Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo,
folgender Sachverhalt ist mir letzte Woche wiederfahren. Ich habe von meinem Reiseveranstalter FTI eine zweite Rechnung nach Anzahlung bekommen, Inder steht dass sich meine reisezeiten geändert haben. Türkisch Airline musste den Flug aus wirtschaftlichen Gründen canceln. Jetzt flieg ich einen Tag später und hab zudem noch bei hin- und Rückflug 2-3 Stunden mehr zwischenaufenthalt in IST. FTI hat mir einen Abschlag von 39 Euro pro Person berechnet. Das entspricht in etwa einer Übernachtung im Hotel die mir ja jetzt fehlt. Mein Reisebüro hat gesagt ich könne das so akzeptieren oder nicht akzeptieren.habt ihr Erfahrungen mit dem Reiseveranstalter? Was könnte passieren wenn ich nicht akzeptiere?
ich finde durch die längeren zwischenaufenthalte, das ganze hin und her sollte man eigentlich etwas mehr am Preis Schrauben, zumal sich die gebuchte Pauschalreise um einen Tag verkürzt

vielen dank
Grüsse -
Es passiert auch bei FTI nichts anderes als bei anderen Veranstaltern: Wenn du ablehnst wird der Reisevertrag gekündigt.
Andernfalls ist aus meiner Sicht ein ganzer Tagessatz der Reisekosten als Minderung zuzugestehen und je nach Ankunftsverschiebung auf der Rückreise noch einmal 50% eines Tagessatzes. -
Hallo,
nun hat es uns auch erwischt. Pauschalreise bei TUI gebucht. Morgen um 11.50 Uhr sollte es mit Tuifly von Stuttgart nach Hurghada gehen. Heute um ca. 17 Uhr bekamen wir von TUI einen Anruf, dass der Flug auf 19.50 Uhr verschieben wurde. Ankunft um 01.10 Uhr in Hurghada am nächsten Tag. Es gibt morgen leider nur diesen Flug nach Hurghada.Wir können nach der Reise bei TUI Beschwerde einlegen. Nun frage ich mich, wie klar ist die Angelegenheit. Es handelt sich um eine Flugverschiebung von 8 Stunden. Gehe ich da zu TUI - da bekomme ich wohl eine Entschädigung in Form von einigen Euros vomTagessatz? Oder mache ich es gleich über einen Rechtsanwalt und direkt bei Tuifly? Bin halt grad richtig wütend und weiß nicht, ob sich der Ärger lohnt.....
️Vielen Dank für eure Ratschläge!
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Streng genommen ist das ein Fall für die VO(EG)261/04 - nämlich keine lapidare Änderung sondern eine Annullierung.
Falls du nicht selbst für die Anwaltskosten aufkommen musst nimm dir einen und führe Beschwerde bei X3. Du kannst es gleichwohl auch selbst versuchen. -
Streng genommen ist das ein Fall für die VO(EG)261/04 - nämlich keine lapidare Änderung sondern eine Annullierung.
Falls du nicht selbst für die Anwaltskosten aufkommen musst nimm dir einen und führe Beschwerde bei X3. Du kannst es gleichwohl auch selbst versuchen.Hallo vonschmeling,
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danke für deine schnelle Antwort ! Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Bisher noch nie eingesetzt, aber dann jetzt.Hatte bei TUI auch schon wegen Storno angefragt, aber letztendlich so kurz vorher... wir brauchen die Urlaubstage gerade dringend.
Danke nochmals, dann weiß ich, dass es Sinn macht, sich zu wehren.
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@Carsten89
Gem. aktueller Rechtsprechung handelt es sich bei der Änderung selbstverständlich um einen Mangel und besteht m.E. ein Anspruch auf eine Minderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten insgesamt.
Es gibt diverse Urteile, die diese Auffassung stützen.
Mein Rat wäre, den Veranstalter aufzufordern die Leistung zu den gebuchten Zeiten zu erbringen und darauf hinzuweisen, dass andernfalls 50% eines Tagessatzes der Reisekosten wegen mangelbehafteter Erfüllung verlangt werden.
Der Hinweis, man könne ja gerne den ursprünglichen Flug zum Aufpreis buchen ist eine Unverschämtheit.@vonschmeling sagte:
@Carsten89
Gem. aktueller Rechtsprechung handelt es sich bei der Änderung selbstverständlich um einen Mangel und besteht m.E. ein Anspruch auf eine Minderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten insgesamt.
Es gibt diverse Urteile, die diese Auffassung stützen.Meinst du als Beispiel das BGH Urteil aus 2013 (X ZR 24/13)? Oder welches könnte man als Unterstreichung anführen?
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Es geht aber um eine Minderung nicht um ein Storno, deshalb habe ich die Liste mit relevanten Urteilen verlinkt.

