Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo vonschmeling,
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danke für deine schnelle Antwort ! Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Bisher noch nie eingesetzt, aber dann jetzt.Hatte bei TUI auch schon wegen Storno angefragt, aber letztendlich so kurz vorher... wir brauchen die Urlaubstage gerade dringend.
Danke nochmals, dann weiß ich, dass es Sinn macht, sich zu wehren.
@panguitch sagte:
Hallo vonschmeling,
.
danke für deine schnelle Antwort ! Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Bisher noch nie eingesetzt, aber dann jetzt.Hatte bei TUI auch schon wegen Storno angefragt, aber letztendlich so kurz vorher... wir brauchen die Urlaubstage gerade dringend.
Danke nochmals, dann weiß ich, dass es Sinn macht, sich zu wehren.
Update - sorry, etwas verspätet: habe eine entsprechendes Anschreiben aus dem Internet heruntergeladen und eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Nach ca 2 Wochen kam schon der positive Bescheid und bald darauf war das Geld auf dem Konto. Grund war: eine Maschine von Tuifly war am Tag davor defekt und die Flugpläne mussten umgestellt werden, das hatte dann auch die zeitliche Verschiebung unseres Fluges betroffen. Ich denke, das war auch ein klarer Sachverhalt. Bin noch immer Fan von Tui und Tuifly...

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Hallo,
heute sind wir auch in den Genuss gekommen.
Folgende Sachlage:Urlaub gebucht im Dezember 17 für 27.04.18 Abflug 05:50 Uhr Düsseldorf - Palma ca. 1300km
28.03. Tickets per Mail bekommen
15.04. Online Check In, Bordkarten erhalten (Nummer 50 und 51) inkl. Sitzplatzreservierung mit Aufpreis
22.04. telefonische Buchung für Mehrgepäck mit Aufpreis
26.04. - heute - Flugzeitenänderung auf 15:30 Uhr, auf Nachfrage Überbucht.
zusätzliche Info:
Arbeitskollegen fliegen zufällig mit der gleichen Maschine, da dies eine größere Gruppe ist können die sich aber nur am Flughafen einchecken.Ändern werd ich an der Sachlage wohl nichts mehr, da wohl kein anderer Flug verfügbar. Die persönlichen Befindlichkeiten lass ich mal weg.
Hat jemand eine Idee welchen Anspruch ich geltend machen kann?
Für Eure Antworten schon mal Danke vorab.LG RJ
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Eine Überbuchung ist ein klassischer Fall von Nichtbeförderung.
Der Anspruch gem. VO(EG)261/04 beträgt 250€ pro Ticket für die gegenständliche Strecke. -
Hallo wie mir heute mein RV mitteilte ist der Flug von Düsseldorf nach Marsa Alam am 20.05. gestrichen und auf den 21.05 von Düsseldorf nach Hurghada umgebucht worden.
Jetzt fliegen wir einen Tag später haben 4 Stunden Transfair und einen halben Tag verlieren wir auch noch da wir erst Mittags anstatt Morgens abfliegen.
Das will ich so nicht hinnehmen. Was kann ich machen und was steht mir rechtlich zu?
LG und danke für eventuelle Antworten -
Du kannst von der Reise kostenlos zurücktreten und bekommst geleistete Zahlungen erstattet oder mit dem Veranstalter über eine Kompensation und/oder anderweitige Lösungen verhandeln.
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@sunflowerrlp
Ist das ein Small Planet Flug (5P 5674)? -
ja das ist er
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Oki, war dann leider auch der einzige seiner Art ... schade.
Dann ist eine Kündigung soweit tatsächlich die einzige Handhabe.
Alternativ der Ritt mit anschließender Beschwerde - Mist ...
