Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Wir kämpfen für Euch alle gegen 1 2fly die Tochter von Tui.
Zu diesen Preisen muss man Reisen! (von wegen!)
Zur Sache:
Im September 2016 haben wir (2EW+2KI) eine Pauschalreise in die Türkei / Kemer für 2934 Euro gebucht.
Ende November (2,5 Monate später) bekommen wir ein Schreiben das Tui die Reise wegen Erklärungsirrtum anfechtet und somit
die Reise nichtig ist, es sei denn wir zahlen 3912 Euro.
Der Hammer ist, das wir Anfang Dezember die selbe Reise (gleicher Flug, Hotel, Datum) bei 1 2fly noch günstiger buchen
konnten als die geforderten 3912 Euro. (ich denke Ihr habt die gleichen Gedanken...)
Zwar haben wir einen Rabatt von 489 Euro angeboten bekommen (durch unseren hartnäckigen Sachlichen Widerstand), aber
warum sollen wir mehr als 500 Euro mehr bezahlen? (Nicht nach 2,5 Monaten und dieser Vorgehensweise!)
Nach mehrere schreiben mußten wir leider einen Anwalt einschalten, und Tui wollte sogar Ihn belehren, das Tui
im Recht ist. Darauf haben wir Klage eingereicht und Tui hat schon eine Verteidigungsabsicht bekannt gegeben.
Der Grund warum ich hier schreibe ist, um einen Apell an alle Urlauber oder Leidensgenossen zu senden:
Wenn ein Reisevertrag zustande kommt, dann muss auch der Reiseveranstalter Ihn einhalten und nicht nur der Kunde!
Ich und alle andere Reisenden sollten nicht bis kurz vorm Urlaub zittern müssen, ob die Reise auch durchgeführt wird,
und deshalb klage ich.
Ich hoffe wir gewinnen vor Gericht und werden es Euch allen mitteilen, damit Ihr Euch auch wehren könnt.
Für evtl. Tipps oder Ratschläge wäre ich natürlich dankbar.
VG
Micha -
Ganz so pauschal ist diese Aussage nicht richtig:
„Wenn ein Reisevertrag zustande kommt, dann muss auch der Reiseveranstalter Ihn einhalten und nicht nur der Kunde!
Beide Parteien haben das Recht den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten. Wobei es durchaus eigenartig ist dass die Reise, nach der Anfechtung, günstiger als zum geforderten Preis buchbar war.
Bin mal gespannt wie der Veranstalter das begründet.
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Guten Tag,
ich habe mich hier bereits schlau gemacht baer bezüglich der Anfechtung wegen Irrtum weiss ich immer noch nicht wirklich Bescheid.
Mal angenommen , der Veranstalter meldet sich wegen einem Preisfehler erst nach 4 Wochen nach Buchung. Ist es dann noch rechtens einen Irrtum anzufechten? Ich kann keine Zeitangabe finde, lediglich "zeitnah" was auch immer das heißen mag.LG
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Eine feste Frist ist gesetzlich nicht festgelegt, §121 BGB lautet aber unter anderem: "Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat."
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Ich habe gerade noch einmal den Beitrag von holidaymicha14 gelesen, ob wohl schon verhandelt wurde?
Mich hätte insbesondere der Klageinhalt interessiert, leider ist ja kein Reisedatum angegeben.
@holidaymich14
Solltest du hier nochmal vorbeischauen, träfe eine Rückmeldung hinsichtlich deines "Kampfes für alle" sicherlich auf breites Interesse! -
Ganz so pauschal ist diese Aussage nicht richtig:
„Wenn ein Reisevertrag zustande kommt, dann muss auch der Reiseveranstalter Ihn einhalten und nicht nur der Kunde!
Beide Parteien haben das Recht den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten. Wobei es durchaus eigenartig ist dass die Reise, nach der Anfechtung, günstiger als zum geforderten Preis buchbar war.
Bin mal gespannt wie der Veranstalter das begründet.
@mkfpa sagte:
Ganz so pauschal ist diese Aussage nicht richtig:
„Wenn ein Reisevertrag zustande kommt, dann muss auch der Reiseveranstalter ihn einhalten und nicht nur der Kunde!"
Die Aussage ist durchaus zutreffend.
Beide Parteien haben das Recht den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten.
Hierin sehe ich keinen Widerspruch zur ersten Aussage. Objektiv sind die Aussichten des Veranstalters allerdings erheblich heller ...
Wobei es durchaus eigenartig ist dass die Reise, nach der Anfechtung, günstiger als zum geforderten Preis buchbar war.
Bin mal gespannt wie der Veranstalter das begründet.Was genau ist daran eigenartig? Tagesaktuelle Preise, so auf den ersten Blick erscheint mir da nix eigenartig.
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Hallo, wir sind verzweifelt.
Haben zwei Buchungen im selben Hotel ausgelöst, jedoch wurde nur eine bestätigt, obwohl man beide buchen konnte!
Nun stehen wir da mit gebuchten Flügen und anderweitigen Tickets..
Bei einer Stornierung müssten wir (und das schon eine Woche nach Buchung) 90% der Kosten selber tragen.
Ist das wirklich rechtens, dass man zwei Zimmer buchen kann, aber eins davon am Ende nicht mehr verfügbar ist?!
Wir haben jeglichen Bestätigungen per E-Mail bekommen. -
Habt ihr beide Zimmer in einer Buchung gebucht, oder je eine Buchung pro Zimmer erzeugt?
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Habt ihr beide Zimmer in einer Buchung gebucht, oder je eine Buchung pro Zimmer erzeugt?
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Da du zwei einzelne Buchungen gemacht hast, hast du keinen Anspruch darauf, eine kostenfrei zu stornieren, wenn die andere nicht zustande kommt.
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Hallo,
ich habe mich bzgl des Themas extra hier registriert

