Flugzeitänderung vor der Reise
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@Mary1960
Danke für die erfreuliche Rückmeldung, zuweilen findet man im Forum doch hilfreiche Hinweise. Gräm dich nicht, ich bin sicher es handelte sich um das Missverständnis, du wolltest den Flug stornieren. Das ist bei dynamisch produzierten Angebote i.d.R. halt nicht möglich.
Happy holidays!
@wobenott
Sorry, aber du solltest die Europäische Fluggastverordnung lesen und im besten Fall auch noch verstehen.
Deine Ansprüche sind vollkommen grotesk und deren Herleitung ebenso. Zudem ist deine Anreisedauer zum Flughafen nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen und deren Organisation obliegt allein dir.Ich halte es sogar für ausgesprochen fragwürdig, was du hier an angeblichen Vertragsverletzungen konstruieren möchtest und welche sportlich gewählten Begrifflichkeiten von Sittenwidrigkeit bis bezahlte Falschaussage (!?) du ins Feld führst.
Selbstverständlich steht es dir frei, die Angelegenheit mit der Unterstützung eines Anwalts zu verfolgen; allerdings wird auch das keinen Erfolg haben - finde dich also besser damit ab und nimm den Mund künftig nicht ganz so voll wenn du nicht von den Beteiligten in der Luft zerrissen werden möchtest. -
@Mary1960
Danke für die erfreuliche Rückmeldung, zuweilen findet man im Forum doch hilfreiche Hinweise. Gräm dich nicht, ich bin sicher es handelte sich um das Missverständnis, du wolltest den Flug stornieren. Das ist bei dynamisch produzierten Angebote i.d.R. halt nicht möglich.
Happy holidays!
@wobenott
Sorry, aber du solltest die Europäische Fluggastverordnung lesen und im besten Fall auch noch verstehen.
Deine Ansprüche sind vollkommen grotesk und deren Herleitung ebenso. Zudem ist deine Anreisedauer zum Flughafen nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen und deren Organisation obliegt allein dir.Ich halte es sogar für ausgesprochen fragwürdig, was du hier an angeblichen Vertragsverletzungen konstruieren möchtest und welche sportlich gewählten Begrifflichkeiten von Sittenwidrigkeit bis bezahlte Falschaussage (!?) du ins Feld führst.
Selbstverständlich steht es dir frei, die Angelegenheit mit der Unterstützung eines Anwalts zu verfolgen; allerdings wird auch das keinen Erfolg haben - finde dich also besser damit ab und nimm den Mund künftig nicht ganz so voll wenn du nicht von den Beteiligten in der Luft zerrissen werden möchtest.@ von Schmeling
Deine Antworten in dieser Hinsicht sind bekannt und fallen unter die Rubrik bezahlter ( gekaufter) Schreiberling. Eine Beliebigkeit von Flugzeiten ist meiner Ansicht nach sittenwidrig. Ich muß mich als Fluggast auf die Termine verlassen können. Es ist doch grotesk zu behaupten es wäre in Ordnung, wenn eine Änderung der Flugzeiten möglich ist.
Selbstverständlich werde ich das mit Hilfe des Rechtschutzes durchziehen, da man Anbietern mit Phantasieflugzeiten das Handwerk legen muß.
Ich weiß das in Deutschland Verbraucherschutz bedeutet, das die Firmen vor den Verbrauchern geschützt werden, damit alles wie "geschmiert" läuft.
Selbstverständlich habe ich die Verordnung im Gegensatz zu dir gelesen.
Scherinbar fällst du unter die Rubrik " Rechtsverdreher" -
@ von Schmeling
Deine Antworten in dieser Hinsicht sind bekannt und fallen unter die Rubrik bezahlter ( gekaufter) Schreiberling. Eine Beliebigkeit von Flugzeiten ist meiner Ansicht nach sittenwidrig. Ich muß mich als Fluggast auf die Termine verlassen können. Es ist doch grotesk zu behaupten es wäre in Ordnung, wenn eine Änderung der Flugzeiten möglich ist.
