunden Flugverschiebung .Oder liege ich da falsch ?😫

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #3387

                Doch, aus rechtlicher Sicht ist sie sogar exakt verhältnismäßig, nur aus eurer Sicht vielleicht nicht.
                Die Streichung des Rückfluges wurde mehr als 21 Tage vor dem Reisedatum bekanntgegeben, demnach ist auch eine Einrede gegen das Luftverkehrsunternehmen nicht aussichtsreich.
                Um welche Flüge handelt es sich?

                Alternative wäre eine Kündigung des Vertrages und erneute Buchung - allerdings mit denselben Risken ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1mirgel1 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Doch, aus rechtlicher Sicht ist sie sogar exakt verhältnismäßig, nur aus eurer Sicht vielleicht nicht.
                  Die Streichung des Rückfluges wurde mehr als 21 Tage vor dem Reisedatum bekanntgegeben, demnach ist auch eine Einrede gegen das Luftverkehrsunternehmen nicht aussichtsreich.
                  Um welche Flüge handelt es sich?

                  Alternative wäre eine Kündigung des Vertrages und erneute Buchung - allerdings mit denselben Risken ...

                  1mirgel1 Offline
                  1mirgel1 Offline
                  1mirgel
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3388

                  Wir sind bisher immer gut gefahren mit unserern Reiseveranstaltern ....hatten auch noch nie auf Reiseminderung gepocht ....wohl auch weil wir nicht so "pingelig" sind und uns über jeden Reisemangel aufregen ....deshalb wissen wir eigentlich gar nicht was wir in diesem Fall verlangen kann Fakt ist unser Flug geht 13 Sunden früher ....statt mittags Abholung soll es jetzt eine Mitternachtsabholung geben .....also fällt Schlaf aus😤

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3389

                    Zunächst würde ich um Nachbesserung bitten, wenn das nicht geht nach der Rückkehr (wer weiß ob´s dabei bleibt?) einen Tagessatz der Reise verlangen.
                    Begründung: Vorverlegung der Ablugzeit auf Mitternacht oder gar den Vortag der geplanten Rückreise.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1mirgel1 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Zunächst würde ich um Nachbesserung bitten, wenn das nicht geht nach der Rückkehr (wer weiß ob´s dabei bleibt?) einen Tagessatz der Reise verlangen.
                      Begründung: Vorverlegung der Ablugzeit auf Mitternacht oder gar den Vortag der geplanten Rückreise.

                      1mirgel1 Offline
                      1mirgel1 Offline
                      1mirgel
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3390

                      So haben von Vtours Antwort erhalten.....sie schrieben folgendes danke für Ihre Email. Wir bedauern, dass es bei Ihrem Flug zu einer Änderung gekommen ist. Flugzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und können sich ändern wir weisen bereits bei Buchung und auf der Reisebestätigung darauf hin.
                       
                      Eine Umbuchung der Flüge ist nicht möglich, da wir keine eigenen Flugkontingente haben. Die Flüge wurde speziell für die Buchung zu Sonderkonditionen eingekauft und sind nicht umbuchbar
                       
                      Gerne sind wir bereit einen Erstattungsanspruch für Sie zu prüfen. Dies ist allerdings erst ab 7 Tage vor Reiseantritt möglich, da sich die Flugzeiten noch einmal ändern könnten. Bitte melden Sie sich daher gerne kurzfristig noch einmal bei uns.
                      Viele Grüße aus Aschaffenburg

                      1mirgel1 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3391

                        Genau das hatte ich erwartet ... 😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • wdaW Offline
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                          wda
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3392

                          Hi, gibt es Betroffene?

                          Wir haben über FTI eine Reise nach Hurghada gebucht. Jetzt hat der Anbeiter unseren Hinflug von Leipzig nach Berlin Tegel verschoben. Die aktuelle Abflugzeit beträgt jetzt 7.35. Leider entsteht durch Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine Wartezeit von knapp 8 Stunden. Was können wir dagegen machen? Der Reiseveranstalter lenkt nicht ein. Wir sind eine kleine Gruppe von 7 Personen (3 Erwachsene).

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3393

                            Willkommen im Forum von HolidayCheck, wda.
                            Für die Suche nach Betroffenen steht es allerdings nicht zur Verfügung.
                            Zur Sache:
                            Eine Änderung des Start- oder Zielflughafens ist eine wesentliche. Du kannst demnach vom Reisevertrag zurücktreten und hast Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • 1mirgel1 1mirgel

                              So haben von Vtours Antwort erhalten.....sie schrieben folgendes danke für Ihre Email. Wir bedauern, dass es bei Ihrem Flug zu einer Änderung gekommen ist. Flugzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und können sich ändern wir weisen bereits bei Buchung und auf der Reisebestätigung darauf hin.
                               