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Wieso anschließend? Und vielleicht gibt es ja noch alternative Flüge, womöglich von anderen Airports, von welchen sie aber wenigstens keinen Tag verliert. Der Ritt von Hurghada hingegen scheint wohl wirklich kaum zu umgehen und sollte dies ein Ausschlußkriterium sein, wird es wohl tatsächlich auf Kündigung hinauslaufen, aber ich würde erstmal beim Veranstalter nachhaken, ob er nicht doch noch etwas zu bieten hat, was irgendwie verlockender ist als Rückabwicklung und kurzfristige Neusuche, die man aber natürlich durchaus nebenbei betreiben kann.
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Wie gesagt - nach einer zugegeben etwas oberflächlichen Recherche konnte ich auch von einem anderen Start-Flughafen nichts passendes finden. Daher "der einzige seiner Art" - und der war eben aus dem Hause 5P.
Selbstverständlich kann man auch schon während des Fluges /der Busfahrt Beschwerde führen ...
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Der Flug ist in knapp 4 Wochen, wer sollte daran hindern, jetzt schon mit dem Veranstalter zu verhandeln? Im Nachhinein etwas herauszuholen, wenn ein neues Vertragsangebot bei m.E. eh schon schwacher Verhandlungsposition akzeptiert wurde, halte ich für kontraproduktiv und wollte außerdem vor Abflug wissen, was dem Veranstalter meine Bereitschaft zu selbiger wert wäre. Daß RMF sehr unwahrscheinlich ist, räumte ich ja schon ohne Recherche ein, aber einen Abflug am ursprünglich geplanten Tag nach HRG halte ich für durchaus möglich, natürlich nicht, wenn ich die Alternative jetzt unbeanstandet zeichne.
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Nichts sollte daran hindern, das war nicht die message.
Je nach Vorlieben könnte man auch eine Komplettumbuchung auf HRG vorschlagen, allein kann ich aus dem bisherigen Vortrag keine Neigung zu Alternativen dieser Art erkennen. -
Hallo wie mir heute mein RV mitteilte ist der Flug von Düsseldorf nach Marsa Alam am 20.05. gestrichen und auf den 21.05 von Düsseldorf nach Hurghada umgebucht worden.
Jetzt fliegen wir einen Tag später haben 4 Stunden Transfair und einen halben Tag verlieren wir auch noch da wir erst Mittags anstatt Morgens abfliegen.
Das will ich so nicht hinnehmen. Was kann ich machen und was steht mir rechtlich zu?
LG und danke für eventuelle AntwortenNö, das nicht unbedingt, da bin ich bei Dir, aber dies
@sunflowerrlp sagte:
...
Das will ich so nicht hinnehmen. Was kann ich machen und was steht mir rechtlich zu?
...läßt mich durchaus darauf schließen, daß man an allen Möglichkeiten zumindest interessiert ist und die sind m.E. "anschließend" zu sehr limitiert und noch uninteressanter.
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"Rechtlich" steht die Kündigung zu, also die Ablehnung des neuen Vertragsangebotes. Alles andere ist Verhandlungssache, der RV kann, muss aber nicht mitgehen.
"Rechtlich" steht einem zudem eine Reklamation im Nachgang zu, allerdings nicht mehr hinsichtlich der neuen Vertragsbedingungen, wenn man einmal zugestimmt hat - auch vorbehaltlich.
sunflowerrlp kann also nicht zurückkkommen und irgendwelche Ansprüche aus Verspätung im Vergleich mit der ursprünglichen Buchung geltend machen wollen, falls du das so gemeint hast.
Ich würde in diesem Fall versuchen, eine Alternative in HRG zu bekommen. Muss jedoch wiederholt feststellen, dass sich diese RMF Buchungen zu einer Art Dauerroulette ausgewachsen haben, bei dem´s einem echt vergehen kann ...
