Flugzeitänderung vor der Reise
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@ von Schmeling
Deine Antworten in dieser Hinsicht sind bekannt und fallen unter die Rubrik bezahlter ( gekaufter) Schreiberling. Eine Beliebigkeit von Flugzeiten ist meiner Ansicht nach sittenwidrig. Ich muß mich als Fluggast auf die Termine verlassen können. Es ist doch grotesk zu behaupten es wäre in Ordnung, wenn eine Änderung der Flugzeiten möglich ist.
Selbstverständlich werde ich das mit Hilfe des Rechtschutzes durchziehen, da man Anbietern mit Phantasieflugzeiten das Handwerk legen muß.
Ich weiß das in Deutschland Verbraucherschutz bedeutet, das die Firmen vor den Verbrauchern geschützt werden, damit alles wie "geschmiert" läuft.
Selbstverständlich habe ich die Verordnung im Gegensatz zu dir gelesen.
Scherinbar fällst du unter die Rubrik " Rechtsverdreher"@ Oliver und domrepfan, mal bar jeglicher rechtlichen Sicht, nicht jeder sieht eine Vorverlegung als verlängerten Urlaub an und es gibt durchaus Umstände, die diese als Benachteiligung empfinden lassen können. Das ist der einzige Punkt, in dem ich @ wobenott noch folgen könnte.
Zudem war Deine reiserechtliche Aussage am Ende Deines Beitrages nicht korrekt, @domrepfan. Damit sollte man m.E. ein wenig vorsichtiger und präziser umgehen in diesem Unterforum.
OT @max06de,
dieses ist ein weiteres perfektes Beispiel, daß der Däumling abgeschafft werden sollte:
@wobenott sagte:
@ von Schmeling
Deine Antworten in dieser Hinsicht sind bekannt und fallen unter die Rubrik bezahlter ( gekaufter) Schreiberling. Eine Beliebigkeit von Flugzeiten ist meiner Ansicht nach sittenwidrig. Ich muß mich als Fluggast auf die Termine verlassen können. Es ist doch grotesk zu behaupten es wäre in Ordnung, wenn eine Änderung der Flugzeiten möglich ist.
Selbstverständlich werde ich das mit Hilfe des Rechtschutzes durchziehen, da man Anbietern mit Phantasieflugzeiten das Handwerk legen muß.
Ich weiß das in Deutschland Verbraucherschutz bedeutet, das die Firmen vor den Verbrauchern geschützt werden, damit alles wie "geschmiert" läuft.
Selbstverständlich habe ich die Verordnung im Gegensatz zu dir gelesen.
Scherinbar fällst du unter die Rubrik " Rechtsverdreher"Wer so einen Beitrag däumelt, muß schon mächtig dämlich sein und ist das nicht gerade die beste Werbung für dieses Feature und auch nicht für die Klientel, die man sich hier in letzter Zeit heranzüchtet!

OT II
Der Angry-Emoji wird hier nicht als Emoji dargesteltt, sondern
geschrieben. -
Bei einer Pauschalreise sind Flüge nie verbindlich gebucht. Steht auch dabei, Flüge unter vorbehalt oder so ähnlich. Wenn mein Flug vorgelegt wird und ich eher am Urlaubsort bin, würde mich eher freuen. Man hat doch Urlaub! Wie vorher schon geschildert wurde, darf man auch nicht Flugverschiebungen mit Flugverspätungen vergleichen. Genauso hätte der Flug nach hinten auf 23:30 Uhr verschoben werden können, dann hätte es auch nichts gegeben, es sei denn, dass ich darüber keine Infos hätte und am Flughafen hätte warten müssen, weil der Flug Verspätung hat, dann hätte ich einen Anspruch auf 400 Euro und nur dann!