Selbstverständlich werde ich das mit Hilfe des Rechtschutzes durchziehen, da man Anbietern mit Phantasieflugzeiten das Handwerk legen muß.
Ich weiß das in Deutschland Verbraucherschutz bedeutet, das die Firmen vor den Verbrauchern geschützt werden, damit alles wie "geschmiert" läuft.
Selbstverständlich habe ich die Verordnung im Gegensatz zu dir gelesen.
Scherinbar fällst du unter die Rubrik " Rechtsverdreher" -
Viel eher wird die Rechtsschutzversicherung "Nope" sagen...
mal ganz davon abgesehen, dass man bei einem Flug um 6.40 Uhr nun wirklich kein Hotel am Flughafen benötigt...ganz im Gegenteil - man fährt los, hat die Autobahn fast für sich alleine und kommt entspannter an, als wenn man zu Hause zwei Stunden mehr schlafen kann und dann in NRW von einem Stau in den Nächsten kommt.(oder sich auf die Bahn verlässt und ggfs. verlassen wird). -
@Alfred_Tetzlaff
Der Flug ist sogar erst um 08:40, es handelt sich also weder um eine krasse oder sehr kurzfristige Flugzeitenänderung noch kann man mit gestörter Nachtruhe argumentieren
Ärgerlich aber auch 
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Ebenso lustig wäre es zu erfahren (leider nicht möglich), welche 3 "***selbst editiert***" den letzten "Beitrag" von @wobenott als hilfreich "bewertet" haben

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@wobenott
Deutliche und exklusive Ansage:
Ich verbiete mir kategorisch Unterstellungen der Genese "bezahlter Schreiberling". Nimm diese Aufforderung angemessen Ernst.Zu den vollkommen haltlosen Visionen deiner "Rechte" ist alles gesagt, du kannst es dir jedoch gern auch nochmal von deiner Versicherung erklären lassen.
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Ich bin gespannt, mit welchen Freundlichkeiten ich von dem User wobenott bedacht werde, wenn die Gelbe Karte sichtbar wird!
LG
Sokrates
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@Alfred_Tetzlaff
Der Flug ist sogar erst um 08:40, es handelt sich also weder um eine krasse oder sehr kurzfristige Flugzeitenänderung noch kann man mit gestörter Nachtruhe argumentieren
Ärgerlich aber auch 
Meinte ja auch die Ankunft am Flughafen.
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@Alfred_Tetzlaff
Der Flug ist sogar erst um 08:40, es handelt sich also weder um eine krasse oder sehr kurzfristige Flugzeitenänderung noch kann man mit gestörter Nachtruhe argumentieren
Ärgerlich aber auch 
@Herr_Reise sagte:
Der Flug ist sogar erst um 08:40, es handelt sich also weder um eine krasse oder sehr kurzfristige Flugzeitenänderung noch kann man mit gestörter Nachtruhe argumentieren.
Auch diese Argumentation würde nicht dazu führen, dass die VO(EG)261/04 anzuwenden ist.
Allerdings scheint wobenott ja schon mit so einfachen Details wie "weniger als 14 Tage vor Abreise" intellektuell überfordert zu sein. Gelesen hat er sich ja angeblich ...
Ihr/ sein Fazit: Änderung von mehr als 3h, EU Fluggesellschaft -> Hand aufhalten.
Na dann ... -
@vonschmeling
natürlich nicht, habe ich ja auch nicht geschrieben.
Wird aber gerne als Argument genutzt um bei Pauschalreisen noch ein paar Euro Entschädigung rauszupressen, man kann ja direkt den Wind für möglicherweise aufkommende Argumente aus den Segeln nehmen 
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Ich bin gespannt, mit welchen Freundlichkeiten ich von dem User wobenott bedacht werde, wenn die Gelbe Karte sichtbar wird!
LG
Sokrates
@Sokrates sagte:
Ich bin gespannt, mit welchen Freundlichkeiten ich von dem User wobenott bedacht werde, wenn die Gelbe Karte sichtbar wird!