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Nun habe ich beim Reiseveranstalter nachgefragt, die Antwort:
"Wir stimmen mit Ihnen überein, dass Ihre Flugzeiten nicht optimal sind. Leider können wir als Reiseveranstalter auf die Flugpläne der Fluggesellschaften keinen Einfluss nehmen. Aus diesem Grund weisen wir bereits vor Buchung darauf hin, dass An- und Abreisetag als Reisetag gelten und es nicht in unserer Gewalt liegt, die Flugzeiten zu bestimmen. Im ungünstigsten Fall kann Ihr Hinflug am Abend und Ihr Rückflug am frühen Morgen stattfinden. Natürlich würden wir gern allen unseren Gästen günstige Flugzeiten anbieten. Jedoch ist dies aufgrund des heutigen Flugaufkommens und der damit einhergehenden starken Auslastung der Flughäfen nicht immer möglich."Also weder das Reisebüro noch der Reiseveranstalter sehen es ein, dass die "Beschädigung der Nachtruhe" am Rückreisetag ein Mangel darstellt.
Bevor wir nun aber den Urlaub stornieren würden, würden wir die späten, unliebsamen, Rückflugzeiten unter Vorbehalt akzeptieren.
Wären nun vor der Reise noch Schritte angeraten oder sollte man sich nun eher auf den Urlaub freuen und ggf. nach der Reise noch etwas unternehmen? -
Wenn du dem Vertrag einmal zugestimmt hast - ob mit oder ohne Vorbehalt! - kannst du hinsichtlich der Thematik Flugzeiten keine Beschwerde mehr führen.
Vermutlich würdest du im Rahmen einer prozessualen Klärung obsiegen und eine Minderung zugesprochen bekommen, die Frage ist halt ob sich das für poplige 50% eines Tagessatzes der Reise überhaupt lohnt.
Soviel nur zur gefeierten BGH Entscheidung über die Verbindlichkeit von Reisezeiten ... in er Praxis ergibt sich daraus für den Verbraucher so gut wie nie ein Vorteil, das hatte ich allerdings seiner Zeit auch schon zu bedenken gegeben. -
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Hallo ich habe eine Frage,
Wir reisen am 14.7.18 - 28.7.18 nach Tunesien.
Flüge waren: ab Düsseldorf 7 uhr hin mit Azur air nach enfidha,
Zurück 16.35 Uhr auch Azur air ab enfidha.
Gestern kam eine Mail, das der Flug zurück gestrichen wurde und wir erst am 29.07.2018 um 02,30 Uhr fliegen. Darauf hin hab ich auf der Webseite vom Flughafen geschaut und siehe da, hin geht der Flug anstatt 7 Uhr erst um 21uhr, aber keiner hat uns davon was gesagt. Was kann ich jetzt machen? -
Du kannst den Reisevertrag kündigen und die Anzahlung zurückverlangen.
Bis Juli können sich die Reisezeiten noch zig Mal ändern, daher würde ich dir zur Geduld raten. -
Das ist so oder so kein verlässliches Medium, abzuwarten ist sicher die aktuell beste Idee.
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Tja, die Frage ist immer was Veranstalter von Urteilen halten oder von verlangen, in der Regel reagieren die nichtmal auf die Schlichtungen, wer was will darf dann klagen...
Ich habe in den letzten Jahren bei jeder zweiten Pauschalreise Verschiebungen erlebt die nenenswert waren
zweimal sogar hatte Condor den Flughafengeändert -
Hallo, Guten Abend
Bei Buchung meiner einwöchigen Pauschalreise- Veranstalter FTI- an die Türkische Riviera wurden mir bei der Buchung/ Bestätigung am 01.01.18 folgende Flugzeiten mitgeteilt:
Abflug am 06.05. ab Nuernberg: 02:00-06:00 AYT,
zurück am 13.05, ab AYT 22:55, an NUE 01:10 am 14.05.
Hin.- und Rückflug mit Corendon AirlinesNun am 21.03. Mitteilung von FTI - deklariert als Buchungsänderung !
06.05. ab NUE 10:05, an AYT 14:05 ( " angeblich" Corendon Airlines - fliegt an dem Tag aber garnicht mehr)
13 .05. ab AYT 16:10, an NUE 18:35 ( Sunexpress)
Also verschiebt sich auf dem Hinflug die Abflugzeit um über 8 Stunden und der Rückflug findet 6 Std, 45 Min früher statt. (Ankunftstag ändert sich dadurch auch )Das bei der Buchung darauf hingewiesen wird, daß Flugzeiten unverbindlich sind, ist bekannt aber diese Änderung möchte ich nicht akzeptieren. ( 600 km Anfahrt vom Heimatort bis nach Nürnberg)
Auf Nachfrage, ob ich kostenfrei auf einen anderen Flughafen für Abreise und Ankunft umbuchen kann bzw. kostenfrei stornieren kann, erhielt ich folgende Aussage:Sehr geehrte Frau Burmeister,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass Flugzeiten immer unverbindlich sind, diesen Hinweis finden Sie bei jeder Buchung und können dieses auch in den AGB'S des Veranstalter nachlesen.