@domrepfan1995 sagte:
@wobenott
Genauso hätte der Flug nach hinten auf 23:30 Uhr verschoben werden können, dann hätte es auch nichts gegeben, es sei denn, dass ich darüber keine Infos hätte und am Flughafen hätte warten müssen, weil der Flug Verspätung hat, dann hätte ich einen Anspruch auf 400 Euro und nur dann!Das ist eben nicht präzise, denn bei einer kurzfristigen Änderung, die bestimmte Negativmerkmale erfüllt, kann sie als Annullierung betrachtet werden und die VO zur Anwendung kommen.
Die Ansprüche sind dann allerdings an das Luftverkehrsunternehmen zu richten - auch hier scheint wobenott Probleme beim Verstehen zu haben.
Jedenfalls wird sich das "Handwerk legen" im spezifischen Fall einigermaßen schwierig gestalten, das wird Es aber schon noch selbst erkennen ... -
Wurde hier was gelöscht, oder stehe ich auf dem Schlauch, sagte doch auch, daß es nicht präzise ist?

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Alles gut, Großer - ich hab mir nur erlaubt, nicht präzise ein wenig zu präzisieren.
Im Übrigen bin ich deiner Meinung, dass man nicht von allen Sombreroschmeissen erwarten sollte bei einer Vorverlegung des Hinflugs.
Wegen 3h von 11 auf 8 am drei Monate im Voraus allerdings die VO-Karte spielen zu wollen (vor allem mit dem begleitenden Jargon!) halte ich jedoch für dummdreist. -
Die Däumlinge honorieren vielleicht nur den Comedyfaktor von @wobenott.
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Hallo,
ich möchte mal nachfragen, ob wir irgendwelche Ansprüche/Rechte aufgrund einer Flugverschiebung haben.
Und zwar haben wir mit ITS eine Reise nach Zypern gebucht, Flug ab Nürnberg nach Paphos und retour, Fluggesellschaft Germania.
Reisezeitraum ist Sonntag, 1.10. bis Sonntag, 8.10.
Hier wurde uns jetzt der Rückflug verschoben, von ursprünglich Abflug 14:00 Uhr auf 23:25 Uhr mit Ankunft Montag, 2:15 Uhr in Nürnberg.
Da uns die Änderung mehr als 14 Tage vor Antritt der Reise mitgeteilt wurde, haben wir da irgendwelche Ansprüche? Können wir beispielsweise kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten und uns auch schon entstandene Kosten im Zusammenhang mit dem Flug (Sitzplatzreservierung, nicht stornierbare Reservierung Flughafenhotel am Tag vor dem Abflug) erstatten lassen?
Oder angenommen, wir treten die Reise doch an, hättten wir Anspruch auf Entschädigungen (immerhin ist es fast eine 10-stündige Verschiebung in die Nachtruhe hinein und Montag ist Arbeitstag).Danke im Voraus und LG
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Rücktritt - ja
Sitzplatzreservierung erstatten - ja
Hotelkosten - nein (das hat doch überhaupt nichts mit der Verlegung zu tun?!)
Entschädigung - nein
Kosten für einen Late Check-Out erstatten - ja -
Hallo,
vielen Dank für die Info. Wir sind momentan dabei zu eruieren, was wir machen, denn eigentlich wollen wir diese Flugzeiten nicht in Kauf nehmen (wir reisen mit einem 10 Monate altem Baby), andererseits wäre es schade, auf den Urlaub zu verzichten. Denn eine vergleichbare Alternative werden wir sehr wahrscheinlich nicht finden.
Klar hat die Buchung des Flughafenhotels erst einmal nichts mit der Reise zu tun, allerdings haben wir das Hotel ja gebucht, um den Flug zu erreichen. Würden wir jetzt von der Reise zurücktreten, nützt uns ja das Hotel auch nichts mehr. Ich hatte letzte Woche die Hotelbuchung getätigt, ebenso wie die Sitzplatzreservierung, da standen bei Germania noch die alten Zeiten.