Die ersten 10 Seiten und letzten 10 Seiten geht es nur um Anfechtungen und Stornierungen.
Hat jemand denn schon Erfahrungen vo Ort gemacht? Wurde euch ein Hotelzimmer aufgrund des zu günstigen Preises mal verweigert?ich habe vor einer Woche ein Hotel bezahlt und auch alle Reiseunterlagen bekommen. Den Flug habe ich zur selben Zeit separat gebucht.
Der Gesamtpreis beläuft sich auf 550€ komplett(!) , statt 750€/ pro Nacht!Ich rechne ja mit einem Storno und schaue mich derweil nach Alternativen um. Da die günstigen Preise nur mit Vorauszahlungen möglich sind, zögere ich mit einer zweiten Reservierung.
Also nochmal die Frage: Wie sind eure Erfahrungen vor Ort? Sehen die vor Ort was man bezahlt hat?
Mein Flug ist nach Weihnachten.
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Die Anfechtung kann ja noch kommen ...
Kommt sie nicht wird dir die Beherbergung auch nicht verweigert. Ob "die sehen" welchen Preis du bezahlt hast hängt von der Buchungsart ab. -
Die Anfechtung kann ja noch kommen ...
Kommt sie nicht wird dir die Beherbergung auch nicht verweigert. Ob "die sehen" welchen Preis du bezahlt hast hängt von der Buchungsart ab.@vonschmeling sagte:
...
Kommt sie nicht wird dir die Beherbergung auch nicht verweigert. ...Solange die Herberge mit dem Veranstalter/Vermittler überhaupt einen Vertrag hat. Mit dem hier Beigetragenen wäre ich bzgl. einer Beurteilung vorsichtig, denn das Verhältnis Komplettpreis (selbst bei nur 2 Nächten) vs Übernachtungspreis finde ich schon alarmierend.
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Daher der Hinweis auf die Methode der Buchung - und die leise Warnung, dass eine Anfechtung auch noch kurz vor knapp reinflattern kann.

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Daher der Hinweis auf die Methode der Buchung - und die leise Warnung, dass eine Anfechtung auch noch kurz vor knapp reinflattern kann.

@vonschmeling sagte:
Daher der Hinweis auf die Methode der Buchung - und die leise Warnung, dass eine Anfechtung auch noch kurz vor knapp reinflattern kann.

Also sollte ich mich vorsichtshalber um eine Alternative kümmern? ^^ Und wenn ich eine Alternative gefunden habe, dem Reiseveranstalter auf den Fehler hinweisen, in der Hoffnung, dass er es storniert und mir das Geld gutschreibt?
Zur Methode der Buchung. (keine Ahnung ob ich den Namen hier nennen darf)
Hotelvergleichsportal -> Reiseveranstalter 1 (Hier habe ich gebucht).
Reisebestätigung kam von Reiseveranstalter 2 und die letzte endgültige Bestätigung kam dann von einer Agentur aus dem Zielort (Dubai).Diesen günstigen Preis gab es bei 3 verschiedenen RV, die aber alle zu RV2 geführt haben.
Edit: Kurios ist allerdings, dass man mir das Geld am Anfang gar nicht von der Kreditkarte abbuchen konnte. Ich hatte schon damit gerechnet, dass es aufgefallen ist. Einen Tag später hat es doch geklappt.