                              Eine Umbuchung der Flüge ist nicht möglich, da wir keine eigenen Flugkontingente haben. Die Flüge wurde speziell für die Buchung zu Sonderkonditionen eingekauft und sind nicht umbuchbar
                               
                              Gerne sind wir bereit einen Erstattungsanspruch für Sie zu prüfen. Dies ist allerdings erst ab 7 Tage vor Reiseantritt möglich, da sich die Flugzeiten noch einmal ändern könnten. Bitte melden Sie sich daher gerne kurzfristig noch einmal bei uns.
                              Viele Grüße aus Aschaffenburg

                              1mirgel1 Offline
                              1mirgel1 Offline
                              1mirgel
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3394

                              @1mirgel sagte:

                              So haben von Vtours Antwort erhalten.....sie schrieben folgendes danke für Ihre Email. Wir bedauern, dass es bei Ihrem Flug zu einer Änderung gekommen ist. Flugzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und können sich ändern wir weisen bereits bei Buchung und auf der Reisebestätigung darauf hin.
                               
                              Eine Umbuchung der Flüge ist nicht möglich, da wir keine eigenen Flugkontingente haben. Die Flüge wurde speziell für die Buchung zu Sonderkonditionen eingekauft und sind nicht umbuchbar
                               
                              Gerne sind wir bereit einen Erstattungsanspruch für Sie zu prüfen. Dies ist allerdings erst ab 7 Tage vor Reiseantritt möglich, da sich die Flugzeiten noch einmal ändern könnten. Bitte melden Sie sich daher gerne kurzfristig noch einmal bei uns.
                              Viele Grüße aus Aschaffenburg

                              Habe soeben 2 Tage vor Reisebeginn Email von Vtours bekommen wieder Flugzeitenänderung . Jetzt auch noch den Hinflug nicht von Köln und Direkt sondern von Düsseldorf über Istambul nach Antalya 😡....brauche schnelle Hilfe wie ich mich verhalten soll....Vtours sagen können keinen anderen Flug anbieten.....wir wären etwas flexibler könnten von anderem Flughafen und auch schon morgen.Habe ich eine Handhabe oder muss ich dies schlucken bzw. stornieren?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #3395

                                Nein, das musst du nicht schlucken - die Änderung ist inzwischen gleichbedeutend mit einer Annullierung und ist somit die VO(EG)261/04 anzuwenden und eine Entschädigung von 400€ pro Ticket zu verlangen.
                                Für eine akute Abhilfe musst du jedoch unweigerlich in Vorleistung gehen und ggf. einen langen Atem haben hinsichtlich der Erstattung deiner Auslagen ...
                                Sehr blöd!!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1mirgel1 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Nein, das musst du nicht schlucken - die Änderung ist inzwischen gleichbedeutend mit einer Annullierung und ist somit die VO(EG)261/04 anzuwenden und eine Entschädigung von 400€ pro Ticket zu verlangen.
                                  Für eine akute Abhilfe musst du jedoch unweigerlich in Vorleistung gehen und ggf. einen langen Atem haben hinsichtlich der Erstattung deiner Auslagen ...
                                  Sehr blöd!!

                                  1mirgel1 Offline
                                  1mirgel1 Offline
                                  1mirgel
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3396

                                  Kann ich auch Schadensersatz geltend machen wenn ich die Reise storniere?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3397

                                    Aber selbstverständlich!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3398

                                      Hallo zusammen,
                                      wir fliegen am 21.8.17 nach Mallorca für 13 Tage, gebucht letztes Jahr im Oktober mit X-Air Veranstalter von Neckermann Reisen. Die Flugzeiten wurden abgeändert, vor allem der Rückflug ist von 21.00 Uhr abends auf 08:55 Uhr morgens vorverlegt worden. Dies wurde uns jetzt, kurz vor der Reise mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt.
                                      Gibt es da aus rechtlicher Sicht einen Anspruch auf Reisepreisminderung? Wir wohnen in Alcudia, müßten somit um 05.00 Uhr aufstehen und reisen mit 2 Kindern, von denen einer morgens gesundheitliche Probleme wegen chronischer Darmentzündung hat?Alter 12 und 10 Jahre?
                                      Wir hoffen noch auf eine Reaktion des Veranstalters mit möglicher Verschiebung des Rückfluges auf den Nachmittag.....Es gibt doch auch ein Urteil des Amtsgerichts Hannover, bei dem eine Flugzeitverschiebung um mehr als 10 Stunden nicht mehr vertragsgemäß ist, kennt sich da jemand aus? Nr. AZ 519 C 7511/08 vom 20.11.2008
                                      Danke für die Infos.
                                      Gruß rosi-k.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3399

                                        Die Änderung erzeugt einen Anspruch gegen euren Veranstalter:
                                        Eine erhebliche Störung der Nachtruhe ist gegeben - die Reise kann gekündigt werden mit Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises. Alternativ könnt ihr die Reise antreten und ggf. einen halben Tagessatz der Kosten für die frühere Abreise verlangen.
                                        Weitere Ansprüche erkenne ich aus der bisherigen Darlegung nicht.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #3400

                                          Super, danke für die schnelle Antwort!!!

                                          Gruß Rosi-k.

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