Da die Flugzeitenänderung von den Airlines ausgehen, kann der Veranstalter hierfür nicht haften.
Falls Sie uns alternative Flüge mitteilen möchten, prüfen wir eine kostenpflichtige Umbuchung gerne mit dem Veranstalter.Auszug AGB'S von FTI bezgl. Umbuchung:
Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an.Muss ich das so hinnehmen ? Welche Fristen muss ich einhalten, um rechtzeitig einen Änderungswunsch bzw, ein Storno durchsetzen zu können ?
Ich würde gerne ab Hannover fliegen- da sind die Flugzeiten so ähnlich wie die ursprünglich Gebuchten.
Ich möchte Euch bitten , mir mit einem guten Rat weiter zu helfen.
Danke
Margit -
Du kannst sofort kündigen mit Anspruch auf die Erstattung deiner Zahlungen.
Die Fristen bis zur Wirksamkeit des neuen Angebots mangels Widerspruch betragen gewöhnlich 14 Tage.
Gleichermaßen sollten in diesem Zeitraum deine Umbuchungswünsche vorgetragen werden. -
Hallo, Guten Abend
Bei Buchung meiner einwöchigen Pauschalreise- Veranstalter FTI- an die Türkische Riviera wurden mir bei der Buchung/ Bestätigung am 01.01.18 folgende Flugzeiten mitgeteilt:
Abflug am 06.05. ab Nuernberg: 02:00-06:00 AYT,
zurück am 13.05, ab AYT 22:55, an NUE 01:10 am 14.05.
Hin.- und Rückflug mit Corendon AirlinesNun am 21.03. Mitteilung von FTI - deklariert als Buchungsänderung !
06.05. ab NUE 10:05, an AYT 14:05 ( " angeblich" Corendon Airlines - fliegt an dem Tag aber garnicht mehr)
13 .05. ab AYT 16:10, an NUE 18:35 ( Sunexpress)
Also verschiebt sich auf dem Hinflug die Abflugzeit um über 8 Stunden und der Rückflug findet 6 Std, 45 Min früher statt. (Ankunftstag ändert sich dadurch auch )Das bei der Buchung darauf hingewiesen wird, daß Flugzeiten unverbindlich sind, ist bekannt aber diese Änderung möchte ich nicht akzeptieren. ( 600 km Anfahrt vom Heimatort bis nach Nürnberg)
Auf Nachfrage, ob ich kostenfrei auf einen anderen Flughafen für Abreise und Ankunft umbuchen kann bzw. kostenfrei stornieren kann, erhielt ich folgende Aussage:Sehr geehrte Frau Burmeister,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass Flugzeiten immer unverbindlich sind, diesen Hinweis finden Sie bei jeder Buchung und können dieses auch in den AGB'S des Veranstalter nachlesen.
Da die Flugzeitenänderung von den Airlines ausgehen, kann der Veranstalter hierfür nicht haften.
Falls Sie uns alternative Flüge mitteilen möchten, prüfen wir eine kostenpflichtige Umbuchung gerne mit dem Veranstalter.Auszug AGB'S von FTI bezgl. Umbuchung:
Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an.Muss ich das so hinnehmen ? Welche Fristen muss ich einhalten, um rechtzeitig einen Änderungswunsch bzw, ein Storno durchsetzen zu können ?
Ich würde gerne ab Hannover fliegen- da sind die Flugzeiten so ähnlich wie die ursprünglich Gebuchten.
Ich möchte Euch bitten , mir mit einem guten Rat weiter zu helfen.
Danke
Margit@jocolaulen sagte:
Hallo, Guten Abend
Bei Buchung meiner einwöchigen Pauschalreise- Veranstalter FTI- an die Türkische Riviera wurden mir bei der Buchung/ Bestätigung am 01.01.18 folgende Flugzeiten mitgeteilt:
Abflug am 06.05. ab Nuernberg: 02:00-06:00 AYT,Nun am 21.03. Mitteilung von FTI - deklariert als Buchungsänderung !
06.05. ab NUE 10:05, an AYT 14:05 ( " angeblich" Corendon Airlines - fliegt an dem Tag aber garnicht mehr)Das bei der Buchung darauf hingewiesen wird, daß Flugzeiten unverbindlich sind, ist bekannt aber diese Änderung möchte ich nicht akzeptieren. ( 600 km Anfahrt vom Heimatort bis nach Nürnberg)
Ich würde gerne ab Hannover fliegen- da sind die Flugzeiten so ähnlich wie die ursprünglich Gebuchten.
Verstehe ich das richtig ? Du hast ab Nürnberg gebucht, akzeptierst aber eine zeitliche Umbuchung ab Nürnberg nicht weil dir dir Anfahrt zum Airport - den du dir ja selber ausgewählt hast - zu weit ist ?!