Sich am besten gleich an den Anblick gewöhnen, werden ihr/ ihm die beim "Durchziehen" vermutlich in Rot präsentiert werden ...
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@Herr_Reise
Schon klar, zeigt aber eben auch wie fundamental das Missverständnis auf Seiten wobenott ist.
Für seine Forderung gibt es nicht ein einziges Argument.
Es reicht nicht, ein bisschen Werbetexte zu googlen und unreflektiert Verbraucherhinweise zu saugen, wenn man nicht ganz versessen auf eine blutige Nase ist ... -
Heute hat es uns auch erwischt - gebuchte Pauschalreise mit TUI, gebucht über Holidaycheck wurde jetzt 1 1/2 Tage vor Abflug von Morgens 8:25 Uhr auf Abends 21:10 Uhr verlegt. Flug geht nach Teneriffa, spricht wir kommen irgendwann Nachts um 3-4 Uhr im Hotel an.
Sind extrem angefressen weil das für uns sehr anstrengend ist - ich z.B. kann auch im Flieger nicht schlafen. Zum umbuchen ist es jetzt auch zu kurzfristig. Begründung wurde uns keine genannt.
Werde heute nochmals mit Holidaycheck Kontakt aufnehmen. Wie sind den bisher die Erfahrungen bei 13 Stunden Verschiebung in die Nacht ? Ist mir schon bekannt das Flugzeiten unverbindlich sind - aber die Reise mitten in die Nacht zu verlegen ?
Danke

@SirSigma sagte:
Heute hat es uns auch erwischt - gebuchte Pauschalreise mit TUI, gebucht über Holidaycheck wurde jetzt 1 1/2 Tage vor Abflug von Morgens 8:25 Uhr auf Abends 21:10 Uhr verlegt. Flug geht nach Teneriffa, spricht wir kommen irgendwann Nachts um 3-4 Uhr im Hotel an.
Sind extrem angefressen weil das für uns sehr anstrengend ist - ich z.B. kann auch im Flieger nicht schlafen. Zum umbuchen ist es jetzt auch zu kurzfristig. Begründung wurde uns keine genannt.
Werde heute nochmals mit Holidaycheck Kontakt aufnehmen. Wie sind den bisher die Erfahrungen bei 13 Stunden Verschiebung in die Nacht ? Ist mir schon bekannt das Flugzeiten unverbindlich sind - aber die Reise mitten in die Nacht zu verlegen ?
Danke

So heute eine Mail von Germania bekommen, ich bekomme pro Nase 400,-€ Entschädigung. @vonschmeling , zum Glück war deine Aussage falsch (Antwort am 29.06. um 23:03). Eine Entschädigung steht zu wenn wie in meinem Fall die Flugzeitänderung weniger als 14 Tagen vor Abflug bekannt gegeben wird.
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@SirSigma
Zuerst eimal: Glückwunsch!
Allerdings war meine Aussage keineswegs "falsch" und stimmt es auch nicht, dass eine Flugzeitenänderung weniger als 14 Tage vor der Abreise obligatorisch zu Ansprüchen gem. VO führt. In deinem Fall kamen einige Dinge zusammen (beispielsweise Verlegung um mehr als 8h) - vor allem aber ein ausgesprochen kulantes Luftverkehrsunternehmen, welches ohne weiteres Aufhebens bereit ist, die Entschädigung zu bezahlen ...
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Hallo !
Wir haben für den März 2018 bei Etihad Flüge von Berlin über Abu Dhabi nach Australien gebucht. Die Flüge TXL- AUH und retour wären mit Air Berlin gewesen und wurden heute gecancelt. Umgebucht hat uns Etihad nun ab/ an Düsseldorf, was uns gar nicht zusagt. Ich soll mich innerhalb von 30 Tagen bei Etihad melden, das werde ich natürlich tun.
Unter diesen Umständen möchten wir gern die Flüge stornieren. Ist das möglich bei voller Erstattung ?
Vielen Dank schonmal
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In dem Fall kannst du kostenfrei stornieren, ja, bzw. sollte Etihad dir das auch anbieten.