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Ich sagte ja schon in meinem ersten Beitrag, was ihr m.M.n. zusteht und das deckt sich weitestgehend mit Dir. Allerdings denke ich schon, daß wenn auch der Flugausfall natürlich nicht dem Veranstalter anzulasten ist, dieser verpflichtet ist, alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, wenigstens die Flugtage einzuhalten. Und wenn es halt nach Hurghada ist, wo ich für ihn sehr gute Chancen sehe, dies in der jetzigen Situation mit Zutun der TO auch hinzubekommen und genau da in Verhandlungen ansetzen würde. Eine weitere Frage sehe ich darin, wann der Veranstalter vom Flugausfall erfahren hat und wann er es weitergegeben hat, ja ich weiß, "angemessen" gälte es wieder zu beurteilen und ggfs. zu hinterfragen, was die Nummer immer wieder schwer macht.
Was sie anschließend geltend machen könnte, verstehe ich ehrlich gesagt immer noch nicht, wenn sie das neue Angebot wie unterbreitet annähme, deshalb meine Nachfrage und auch, warum sie nicht vorher in Verhandlungen eintreten und gleichzeitig nach Alternativen schauen sollte. Das kann im Portfolio des Veranstalters geschehen und ihm proaktiv unterbreitet werden, aber natürlich auch auf dem ganzen Markt, eingedenks daß ihr schon alleine aufgrund der Flugtagsänderung ihre komplett geleisteten Zahlungen bei Rücktritt zustünden, selbst wenn der Veranstalter, wie einige andere auch, HRG+Tranfer als angemessene Alternative für RMF sehen würde.
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Ja, das sagtest du, da ist auch nicht dran zu rütteln - das Reisedatum kann nicht eingehalten werden.
Der Veranstalter hat ein Angebot unterbreitet, Pflicht erfüllt. Das behindert Nachverhandlungen nicht, je nachdem, was sunflowerrlp so vorschwebt.
Hoffen wir, es findet sich eine Lösung.
Die Akzeptanz des neuen Angebotes schließt ggf. weitere Reklamationen (Hotel überbucht, Pool verdreckt, Baustelle etc.) nicht aus - so war das gemeint.
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Ist der Veranstalter beim Ersatzangebot nicht daran gebunden, die Reisetage einzuhalten? Und bei Flügen nach Hurghada sollte das doch möglich sein, selbst wenn er sie nicht im Kontingent hat.
Ah ok, das meintest Du, daran hatte ich nicht gedacht, weil es für mich jetzt erstmal nicht im Zusammenhang stand.
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Nein, doc - das ist er nicht. Er sollte das zwar möglichst anstreben, könnte ja aber auch alles ausgebucht sein am fraglichen Tag, weshalb er diese abweichende Angebot unterbreitet.
Selbstverständlich müsste der fehlende Reisetag gutgeschrieben werden, sunflowerrlp erwähnt darüber nichts.Ich hab das einfach nochmal geschrieben, weil immer wieder irrtümlich angenommen wird, man müsse alles in Bausch und Bogen tolerieren wenn man einmal der Alternative zugestimmt hat und habe keinerlei Option mehr zur Einrede ...

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Nein, doc - das ist er nicht. Er sollte das zwar möglichst anstreben, könnte ja aber auch alles ausgebucht sein am fraglichen Tag, weshalb er diese abweichende Angebot unterbreitet.
Selbstverständlich müsste der fehlende Reisetag gutgeschrieben werden, sunflowerrlp erwähnt darüber nichts.Ich hab das einfach nochmal geschrieben, weil immer wieder irrtümlich angenommen wird, man müsse alles in Bausch und Bogen tolerieren wenn man einmal der Alternative zugestimmt hat und habe keinerlei Option mehr zur Einrede ...

hallo danke für die Antworten. ich habe mich mit dem RV geeinigt wir fliegen jetzt von Stuttgart aus nach Hurghada. aber schon am Samstag also 1 Nacht mehr und die 190€ für entgangene Urlaubsfreuden werden trotzdem abgezogen. Nicht optimal da die Busfahrt ja immer noch ansteht aber es ist kein Flug nach marsa alam zu bekommen. Immerhin jetzt mit Condor
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Sehr schön, dass ihr eine für dich tragbare Lösung gefunden habt - und happy holidays! b)