Wäre es theoretisch auch möglich, dass Germania die Flugzeiten nochmals ändert? -
Mal vorsichtshalber vorher gefragt: Macht es Sinn bei Buchung einer Pauschalreise im Februar nach Thailand 200 Euro pP mehr auszugeben weil der RV mir die Reise mit Direktflug Thai Air anbietet oder kann sich das dann auch jederzeit ändern; also Flug mit Zwischenlandung?
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@christine3006
Die Frau auf dem Dreifuß sagt "eher nicht" aber sie sitzt halt nur auf dem blöden Dreifuß und orakelt sich bekennend durch derartige Fragen ...@kasev783
Die Organisation der Anreise ist euer Bier - auch im Falle einer Kündigung könnt ihr keine Erstattung der Hotelkosten erwarten.
Ja, Germania kann die Reisezeiten erneut ändern - und steht gem. jüngster Rückmeldungen sehr aufrecht zu Entschädigungsansprüchen! -
Meine Meinung - spar dir das Geld und kauf dir etwas schönes dafür.
Einen ähnlichen Fall habe ich gerade hinter mir.
Die Reiseveranstalter, sowie HC als Reisebüro verweisen auf die "unverbindlichen Flüge/Flugzeiten".Cheers
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Sollte der Veranstalter bereit sein das Arrangement zu garantieren spricht nichts gegen die Annahme des Angebots.
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@christine3006
Ich vermute dir wurde ein Non-Stopp und nicht ein Direktflug angeboten, denn ein Direktflug kann trotzdem eine Zwischenlandung beinhalten. Mir ist allerdings kein Thai Airways Flug von D nach BKK mit Zwischenlandung bekannt.
Eine Flugänderung ist zwar nicht unmöglich aber extrem unwahrscheinlich und für einen Thai Airways Flug im Februar würde ich dieses Risiko ignorieren.
Ob dir so gut wie sichere Flugzeiten und Routing € 200.- Mehrpreis Wert sind kannst nur du selbst beantworten. Ich würde es von der angebotenen Alternative (Flugzeiten, Airline) abhängig machen. -
Flug FRA - HKT 926. Ja ist ein Nonstop, wird in der Buchung als "direkt" bezeichnet.
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So, nun hat es uns auch erwischt.
Hatten im März unseren Urlaub als Pauschalreise mit einen Direktflug von Leipzig nach Antalya mit Türkisch Airline gebucht. Dieser Flug stand zwar nie im Flugplan, aber ich habe mir nichts weiter gedacht. Jetzt wurde der Flug, einen Monat vor Abreise um 5 Stunden nach hinten verlegt und auf Tailwind umgebucht. Unsere Freunde hatten im klassischen Reisebüro gebucht, die wurden informiert. Ich hatte bei HC gebucht und bekam die Auskunft erst auf Nachfrage. Hatten extra den Flug in den Vormittagsstunden gewählt, aber nach Auskunft bietet TUI als Veranstalter keinen Vormittagsflug an. Bin Stinkesauer! (Ja , ich bin im Bilde über unverbindliche Flugzeiten e.c.) Tolle Urlaubsvorfreude.
Der Rückflug ist unverändert mit Türkisch Airline....
Nachtrag: am Meisten ärgert mich daran, der Hinflug mit unserer Flugnummer TK4141 geht unverändert vormittags ab Leipzig, zwar etwas zeitiger aber er geht!
Was haltet ihr denn davon? Einen Rat oder Tipp für mich? -
Danke.
Wäre ja auch zu schön gewesen um Wahr zu sein.
Da bringt es auch nichts, wenn es den Flug mit unserer Flugnummer gibt? -
@christine3006, nochmal die Frage "Nonstop" oder "Direkt"? Ein Nonstop-Flug geht ohne Zischenlandung durch, ein Direktflug kann durchaus eine solche beinhalten
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Auch hier bei HC kann ich ja Direktflüge anklicken, die dann eigentlich Nonstopflüge sind.
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Nicht wirklich ... wenn TUI den (bzw. einen alternativen in der Früh) nicht optiert sehe ich offengestanden keine Möglichkeit.